🌊 Stellungnahme zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

In der Stadtratssitzung vom 27.01.2026 wurde ein Beschluss zum Interessenbekundungsverfahren für konkrete Maßnahmen zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gefasst. In der vorherigen Aussprache meldete sich FBU-Stadtrat Michael Ammer wie folgt zu Wort:

„Ein Förderprogramm für sanierungsbedürftige Sportstätten ist für uns wie auch für viele andere Kommunen eine sehr gute Nachricht! Unsere Verwaltung ist hier bereits aktiv geworden und hat drei Projekte gemeldet. Zu diesem Vorgang hätte ich ein paar Fragen.

Das Programm wurde am 16.10.2025 veröffentlicht und die Frist für Einreichungen lief am 15.01.2026 aus. Warum wurde in diesen drei Monaten denn weder in einem Ausschuss noch im Stadtrat darüber informiert? Es hätte sogar eine Information per Mail an alle gereicht. Dann hätte sich jeder hier Gedanken zu Projekten machen können, für die eine Förderung beantragt werden sollte.

Und aufgrund dieser Frage komm ich zum zweiten Punkt, den ich richtig ärgerlich finde. Als ich mir das Förderprogramm durchgelesen habe, ist mir sofort ein Projekt eingefallen und ich bin mir sicher, dass es allen hier so gegangen ist, die es sich angeschaut haben. Eine Sportstätte wird in dem Programm gleich mehrmals namentlich erwähnt – das Freibad! Wir haben ein wirklich schönes und gut besuchtes Freibad, das aber in die Jahre gekommen ist. Dieses Freibad wollen wir in jedem Fall erhalten und müssen es deshalb so zukunftsfähig wie nur möglich aufstellen und ausrüsten. Jetzt steht hier im Förderprogramm ausdrücklich:

„In Freibädern sind sowohl Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien, etc.) förderfähig.“

Das passt auf unser Freibad wie die Faust aufs Auge! Sowohl die alte Technik könnte damit zukunftsfähig ertüchtigt werden als auch die Wärme- und Energieversorgung größtenteils auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Eine solche Maßnahme brächte viele Vorteile mit sich –  Damit würden wir sowohl die Umwelt als auch den künftigen Haushalt schonen und entlasten! Aber jetzt ist die Frist bereits abgelaufen und wir können keine weiteren Maßnahmen mehr beisteuern – aus unserer Sicht eine ganz bittere Sache.

Wäre dieser Prozess durch gleichzeitige Information der Vereine, wie ja geschehen, und aller Stadträte so abgelaufen, wie es sich gehört, im Sinne von Transparenz, Offenheit, Ehrlichkeit und Wertschätzung, dann hätte die Kämmerei einen Finanzierungsvorschlag unterbreitet und der Stadtrat hätte dann auf dieser Basis darüber entschieden, ob sich die Verwaltung überhaupt die Arbeit machen sollte, einen Förderantrag auszuarbeiten. Das wäre die richtige Reihenfolge gewesen.

Nach unserem Dafürhalten wäre dabei herausgekommen, dass wir uns das Projekt auch mit einem Zuschuss von über 7 Mio. € nicht leisten können und sich die Verwaltung diese Mühe gar nicht machen brauche. Jetzt haben wir diese erforderlichen Informationen leider nicht, die Verwaltung hat sich die Arbeit bereits gemacht und den Antrag eingereicht. Damit die geleistete Arbeit nicht umsonst war, werden wir, obwohl wir Bedenken bezüglich der Finanzierung haben, dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zustimmen.

Allerdings bitten wir die Verwaltung bis Ende Februar, wenn die Entscheidung für die beantragten Förderprojekte vom Bund gefallen ist, uns einen Finanzierungsplan und die Haltung der Rechtsaufsicht dazu vorzulegen, damit wir alle hier eine fundierte Basis für eine endgültige Entscheidung haben.

Nochmals zurück zur eingangs gestellten Frage: Warum wurde in den drei Monaten niemand im Gremium informiert? Ich bin mir sicher, wir hätten hier alle gemeinsam eine wirklich gute Lösung gefunden!

Weitere Fragen , die ich mir noch notiert habe:

  • Wurde die Rechtsaufsicht über diese Investitionen – die alle ausschließlich freiwillige Leistungen sind – befragt, ob diese in künftigen Haushalten auch genehmigt werden?
  • Wie sieht die konkrete Gegenfinanzierung aus Sicht der Verwaltung aus, bei dem Wissen, dass die Investkosten eines Hallen- oder Ganzjahresbades über den Zeitraum von 30 Jahren zu 1/3 aus den Investitionskosten und zu 2/3 aus den Betriebs- und Unterhaltskosten bestehen?
  • Wurde jetzt mit der Antragstellung auf Fördermittel mit den umliegenden Kommunen im Lech-Wertach-Gebiet gesprochen, ob ein gemeinsamer Betrieb eines Hallenbades als gemeinsames Kommunalunternehmen vorstellbar ist?“

Die weitere Diskussion zu diesem Thema können Sie hier im Bericht zur Stadtratssitzung vom 27.01.2026 nachlesen.

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