Am 17.09.2025 erreichte uns ein neues Bürgeranliegen aus Reinhartshausen.
Im „Oberdorf“ von Reinhartshausen gibt es eine besondere Verkehrssituation in der Fuggerstraße in Verlängerung zum Parkplatz am Wald. Konkret handelt es sich um den Bereich in der Fuggerstraße, zwischen Dossenbergstraße und Ortsende.
Vom Waldparkplatz kommend ist am Ortseingang am Ortsschild das Verkehrszeichen 274-30 „Tempo 30“ angebracht. Im restlichen „Oberdorf“ gilt „Zone 30“. Das Verkehrszeichen 274.1 „Zone-30-Anfang“ steht Orts einwärts erst an der Einmündung „Am Moosacker“. Zudem ist das Verkehrszeichen 274.2 „Zone-30-Ende“ ebenfalls bereits an der Einmündung „Am Moosacker“ ortsauswärts angebracht.
Sinnvollerweise sollte hier eine kleine, jedoch wirkungsvolle Änderung vorgenommen werden.
Beschluss müsste sein:
- Das „Tempo-30-Schild“ am Ortseingang, vom Parkplatz/Ölbohrplatz kommend, wird ersetzt durch ein „Zone-30-Schild“ und wird im optimalen Fall direkt nach dem Ortsschild angebracht.
- Das bestehende Schild „Zone-30-Ende“ an der Einmündung „Am Moosacker“ ortsauswärts wird abgebaut.
Vorteile:
- Orts einwärts ist bisher Tempo 30 auf rund 100 Metern zu fahren, Orts auswärts kann man im selben Bereich 50 km/h fahren. Hier würde bei vorgeschlagener Änderung eine einheitliche und vor allem sicherere Verkehrslage geschaffen werden!
- Unterschiedliche Regelungen von „Tempo 30“ und „Zone 30“ im Verhalten bei „rechts-vor-links“ sind ausgeschlossen!
Im Sinne der Reinhartshauser Bürgerschaft bitten wir um wohlwollende Prüfung und zeitnahe Umsetzung des Vorschlags.

Das Bürgeranliegen wurde am 18.09.2025 per E-Mail an die Stadtverwaltung Bobingen weitergeleitet. In der Antwortmail vom 22.09.2025 der Verwaltung wurde eine zeitnahe Prüfung des Anliegens zugesagt.
Diese Bürgeranfrage wurde gestellt an: Franz Handschuh
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