Tagesordnung der Stadtratssitzung
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 67. Sitzung vom 29.07.2025
- TOP 3 Antrag auf immissionsrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zehn Windenergieanlagen E 175- EPS E 2 – NH 175 m am Standort Reinhartshausen auf den GrundstĂŒcken Fl. Nr. 736, 737, 740, 816 und 820 der Gem. Reinhartshausen
- TOP 4 GrundstĂŒcks- und Wohnungsbau GmbH der Stadt Bobingen (GWB); Hier: Berichterstattung zum abgelaufenen GeschĂ€ftsjahr 2024 und Ausblick auf das GeschĂ€ftsjahr 2025
- TOP 5 GrundstĂŒcks- und Wohnungsbau GmbH der Stadt Bobingen (GWB); hier: Ănderung des Gesellschaftsvertrages; Verzicht auf die Verpflichtung zum Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichtes
- TOP 6 Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 / 2026; Hier: Beschluss ĂŒber den Verzicht von KreditermĂ€chtigungen der Jahre 2022, 2023 und 2024
- TOP 7 Sachstandsbericht zum Glasfaserausbau in der Stadt Bobingen
- TOP 8 WĂŒnsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Entschuldigt: Clemens BĂŒrger (GrĂŒne), Michael Ammer (FBU), Franz Kaufmann (CSU)
- Johannes Bögler (CSU) und Florian Vogl (FBU) sind spÀter dazu gekommen
- Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Stefan Thiele (StadtkÀmmerer), Fabian Koppel (Hauptamt)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.
TOP 1: Berichterstattung
Die Verwaltung gibt die Sitzungstermine fĂŒr Oktober bekannt:
- 07.10.2025: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- 14.10.2025: Werk- und Betriebsausschuss
- 21.10.2025: Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
- 28.10.2025: Stadtrat
AnschlieĂend werden folgende Auftragsvergaben bekannt gegeben:
- 29.07.2025 Erweiterung BetriebsgebÀude KlÀranlage (Schlosserarbeiten Laubengang)
- Firma: Franz Maier Landsberg am Lech
- Kosten: ~ 365.067,01 Euro
- Erweiterung Trinkwasserbrunnen GutenbergstraĂe
- Firma: Klausbau
- Kosten: ~ 438.283,33 Euro
18:02 Uhr: Johannes Bögler ab jetzt anwesend.
BĂŒrgermeister Förster gibt bekannt, dass das Förderprogramm „European Energy Award“ zum 31.12.2025 endet – Bobingen kann die Förderung bis 31.05.2026 mit dem neuen Programm âKlimastadtâ fortsetzen. Ăber eine Teilnahme nach diesem Datum wird spĂ€ter entschieden, weitere Informationen folgen nach einer eza!-Veranstaltung am 01.10.2025.
18:04 Uhr: Florian Vogl (FBU) ab jetzt anwesend.
TOP 2: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 67. Sitzung vom 29.07.2025
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 3: Antrag auf immissionsrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zehn Windenergieanlagen E 175- EPS E 2 – NH 175 m am Standort Reinhartshausen auf den GrundstĂŒcken Fl. Nr. 736, 737, 740, 816 und 820 der Gem. Reinhartshausen
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) fĂŒhrt anhand einer Power-Point durch den Tagesordnungspunkt.
Die Agenda seiner PrÀsentation hat folgende Punkte umfasst:
- Chronologie zum Thema „Windkraft in Bobingen“
- Antrag zur Errichtung und Betrieb von zehn Windenergieanlagen
- Pflicht und PrĂŒfung der UmweltvertrĂ€glichkeit (UVP-Pflicht) der Windenergieanlagen
- Pflicht und PrĂŒfung der UmweltvertrĂ€glichkeit (UVP-Pflicht) der Rodungen
- gemeindliches Einvernehmen im Rahmen der immissionschutzrechtlichen Genehmigung
- Schreiben an die Stadt Bobingen gegen erfolgte FlÀchenausweisungen/Windpark/Regionalplanung
- Handlungsmöglichkeiten
Auszugsweise Zusammenfassung der vorgestellten PrÀsentation:
- Die Stadt Bobingen plant die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Gesamthöhe von 262âŻm.
- Der Standort der WindrĂ€der liegt innerhalb der im FlĂ€chennutzungsplan ausgewiesenen SonderbauflĂ€chen fĂŒr Windkraft und nicht in Natura-2000-, Naturschutz- oder Nationalparkgebieten.
- Laut Stadt Bobingen ist fĂŒr die Windenergieanlagen keine UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (UVP) notwendig, da die wesentlichen Schutzkriterien nicht betroffen sind.
- FĂŒr notwendige Rodungen auĂerhalb des Windenergiegebiets wurde eine UVP-VorprĂŒfung durchgefĂŒhrt, die keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt oder Schutzgebiete ergab.
- Die Stadt muss bis 13.10.2025 ihr gemeindliches Einvernehmen nach §âŻ36 BauGB abgeben; hierbei dĂŒrfen nur bauplanungsrechtliche GrĂŒnde berĂŒcksichtigt werden.
- GerĂ€usch-, Schattenwurf-, Infraschall- und Eisansatzrisiken werden durch technische MaĂnahmen und Gutachten als unbedenklich bewertet.
- Es sind zahlreiche MaĂnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich ökologischer Eingriffe vorgesehen; ein avifaunistisches Gutachten bescheinigt die ArtenschutzkonformitĂ€t.
- Das Vorhaben steht aus Sicht der Stadt Bobingen im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und gefÀhrdet weder Wasserwirtschaft noch Hochwasserschutz.
- FĂŒr die RĂŒckbauverpflichtung nach Aufgabe des Betriebs sind RĂŒcklagen und Sicherheiten vorgesehen.
- Es gibt zahlreiche EinwĂ€nde und Beschwerden gegen das Projekt, jedoch sehen Stadt und Gutachter bislang keine rechtlichen oder fachlichen GrĂŒnde, die dem Bau entgegenstehen.
Fazit (Sitzungsvorlage):
Den beantragten Windenergieanlagen, als privilegierten Anlagen im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB stehen keine öffentlichen Belange entgegen und die ausreichende ErschlieĂung ist gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen kann daher erteilt werden.
Der Stadtrat wird um Beratung gebeten.
Die SPD-Fraktion schlĂ€gt vor, den AusfĂŒhrungen der Verwaltung zu folgen und aktuell keine separate UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung (UVP) durchzufĂŒhren. Sollten andere Instanzen im Anschluss diese jedoch fordern, dann solle die Stadt Bobingen ihr EinverstĂ€ndnis in Aussicht stellen.
Lukas Geirhos sieht keine Notwendigkeit einer „Pflicht und PrĂŒfung der UmweltvertrĂ€glichkeit“ (UVP) durchzufĂŒhren, die Gutachten seien eindeutig – das rund 250-seitige Gutachten geht auf alle erdenklichen Punkte ein: Einzelberechnungen fĂŒr GrundstĂŒcke, Lichtbelastung, Habitatschutz. Seiner Meinung nach könne der Stadtrat guten Gewissens den AusfĂŒhrungen von Rainhard Schöler (Bauverwaltung) zustimmen.
Herwig Leiter sieht keine Notwendigkeit eine UVP durchzufĂŒhren, ihn wĂŒrden die Kosten fĂŒr eine separate UVP interessieren.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass die Erstellung einer UmweltvertrĂ€glichkeitsprĂŒfung zwischen mehreren 10.000 und rund 100.000 Euro liegen könnte. Laut seinen AusfĂŒhrungen könnten vom Antragsteller ggf. bereits erarbeitete Dokumente, wie das avifaunistische Gutachten, in der UVP wiederfinden – zudem wird das Verfahren, das eigentlich beschleunigt werden sollte dann wieder verzögert. Aus Sicht des Verwaltungsmitarbeiters wird landschaftspflegerisch ziemlich sicher keine andere EinschĂ€tzung durch eine UVP-Pflicht herauskommen.
Beschlussvorschlag 1: Die Stadt Bobingen sieht keine zwingende Notwendigkeit fĂŒr die DurchfĂŒhrung einer UVP-Pflicht (Windenergieanlagen), ist jedoch aufgeschlossen wenn, wenn durch andere Fachbehörden eine durchgefĂŒhrt werden soll.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
Beschlussvorschlag 2: Die Stadt Bobingen sieht keine zwingende Notwendigkeit fĂŒr die DurchfĂŒhrung einer UVP-Pflicht (Rodung), sieht sich aber aufgeschlossen wenn eine durchgefĂŒhrt werden soll.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
Beschlussvorschlag 3: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 4: GrundstĂŒcks- und Wohnungsbau GmbH der Stadt Bobingen (GWB); Hier: Berichterstattung zum abgelaufenen GeschĂ€ftsjahr 2024 und Ausblick auf das GeschĂ€ftsjahr 2025
Klaus Wassermann und Stefan Thiele (GeschĂ€ftsfĂŒhrer GWB) fĂŒhren durch den Tagesordnungspunkt.
Die GrundstĂŒcks- und Wohnungsbau GmbH (GWB) der Stadt Bobingen hat im GeschĂ€ftsjahr 2024 einen Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von etwa 12,13 Millionen Euro vorgelegt und einen JahresĂŒberschuss von rund 1,29 Millionen Euro erzielt, wovon ein GroĂteil in die GewinnrĂŒcklagen flieĂt. Der Jahresabschluss wurde fristgerecht geprĂŒft und vom Aufsichtsrat sowie der Gesellschafterversammlung einstimmig festgestellt und die GeschĂ€ftsfĂŒhrung entlastet.
Die Berichterstattung wird zur Kenntnis genommen.
TOP 5: GrundstĂŒcks- und Wohnungsbau GmbH der Stadt Bobingen (GWB); hier: Ănderung des Gesellschaftsvertrages; Verzicht auf die Verpflichtung zum Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichtes
Klaus Wassermann und Stefan Thiele (GeschĂ€ftsfĂŒhrer GWB) fĂŒhren durch den Tagesordnungspunkt.
Der Stadtrat soll entscheiden, ob die GWB kĂŒnftig von der Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts befreit wird. Dies ist möglich dank einer Ănderung im Bayerischen Kommunalabgabengesetz, die kleine und mittlere kommunale Unternehmen entlastet und es ermöglicht, Berichtspflichten individuell anzupassen.
Bisher:
Die GeschĂ€ftsfĂŒhrung hat einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den fĂŒr groĂe Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen und unverzĂŒglich dem AbschlussprĂŒfer vorzulegen.
Neu:
Die GeschĂ€ftsfĂŒhrung hat einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den fĂŒr groĂe Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen und unverzĂŒglich dem AbschlussprĂŒfer vorzulegen.
Abweichend von Satz 1 besteht keine Pflicht zur Erstellung und Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichtes im Sinne des Handelsgesetzbuches, soweit nicht gesetzliche Vorschiften unmittelbar anwendbar sind.
Die Berichterstattung wird zur Kenntnis genommen.
TOP 6: Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 / 2026; Hier: Beschluss ĂŒber den Verzicht von KreditermĂ€chtigungen der Jahre 2022, 2023 und 2024
Die Stadt Bobingen hat in den Jahren 2022 bis 2024 KreditermĂ€chtigungen fĂŒr den Kernhaushalt und die Stadtwerke veranschlagt, von denen ein GroĂteil nicht genutzt wurde. Die Kommunalaufsicht verlangt nun vom Stadtrat, offiziell auf diese nicht in Anspruch genommenen KreditermĂ€chtigungen zu verzichten, was auch im Beschluss zur Haushaltssatzung 2025/2026 festgehalten werden soll.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Bobingen beschlieĂt, dass die nicht in Anspruch genommenen, gĂŒltigen KreditermĂ€chtigungen aus den Vorjahren 2022, 2023 und 2024 der Stadt Bobingen und der Stadtwerke Bobingen endgĂŒltig nicht mehr in Anspruch genommen werden.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 7: Sachstandsbericht zum Glasfaserausbau in der Stadt Bobingen
Fabian Koppel (Hauptamt) fĂŒhrt durch den Tagesordnungspunkt:
Auf eine frĂŒhere Nachfrage von Michael Ammer (FBU) zum aktuellen Sachstand in Sachen Glasfaserausbau in Bobingen wurde berichtet, dass sich dieser weiter deutlich verzögert. Trotz mehrerer laufender Projekte von Deutscher Glasfaser, Telekom, Vodafone und M-Net ist weiterhin keine baldige Lösung in Sicht. Die Stadt hat keine direkte Einflussmöglichkeit, da es sich um eigenwirtschaftliche MaĂnahmen handelt. Ursachen sind unter anderem fehlende TiefbaukapazitĂ€ten, Insolvenzen und mangelhafte Koordination – besonders Unternehmen im Gewerbegebiet Ost leiden unter dem schleppenden Fortschritt. Die Stadtverwaltung fordert mehr Transparenz, bessere Abstimmung und ein zentrales Monitoring des Baufortschritts.
Im Jahr 2027 soll der Baubeginn fĂŒr den Glasfaserausbau im Stadtgebiet Bobingen frĂŒhestens beginnen da der ursprĂŒnglich beauftragte Baupartner der Deutschen Telekom Insolvenz angemeldet hat und sich der Baubeginn deshalb auf unbestimmte Zeit verzögert.
Franz Handschuh (FBU) bittet eindringlich darum, dass die Verwantwortlichen der Telekommunikationsunternehmen sehr zeitnah in eine öffentliche Stadtratssitzung bzw. in eine BĂŒrgerversammlung eingeladen werden, um dort Rede und Antwort zu stehen. Es mĂŒsse an dieser Stelle mehr Druck auf die Verantwortlichen ausgeĂŒbt werden, es kann nicht sein, dass der Glasfaserausbau solange hinaus gezögert wird.
TOP 8: WĂŒnsche und Anfragen
Helmut Jesske wurde informiert, dass das zulĂ€ssige Gesamtgewicht fĂŒr die WertachbrĂŒcke erneut reduziert werden soll. BĂŒrgermeister Förster (CSU) antwortet, dass das GesprĂ€ch mit den Bobinger Landwirten bisher noch nicht stattgefunden hat und daher noch nichts besprochen wurde. Der Termin wurde auf November verschoben, danach gibt es eine Bericherstattung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss.
Franz Handschuh (FBU) bittet die Verwaltung darum, dass die heute vorgestellten Gutachten zum Thema „Windkraft“ und das avifaunistische Gutachten der Bevölkerung zur VerfĂŒgung gestellt werden sollen. So kann genau nachvollzogen werden, welche Bereiche untersucht und welche Argumente angefĂŒhrt wurden.
Redaktionelle Anmerkung: Die PrÀsentation kann inzwischen hier (PrÀsentation) gefunden werden, das avifaunistische Gutachten konnte auf der stÀdtischen Homepage bisher nicht gefunden werden.
Martin Gschwilm wurde angesprochen, dass Lade-Container auf dem Festplatz stehen, ist das der Verwaltung bekannt?
Fabian Koppel (Hauptamt) antwortet, dass die Verantwortlichen bereits mehrfach abgemahnt wurden, das Thema ist in der Verwaltung bekannt.
Ende des öffentlichen Teils ca. 19:36 Uhr.
