🏗️ 07.10.2025 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 59. Sitzung vom 16.09.2025
  • TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 3.2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 337/2 der Gem. Bobingen, Frieda-Forster-Str. 30
  • TOP 3.3 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. 35 der Gem. Kreuzanger, Bürgermeister-Barth-Str. 1
  • TOP 3.4 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Carports vor einer Garage und Ablösung des somit „gefangenen“ Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 130/20 der Gem. Bobingen, Dr.-Kämpf-Str. 9 e
  • TOP 3.5 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses sowie eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 733/6 der Gem. Bobingen, Südliche Fraunhoferstraße 4 a sowie eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 733/5 der Gem. Bobingen
  • TOP 4 Vorstellung Straßenzustandsplan

Anwesenheit:

  • Reinhold Eckl hat Ernst-Hinrich Abbenseth vertreten, für Elisabeth König war Franz Kaufmann anwesend (alle CSU), Monika Müller-Weigand (Grüne) war nicht anwesend, sie konnte auch nicht vertreten werden => daher war der Ausschuss in dieser Sitzung mit 10 Mitgliedern vertreten.
  • Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Sabrina Danke (Protokoll)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1 Berichterstattung

Die Verwaltung gibt folgende Bericherstattungen bekannt:

Mobilfunkmast Reinhartshausen: Der Bau des Mobilfunkmasts zwischen Straßberg und Reinhartshausen begann im August 2023 und wurde im Mai 2024 fertiggestellt; die Stromnetzanbindung folgte im Oktober 2024. Aufgrund von Verzögerungen bei der passiven Infrastruktur erfolgte die Bauabnahme erst am 27. August 2025, die Übergabe an Vodafone am 11. September 2025, mit Netzstart zum Jahreswechsel 2025/2026. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 959.128 € brutto, wovon bis zu 500.000 € durch das Mobilfunkzentrum der Oberpfalz gefördert werden.

Rotmarkierung Radweg an der Straßberger Straße bei Einmündung Waldstraße Richtung Wehringen:
Der Bobinger Stadtrat schlug im Juni 2025 vor, den Radweg an der Einmündung Waldstraße in Straßberg rot zu markieren, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu erhöhen. Nach Abstimmung mit dem Landkreis lehnte dieser den Vorschlag am 11. September 2025 ab, da dort laut Unfallstatistik seit dem 1. Juni 2022 keine Unfälle mit Radfahrern verzeichnet wurden und die Stelle nicht als besonders gefährlich gilt. Die bestehende Markierung wird als ausreichend sichtbar eingestuft, weshalb keine zusätzliche Rotmarkierung vorgesehen ist.

Abbiegeverstöße im Einmündungsbereich der Kapelle St. Wolfgang und Wendelin:
Stadtrat Handschuh (FBU) hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024 über häufigere Abbiegeverstöße im Einmündungsbereich der Kapelle St. Wolfgang und Wendelin berichtet und sich nach Möglichkeiten erkundigt, dies zu verhindern. Diese Anfrage wurde der Straßenverkehrsbehörde am 18.06.2025 vorgelegt worauf diese sofort Kontakt mit der PI Bobingen aufgenommen hat. Die Stellungnahme der PI Bobingen liegt vor, wonach die Beschwerden über verbotswidrig links abbiegende Verkehrsteilnehmer von der Brunnenstraße in die Hochstraße an die Funkstreifen der Polizeiinspektion Bobingen weitergegeben wurden. Die Einhaltung der Verkehrsregeln an der Einmündung wird im Rahmen der Streife überwacht.

Beschwerden über Fahrschulen der Bundeswehr
Stadtrat Handschuh (FBU) hat in der Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses am 23.04.2024 Bürgerbeschwerden mitgeteilt, dass Bundesfahrzeuge mittlerweile in die kleinsten Straßen in Bobingen – u. a. durch die Sudetenstraße, vorbei am Kindergarten St. Felizitas fahren. Zugmaschinen mit Anhänger frequentieren extrem zugeparkte Straßen an KiTas vorbei. Hier sollte Kontakt zum Bundeswehrstandort aufgenommen werden.
Diese Anfrage wurde der Straßenverkehrsbehörde am 01.07.2025 vorgelegt. Bei einem Abstimmungsgespräch zwischen der Straßenverkehrsbehörde und der PI Bobingen am 24.07.2025 wurde dieses Thema besprochen. Daraufhin wurde die Bundeswehr von der PI Bobingen schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass vermehrt Beschwerden von Bürgern über die Lkw-Fahrschulen der Bundeswehr
eingehen. Die Fahrschulen würden die immer gleichen Routen durch enge Wohngebiete an Schulen und Kindergärten vorbei nehmen. Die Bundeswehr wurde auch darüber in Kenntnis gesetzt, dass Fahrlehrer ihre Routen im Zuge des sog. Gemeingebrauchs nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz frei wählen
können. Seitens der Polizeiinspektion Bobingen wird den unbegründeten Beschwerden daher nicht weiter nachgegangen.

TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 59. Sitzung vom 16.09.2025

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 3.2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 337/2 der Gem. Bobingen, Frieda-Forster-Str. 30

Rainhard Schöler (Bauverwaltung):

Die Bauherrin plant den Bau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Frieda-Forster-Straße 30 in Bobingen, wofür eine Grundstücksteilung vorgesehen ist. Die Stadtverwaltung hat den Antrag bauplanungsrechtlich geprüft. Da kein Bebauungsplan existiert, wurde festgestellt, dass sich das Vorhaben grundsätzlich in die Umgebung einfügen könnte, sofern die bestehende Baulinie eingehalten wird. Problematisch ist jedoch die Erschließung nach der geplanten Teilung, da das Grundstück dann keinen gesicherten Wasser- und Abwasseranschluss mehr hätte. Daher empfiehlt die Stadt, die Erschließungsfragen vorab mit den Stadtwerken Bobingen zu klären, da ansonsten das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn nach der Teilung die Erschließung gesichert ist und die Baulinie eingehalten wird => einstimmig => genehmigt.

TOP 3.3 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. 35 der Gem. Kreuzanger, Bürgermeister-Barth-Str. 1

Der Bauherr möchte ein Wohnhaus auf dem Grundstück Bürgermeister-Barth-Straße 1 in Kreuzanger errichten, das im Außenbereich liegt und damit den Regelungen der §§ 29, 35 BauGB unterliegt. Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB wurde bislang nicht nachgewiesen und müsste vom Antragsteller konkret dargelegt werden, um das Vorhaben zu ermöglichen. Ohne Privilegierung widerspricht das Projekt den Darstellungen des Flächennutzungsplans, da es überwiegend auf landwirtschaftlich ausgewiesenen Flächen liegt und öffentliche Belange wie die Verhinderung einer Splittersiedlung beeinträchtigen würde. Die Stadtverwaltung stuft das Vorhaben daher aktuell als planungsrechtlich unzulässig ein, es sei denn, rechtliche Sonderregelungen oder Gesetzesänderungen („Bau-Turbo“) werden zukünftig angewendet.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird derzeit nicht in Aussicht gestellt, ohne Nachweis einer Privilegierung, ist das Vorhaben im Außenbereich nicht zulässig.
–> Abstimmung: einstimmig dafür => abgelehnt.

TOP 3.4 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Carports vor einer Garage und Ablösung des somit „gefangenen“ Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 130/20 der Gem. Bobingen, Dr.-Kämpf-Str. 9 e

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück in der Dr.-Kämpf-Straße 9 e die bisher seitlich angeordneten Stellplätze durch einen Carport hintereinander platzieren und dadurch Gartenfläche gewinnen. Bauplanungsrechtlich sieht die Verwaltung keine Einwände, jedoch würde der hintere Stellplatz rechtlich als „gefangener“ Stellplatz gelten und somit nicht mehr eigenständig nachweisbar sein. Zur Erfüllung der Stellplatzpflicht schlägt der Antragsteller eine Stellplatzablöse vor, was bislang bei Wohnbauvorhaben kritisch bewertet wurde, aber hier aufgrund zugesicherter Nutzung und praktischer Handhabung diskutiert wird.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) nennt drei mögliche Varianten:

Variante 1: Stellplatz in der Nähe des Grundstücks irgendwo nachweisen => wird vermutlich schwierig
Variante 2: Stellplatz ablösen
Variante 3: auf Nachweis von zweitem Stellplatz ganz verzichten (aus Sicht der Verwaltung nicht zu bevorzugen)

Aus Sicht der Verwaltung bietet sich hier eine Stellplatzablöse an – nach der alten Stellplatzsatzung wären das Kosten in Höhe von 7.500 Euro. Wenn eine Neuberechnung keinen anderen Preis ergebe, würde Rainhard Schöler (Bauverwaltung) auch diese Kosten für eine Stellplatzablöse nach der neuen Stellplatzsatzung vorschlagen.

Hubert Geiger (FBU) stellt eine Rückfrage zum gezeigten Beamer-Bild, hier wurde bezugnehmend auf das Vorhaben etwas falsch eingekreist – Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stimmt zu, dass sich hier ein Fehler eingeschlichen hat, die Verwaltung hat anschließend die richtige Stelle gezeigt.

Florian Vogl (FBU) erkundigt sich, ob im Falle einer Stellplatzablöse hier ein Bezugsfall geschaffen wird. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass Stellplatzablösen immer Einzelfallentscheidungen sind und somit dem Bauausschuss immer vorgelegt werden – es können daher keine Bezugsfälle entstehen, da es kein Recht auf Ablöse gibt.

Beschlussvorschlag: der beantragten Abweichung zur Nichterrichtung eines Stellplatzes (Stellplatzablöse) wird zugestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.

TOP 3.5 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses sowie eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 733/6 der Gem. Bobingen, Südliche Fraunhoferstraße 4 a sowie eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 733/5 der Gem. Bobingen

Die Antragsteller planen den Bau eines Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses und eines Doppelhauses in der Südlichen Fraunhoferstraße in Bobingen, orientiert an der umliegenden Bebauung des Typs II+D. Die Verwaltung sieht jedoch, dass die geplante Bebauungstiefe die prägenden Werte der Umgebung überschreitet und sich deshalb nicht in die Eigenart des Ortsteils einfügt (Antragsteller sieht eine Baulinie näher in Richtung der Bahn als der Verwaltungsmitarbeiter). Zudem ist die gesicherte Erschließung derzeit nicht nachgewiesen und muss vorab insbesondere mit den Stadtwerken Bobingen geklärt werden. Ohne diese Klärung kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden; im Rahmen des „Bau-Turbos“ wäre aber ggf. eine Abweichung vom Einfügegebot möglich.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) sieht eine maximale Bebauungstiefe anhand der städtisch errichteten Gebäude im hinteren Bereich der Südlichen Fraunhoferstr. 2a.

Florian Vogl (FBU) würde es an der Bahnlinie so handhaben, dass die Baulinie parallel dazu verläuft. Auch gerne enger an der Bahnlinie wie vom Antragsteller im eingereichten Plan eingezeichnet, diese klare Vorgabe könnte später auch Einzeldiskussionen vermeiden.

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) und Rainhard Schöler (Bauverwaltung) erläutern, dass im gesamten Bereich eigentlich keine klare Baulinie erkennbar ist. Um eine Baulinie festzulegen müsste eine Bauleitplanung gemacht werden. Die Maria-Hilf-Straße/Hans-Sachs-Straße hat eine trennende Wirkung zwischen der Südlichen Fraunhoferstraße und der Goethestraße, weshalb hier aus Sicht der Verwaltung keine Baulinie gezogen werden kann.

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) erläutert es so, dass eine Bebauung in zweiter Reihe hier unstrittig sei, auch die Abstände zur Bahnlinie seien zwischen der Fraunhoferstraße bis zur Goethestraße in keiner klaren Flucht (teilweise näher dran, teilweise weiter weg). Eine Baulinie würde aus seiner Sicht im vorderen Bereich eines Grundstücks, zum Beispiel in Richtung Straße mehr Bedeutung haben, als in einem hinteren Bereich, wo es zur Bahnlinie geht. Wenn der § 34 BauGB hier flexibler ausgelegt wird, dann könne das ein positives Zeichen an zukünftige Bauwerber in diesem Bereich sein.

Bürgermeister Förster ergänzt, dass bei dieser Auslegung (fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein), aber in Vorraussicht des „Bau-Turbos“, das entsprechende Vorhaben derzeit abgelehnt werden müsste.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird nicht in Aussicht gestellt, wenn der „Bau-Turbo“ entsprechend verabschiedet ist, wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig dafür.

TOP 4 Vorstellung Straßenzustandsplan

Martin Weis (Tiefbauamt) führt durch den Tagesordnungspunkt:

Die Stadt Bobingen verwaltet rund 120 km Straßen, Geh- und Radwege sowie Wirtschaftswege, deren Zustand vom Tiefbauamt regelmäßig bewertet wird. Der aktuelle Straßenzustandsplan ordnet die Verkehrsflächen nach optischen und messtechnischen Kriterien ein und zeigt den Investitionsbedarf für Erhaltung und Neubau auf. Martin Weis (Tiefbauamt) zeigt die Ergebnisse anhand einer Präsentation.

Folgende Bewertungslegende ergibt sich:

Zustandsklasse (ZK)Zustandswert (ZW) größer gleich (>=)Zustandswert (ZW)
kleiner (<)
Farbe
11,01,5blau
21,52,0dunkelgrün
32,02,5dunkelgrün
42,53,0hellgrün
53,03,5hellgrün
63,54,0gelb
74,04,5gelb
84,5rot

Die detaillierte Karte des Straßenzustandsplans finden Sie hier: Straßenzustandsplan 2025

Martin Weis (Tiefbauamt) erläutert weiter:

  • KI erleichtert die Arbeit bei der Erfassung von Straßenschäden
  • es stellt sich oft die Frage: „Wie viel von einer Straße wird saniert? Wo fange ich an, wo höre ich auf?“
  • liegt oftmals nicht nur am Geld, sondern auch an den ausführenden Betrieben, warum Straßen nicht saniert werden
  • Telekommunikationsunternehmen machen häufig die Straßen auf, aber der Zustand ist meist nicht besser als vorher, oftmals auch schlechter => dadurch entstehen der Stadt Bobingen Folgekosten
  • zeigt Mängelbeispiele an folgenden Straßen: Blumenweg, Inselweg, Kleiberweg, Ölwiesenweg, usw.
  • es kann nicht alles auf einmal saniert werden, mit den vorhandenen Ressourcen muss umgegangen werden
  • Straßberg hat prozentual die meisten roten Straßen => Grund: Spritzdeckenstraßen, wurde lange nichts mehr gemacht

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:00 Uhr.

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