đŸ—ïž 04.02.2026 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift
  • TOP 3 ÜberprĂŒfung der BeschlĂŒsse zum Verkauf von KleinflĂ€chen
  • TOP 4 Satzung ĂŒber abweichende Maße der AbstandsflĂ€chentiefe der Stadt Bobingen, Aufhebung vs. Beibehaltung vs. Änderung
  • TOP 5 BauantrĂ€ge, VorbescheidsantrĂ€ge, Voranfragen
  • TOP 5.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete BauantrĂ€ge
  • TOP 5.2 Bauvoranfrage zur Umnutzung bisheriger GewerbeflĂ€chen in WohnrĂ€ume auf dem GrundstĂŒck Fl. Nr. 272/2 der Gem. Bobingen, Lindauer Str. 25
  • TOP 5.3 Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses (9 WE) mit Tiefgarage und StellplĂ€tzen auf dem GrundstĂŒck Fl. Nr. 540/0 der Gem. Bobingen, Lindauer Str. 33
  • TOP 5.4 Bauantrag zur Errichtung eines Batteriespeichers auf dem GrundstĂŒck Fl. Nr. 775/3 der Gem. Bobingen, Unteroberfeld
  • TOP 5.5 Bauantrag zum Neubau einer 6-gruppigen KindertagesstĂ€tte und Integration einer bestehenden Krippengruppe auf dem GrundstĂŒck Fl. Nr. 4208/113 der Gem. Bobingen, Sommerstraße 12
  • TOP 6 VorĂŒbergehende Freilegung von Grundwasser zum Kiesabbau mit anschließender WiederverfĂŒllung auf den GrundstĂŒcken Fl. Nr. 861/2, 864 und 865 der Gem. Bobingen, Untermittelfeld
  • TOP 7 WĂŒnsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Katja Treischl hat Clemens BĂŒrger vertreten, Monika MĂŒller-Weigand ist spĂ€ter gekommen (18:10 Uhr) (alle GrĂŒne)
  • Verwaltung: Reinhard Schöler (Bauverwaltung), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1 Berichterstattung

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) nimmt Bezug auf eine Anfrage aus der vergangenen Sitzung bzgl. Falschparker bei der Wendelinskapelle. Die festgelegte, stĂ€dtebauliche Gesamtplanung wird aus KostengrĂŒnden aktuell nicht umgesetzt, gegenwĂ€rtig behilft man sich im genannten Bereich mit PflanzkĂŒbeln (Provisorium).

TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 3 ÜberprĂŒfung der BeschlĂŒsse zum Verkauf von KleinflĂ€chen

Reinhard Schöler (Bauverwaltung): bisherige Praxis war es, beim Verkauf von kleinen GrundstĂŒcken (bis 50 mÂČ) einem Abschlag in Höhe 60 % auf den Bodenrichtwert zu verwenden, was jedoch aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht erlaubt ist. Daher wird empfohlen, die bisherigen BeschlĂŒsse aufzuheben und kĂŒnftig jeden Verkaufswert individuell und rechtssicher zu ermitteln, um rechtliche Konsequenzen oder die Nichtigkeit von KaufvertrĂ€gen zu vermeiden.

Florian Vogl (FBU) spricht sich dafĂŒr aus, dass eine individuelle PrĂŒfung stattfinden soll. Er erkundigt sich nach den Kriterien, die in eine EinzelfallprĂŒfung hineinfließen könnten. Rainhard Schöler (Bauverwaltung): die Verkehrswertermittlung berĂŒcksichtigt auch AbschlĂ€ge oder AufschlĂ€ge, das kann dann im Einzelfall entschieden werden. Sollte keine Einigkeit gefunden werden, kann auch ein Gutachten in Auftrag gegeben werden (wird aufgrund der hohen Kosten nicht bevorzugt).

Florian Vogl (FBU) erkundigt sich, ob das Aufheben der BeschlĂŒsse rĂŒckwirkende Änderungen zur Folge hĂ€tte. Reinhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass das Vergangene bereits protokolliert sei und daher keine Änderungen mehr nach sich zieht.

Ein Beschluss, GrundstĂŒcke pauschal zu 40 % des Bodenrichtwerts zu verĂ€ußern, dĂŒrfte regelmĂ€ĂŸig gegen den Grundsatz des Art. 75 Abs. 1 GO, wonach VerĂ€ußerungen i. d. R. nur zu ihrem vollen Wert zulĂ€ssig sind, verstoßen.

Beschlussvorschlag: Die BeschlĂŒsse sollten daher aufgehoben werden. Auch wenn dies zu einem entsprechenden Mehraufwand fĂŒhrt, sind die jeweiligen Verkehrswerte im Einzelfall sachgemĂ€ĂŸ zu ermitteln und zu dokumentieren.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 4 Satzung ĂŒber abweichende Maße der AbstandsflĂ€chentiefe der Stadt Bobingen, Aufhebung vs. Beibehaltung vs. Änderung

Die Stadt prĂŒft, ob ihre eigene Satzung fĂŒr grĂ¶ĂŸere GebĂ€udeabstĂ€nde (AbstandsflĂ€chen) aufgehoben oder geĂ€ndert werden soll, da diese strenger ist als die aktuelle Bayerische Bauordnung. WĂ€hrend die bestehende Satzung die WohnqualitĂ€t durch mehr Licht und FreiflĂ€chen sichert, erschwert sie gleichzeitig die gewĂŒnschte Nachverdichtung und den Bau von neuem Wohnraum. Die Verwaltung empfiehlt tendenziell die Aufhebung der Satzung, um Bauvorhaben zu erleichtern und das Nachverdichtungspotenzial im Stadtgebiet besser auszuschöpfen.

Reinhart Schöler (Bauverwaltung) stellt drei Möglichkeiten vor:

  • A: Satzung so lassen
  • B: Satzung ĂŒberarbeiten
  • C: Satzung ganz abschaffen

Herwig Leiter stellt fest, dass dies ein Dilemma sei, auf der eine Seite steht die Bayerische Bauordnung, auf der anderen Seite die AbstandsflĂ€chen-Satzung. Die WohnqualitĂ€t soll seiner Meinung nach nicht leiden, er sieht keinen Handlungsbedarf auf die Bayerische Bauordnung zurĂŒckzuspringen. Er erkundigt sich bei Reinhard Schöler (Bauverwaltung), ob man mit der erlassenen Satzung rechtlich angreifbar ist und wie oft bereits Ausnahmen erteilt wurden.

Reinhard Schöler antwortet auf die Frage, ob man rechtlich angreifbar ist mit dieser Satzung: „Jein“. Das sogenannte „Normkontrollverfahren“ ist nach einem Jahr durch, dann kann nichts mehr passieren. Sollte jemand jedoch vor Gericht gehen, dann wird der Verwaltungsrichter die Satzung prĂŒfen, die Satzung ist laut dem Verwaltungsmitarbeiter sicher – eine Satzung gelte solange, bis ein Richter diese aufhebt. Auf die zweite Frage antwortet er, dass er keine Auflistung greifbar hat, ihm jedoch 5 bis 6 FĂ€lle einfallen – zuletzt in der NĂ€he der Herzstraße.

Martin Gschwilm und Armin Bergmann finden die Regelungen der Bayerischen Bauordnung ausreichend, sie sprechen sich fĂŒr eine Aufhebung der Satzung aus.

Reinhard Schöler: Mit Bau-Turbo kann mehr zugelassen werden, gleichzeitig kann dieser jedoch nicht vom AbstandsflÀchenrecht abweichen.

Florian Vogl (FBU) findet, dass es fĂŒr beide Variante eine gute Argumentation gibt, aktuell geht die Nachverdichtung in die FlĂ€che und nicht in Höhe – das sollte angepasst werden.

Reinhard Schöler (Bauverwaltung): der Bau-Turbo erlaubt Abweichungen bei Geschossigkeit im Innenbereich, AbstandsflĂ€chen wĂŒrden das jedoch wieder limitieren.

Herwig Leiter argumentiert, wenn auf eine eigene Satzung verzichtet wird, dann wird GrundstĂŒckseigentĂŒmern ggf. vor den Kopf gestoßen, es geht nicht nur um „Bau-Maximierung“.

Monika MĂŒller-Weigand schließt sich den AusfĂŒhrungen der CSU-Fraktion an: „die Satzung war gut ĂŒberlegt“.

Beschlussvorschlag: Die Satzung der Stadt Bobingen vom 27.01.2021 ĂŒber abweichende Maße der AbstandsflĂ€chentiefe gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a der Bayerischen Bauordnung wird aufgehoben.
–> Abstimmung: 6 dafĂŒr (2xSPD, 2x FBU, 1xFW, 1xBGM), 5 dagegen (3x CSU, 2x GrĂŒne)
=> angenommen -> Satzung wird aufgehoben.

TOP 5 BauantrÀge, VorbescheidsantrÀge, Voranfragen

TOP 5.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete BauantrÀge

Die Liste der isolierten Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete BauantrÀge entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 5.2 Bauvoranfrage zur Umnutzung bisheriger GewerbeflĂ€chen in WohnrĂ€ume auf dem GrundstĂŒck Fl. Nr. 272/2 der Gem. Bobingen, Lindauer Str. 25

Es geht um eine Bauvoranfrage zur vollstĂ€ndigen Umwandlung der bisher gewerblich genutzten ErdgeschossflĂ€chen in der Lindauer Straße 25 in Wohnraum. Der EigentĂŒmer strebt diese NutzungsĂ€nderung an, da sich die GewerbeflĂ€che wirtschaftlich kaum noch vermieten lĂ€sst und die Immobilie zum Verkauf steht. Die Stadtverwaltung prĂŒft nun den Zielkonflikt zwischen der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und dem Erhalt des Gebietscharakters als Mischgebiet, wobei auch ein Eigenankauf durch die Stadt Bobingen im Raum steht.

Vor der Bauausschusssitzung hat eine Ortseinsicht stattgefunden. Im ISEK (Integriertes StÀdtebauliches Entwicklungskonzept) wurde festgelegt, dass in der Lindauer Str. die vorhandenen GewerbeflÀchen erhalten bleiben sollen.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen fĂŒr eine NutzungsĂ€nderung wird nicht in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig -> wird nicht in Aussicht gestellt.

TOP 5.3 Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses (9 WE) mit Tiefgarage und StellplĂ€tzen auf dem GrundstĂŒck Fl. Nr. 540/0 der Gem. Bobingen, Lindauer Str. 33

Es geht um einen Bauantrag fĂŒr ein neues Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und einer Tiefgarage in der Lindauer Straße 33. Die Stadtverwaltung bewertet das Projekt kritisch, da das geplante GebĂ€ude mit vier Stockwerken zu hoch fĂŒr die nĂ€here Umgebung ist und zudem die Baulinie zur Straße hin ĂŒberschreitet.

Reinhard Schöler (Bauverwaltung): 3 Geschosse wĂ€ren denkbar, 4 Geschosse fĂŒgen sich nach aktuellen Gesichtspunkten nicht in die nĂ€here Umgebung ein. Das viergeschossige AWO Senioren- und Wohnheim hingegen ist als sog. „Fremdkörper“ zu werten. Dieses fĂ€llt hinsichtlich der GrundflĂ€che und der Geschossigkeit völlig aus dem Rahmen der sonst in der nĂ€heren Umgebung anzutreffenden Bebauung
und ist insoweit bei der Betrachtung der tatsĂ€chlich vorhandenen Bebauung außen vor zu lassen.

Sobald ein Konzept fĂŒr den „Gasthof Sonne“ gegenĂŒber vorliegt, könnte die Viergeschossigkeit erneut betrachtet werden.

Beschlussvorschlag: 3 Geschosse wÀren denkbar, wird eine Viergeschossigkeit angestrebt, muss es im Gesamtkonzept mit dem Gasthof Sonne erneut betrachtet werden.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.

TOP 5.4 Bauantrag zur Errichtung eines Batteriespeichers auf dem GrundstĂŒck Fl. Nr. 775/3 der Gem. Bobingen, Unteroberfeld

Es geht um einen Bauantrag fĂŒr die Errichtung eines Batteriecontainers inklusive Wechselrichtern, der eine bestehende Photovoltaikanlage im Sondergebiet „Unteroberfeld“ ergĂ€nzen soll. Da die Anlage die im Bebauungsplan festgesetzte MaximalgrĂ¶ĂŸe ĂŒberschreitet und ein Flachdach statt eines geneigten Dachs besitzt, mĂŒssen fĂŒr die Genehmigung mehrere baurechtliche Befreiungen erteilt werden. Die Verwaltung befĂŒrwortet das Projekt, da moderne Speichersysteme dem öffentlichen Interesse an einer stabilen Energiewende dienen und die stĂ€dtebauliche Ordnung des Gebiets nicht beeintrĂ€chtigen.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.

TOP 5.5 Bauantrag zum Neubau einer 6-gruppigen KindertagesstĂ€tte und Integration einer bestehenden Krippengruppe auf dem GrundstĂŒck Fl. Nr. 4208/113 der Gem. Bobingen, Sommerstraße 12

Es geht um den Bauantrag fĂŒr eine neue, sechsgruppige KindertagesstĂ€tte in der Sommerstraße 12 (Siedlung), in die auch eine bestehende Krippengruppe integriert werden soll. Im Vergleich zu einer bereits im Vorjahr positiv bewerteten Voranfrage wurden die GebĂ€udehöhen geringfĂŒgig angepasst, das Obergeschoss weiter zurĂŒckversetzt und zusĂ€tzliche NebengebĂ€ude fĂŒr die Hausverwaltung eingeplant. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da das Vorhaben im Wesentlichen den ursprĂŒnglichen Planungen entspricht und lediglich interne AbstandsflĂ€chen zum bestehenden Kirchturm eine separate PrĂŒfung durch das Landratsamt erfordern.

Claudia Lautenbacher erkundigt sich, ob die Flexigruppe als 6te Gruppe gewertet wird. Das konnte seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Zudem erkundigte sie sich, wann ungefĂ€hr mit dem Baubeginn gerechnet werden kann. BĂŒrgermeister Förster antwortet, dass ein Förderantrag gestellt ist, sobald der Bauantrag genehmigt und Bescheid vom Förderantrag vorliegen, kann damit begonnen werden. Das dauert erfahrungsgemĂ€ĂŸ ca. 6 Monate => Beginn voraussichtlich Sommer 2026.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.

TOP 6 VorĂŒbergehende Freilegung von Grundwasser zum Kiesabbau mit anschließender WiederverfĂŒllung auf den GrundstĂŒcken Fl. Nr. 861/2, 864 und 865 der Gem. Bobingen, Untermittelfeld

Es geht um einen Antrag zur Erweiterung einer bestehenden KiesabbauflĂ€che im Bereich „Untermittelfeld“, bei der Kies bis zum Jahr 2041 zunĂ€chst trocken und spĂ€ter durch Grundwasserfreilegung nass gewonnen werden soll. Da die betroffenen GrundstĂŒcke im FlĂ€chennutzungsplan bereits als VorrangflĂ€chen fĂŒr den Kiesabbau ausgewiesen sind und die Erschließung ĂŒber vorhandene Wege gesichert ist, sieht die Verwaltung keine planerischen Hindernisse. Nach Abschluss der Förderung und einer anschließenden WiederverfĂŒllungsphase sollen die FlĂ€chen bis zum Jahr 2056 vollstĂ€ndig rekultiviert und wieder der Landwirtschaft zugefĂŒhrt werden.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Soweit (noch) erforderlich wĂ€re die RĂŒckbauverpflichtung sowie evtl. Sicherheiten gem. § 35 Abs. 5 BauGB zu ergĂ€nzen. Im Übrigen erfolgen keine weiteren Anregungen.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.

TOP 7 WĂŒnsche und Anfragen

Keine WĂŒnsche / Anfragen.



Ende des öffentlichen Teils ca. 18:50 Uhr.

Kommentar verfassen