Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 58. Sitzung vom 08.07.2025
- TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
- TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
- TOP 3.2 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 362/3 der Gem. Bobingen, Lindberghstr. 3, Bebauungsplan Nr. 28, „Am Leitenberg“
- TOP 3.3 Voranfragen zur Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 263 der Gem. Bobingen, Lindauer Str. 32 (Gasthof Sonne)
- TOP 3.4 Bebauung der Grundstücke Fl. Nr. 556/7 und 556/8 der Gem. Bobingen, Turmstraße 2 und 4; Innerortsbereich
- TOP 3.5 Bauantrag zur Umnutzung von Büroflächen in eine Betriebsleiterwohnung, der Änderung von Lagerflächen in Büroflächen und zur Neuanlage der Freiflächen auf dem Grundstück Fl. Nr. 762/22 der Gem. Bobingen, Edisonstr. 16
- TOP 3.6 Bauantrag (Tektur) zur Umwandlung und Änderung eines beheizten in einen unbeheizten Wintergarten auf dem Grundstück Fl. Nr. 3310/5 der Gem. Bobingen, Selma-Lagerlöf-Str. 1, Bebauungsplan Nr. 75, „Point V“
- TOP 3.7 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 64/2 der Gem. Reinhartshausen, Nähe Fuggerstr.; Außenbereich
- TOP 3.8 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 737/9 der Gem. Bobingen, Hertzstraße 2
- TOP 4 Bebauungsplan Nr. 75, „Point V“, Änderung zur Zulassung von Nebenanlagen und Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen; evtl. Aufstellungsbeschluss
- TOP 5 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Johanna Ludl hat Armin Bergmann vertreten (beide SPD), Rainer Naumann hat Martin Gschwilm vertreten (beide FW), Franz Handschuh hat Florian Vogl vertreten (beide FBU)
- Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Sabine Baltes (Protokoll und Mikrofon)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1 Berichterstattung
Bürgermeister Förster berichtet, dass der Dachstuhl der Friedhofskapelle in Reinhartshausen durch einen Wurmfraß beschädigt ist, es besteht eine Einsturzgefahr des Dachs. In Zukunft soll eine Durchfeuchtung der Hölzer vermieden werden, um die Sanierung zu erleichtern muss die Decke komplett entfernt werden. Die Verwaltung rechnet mit Mehrkosten in Höhe von rund 30.000 Euro brutto. Die Verwaltung empfiehlt die Kapelle zu sanieren, andernfalls müsste sie vermutlich dauerhaft geschlossen werden.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) gibt bekannt, dass die erste Lesung über den „Bau-Turbo“ (mehr dazu hier) im Bundestag stattgefunden hat, bis Ende Herbst 2025 soll das Gesetz verabschiedet sein. Der Bau-Turbo umfasst eine Änderungen im Baugesetzbuch, er soll Erleichterungen ermöglichen, damit bisher benötigte Befreiungen wegfallen. Die Kommune muss hier zustimmen, das bedeutet, dass der Bebauungsplan umgangen wird – der lange Zeitaufwand einer Bebauungsplanänderung kann damit umgangen werden. Der Bau-Turbo ist vorerst befristet bis zum 31.12.2030.
TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 58. Sitzung vom 08.07.2025
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.
TOP 3.2 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 362/3 der Gem. Bobingen, Lindberghstr. 3, Bebauungsplan Nr. 28, „Am Leitenberg“
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt den Tagesordnungspunkt vor:
Der Bauherr beantragt die Erweiterung seines Wohnhauses „Lindberghstr. 3“ in Bobingen durch einen erdgeschossigen Flachdachanbau. Der Anbau soll im Südosten des bestehenden Hauses erfolgen. Die Erweiterung des Hauses erfordert Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bauherr begründet den Bedarf an zusätzlicher Wohnfläche im Erdgeschoss durch Familienzuwachs, um dem bestehenden Mehrgenerationenhaus gerecht zu werden. Die Verwaltung stellt jedoch fest, dass das Vorhaben diversen Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht und Befreiungen nicht gewährt werden können.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) erläutert, dass wenn der „Bau-Turbo“ so verabschiedet wird, wie angenommen, dann könnte dieses Vorhaben befreit werden. Bürgermeister Förster ergänzt, dass das gemeindliche Einvernehmen dann aktuell verweigert werden müsste, bis das Gesetz im Herbst 2025 verabschiedet ist.
Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird derzeit nicht erteilt, da Grundzüge der Planung beeinträchtigt sind. Die Verwaltung wird beauftragt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, wenn das entsprechende „Bau-Turbo“-Gesetz verabschiedet ist und das Vorhaben den Vorgaben des Gesetzes entspricht.
–> Abstimmung: einstimmig dafür => Bauantrag derzeit abgelehnt.
TOP 3.3 Voranfragen zur Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 263 der Gem. Bobingen, Lindauer Str. 32 (Gasthof Sonne)
Vor dem heutigen Termin hat eine Ortseinsicht am Gasthof Sonne stattgefunden.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) erklärt, dass die Verwaltung mehrere Anfragen zur Bebauung des Grundstücks „Gasthof Sonne“ in der Lindauer Str. 32 erhalten hat. Das Stadtentwicklungskonzept 2001 fokussierte die Innenstadt und zwei Quartiere der Sozialen Stadt. Ein Sanierungsgebiet „Stadteingang Süd“ mit Zielen wie Geschäfts- und Dienstleistungsbereichen, Neugestaltung von Straßen und Schaffung von öffentlichen Grünflächen wurde 2003 festgelegt. Die Verwaltung befürwortet die Erhaltung der Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes und bittet den Ausschuss, diese weiter zu berücksichtigen, auch wenn das Sanierungsgebiet aufgehoben wurde.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt die drei Varianten näher vor:
Variante 1:
Geplant ist der Bau von 11 Reihenhäusern in drei Blöcken, ergänzt durch Carports, Stellplätze, eine Technikzentrale und ein zentrales Müllhäuschen. Die Häuser sind zweigeschossig mit Satteldächern. Die Anordnung der Stellplätze wird städtebaulich kritisch gesehen, rechtlich bestehen jedoch keine Einwände.
Variante 2:
Der Bauherr plant, das bestehende Gebäude künftig für kirchliche Zwecke zu nutzen, darunter Gottesdienste, ein Bibelcafé, Seminare, Gruppenräume sowie Büroräume.
Variante 3:
Die Bauherrin plant drei Mehrfamilienhäuser mit Satteldächern. Die Gebäude fügen sich mit ihrer Höhe und Gestaltung in die Umgebung ein, sodass bauplanungsrechtlich keine Bedenken bestehen. Offene Fragen gibt es nur zur möglichen Errichtung zusätzlicher Anlagen wie Stellplätzen oder Garagen, wozu derzeit noch keine Angaben gemacht wurden.
Weiter erklärt der Verwaltungsmitarbeiter, dass alle drei Vorhaben zulässig wären.
Ernst-Hinrich Abbenseth beschreibt, dass zwar alle drei Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig wären, er jedoch Variante 1 unter keinen Umständen zustimmen würde. Zu kleine Gärten in Richtung Kreisverkehr, Stell-/Lärmschutzwände wären vorprogrammiert, das am südlichen Ortseingang würde seiner Meinung nach nicht passen.
Herwig Leiter äußert den Wunsch, dass die Verwaltungsmitarbeiter städtebaulich in Bezug auf das Ortseingangsbild im Süden im Gespräch mit den pot. Investoren bleiben.
Franz Handschuh (FBU) betont, dass der Gaststätten-Betrieb hier sehr wichtig ist und dieser unbedingt erhalten werden sollte. Eine Vielzahl an Veranstaltungen wurden hier gefeiert: Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Beerdigungen und viele anderen Feste. Er formuliert den Appell, dass die örtliche Wirtschaftsförderin hier bitte mit den Eigentümern ins Gespräch gehen soll, damit bei einem Verkauf des Objekts ggf. auf diese Punkte geachtet wird. Zudem sollte am südlichen Ortseingang ein städtebaulich ansehnliches Ortseingangsbild entstehen, die Verkehrssituation mit dem aufgezeichneten Kreisverkehr könnte und sollte hier im gleichen Zuge angegangen / behandelt werden.
Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird allen drei Varianten in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt nochmals mit den Eigentümern ins Gespräch zu gehen.
–> Abstimmung: einstimmig dafür => angenommen.
TOP 3.4 Bebauung der Grundstücke Fl. Nr. 556/7 und 556/8 der Gem. Bobingen, Turmstraße 2 und 4; Innerortsbereich
Die Grundstücke in der Turmstraße 2 und 4 in Bobingen sollen verkauft werden. Für die geplante Bebauung liegen mehrere Varianten vor, darunter eine Wohnanlage sowie eine Kombination aus Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern. Diese überschreiten jedoch das im Ortskern zulässige Maß der Bebauung und können ohne Bauleitplanung nicht umgesetzt werden.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) erläutert, dass alle drei Varianten sich bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung nicht in das Gebiet einfügen.
Franz Handschuh (FBU) erkundigt sich, ob mit dem Bauwerber seitens der Verwaltung gesprochen wurde, ob hier ggf. statt einem Satteldach ein Flachdach forciert werden könnte, damit die durchaus massive Bebauung weniger „massiv“ wirkt. Er regt zudem an, durch eine Dachbegrünung der Versiegelung entgegen zu treten. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass die Dachform keine Rolle für das Vorhaben spielt, zudem beeinflusst eine Dachbegrünung nicht eine überhöhte Grundflächenzahl (GRZ). Im näheren Umfeld wäre das Telekom-Gebäude bereits mit einem Flachdach versehen.
Bürgermeister Förster stellt die Frage, ob das ganze Quartier betrachtet werden sollte. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass das zu betrachtende Gebiet größer gezogen werden sollte, in Zukunft würde sich vermutlich niemand wehren, wenn in diesem Gebiet „mehr“ gebaut werden könnte. Es könnten jedoch Folgediskussionen aufgrund von Abstandsflächen entstehen. Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) ergänzt, dass sich Variante 3 baurechtlich nicht in das Gebiet einfügt, ein solches Bauvorhaben könnte nur über eine Bebauungsplanänderung realisiert werden. Von Nachbarn wurde der Wunsch geäußert, dass hier kleinere Gebäude erbaut werden, entsprechende Bauprojekte würden sich auf der anderen Seite für Investoren weniger rechnen, so der Verwaltungsmitarbeiter.
Die Verwaltung empfiehlt eine Nachbarbeteiligung, das kann nur durch eine Bebauungsplanänderung realisiert werden. Wenn der Bauausschuss äußert, dass die Bebauung zu massiv ist, dann müsste erneut darüber beraten werden.
Hubert Geiger (FBU) beschreibt das Bauvorhaben in der Gartenstraße 8, ein Objekt in dieser Größe könnte er sich hier vorstellen, jedoch nicht größer. Für eine Bebauungsplanänderung spricht er sich nicht aus.
Franz Handschuh (FBU) erkundigt sich, was aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle als vertretbar angesehen wird. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) könnte sich hier 3- bis 4-Spänner vorstellen.
Beschlussvorschlag: dem Bauvorhaben wird derzeit nicht zugestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig => abgelehnt.
Beschlussvorschlag: der Bauausschuss kann sich eine Nachverdichtung vorstellen, mit der neuen Gesetzesänderung soll die Planung nochmal überarbeitet werden.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 3.5 Bauantrag zur Umnutzung von Büroflächen in eine Betriebsleiterwohnung, der Änderung von Lagerflächen in Büroflächen und zur Neuanlage der Freiflächen auf dem Grundstück Fl. Nr. 762/22 der Gem. Bobingen, Edisonstr. 16
Die Antragstellerin möchte Büroflächen in der Edisonstr. 16, in eine Betriebsleiterwohnung umwandeln, Lagerflächen in Büroflächen ändern und die Freiflächen neu anlegen, u. a. mit zwei Carports und einer Garage. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41, Gewerbegebiet. Die Umnutzung der Lagerflächen in Büroflächen und Änderungen im Außenbereich sind prinzipiell zulässig, eine Betriebsleiterwohnung ist jedoch nur ausnahmsweise erlaubt, und die Verwaltung sieht die Zulassung weiterer betriebsbezogener Wohnungen kritisch, da das Regel-Ausnahmeverhältnis zuungunsten des Gewerbegebiets verschoben wird. Die Verwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen aufgrund des § 15 BauNVO versagt, da das Vorhaben der Eigenart des Baugebiets widerspricht.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) erklärt, dass nicht die Umnutzung das Problem darstellt, sondern die Begründung für die Notwendigkeit einer Betriebsleiterwohnung. In diesem konkreten Antrag wird ein 24/7-Service in Verbindung mit technischen Gegegebenheiten beim Serverbetrieb als Begründung angeführt, dieses Argument könnte zukünftig jeder anführen, was aus Sicht des Verwaltungsmitarbeiters nicht ausreicht, um eine Betriebsleiterwohnung zu rechtfertigen.
Ernst-Hinrich Abbenseth spricht sich für die Betriebsleiterwohnung aus.
Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung wird erteilt.
–> Abstimmung: 4 (3x CSU, BGM) dafür, 7 dagegen (2x Grün, 2x SPD, 2x FBU, 1x FW)=> abgelehnt.
TOP 3.6 Bauantrag (Tektur) zur Umwandlung und Änderung eines beheizten in einen unbeheizten Wintergarten auf dem Grundstück Fl. Nr. 3310/5 der Gem. Bobingen, Selma-Lagerlöf-Str. 1, Bebauungsplan Nr. 75, „Point V“
Die Bauherren beantragen die Umwandlung eines beheizten in einen unbeheizten Wintergarten in der Selma-Lagerlöf-Str. 1 in Bobingen. Der Wintergarten soll größer ausfallen als ursprünglich genehmigt und die Gestaltung der Eingangsüberdachung angepasst werden. Die Erweiterung des Wintergartens würde die im Bebauungsplan festgelegte Baugrenze um ca. 0,55m überschreiten. Die Verwaltung argumentiert, dass die Überschreitung der Baugrenze für den Wintergarten nicht als geringfügig genug anzusehen ist, um eine Ausnahme zu rechtfertigen, und schlägt daher vor, den Wintergarten innerhalb der Baugrenze zu planen. Ein Antrag auf Befreiung im Bereich der Eingangsüberdachung wird ebenfalls geprüft.
Bürgermeister Förster erklärt, dass der geplante Wintergarten bis zur festgelegten Baugrenze bereits größer ausfällt als der Altbestand (=> effektive Vergrößerung).
Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig => abgelehnt.
Anmerkung: im Falle einer Zustimmung durch das LRA wird neu entschieden.
TOP 3.7 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 64/2 der Gem. Reinhartshausen, Nähe Fuggerstr.; Außenbereich
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Bobingen befasst sich mit einem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses. Das Grundstück liegt im Außenbereich und wurde bereits in einer vorherigen Sitzung als mögliches, aber im Einzelfall zu beurteilendes, Vorhaben eingestuft. Die Verwaltung sieht jedoch nach wie vor öffentliche Belange (z.B. Zersiedelung, Auswirkungen auf die natürliche Eigenart der Landschaft) beeinträchtigt und befürchtet die Entstehung einer Splittersiedlung. Das Landratsamt Augsburg hat zwar einige Voraussetzungen für eine Genehmigung genannt, doch die Verwaltung hält an ihrer ablehnenden Haltung fest, da die Erschließung (insbesondere Abwasserbeseitigung) nicht gesichert ist.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) beschreibt, dass der Bauwerber das Gespräch mit dem Landratsamt Augsburg (LRA) gesucht hat. Der Kreisbaumeister hat geäußert, dass das Vorhaben jetzt genehmigt werden kann. Das Argument der Splitter-Siedlung besteht laut Rainhard Schöler weiterhin.
Simon Nachtrub (Ortssprecher Reinhartshausen) kann das Argument bzgl. der Entstehung einer Splitter-Siedlung nicht nachvollziehen, eine Zersiedelung innerorts ist an dieser Stelle schwer zu beurteilen.
Herwig Leiter zieht den Vergleich zur Diskussion unter TOP 3.2 Leitenberg und beschreibt es als gleiche Ausgangssituation. Es müsste auch hier das gemeindliche Einvernehmen erst verweigert werden, nach der Gesetzesänderung könne das Vorhaben unter den neuen Gesichtspunkten erneut betrachtet werden.
Clemens Bürger errinert sich, dass die Zufahrt ein Problem darstellte und fragt, ob das Problem immer noch besteht. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) erklärt, dass das Thema Zufahrt nicht Teil des Prüfungsumfangs sei.
Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) erläutert, dass das Bauvorhaben im Außenbereich liegt, wenn man es zulassen möchte, dann mit Hilfe einer Einbeziehungssatzung (in der Römerstr. gab es einen ähnlichen Fall). Das Landratsamt Augsburg (LRA) wird Vorhaben nur selten widersprechen, wenn die Stadt Bobingen das gemeindliche Einvernehmen bereits erteilt hat. Das kann nicht als primäre Begründung angeführt werden, um einem Bauvorhaben die Genehmigung zu erteilen. In diesem Fall wird eine neue (dritte) Reihe eröffnet, das erzeugt einen Bezugsfall. Das nicht geklärte Thema bzgl. einer Rettungszufahrt wird dann öfter kommen. Durch eine Bauleitplanung könnte aus einem Außenbereich ein Innenbereich gemacht werden.
Monika Müller-Weigand versteht die Diskussion nicht, andere ähnliche Vorhaben seien konsequenterweise vom Ausschuss abgelehnt worden, weil die Vorhaben wie dieses im Außenbereich waren. Ein sauberer Weg wäre einen Bebauungsplan aufzustellen, was ca. 2 Jahre dauern würde.
Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, mit Inkrafttreten des Bau-Turbo-Gesetzes im Herbst 2025 wird die Verwaltung beauftragt in eigenem Ermessen das Vorhaben erneut auf Basis der neuen Rechtslage zu beurteilen.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 3.8 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 737/9 der Gem. Bobingen, Hertzstraße 2
Der Antragssteller möchte ein zusätzliches Einfamilienhaus auf dem Grundstück in der Hertzstraße 2 in Bobingen errichten. Das Haus soll im Westen an ein bestehendes Gebäude angebaut werden. Der Antragsteller möchte prüfen, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Die Firsthöhe soll beim neuen Wohnhaus (Anbau) höher ausfallen als beim bestehenden Gebäude. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben nicht ein, die Höhe ist kritisch zu beurteilen, faktische Baugrenzen in Richtung Hertzstraße fügen sich ebenfalls nicht mehr ein. Es handelt sich um keine Erweiterung des Bestandes, sondern um einen Neubau.
Hubert Geiger (FBU) spricht sich für eine Giebelhöhe wie bei den bisherigen Gebäuden aus, der Abstand zu den Wohnblocks in Richtung Hertzstraße wäre aus seiner Sicht vertretbar.
Der Ausschuss diskutiert längere Zeit über die einzuhaltenden Baulinien.
Beschlussvorschlag: dem vorliegenden Antrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, die Bauflucht der Garagen ist einzuhalten, die Höhe hat sich an den Bestandshöhen zu orientieren.
–> Abstimmung: einstimmig => abgelehnt.
TOP 4 Bebauungsplan Nr. 75, „Point V“, Änderung zur Zulassung von Nebenanlagen und Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen; evtl. Aufstellungsbeschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss befasst sich mit der Zulässigkeit von Nebenanlagen und Stellplätzen außerhalb der festgelegten überbaubaren Grundstücksflächen im Bebauungsplan Nr. 75 „Point V“. Das Landratsamt Augsburg hatte die Stadt Bobingen gebeten, die bisherigen Festsetzungen zu überdenken. Der Bebauungsplan sieht überbaubare Flächen mit Baugrenzen vor, innerhalb derer Nebenanlagen erlaubt sind. Aufgrund von Einwänden und der Frage nach der Zulässigkeit von weiteren Anlagen außerhalb der Baugrenzen, wie z.B. Garagen, Carports und Terrassen, wird eine Änderung des Bebauungsplans vorgeschlagen. Die Verwaltung stellt verschiedene Varianten zur Änderung des Bebauungsplans vor, um die Zulassung von Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen zu ermöglichen.
Variante 1: Änderung der Baugrenzen
Variante 2: Streichung der textlichen Festsetzungen
(Einzelfallentscheidungen + hoher Aufwand für Verwaltung)
Variante 3: gesonderte Festsetzungen zu Nebenanlagen
(z. B. „Nebenanlagen sind bis zu einer Höhe von … zulässig“)
Clemens Bürger erkundigt sich, ob dann jedes einzelne Spielgerät im Bauausschuss landet. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass das über eine Richtlinie festgelegt werden kann, dann müsse jedoch anhand von klaren Parametern entschieden werden (wenn Maß überschritten, dann abgelehnt).
Herwig Leiter merkt an, dass wenn Variante 2 festgelegt wird, dass weiter darüber diskutiert werden muss, es soll letztlich nicht um Garagen / Carports gehen, sondern um Spielgeräte und Sandkasten.
Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) erklärt, dass sich viele Bauherren an die Vorgaben halten / gehalten haben, sein Appell wäre nicht alles über den Haufen zu werfen. Im hinteren Bereich der Grundstücke waren keine Pools, Gartenhütten, etc. vorgesehen – Sandkästen, Spielgeräte und Mülltonnenhäuschen sollten nicht ausgeschlossen werden.
Franz Handschuh (FBU) spricht sich dafür aus, dass man so wenig Regeln wie möglich und nur so viel wie nötig aufstellen sollte. Einzelfallentscheidungen im Ausschuss zu diskutieren sollte unbedingt vermieden werden. Bauherrinnen und Bauherren wüssten doch am Besten was angemessen sei. Damit wären auch die Mitarbeiter des Bauamtes entlastet.
Claudia Lautenbacher räumte ein, dass zum damaligen Beschluss des Bebauungsplans ihr und vermutlich einigen anderen nicht klar war, was unter den Begriff Nebenanlagen alles fällt. Sie bittet die Verwaltung um eine entsprechende Auflistung. Bürgermeister Förster ergänzt, dass ihm auch nicht klar war, dass Spielgeräte und Sandkästen als Nebenanlagen gewertet werden. Eine Auflistung der Nebenanlagen wird den Ausschussmitgliedern zugesendet.
Clemens Bürger spricht sich für Variante 2 aus, er bittet jedoch nochmal um Beratungszeit in den Fraktionen.
Ergebnis: Das Thema wird nochmals in den Fraktionen besprochen, anschließend sollen diese Stellungnahmen abgeben und über das Thema erneut diskutiert werden. Eine Liste, was unter den Begriff „Nebenanlagen“ fällt, wird den Ausschussmitgliedern zugesendet.
TOP 5 Wünsche und Anfragen
Hubert Geiger (FBU) erkundigt sich nach dem Stand zum geplanten Glasfaserausbau in Bobingen. Bürgermeister Förster antwortet, dass die beauftragte Tiefbaufirma insolvent sei, in der kommenden Stadtratssitzung wird seitens der Verwaltung zum Thema berichtet.
Ende des öffentlichen Teils ca. 20:30 Uhr.
