Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 60. Sitzung vom 07.10.2025
- TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
- TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
- TOP 3.2 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 5151 der Gem. Bobingen (Teilfläche), Hindenburgstraße 7
- TOP 3.3 Bauantrag zum Abbruch des alten Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage einschließlich des Versetzens der bestehenden Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 5137 der Gem. Bobingen, Hindenburgstr. 10 a
- TOP 3.4 Bauvoranfrage/Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 197/6 der Gem. Bobingen, Nähe Frieda-Forster-Str.
- TOP 3.5 Voranfragen zur Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 3816/1 der Gem. Bobingen, Max-Fischer-Str. 18 a – Vorstellung von zwei Voranfragen
- TOP 3.6 Bauvoranfrage zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 99/4 der Gem. Bobingen, Singoldanger 16 b
- TOP 4 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1 Berichterstattung
Zum Thema „Bau-Turbo“:
Der Bau-Turbo ist am 30.10.2025 in Kraft getreten, weitere Hinweise dazu werden für die Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung im Dezember 2025 von Herrn Schöler (Bauverwaltung) vorbereitet.
Zum Thema „Hochwasser-Rückhaltebecken in Waldberg“:
- Verkaufswilligkeit nach wie vor nicht gegeben
- Sachverständige für Entschädigung beauftragt
- weitere rechtliche Hintergründe werden ebenfalls in der Dezember-Sitzung von Herrn Schöler präsentiert
Zum Thema „Dachgauben zukünftig verfahrensfrei“:
- gestalterische Vorgaben (wie z. B. Ensembleschutz) in der Vogelsiedlung nicht mehr begründbar (als Ablehnungsgrund nicht mehr möglich / akzeptiert)
TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 60. Sitzung vom 07.10.2025
Stadträtin Lautenbacher hat auf eine falsche Jahreszahl in der Niederschrift hingewiesen. Die Niederschrift wurde mit dieser Korrektur einstimmig genehmigt.
TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.
TOP 3.2 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 5151 der Gem. Bobingen (Teilfläche), Hindenburgstraße 7
In dem Bauantrag geht es um den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses im hinteren Teil des Grundstücks Hindenburgstraße 7 in Bobingen. Das Vorhaben passt sich laut Stadtverwaltung nicht vollständig in die bestehende Bebauung ein, da es erstmals ein Haus im rückwärtigen Grundstücksbereich vorsieht und damit die bisherige Bebauungstiefe überschreitet. Aus verwaltungsrechtlicher Sicht ist das Bauvorhaben daher derzeit unzulässig, könnte aber im Rahmen zukünftiger rechtlicher Änderungen („Bau-Turbo“) eventuell zulässig werden.
Ergebnis der Ortseinsicht:
- Das Bauvorhaben wäre das erste in der Reihe
- Vorhaben entspricht bis auf wenige Ausnahmen der Rahmenplanung Siedlung
- Landratsamt Augsburg sieht kein Problem
Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.
TOP 3.3 Bauantrag zum Abbruch des alten Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage einschließlich des Versetzens der bestehenden Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 5137 der Gem. Bobingen, Hindenburgstr. 10 a
Es geht um den Abriss eines alten Wohnhauses und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Hindenburgstraße 10a in Bobingen. Die Stadtverwaltung bewertet das Vorhaben jedoch als nicht mit der Umgebung vereinbar, weil die bebaute Grundstücksfläche über das ortsübliche Maß hinausgeht und dem bestehenden Rahmenplan Siedlung widerspricht. Das Projekt wäre somit nach aktueller Rechtslage unzulässig, könnte aber mit Zustimmung der Stadt zukünftig im Rahmen des geplanten „Bau-Turbos“ eventuell doch genehmigt werden.
Die nachbarschaftlichen Belange sind nicht berührt, daher wäre die Voraussetzung für den Bau-Turbo gegeben.
Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt – der Bebauung wird zugestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.
TOP 3.4 Bauvoranfrage/Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 197/6 der Gem. Bobingen, Nähe Frieda-Forster-Str.
Es geht um eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses nahe der Frieda-Forster-Straße in Straßberg (Bobingen). Die Verwaltung bewertet das Grundstück als Außenbereich, also außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebiets, und hatte den Antrag zunächst abgelehnt, weil öffentliche Belange beeinträchtigt würden. Nach Inkrafttreten des neuen „Bau-Turbo“-Gesetzes ist jedoch eine Genehmigung mit Zustimmung der Stadt theoretisch möglich, wenn das Vorhaben zur Wohnraumschaffung dient und keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachbarn oder Umwelt zu erwarten sind.
- bisher Fall von Außenbereich -> mit Bau-Turbo möglich
- Orientierungslinie 50m wegen Rettungszufahrt (ab >50m ist eine Rettungszufahrt notwendig, Breite 3 bis 3,50m; <50m ist ein Rettungszugang ausreichend)
Beschlussvorschlag: Das gemeindliches Einvernehmen wird erteilt, der Bebauung wird zugestimmt, aus städtebaulicher Sicht wird einer Bebauung bis 50m entfernt von der öffentlichen Verkehrsfläche zugestimmt, Hintergrund Rettungszufahrt aus BauGB.
–> Abstimmung: 10 dafür, Elisabeth König dagegen -> angenommen.
TOP 3.5 Voranfragen zur Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 3816/1 der Gem. Bobingen, Max-Fischer-Str. 18 a – Vorstellung von zwei Voranfragen
Es geht um zwei Bauvoranfragen zur möglichen Bebauung des Grundstücks Max-Fischer-Straße 18a in Bobingen. Bei Variante 1 soll das Grundstück mit zwei Doppelhäusern bebaut werden, was grundsätzlich zulässig wäre, sofern die Erschließung rechtlich und technisch gesichert wird. Variante 1 ist städtebaulich noch vertretbar, jedoch schon kritisch wegen der Zufahrtstiefe von > 50m. Bei Variante 2 ist ein größeres Bauprojekt mit Aufstockung und zusätzlichem Mehrfamilienhaus geplant, das teilweise im Außenbereich liegt und daher nach aktueller Planung nicht zulässig ist. Hier könnte nur nach den neuen Regeln des „Bau-Turbos“ mit Zustimmung der Stadt eine Ausnahme möglich sein.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen für Variante 1 wird in Aussicht gestellt; Zufahrtssituation, wasserrechtliche Zulässigkeit etc. soll durch LRA geprüft werden. Das gemeindliche Einvernehmen für Variante 2 wird nicht in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 3.6 Bauvoranfrage zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 99/4 der Gem. Bobingen, Singoldanger 16 b
Es geht um eine Bauvoranfrage zur Aufstockung einer bestehenden Garage am Wohnhaus Singoldanger 16b in Bobingen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Es liegen zwei Varianten vor – eine mit Flachdach und eine mit Satteldach. Die Verwaltung sieht das Vorhaben kritisch, da durch die Aufstockung Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken nicht eingehalten werden; eine Genehmigung wäre nur möglich, wenn die Nachbarn zustimmen oder das Landratsamt eine Ausnahme zulässt.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden, wenn die Nachbarn der Übernahme der Abstandsflächen zustimmen. Zufahrtssituation, wasserrechtliche Zulässigkeit, etc. soll durch das Landratsamt Augsburg (LRA) geprüft werden.
TOP 4 Wünsche und Anfragen
- Armin Bergmann:
- Verbesserung Siegfried-Miethig-Weg
- Abfalleimer Krieger-Denkmal
- Florian Vogl (FBU):
- am 13.11.2025 findet ein Vor-Ort-Termin an der Wertachbrücke mit Vertretern der Landwirtschaft statt. Werden die Fraktionsvorsitzenden dazu eingeladen?
- Antwort Klaus Förster: es handelt sich um ein reines Verwaltung/Betroffenen-Treffen; über den Vor-Ort-Termin wird in der nächsten Bauausschusssitzung berichtet.
- Sind Ausfälle der Straßenbeleuchtung am Vogelberg / Lindauer Str. bekannt? (geplante Abschaltung oder technischer Defekt?)
- Antwort Rainer Thierbach (Stadtbaumeister): die Anfrage wird mit der LEW geprüft.
Ende des öffentlichen Teils ca. 18:45 Uhr.
