🚧 28.10.2025 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 68. Sitzung vom 30.09.2025
  • TOP 3 Mitgliedschaft im Zweckverband Gewässer III. Ordnung
  • TOP 4 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Lukas Geirhos (Grüne), Ernst-Hinrich Abbenseth und Johannes Bögler (beide CSU)
  • Verwaltung: Fabian Koppel (Hauptamt)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1: Berichterstattung

Es werden die nachfolgenden Sitzungstermine bekannt gegeben:

  • 11.11.2025 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • 13.11.2025 – Werk- und Betriebsausschuss
  • 18.11.2025 – Haupt- und Finanzausschuss
  • 25.11.2025 – Stadtrat

Zudem werden folgende Auftragsvergaben bekannt gegeben:

  • Ersatzbeschaffung Kehrmaschine nach Unfall. Wilhelm Mayer GmbH aus Neu-Ulm liefert die Maschine für 154.160,49 Euro

Die Verwaltung gibt zudem bekannt, dass das Hotel Krebswirt zum 01.09.2025 verpachtet wurde. Der Pächter ist die Firma Holy Food GmbH – es wurde ein Fünfjahresvertrag geschlossen. Es gab zwei Interessenten, beide wurden zur Abgabe eines Pachtangebots aufgefordert, es gab nur noch einer ab. Im Erdgeschoss soll ein Restaurant entstehen (Steakhaus und Kroatisch), in den Obergeschossen Zimmer für Mitarbeiter des Pächters und der anderen Interessenten.

TOP 2: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 68. Sitzung vom 30.09.2025

Die Niederschrift wurde einstimmig verabschiedet.

TOP 3: Mitgliedschaft im Zweckverband Gewässer III. Ordnung

Die Städte Schwabmünchen und Diedorf würden gerne aus dem Zweckverband austreten. Bürgermeister Förster findet das kein gutes Miteinander – wenn deren Becken gebaut sind, dann würden sie austreten. Gessertshausen möchte nicht austreten, denn ebenso wie das Bobinger Becken muss das in Gessertshausen noch errichtet werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Auflösung nicht zugestimmt werden, sollten insgesamt zwei Gemeinden einer Auflösung nicht zustimmen, würde der Zweckverband bis Ende 2026 bestehen. Dieses Jahr könne genutzt werden, um eine mögliche Fortführung des Verbandes zu regeln.

Edmund Mannes würde einen Austritt als fatales Zeichen sehen.

Michael Spatz (Ortssprecher Waldberg) sagte, das Hochwasserrückhaltebecken sei bereits geplant – er erkundigt sich, wie das mit der Bezahlung laufe. Bürgermeister Förster erwidert, dass die Bezahlung eines Beckens sich nach der betroffenen Kommune richte. Der Zweckverband schreibe jedoch aus, untersuche und beauftrage, was den Kommunen zugutekomme. Michael Spatz wollte außerdem wissen, welche weiteren Gewässer dritter Ordnung es noch gebe, die als mögliche Beitrittskandidaten infrage kämen. Die Verwaltung nannte als Beispiel die Stadt Neusäß.

Franz Handschuh (FBU) erkundigt sich, welche personellen Auswirkungen die Verlegung des Sitzes zu uns hätte. Zudem interessiert ihn, ob für die Stadt Bobingen noch Maßnahmen am Anhauser Bach anstehen, die umgesetzt werden müssten? Bürgermeister Förster sei am Anhauser Bach auf Bobinger Flur nichts bekannt, dass hier noch was zu tun wäre. Es gibt eine Angestellte, die noch bis April 2026 beschäftigt sein wird. Ein Vorteil hier im Haus wäre, dass wir bei einer Realisierung unseres Beckens näher dran wären.

Florian Vogl (FBU) spricht sich für Option 2 aus, aber nicht als Voraussetzung. Er erkundigt sich nach dem aktuellen Unterhalt der Bobinger Gewässer. Bürgermeister Förster antwortet, dass ein Teil vergeben sei und der andere Teil durch den Bauhof erledigt wird. Beim Bauhof sei es gerade so, dass er dieser Aufgabe nachkommt, wenn es die Zeit erlaubt.

Beschlussvorschlag 1: Der Stadtrat beschließt einen Verbleib im Zweckverband Gewässer III. Ordnung mit den bisherigen Satzungszielen und der aktuellen Organisation mit dem Wissen, dass bei Austritt von vier Kommunen der Verband grundsätzlich aufgelöst wird.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

Beschlussvorschlag 2 (ursprünglich): Der Stadtrat beschließt einen Verbleib im Zweckverband Gewässer III. Ordnung unter der Voraussetzung, dass die Gewässerunterhaltung sämtlicher Gewässer III. Ordnung im gesamten Verbandsgebiet einschl. der personellen und bürotechnischen Umstrukturierung mit einbezogen wird und stellt damit den Antrag zur Satzungs-bzw. Aufgabenanpassung an den Zweckverband.

Beschlussvorschlag 2 (angepasst): Die Mitglieder unseres Gremiums im Zweckverband haben den Auftrag, mit den weiteren Kommunen (…) diese Möglichkeiten zu Prüfen und ins Gremium einzubringen.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 4: Wünsche und Anfragen

Michael Spatz merkt an, dass der Leckenwalder Graben in Waldberg als Hochwasserschutzmaßnahme immer noch nicht ausgemäht ist.

Ende des öffentlichen Teils ca. 18:27 Uhr.

Kommentar verfassen