Tagesordnung Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 64. Sitzung vom 03.02.2026
- TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
- TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
- TOP 3.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ein- und Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 36 der Gem. Bobingen, Römerstraße 19
- TOP 3.3 Voranfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 57 der Gem. Bobingen, Römerstraße 59 mit Mehrfamilienhäusern, Tiefgarage und Stellplätzen
- TOP 3.4 Voranfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 737/33 der Gem. Bobingen, Dieselstraße 13
- TOP 3.5 Voranfrage zur Errichtung eines Verkaufsgebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/60 der Gem. Bobingen, Hans-Sachs-Straße 11 b
- TOP 3.6 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses (3 WE) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 733/6 der Gem. Bobingen, Südliche Fraunhoferstraße 4 a
- TOP 3.7 Voranfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 5000/4 der Gem. Bobingen, Föhrenstraße 9 – Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans
- TOP 3.8 Bauantrag zur Nutzungsänderung des Gebäudes „Hochstraße 5“ – Stellplatzablöse
- TOP 4 Verwaltungsstreitsache wegen Errichtung eines Wintergartens und eines Carports auf den Grundstücken Fl. Nr. 103/176 und /79 der Gem. Bobingen, Rosenheimer Allee
- TOP 5 Erwerb von potentiellen Ökokontoflächen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Reinhartshausen II
- TOP 6 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Monika Müller-Weigand (Grüne) ist später gekommen
- Verwaltung: Sabrina Danke (Protokoll), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Reinhard Schöler (Bauverwaltung)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1 Berichterstattung
TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 64. Sitzung vom 03.02.2026
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt
TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
TOP 3.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.
TOP 3.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ein- und Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 36 der Gem. Bobingen, Römerstraße 19
Es geht um einen Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Ein- und Zweifamilienhauses in der Römerstraße 19 in Bobingen, über dessen bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Ausschuss entscheiden muss. Zwar fügt sich das Vorhaben laut Verwaltung in das Wohngebiet und die Erschließung ein, jedoch gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der Bauweise und der Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen bei Nebengebäuden. Die Stadtverwaltung regt daher eine Änderung der Planung an, um die rechtlichen Vorgaben und gestalterischen Empfehlungen des Kreisbaumeisters zu berücksichtigen.
Monika Müller-Weigand betritt um 18:08 Uhr den Raum.
Reinhard Schöler (Bauverwaltung):
- Dachterrasse auf „Geräteschuppen“ ist problematisch, das verhindert, dass dieser als privilegiertes Grenzgebäude gilt, wodurch Abstandsflächen zum Nachbarn verletzt werden
- Nach Kreisbaumeister Käßmaier (Kreisbaumeister) würden sich die überbaubaren Flächen (GRZ II) nicht einfügen, Reinhard Schöler sieht das Maß der Nutzung als unproblematisch an
- da es keinen Bebauungsplan gibt, der eine bestimmte Form vorschreibt, ist die Dachform für die rechtliche Zulässigkeit zweitrangig, solange es sich in die nähere Umgebung einfügt.
Anwendbarkeit des § 34 Abs. 3 b Baugesetzbuch: Vom Erfordernis des Einfügens könnte vorliegend ggf. mit Zustimmung der Stadt Bobingen abgewichen werden. Voraussetzung hinsichtlich der Zustimmung wäre, dass das Vorhaben mit den städtischen Vorstellungen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist. Die Zustimmung könnte auch unter der Bedingung erteilt werden, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, bestimmte städtebauliche Anforderungen einzuhalten.
Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 3.3 Voranfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 57 der Gem. Bobingen, Römerstraße 59 mit Mehrfamilienhäusern, Tiefgarage und Stellplätzen
Es geht um eine Voranfrage für den Bau mehrerer Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage in der Römerstraße 59, für die der Bestand abgebrochen werden soll. Die Stadtverwaltung stellt fest, dass sich das Projekt aufgrund der massiven viergeschossigen Bauweise, der Gebäudehöhe und der Überschreitung der Bebauungstiefe aktuell nicht in die nähere Umgebung einfügt. Eine Genehmigung wäre daher nur über eine Ausnahme nach § 34 Abs. 3b BauGB möglich, sofern der Bauherr im Gegenzug städtebauliche Bedingungen wie die Schaffung von gefördertem Wohnraum oder ökologische Maßnahmen erfüllt.
Reinhard Schöler (Bauverwaltung):
- es gibt kein Bebauungsplan
- Vorhaben fügt sich hinsichtlich des Bauweise und bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung nicht ein
- vor der Sitzung gab es eine Ortseinsicht
Rainer Thierbach (Stadtbaumeister):
- Bezugsgebäude neben Mittlere Mühle wurden damals schon als massiv gewertet
- Mitglieder hatten sich während Ortseinsicht geäußert, dass sich der geplante Baukörper nicht einfügt
Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird nicht in Aussicht gestellt, der Bau-Turbo wird nicht angewandt.
–> Abstimmung: einstimmig => abgelehnt.
TOP 3.4 Voranfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 737/33 der Gem. Bobingen, Dieselstraße 13
Es geht um eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Carports in der Dieselstraße 13, der unmittelbar an den Gehweg angrenzend geplant ist. Die Stadtverwaltung sieht hierin eine kritische Abweichung von der bisherigen Bebauung. Da die Genehmigung eine Vorbildwirkung für die gesamte Straße hätte und das offene Ortsbild beeinträchtigen könnte, bittet die Verwaltung den Ausschuss um eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit solcher grenznahen Bauten. In der näheren Umgebung wurde beriets ein teilweise vergleichbares Vorhaben verwirklicht, der Verwaltung liegen hierfür bisher allerdings keine Unterlagen vor.
Die Ortseinsicht hat ergeben, dass die Ausschussmitglieder das Vorhaben befürworten würden.
Beschlussvorschlag: der isolierten Befreiung von der faktischen Baugrenze zur Errichtung eines Carports wird zugestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 3.5 Voranfrage zur Errichtung eines Verkaufsgebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/60 der Gem. Bobingen, Hans-Sachs-Straße 11 b
Es geht um eine Bauvoranfrage für ein kleines Verkaufsgebäude einer Bio-Kochschule in der Hans-Sachs-Straße 11 b, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans errichtet werden soll. Die Stadtverwaltung bewertet das Vorhaben als bauplanungsrechtlich unzulässig, da es vollständig außerhalb der festgesetzten Baugrenzen sowie auf einer geschützten Grünfläche geplant ist.
Die Ortseinsicht hat sich ergeben, dass das Verkaufsgebäude auch innerhalb der Grenze errichtet werden könnte, das Vorhaben würde dann kein Problem mehr darstellen.
Beschlussvorschlag: der Voranfrage wird im beantragten Bereich nicht zugestimmt / nicht das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Dem geplanten Vorhaben kann innerhalb der Grenzen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.
–> Abstimmung: einstimmig => innerhalb der Grenzen angenommen
TOP 3.6 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses (3 WE) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 733/6 der Gem. Bobingen, Südliche Fraunhoferstraße 4 a
Es geht um eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten in der Südlichen Fraunhoferstraße 4a, das die ortsübliche Bebauungstiefe überschreitet und sich daher eigentlich nicht in die Umgebung einfügt. Da jedoch das neue Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (§ 34 Abs. 3b BauGB – Bau-Turbo) in Kraft getreten ist, kann die Stadt Bobingen dem Projekt dennoch zustimmen, sofern es ihren städtebaulichen Vorstellungen entspricht.
Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss stimmt der Bebauungin der rückwärtigen Bebauungstiefe zu, das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 3.7 Voranfrage zur Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 5000/4 der Gem. Bobingen, Föhrenstraße 9 – Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans
Es geht um einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Föhrenstraße 9, um dort die Errichtung von sechs Mikroapartments im baurechtlichen Außenbereich zu ermöglichen. Die Verwaltung lehnt eine isolierte Einzelbebauung ab und empfiehlt stattdessen eine großflächigere Überplanung zusammen mit den Nachbargrundstücken, ordnet diesem Verfahren jedoch aktuell keine Priorität zu. Trotz neuer rechtlicher Möglichkeiten zur Wohnraumbeschleunigung rät die Verwaltung zur Vorsicht, da auch die grundsätzliche Frage offen ist, ob die Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan für diesen Bereich nicht sogar ganz zurückgenommen werden sollen.
Reinhard Schöler (Bauverwaltung):
- Voranfrage wurde damals abgelehnt, weil es im Außenbereich gelegen hat
- Bebauungsplan soll aufgestellt werden, damit Vorhaben realisiert werden kann
- Bau-Turbo im Außenbereich ist befristet bis 2030
- Empfehlung der Verwaltung: Bebauungsplan aufstellen, um es verbindlich zu regeln
- Die Eigentümerin der westlichen Nachbarflächen hat zwar grundsätzliches Interesse an einer Bebauung, plant diese jedoch erst mittel- bis langfristig, was ein zeitnahes Gesamtkonzept erschwert.
Beschlussvorschlag: der Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird zurückgestellt, eine großflächerige Überplanung zusammen mit den Nachbargrundstücken wird angestrebt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 3.8 Bauantrag zur Nutzungsänderung des Gebäudes „Hochstraße 5“ – Stellplatzablöse
Es geht um einen Bauantrag zur Nutzungsänderung des Gebäudes Hochstraße 5, in dem die bisherigen Ladenflächen in ein Friseur-, Kosmetik- und Tattoo-Studio umgewandelt werden sollen. Während die Art der Nutzung im Mischgebiet zulässig ist, besteht Klärungsbedarf bei der Anzahl der erforderlichen Stellplätze, da diese von der rechtlichen Einordnung des Wartebereichs im Untergeschoss abhängt. Die Verwaltung empfiehlt, den Wartebereich als Verkehrsfläche und nicht als Nutzungsfläche einzustufen, wodurch der rechnerische Bedarf von sieben Stellplätzen durch den Bestand gedeckt wäre und keine zusätzliche Ablöse gezahlt werden müsste.
Beschlussvorschlag: der Wartebereich wird als Verkehrsfläche gewertet und nicht als Nutzungsfläche, die daraus resultierende Stellplatzberechnung wird akzeptiert. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 4 Verwaltungsstreitsache wegen Errichtung eines Wintergartens und eines
Carports auf den Grundstücken Fl. Nr. 103/176 und /79 der Gem. Bobingen,
Rosenheimer Allee
Es geht um einen anhängigen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht wegen eines abgelehnten Wintergartens und Carports in der Rosenheimer Allee 3c, wobei die Stadt Bobingen nun eine neue Entscheidung auf Basis geänderter Gesetze treffen muss. Durch das neue Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (Bau-Turbo) könnte die Stadt dem Wintergarten nun zustimmen, da Befreiungen von Baugrenzen zugunsten von Wohnraumerweiterungen rechtlich erleichtert wurden. Für den Carport sieht die Verwaltung hingegen weiterhin keine Genehmigungsgrundlage, da dieser weder zusätzlichen Wohnraum schafft noch unter die neuen Ausnahmeregelungen für den „Wohnungsbau-Turbo“ fällt. Der Kläger hat mehrere Bezugsfälle in Bezug auf den Wintergarten genannt. Mit dem Bau-Turbo hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nun eine Rechtsgrundlage, der Wintergarten-Befreiung zustimmen. Würde der Ausschuss dies nicht tun, dann müssten die Bezugsfälle geprüft werden und ggf. abgerissen werden.
Beschlussvorschlag: Dem Bau des Wintergartens wird auf Basis der neuen Rechtslage zur Wohnraumförderung (§ 31 Abs. 3 BauGB) zugestimmt, während die Errichtung des Carports weiterhin abgelehnt wird.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 5 Erwerb von potentiellen Ökokontoflächen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens
Es geht um den Erwerb von Grundstücken im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Reinhartshausen II, die zur Kompensation künftiger Baumaßnahmen als Ökokontoflächen (Generierung von Ökopunkten) genutzt werden sollen. Nach einer fachlichen Bewertung von drei potenziellen Flächen empfiehlt die Verwaltung lediglich den Kauf des Flurstücks 961/0, da dieses mit etwa 30.000 Wertpunkten das größte Aufwertungspotenzial bietet. Bei den anderen beiden Flächen wird aufgrund schwieriger Topografie, logistischer Erschwernisse durch geplante Wege und eines ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses von einem Kauf abgeraten.
Florian Vogl (FBU) erkundigt sich, ob die Stadt Bobingen bei diesen Flächen von der CO2-Bepreisung profitieren kann. Reinhard Schöler (Bauverwaltung) ist nichts bekannt, dass bzgl. der CO2-Bepreisung hier ein Vorteil daraus geschlagen werden kann.
Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Fläche mit der Flurnummer 961/0 der Gemarkung Reinhartshausen käuflich zu erwerben und als Ökokontofläche zu entwickeln. Auf den Kauf der Flächen mit den Flurnummern 864/0 und 993/0 wird aufgrund des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses verzichtet.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
Ende des öffentlichen Teils ca. 18:50 Uhr.
