Tagesordnung der Stadtratssitzung
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 69. Sitzung vom 28.10.2025
- TOP 3 Städt. Friedhof; Änderung der Bestattungsgebührensatzung (BestGebSatzung) zum 01.01.2026
- TOP 4 Einschränkung der Plakatierung im Ort und Einrichtung zentraler Plakatflächen; Erlass einer Plakatierungsverordnung
- TOP 5 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Entschuldigt: Florian Vogl, Dr. Armin Bergmann, Lukas Geirhos
- Verwaltung: Herr Koppel
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.
TOP 1: Berichterstattung
Sitzungstermine:
Di 02.12.2025 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss; 18:00 Uhr
Di 09.12.2025 Haupt- und Finanzausschuss; 18:00 Uhr
Di 16.12.2025 Stadtrat; 18:00 Uhr
- Erster Bürgermeister Förster bezog zum Video aus KöBoS TV bezüglich der PV-Anlagen an der Schallschutzwand Stellung. Das Thema wurde in der Hauptausschusssitzung vom 14.10. behandelt.
- Außerdem gab es eine Anfrage bei der Rechtsaufsicht aus einer ihm nicht bekannten Fraktion bezüglich der Verpachtung des Krebswirtes. Über den Zustand wurde bereits vor längerem berichtet und die GWB beauftragt sich um die Verpachtung zu kümmern, welche nach einer Beratung im Juli beschlossen wurde. Der Pachtvertrag wurde für 5 Jahre bewilligt und der Pächter muss alle nötigen Instandsetzungsmaßnahmen übernehmen. Bei der Prüfung des Falles durch die Rechtsaufsicht gab es keine Auffälligkeit.
TOP 2: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 69. Sitzung vom 28.10.2025
Die öffentliche Niederschrift vom 28.10.2025 wurde einstimmig genehmigt.
TOP 3: Städt. Friedhof; Änderung der Bestattungsgebührensatzung (BestGebSatzung) zum 01.01.2026
Nach Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands müssen die Bestattungsdienstleistungen in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben werden. Die entsprechende Ausschreibung erfolgte im Oktober. In seiner Sitzung vom 14.10.2025 hat der Betriebs- und Werkausschuss mehrheitlich beschlossen, die Bestattungsdienstleistungen für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an das Bestattungsunternehmen Friede, Trauerhilfe Denk GmbH Augsburg, zu vergeben.
Die neuen Bestattungsgebühren bilden einen Bestandteil der Bestattungsgebührensatzung (Best-GebSatzung) und müssen deshalb entsprechend angepasst werden.
Die aktuellen Gebühren können in einem sehr übersichtlichen Vergleich mit den bisherigen Gebühren, enthalten in der Sitzungsvorlage, auf der Seite der städtischen Homepage eingesehen werden.
Michael Ammer (Dritter Bürgermeister, FBU) wies nochmals auf den Ansatz der FBU hin, dass Kosten eingespart werden könnten, wenn eine Bewirtschaftung aus eigener Kraft oder im kommunalen Verbund erfolgen würde. Hierzu stellte die FBU-Fraktion bereits im August 2021 den ersten Antrag.
Im Anschluss wurde wie folgt beschlossen:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Bestattungsgebühren für die städt. Friedhöfe zum 01.01.2026 auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses vom 21.10.2025.
–> gegen 3 Stimmen der FBU-Fraktion angenommen.
TOP 4: Einschränkung der Plakatierung im Ort und Einrichtung zentraler Plakatflächen; Erlass einer Plakatierungsverordnung
Bereits zwei Haupt- und Finanzausschusssitzungen beschäftigten sich mit dem Erlass einer Plakatierungsverordnung. Die daraufhin angepasste Variante sollte in der Novemberstadtratsitzung nun endgültig verabschiedet werden.
Herr Koppel betonte in seiner Vorstellung, dass diese dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes zu gute käme. In der aktuellen Variante dürfen alle kandidierenden Gruppierungen 1 Plakat für die Bürgermeisterwahl (Din A1) und eines für die Stadtratswahl (Din A1) in der Reihenfolge des Stimmzettels anbringen. Von den Großflächenplakaten wird eines pro Amt (z.B. Bürgermeister, Stadtrat, Landrat etc.) genehmigt und zusätzlich für Bürgermeister und Stadtratswahl jeweils eines. Die Verordnung gelte zwar für 20 Jahre, sei aber jederzeit anpassbar. Außerdem sollen nur die ausgewiesenen Standorte auf den öffentlichen Flächen der Stadt Bobingen gelten.
Franz Handschuh (FBU) lobte die Mengenbegrenzung, plädierte aber für eine freie Platzwahl, so dass etwa gewerbliche Flächen auch genutzt werden können. Dies würde auch wieder der Entlastung dienen, da zB. keine Bauzäune zusätzlich aufgestellt werden müssten und jede Gruppierung könne selbst entscheiden, ob sie diese Mehrkosten auf sich nehmen möchte. Dieser Vorschlag fand keinen Anklang im Stadtrat und Bürgermeister Förster wies auf die Sanktionsmöglichkeiten, die in der Verordnung verankert sind, bei Nichteinhaltung dieser Regelung hin. Ob ein Verbot der Nutzung gewerblicher Flächen und der Sanktionierung rechtens ist, konnte aber nicht abschließend geklärt werden.
Michael Ammer (FBU) bekräftigte nochmals den Vorschlag zur Erhebung von Gebühren für die Bereitstellung von Bauzäunen durch den Bauhof über den Umweg durch eine Sondernutzungsgebührensatzung, um die Stadt Bobingen nicht über Gebühr finanziell zu belasten. Er beantragte eine Abstimmung darüber. Dieser Vorschlag wurde gegen drei Stimmen abgelehnt.
Per Abstimmung wurde die heute besprochene Fassung der Verordnung einstimmig verabschiedet und tritt ab 26.11.2025 in Kraft.
TOP 5: Wünsche und Anfragen
- keine Wünsche / Anfragen
Ende des öffentlichen Teils ca. 18:55 Uhr.
