Tagesordnung Haupt- und Finanzausschuss
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 49. Sitzung vom 23.09.2025
- TOP 3 Einschränkung der Plakatierung im Ort und Einrichtung zentraler Plakatflächen; Vorstellung der Plakatierungsverordnung
- TOP 4 Verlängerung/Synchronisierung bestehender Pachtverträge mit dem TSV Bobingen 1910 e.V.
- TOP 5 Antrag der FBU Fraktion zur Prüfung der Rentierlichkeit einer Freiflächenphotovoltaikanlage am Bobinger Freibad; Ergebnis der Prüfung zur Rentabilität
- TOP 6 Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand des Haushaltsjahres 2025
- TOP 7 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Bürger für Müller-Weigand(Grüne); Kaufmann für Dangl (CSU)
- Verwaltung: Herr Thiele, Herr Koppel
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.
TOP 1 Berichterstattung
- keine Berichterstattung
TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 49. Sitzung vom 23.09.2025
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 3 Einschränkung der Plakatierung im Ort und Einrichtung zentraler Plakatflächen; Vorstellung der Plakatierungsverordnung
Am 27.05.2025 und am 15.07.2025 befasste sich der Haupt- und Finanzausschuss bereits mit diesem Thema. Daraufhin hat die Verwaltung den beigefügten Entwurf (siehe Sitzungsvorlagen der Stadt Bobingen) erstellt und mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Herr Koppel stellte den Entwurf der Plakatierungsverordnung schrittweise vor.
Zusammengefasst sind hier die Punkte der Verordnung:
§1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmten Flächen:
Plakatierungen sind zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes nur auf den von der Stadt Bobingen zugelassenen Flächen (Bauzaunfelder) erlaubt. Jede Wählergruppe / Kandidatin oder Kandidat etc. erhält je Standort ein Plakatfeld (pro Wahl).
§ 2 Ordnungswidrigkeiten:
Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße bis 500,00 € geahndet werden.
§ 3 Ersatzvornahme:
Nicht fristgerecht entfernte Plakate können von der Stadt auf Kosten des Verantwortlichen beseitigt werden.
§ 4 Inkrafttreten:
Die Verordnung tritt am auf die Bekanntmachung folgenden in Kraft und gilt für 20 Jahre.
Aus Kostengründen wurde sich für Bauzaunfelder entschieden, wie beispielsweise beim Bobinger Volksfest bereits genutzt. Außerdem kann die Verordnung in den kommenden Jahren bei Bedarf angepasst werden.
Herwig Leiter begann die Aussprache mit zwei Nachfragen: Zum einen nach dem Format A1, ob ein größeres Format möglich wäre, um es bei fließendem Verkehr besser zu erkennen. Zum anderen regte er einen zentralen Stellplatz in der Innenstadt an, um für Fußgänger Informationsmöglichkeiten zu schaffen.
In eine ähnliche Richtung ging die Meinung der SPD-Fraktion. Edmund Mannes plädierte ebenfalls für Fußgänger einzusehende Plakatwände und ein größeres Format. Außerdem möchte er, dass die Stadtratsfraktionen gemeinsam zum Ausdruck bringen, dass sie keine weiteren, privaten Stellwände anmieten.
Rainer Naumann meinte, dass der Entwurf auch mit der vorgegebenen Größe ganz gut passe. Plakatwände für Fußgänger fände er auch gut, z.B. im Singoldpark. Eine gemeinsame Vereinbarung zu privaten Stellwänden, würde Druck auf weitere Bewerber ausüben, so Naumann.
Herr Koppel ging auf die Forderung nach dem Format A0 ein. Es bestünde die Gefahr, dass nicht für alle kandidierenden Parteien ein Platz gefunden werden könne und durch ein Verwaltungsgericht die Verordnung gekippt werden könnte.
Erster Bürgermeister Förster ergänzte, dass bei einer gemeinsamen Vereinbarung auch enthalten sein könnte, dass Plakate beispielsweise auf dem Rathausplatz, am Vorabend der Wahl entfernt werden müssen. Armin Bergmann fragte nach der Auslegung zu „in der Öffentlichkeit“ §1 Abs. 1) und verdeutlichte, dass an den viel befahrenen Straßen, Großflächenplakate stehen sollten. Herr Koppel antwortete zur Auslegung, dass die Verordnung bedeute, Plakate würden nur auf öffentlichem Grund genehmigt. Er sah es kritisch, Großflächenplakate an den in der Verordnung enthaltenen Standorten zusätzlich aufzustellen.
Michael Ammer (FBU) fragte nach den privat anmietbaren Plakatwänden und nach einer Anzahlbeschränkung für Großflächenplakate. Eine Beschränkung sähe Herr Koppel als möglich an. Außerdem regte Michael Ammer ein Losverfahren an, welche Partei, welches Feld bekäme, um keine Benachteiligung zu erzeugen. Für die Verwaltung wäre eine Einheitlichkeit besser, so Herr Koppel. Er schlug eine Anordnung vor, die auch auf dem Stimmzettel vorhanden ist. Dies fand bei der FBU-Fraktion keine Zustimmung, da beispielsweise zur Bezirkstagswahl auch Parteien antreten, die nicht für den Stadtrat kandidieren.
Im Anschluss entstand eine Diskussion zu den Standorten, die mit vielen Anträgen letztendlich geschlossen wurde.
Erster Bürgermeister Förster stellte die Frage, ob nun die Großflächenplakate aufgenommen werden sollten oder nicht. Die zweite Frage betraf das Format, ob A1 oder A0. Die dritte Frage beträfe den Hinweis, dass die Anlage mit den Standorten ausgelagert sei, um diese einfacher anzupassen.
Franz Handschuh (FBU) ergänzte, dass die Parteien im Landkreis in der Regel auf A0 plakatieren und sich für Bobingen dann anpassen müssten. Außerdem bekräftigte er den Vorschlag, die Plakatflächen auszulosen, da die FBU nicht rechts der AfD stehen möchte. Clemens Bürger bekräftigte, dass die Anordnung nochmal überdacht werden sollte.
Herr Koppel möchte die Verordnung momentan so offen lassen und sich im Anschluss erneut mit dem Hauptausschuss zusammensetzen, um etwa das Anordnungsproblem zu klären.
In einer Zusammenfassung versuchte Bürgermeister Förster festzulegen, dass die Großflächenplakate mit in die Verordnung aufgenommen werden sollen. Die Größenfrage solle seiner Meinung nach nicht mehr diskutiert werden. Die Standortvorschläge von Rainer Naumann können noch mit aufgenommen werden, so Förster. Herr Koppel forderte noch eine Maximalzahl für die Großflächenplakate vom Ausschuss ein.
Dritter Bürgermeister Michael Ammer (FBU) merkte an, dass bei der ganzen Diskussion, die eigentlich geforderte Arbeitsgruppe zu diesem Thema evtl. doch gut gewesen wäre. Er fragte zudem nach dem Arbeitseinsatz des Bauhofs für die Aufstellung der Bauzäune und wie dieser finanziert werden könne. Für Wahlwerbung dürfen Kosten erhoben werden, wenn sie unter den üblichen Werbungskosten liegen, zitierte Ammer aus dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Er erläuterte, dass die Parteien vorher viel Geld investierten für die Vielzahl an Plakaten. Der Bauhof hatte bei den bisherigen Wahlen weniger Aufwand. Mit dem neuen Mehraufwand durch die Aufstellung der Bauzäune fielen die Mehrkosten diesmal auf den Steuerzahler zurück, sofern keine Gebühr von den Parteien erhoben würde. Der Vorschlag wurde vom Rat nicht angenommen. BGM Förster fügte an, dass jeder, der das möchte, eine Spende an die Stadt machen könne.
Rainer Naumann stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Plakatierungsverordnung wie vorliegend freizugeben und um die Bobinger Innenstadt mit zwei bis drei Standorten für Fußgänger zugänglich zu ergänzen, 2 Großflächenplakate pro Partei als Anzahl mit aufzunehmen um dann über die Verordnung abzustimmen.
- 3 ja, 8 nein Stimmen
Michael Ammer (FBU) stellte den Antrag, dass die Platzvergabe auf den Plakatwänden per Losverfahren zugeteilt werden soll.
BGM Förster ließ daraufhin fälschlicher Weise über die Platzvergabe der Großflächenplakate im Losverfahren abstimmen.
- einstimmig angenommen
Nach der Abstimmung wunderte sich BGM Förster, dass Michael Ammer (FBU) genau denselben Antrag wiederholte. Nach einer Aufklärung durch Hauptamtsleiter Koppel wurde dann schließlich über die Platzvergabe auf den Plakatwänden per Losverfahren abgestimmt.
- abgelehnt mit 3 ja, 8 nein Stimmen
Als dritten Antrag formulierte Michael Ammer, dass die Kosten für die Bauzaunaufsteller, wie vorher beschrieben, an die Parteien übertragen und nicht aus der Stadtkasse bezahlt werden. (Eine rechtliche Verifikation konnte seitens der Verwaltung nicht gegeben werden)
- Die Abstimmung wurde bis zu einer Überprüfung durch die Rechtsaufsicht verschoben.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Entwurf der Plakatierungsverordnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, die beigefügte „Verordnung über das Anbringen von Wahlwerbung in der Öffentlichkeit“ zu beschließen.
- Nach den berücksichtigten Änderungen wurde die Verordnung bei 2 Gegenstimmen angenommen.
TOP 4 Verlängerung/Synchronisierung bestehender Pachtverträge mit dem TSV Bobingen 1910 e.V.
Auf Antrag wurde der TOP in die nicht-öffentliche Sitzung verschoben. Die untenstehenden Informationen sind der Sitzungsvorlage entnommen.
Der TSV Bobingen hat in den nächsten drei Jahren folgende Bauvorhaben geplant:
- Umrüstung Flutlichtanlagen auf LED-Beleuchtung – Umsetzung (2025/2026)
- Erweiterung des Stadiongebäudes um behindertengerechte Toiletten mit barrierefreiem Zugang, Mehrzweckraum und Lagerräume – Umsetzung (2027/2028)
Der BLSV verlangt in seinen Förderrichtlinien, dass die Pachtverträge eine längere Laufzeit als die aktuell vorhandene haben. Daher schlägt die Verwaltung Folgendes vor:
Beschlussvorschlag:
- Die Laufzeiten der bestehenden Pachtverträge mit dem TSV Bobingen 1910 e.V. werden einheitlich bis zum 31.12.2055 verlängert.
- Das ehemalige Trainingsgelände des Türk SV Bobingen wird rückwirkend ab 01.10.2024 mit unter Vertrag genommen (Pachtauflösung erfolgte zum 30.09.2024).
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Vertragsentwürfe zu erstellen.
- Der 1. Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.
TOP 5 Antrag der FBU Fraktion zur Prüfung der Rentierlichkeit einer Freiflächenphotovoltaikanlage am Bobinger Freibad; Ergebnis der Prüfung zur Rentabilität
Herr Thiele eröffnete den Tagesordnungspunkt mit einer kurzen Übersicht über den Antrag und seinen Hergang. Mit den regionalen Anbietern wurde Kontakt aufgenommen. Eine Rentabilität hat sich aus verschiedenen Gründen nicht ergeben.
Franz Handschuh (FBU) merkte an, dass es gut gewesen wäre, die Zahlen der Prüfungen vorliegen zu haben. Zudem war der Antrag zweigliedrig (West- und Südseite). Bei der Südseite ist für die FBU-Fraktion die angebliche nicht Rentabilität nicht nachvollziehbar ohne die vorliegenden Zahlen. Außerdem fände er es gut, wenn die zu erwartende, steigende CO² Bepreisung, wie im Antrag geschildert, bei der Kalkulation miteinbezogen worden wäre. Durch die Freiflächen-PV könnten evtl. Rücklagen gebildet werden, um das Freibad in ein paar Jahren für die Zukunft sichern. Herr Thiele möchte sich für die Einsichtnahme durch die FBU-Fraktion einsetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis. Von einer weiteren Verfolgung des Projekts wird abgesehen.
- bei 2 Gegenstimmen wurde der Beschlussvorschlag angenommen.
TOP 6 Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand des Haushaltsjahres 2025
In einer Präsentation gab Herr Thiele einen Bericht zur aktuellen Umsetzung des Haushalts ab. Dieser soll nun regelmäßig erfolgen und folgende Punkte näher beschreiben, um etwaigen Fehlentwicklungen entgegenzusteuern:
- Aufgaben
- Einnahmen und Ausgaben
- Umsetzung der Stellenplanung
- Haushaltsentwicklung
Einige Punkte wurden zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzt, beispielsweise innere Verrechnungen über 3.849.800 €. Er prognostizierte des Weiteren, dass die Ausgaben unter den geplanten Ausgaben liegen werden und die Einnahmen bei 49.800.000 € liegen werden, also oberhalb des geplanten Ansatzes. Zum Einen sind die Gewerbesteuereinnahmen leicht angestiegen. Ebenfalls werden die Gemeinschaftssteuern oberhalb des eingeplanten Betrages liegen. Ein leichter Anstieg ist auch bei den Buß- und Verwarngeldern zu verzeichnen.
Im Vermögenshaushalt sind noch nicht viele der geplanten Ausgaben umgesetzt, da der Haushalt erst am 01.07.2025 beschlossen wurde. Bei den Einnahmen gibt es einen großen Punkt, der noch nicht umgesetzt wurde aus Krediten und inneren Darlehen (6.000.000 €). Zudem sind die Überschüsse aus dem Verwaltungshaushalt noch nicht bei den Einnahmen verzeichnet. Zuführung an Rücklagen ist mit dem Jahresabschluss geplant.
Der Schuldenstand betrug zum 30.09.2025 11.227.000 €.
In verschiedenen Bereichen sind noch offenen Stellen vorhanden, darunter beispielsweise Tiefbau und Katastrophenschutz.
Am Ende der Präsentation formulierte Herr Thiele Fragen an den Ausschuss, über den Inhalt des Berichts und welche Informationen vom Ausschuss benötigt werden. Zudem wollte er wissen, welche Hochbaumaßnahmen aus politischer und steuerungsrelevanter Sicht wichtig sind. Diese sind in der Präsentation alle vermerkt, waren aber für die Zuschauerschaft nicht lesbar.
Er schlug vor, dass in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung eine Rückmeldung durch die Stadträte erfolgen sollte, wie der Bericht in Zukunft aussehen soll.
Dies wurde vom Stadtrat so angenommen.
TOP 7 Wünsche und Anfragen
Edmund Mannes erkundigte sich nach dem Sachstand der Nutzung des Krebswirts bzw. einer öffentlichen Äußerung der Stadt Bobingen zu diesem Thema. Herr Thiele gab bekannt, dass ein Vertrag seit dem 01.09.2025 besteht. Der Betrag ist nicht ganz zufriedenstellend, kann aber aktuell nicht bekanntgegeben werden. Im nicht-öffentlichen Teil sollen im Anschluss Details bekannt gegeben werden.
Ende des öffentlichen Teils ca. 20:03 Uhr.
