Kommunalwahl 2026 in Bobingen – Ablauf und Hinweise für Wählerinnen und Wähler

Am 8. März 2026 findet in Bobingen die nächste Kommunalwahl statt. Gewählt werden der Erste Bürgermeister sowie die Mitglieder des Stadtrats. Parallel dazu wird über den Landrat und den Kreistag abgestimmt.

Die Entscheidungen des Stadtrats und des Bürgermeisters betreffen den Alltag unmittelbar: Kinderbetreuung, Schulen, Verkehr, Innenstadtentwicklung, Vereinsförderung oder Investitionen in Infrastruktur. Bei der Kommunalwahl 2026 entscheiden wir Wählerinnen und Wähler somit direkt, wie sich Bobingen in den kommenden Jahren entwickeln soll.

Was wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die personelle Zusammensetzung der kommunalen Gremien für die kommenden sechs Jahre.

  1. Bürgermeisterwahl
    Hier wird der Erste Bürgermeister direkt gewählt. Er leitet die Stadtverwaltung und repräsentiert die Stadt Bobingen nach außen.
  2. Stadtratswahl
    Der Stadtrat ist das politische Hauptorgan der Stadt. Er entscheidet über wichtige Themen wie Finanzen, Stadtentwicklung, Infrastruktur, Bildung, Kultur und soziale Angelegenheiten.
  3. Kreistag
    Der Kreistag ist das politische Beschlussgremium des Landkreises. Er entscheidet über zentrale Themen, die mehrere Kommunen betreffen – etwa Investitionen in Schulen, Krankenhäuser, Verkehrsinfrastruktur oder soziale Einrichtungen.
  4. Landratswahl
    Der Landra leitet das Landratsamt und ist unter anderem zuständig für überörtliche Aufgaben wie weiterführende Schulen (z. B. Gymnasien und Berufsschulen), Kreisstraßen, Abfallwirtschaft, öffentliche Sicherheit oder soziale Leistungen auf Landkreisebene.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger,

  • die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen,
  • die seit mindestens zwei Monaten in Bobingen ihren Hauptwohnsitz haben,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie wird gewählt?

Auf den Stimmzetteln stehen die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen mit den Namen und Berufen aller kandidierenden Personen in nummerierter Reihenfolge (Listenplatz) aufgeführt.

Hier finden Sie die Vorstellung der FBU-Kandidatinnen und Kandidaten sowie die inhaltlichen Schwerpunkte der FBU zur Kommunalwahl 2026.

Bürgermeisterwahl und Landratswahl

Auf den Stimmzetteln wird jeweils eine Person angekreuzt. Erhält kein Kandidat mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen.

Stadtratswahl

In Bayern gilt bei der Kommunalwahl ein besonderes Wahlsystem mit Kumulieren und Panaschieren:

  • Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Stadtrats- bzw. Kreistagssitze zu vergeben sind. In Bobingen sind dies 24 Stimmen für den Stadtrat und 70 Stimmen für den Kreistag.
  • Stimmen können auf einzelne Kandidaten verteilt werden.
  • Einer Person können bis zu drei Stimmen gegeben werden (Kumulieren).
  • Kandidaten unterschiedlicher Listen können kombiniert werden (Panaschieren).

Wichtig: Die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen darf die zulässige Höchstzahl nicht überschreiten – sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Tipp: Auf der Homepage der Stadt Bobingen ist ein Probestimmzettel einsehbar, mit dem sich Wählerinnen und Wähler orientieren und ihre Stimmabgabe vorbereiten können.

Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahl beantragen. Die Unterlagen werden von der Stadt zugeschickt und müssen rechtzeitig zurückgesendet werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadtverwaltung. Späteste Abgabemöglichkeit ist am Wahlsonntag, 8. März 2026 bis 18 Uhr im Rathaus-Briefkasten.

Wichtig: Briefwahlunterlagen dürfen nicht in den Wahlräumen abgeben werden. Jedoch ist es spontan möglich, mit dem Wahlschein und einem gültigen Ausweis im Wahlraum zu wählen.

Wann wird gewählt?

Wahltag ist Sonntag, 8. März 2026. Die Abstimmungsräume sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, wo sich der Abstimmungsraum des jeweiligen Wahlbezirks in Bobingen befindet.

Erhält bei der Bürgermeister- oder Landratswahl kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am Sonntag, 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Worauf sollten Wähler achten?

  • Information vorab einholen: Kandidatinnen, Kandidaten und Inhalte vergleichen.
  • Fristen beachten: Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen und zurücksenden.
  • Unterlagen mitbringen: Amtliche Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass am beiden Wahlsonntagen mitnehmen.
  • Stimmzettel sorgfältig ausfüllen: Nicht mehr Stimmen vergeben als zulässig.
  • Unterschrift bei Briefwahl nicht vergessen: Die eidesstattliche Erklärung muss unterschrieben sein.

Weitere Hinweise zur Kommunalwahl 2026 finden Sie auf der Seite der Stadt Bobingen sowie beim Bayerischen Staatsministerium.

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