Tagesordnung Werk- und Betriebsausschuss
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 30. Sitzung vom 13.03.2025
- TOP 3 Stadtwerke; Erläuterungen zur haushaltsrechtlichen Genehmigung
- TOP 4 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Entschuldigt: Miriam Streit-Zach (CSU)
- Verwaltung: u.a. Herr Langert, Herr Koppel, Frau Sturm
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1 Berichterstattung
Frau Sturm gab einen aktuellen Sachstandsbericht zu den Baumaßnahmen Friedhof Bobingen, Reinhartshausen und Waldberg ab:
- Bobingen: Erneuerung Treppenanlage Aussegnungshalle bereits abgeschlossen; Friedhofsmauer Maria-Hilf-Straße ausgebessert, weitere Seiten folgen; West- und Südseite der Aussegnungshalle bereits abgeschlossen, nach Rodung der teils erkrankten Bäume werden die weiteren Seiten gestrichen und die Anlage neugestaltet, hier soll auch der langgehegte Wunsch einer weiteren Grüngutstelle umgesetzt werden; die Stühle in der Aussegnungshalle wurden erneuert
- Bobingen: Tiefbaumaßnahmen: Erneuerung Hauptweg zwischen Halle und südl. Fraunhoferstraße; Anlegung von vier Schotterwegen; Einbau von Fahrradständern an jedem Eingang; Pflasterarbeiten um Geräteständer und Abfallbehälter – diese Maßnahmen wurden in die KW 47 seitens der Baufirma Klaus-Bau verschoben
- Hauptwege zur Aussegnungshalle in Straßberg und Reinhartshausen können leider erst 2026 ausgeführt werden
- Reinhartshausen: Sanierung der Friedhofskapelle; bereits begonnen, wird fortgesetzt
- Waldberg: Tiefbauarbeiten Erneuerung Hauptweg; Erneuerung Parkplätze, Urnenwand, Gerätestellwände ab der KW 46 geplant laut Firma Klaus-Bau
- Das Heißwassergerät, um die Unkrautsituation in den Griff zu bekommen, soll im Frühjahr 2026 angeschafft werden
TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 30. Sitzung vom 13.03.2025
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 3 Stadtwerke; Erläuterungen zur haushaltsrechtlichen Genehmigung
Die Sitzungsvorlage behandelt die haushaltsrechtliche Genehmigung der Stadtwerke Bobingen und die damit verbundene Notwendigkeit, die Verschuldung zu reduzieren. Hier folgt eine kurze Zusammenfassung:
Haushaltsrechtliche Genehmigung und Verschuldung
- Die Stadtwerke Bobingen müssen bis zur Haushaltsaufstellung 2027 darlegen, wie die bestehende Verschuldung abgebaut und zusätzliche Verschuldung vermieden werden kann.
- Bei größeren Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sollte die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen in Betracht gezogen werden, um die Verschuldung nicht weiter ansteigen zu lassen.
- Es ist wichtig, Bereiche zu identifizieren, in denen zusätzliche Belastungen vermieden oder reduziert werden können.
Finanzierung von Investitionen
- Künftige Investitionen sollten durch laufende Gebühren gedeckt werden, wobei die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten das Gebührenaufkommen abdecken müssen.
- Die maximalen jährlichen Mittel für Neu- und Ersatzinvestitionen im Wasser- und Abwasserbereich sind begrenzt, was eine Neuverschuldung erforderlich machen könnte, wenn keine Verbesserungsbeiträge erhoben werden.
Argumente für Verbesserungsbeiträge
- Verbesserungsbeiträge bieten Vorteile gegenüber Gebühren, da sie eine gerechtere Verteilung der Kosten ermöglichen und auch unbebaute Grundstücke einbeziehen.
- Die Erhebung von Beiträgen kann die Abschreibungsbedarfe senken und somit die Gebühren stabilisieren.
- Zukünftige Gebührensteigerungen sind aufgrund geplanter gesetzlicher Änderungen und notwendiger Investitionen im Abwasserbereich zu erwarten.
Der Stadtrat wird im kommenden Jahr über die Art der Finanzierung entscheiden. Eine Beratungsgesellschaft wird hinzugezogen, um die Kalkulation zu unterstützen und die Auflagen der Rechtsaufsichtsbehörde zu erfüllen. Das bayerische Beitrags- und Gebührenrecht bietet Optionen, die eine Neuverschuldung minimieren können. Notwendige Investitionen sollten nicht aufgeschoben werden, um zukünftige Generationen nicht zu belasten.
Besonders betonte Herr Langert bei seiner Ausführung, dass Investitionen in die Zukunft nicht durch Einsparungen in den laufenden Kosten gestemmt werden können. Dies würde nur eine kurzfristige Kostenerleichterung für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Neue Investitionen müssen immer durch Verbesserungsbeiträge oder Darlehen finanziert werden. Die Erfahrung aus Erhebungen anderorts zeige, dass die Maßnahme, ein Ingenieurbüro mit der Erhebung der bisher nicht bemessenen Flächen zu beauftragen, sich immer refinanziert.
In der ersten Jahreshälfte solle ein Entwurf zur Einführung der Verbesserungsbeiträge vorgestellt werden. Da die Förderkulisse gerade sehr gut aussähe, sollen einige Investitionen in naher Zukunft getätigt werden. Das Wasserwerk und die Kläranlage sind Kinder ihrer Zeit, so Langert, aber definitiv keine Sorgenkinder. Es ginge lediglich im nächsten Jahr darum, dass die Stadt sich Gedanken mache, wie man sich für die Zukunft aufstellen möchte und mit welchen Finanzierungsvarianten.
Helmut Jesske fragte nach, ob der Verbesserungsbeitrag eine einmalige Erhebung ist oder eine versteckt weiterlaufende Gebühr. Zudem möchte er wissen, ob dieser Beitrag dann zweckgebunden sei und ob eine evtl. anfallende reguläre Gebührenerhöhung direkt im selben Jahr wieder zurückgegeben werden müsse. Herr Langert antwortete direkt, dass eine mögliche Überdeckung durch die erhobenen Gebühren im nächsten Jahr direkt wieder an die Kunden zurückgegeben werden müsste. Zur ersten Frage antwortete er: Verbesserungsbeiträge setzen konkrete Maßnahmen voraus, die in einer Satzung definiert werden müssen. Daher sind diese zweckgebunden und der Beitrag wird genau in der entsprechenden Höhe festgelegt. Außerdem ist dies keine regelmäßige Sache, da sie für langfristige Investitionen hergenommen werden.
Clemens Bürger erkundigte sich nach der Bemessungsgrundlage. Der Verbesserungsbeitrag ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch (dies wird über die Gebühr erhoben und vom Mieter bezahlt), und wird vom Eigentümer des Grundstücks bezahlt.
Florian Vogl (FBU) fragte nach, ob ein Richtwert genannt werden könne. Da es in Bobingen ca. 400.000 Grundstücke gibt, können die beispielsweise 1.000.000€ Investitionskosten durch 400.000 geteilt werden. Abhängig ist dies aber von der Geschossfläche und der genauen Bemessungsgrundlage, die noch festzulegen ist.
Michael Ammer (FBU) bat Herrn Langert zu erläutern, ob dies immer alle Stadtteile beträfe oder einzelne Stadtteile beträfe. Dies ist abhängig von der Maßnahme, wenn diese allen Nutzern zu gute käme, dann ja, so Langert.
Der Beschlussvorschlag, die Erläuterung zur Kenntnis zu nehmen und im neuen Jahr weiterzuarbeiten, wurde einstimmig angenommen.
TOP 4 Wünsche und Anfragen
- keine Wünsche und Anfragen
Ende des öffentlichen Teils ca. 17:38 Uhr.
