🚲 14.04.2026 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 65. Sitzung vom 03.03.2026
  • TOP 3 Vorstellung des Energieberichts 2025
  • TOP 4 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 4.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 4.2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 189/7 der Gem. Straßberg, Weihermahdstr. 17
  • TOP 4.3 Bauantrag zur Errichtung von drei Doppelhäusern mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 572/12 der Gem. Bobingen, Greiselstraße 26
  • TOP 4.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses (14 Wohneinheiten) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 213 der Gem. Bobingen, Hochstraße 13
  • TOP 4.5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 728 der Gem. Bobingen, Hochstraße 62 (bzw. Gartenstraße 33 a und b)
  • TOP 4.6 Bauantrag zur Errichtung einer Gewerbehalle mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3594/21 der Gem. Bobingen, Michael-Schäffer-Str. 11 d, – Tischvorlage –
  • TOP 4.7 Bauantrag zur Errichtung von vier Brunnengebäuden auf dem Grundstück Fl. Nr. 4357 der Gem. Bobingen, Leitenberg 30
  • TOP 4.8 Bauvoranfrage zur Errichtung von Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 2919/114 der Gem. Bobingen, Nähe Flurstraße
  • TOP 4.9 Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 4445 der Gem. Bobingen, Schwenken
  • TOP 4.10 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3310/15 der Gem. Bobingen, Anne-Frank-Str. 21
  • TOP 5 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Klaus Förster (CSU) war im Urlaub, er wurde durch Armin Bergmann vertreten, er selbst wurde durch Johanna Ludl vertreten (beide SPD), Franz Kaufmann war für Ernst-Hinrich Abbenseth anwesend (beide CSU), Clemens Bürger wurde durch Katja Treischl vertreten, Monika Müller-Weigand ist später dazu gekommen (alle Grüne)
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte)
  • Extern: Dr. Kerstin König-Hoffmann (eza – Energie- und Umweltzentrum Allgäu)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1 Berichterstattung

Brandschutz Mittlere Mühle:

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) gibt bekannt, dass im Jahr 2025 das Thema Brandschutz in der Mittleren Mühle wieder aufgenommen wurde. Es wurden verschiedene Maßnahmen ausgeführt: Brandschutztüre im EG, Rauch-Abzug im Treppenhaus, Westseite Notausgang, Malerarbeiten, Anstricharbeiten am Fenster und Dach (wurden teilweise über Hagelschäden abgerechnet). Ausstehende Restarbeiten können über das veranschlagte Budget noch umgesetzt werden.

18:04 Uhr: Monika Müller-Weigand ist jetzt anwesend.

Sanierungsarbeiten „Alte Mädchenschule“:

Nach den Osterferien konnte die Kita Point IV ihre Arbeit wieder aufnehmen:
Folgende Sanierungsarbeiten stehen in der Alten Mädchenschule nach dem Auszug an:

  • Nordfenster austauschen
  • Dachdeckerarbeiten
  • Bestandsböden werden geschliffen und versiegelt
  • WC Umbauen (auch im EG)
  • Malerarbeiten
  • Austausch LED-Beleuchtung
  • Mittagsbetreuung kann dann starten

TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 65. Sitzung vom 03.03.2026

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 3 Vorstellung des Energieberichts 2025

Es geht um die Vorstellung des Energieberichts 2025 der Stadt Bobingen, der den Energie- und Wasserverbrauch der kommunalen Gebäude sowie die damit verbundenen Emissionen dokumentiert. Neben den Verbrauchsdaten werden auch die Aktivitäten des Energieteams sowie der Stand des kommunalen Energiemanagements für das Jahr 2025 dargestellt.

Der Energiebericht 2025 wird von Dr. Kerstin König-Hoffmann (eza) vorgestellt:

  • 20 städtische Liegenschaften wurden betrachtet
  • Gesamtfläche: rund 70.000 m² – ein Großteil der Fläche sind das Krankenhaus und die Schulen
  • Gesamtverbräuche im Wärmebereich (2023 auf 2025) sind um ca. 30% gesunken
  • ähnliche Werte sind bei Strom (-25%) und Treibhausgasemissionen (THG) zu verzeichnen (-25%), bei Wasser sind es sogar 60% Einsparung
  • Diese Werte sind auf die Schließung des Hallenbades zurückzuführen
  • Verbrauch von Straßenbeleuchtung => Umstellung auf LED, Einsparung von 60%

Zu den Aktionen der Energieteams zählten im Jahr 2025:

Energietipps, Stadtradeln, Fahrrad-Reparaturstation am Aquamarin (Werkzeug + Luftpumpe) installiert, Förderprogramm für Fahrradkinder- und Fahrradlastenanhänger, „Check deine Heizung“, und einiges mehr.

Der Energiebericht ist hier zu finden: Energiebericht 2025

Beschlussvorschlag: der Stadtrat nimmt die Ergebnisse des Energieberichts zur Kenntnis.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 4 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 4.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 4.2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 189/7 der Gem. Straßberg, Weihermahdstr. 17

Es geht um den Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage in Straßberg, Weihermahdstr. 17. Das Vorhaben ist teilweise in den Hang eingebettet und verfügt über eine Garage mit drei Stellplätzen. Nach Einschätzung der Verwaltung fügt sich das Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 4.3 Bauantrag zur Errichtung von drei Doppelhäusern mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 572/12 der Gem. Bobingen, Greiselstraße 26

Es geht um den Bauantrag für drei Doppelhäuser (sechs Wohneinheiten) mit Carports und Stellplätzen in der Greiselstraße 26. Jede Doppelhaushälfte hat ein Flachdach mit einer Wandhöhe von ca. 6,26 m. Nach Einschätzung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Ausschuss muss entscheiden, ob er trotzdem eine Abweichung vom Einfügungsgebot befürworten möchte.

Verwaltung: der Antragsteller hat die Pläne nochmal mit der Verwaltung besprochen, der Bauturbo könnte in diesem Vorhaben herangezogen werden. Vor der Sitzung gab es eine Ortseinsicht.

Wenn der Bauturbo herangezogen wird, dann muss im ersten Schritt das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt werden.

Beschlussvorschlag 1: das Vorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein.
–> Abstimmung: einstimmig -> abgelehnt.

Beschlussvorschlag 2: Unter Betrachtung des Bauturbo wird dem Vorhaben zugestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 4.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses (14 Wohneinheiten) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 213 der Gem. Bobingen, Hochstraße 13

Es geht um einen Antrag auf bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten und Tiefgarage in der Hochstraße 13. Das geplante Gebäude mit vier Vollgeschossen und einem Rücksprunggeschoss überschreitet das Maß der baulichen Nutzung gegenüber der näheren Umgebung deutlich. Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden; alternativ wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit anschließender erneuter Vorlage empfohlen.

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister): in der Ortseinsicht wurde intensiv über das Vorhaben diskutiert. Das Maß der Überbauung fügt sich nicht ein, im Rahmen des Bauturbo könnte eine Zustimmung erteilt werden. Über Jahre stand ein Gebäude drauf, Ziel der Stadt war es eine Geschäftsnutzung zu etablieren. Mit Erben wurde Kontakt aufgenommen, eine gemeinsame Entwicklung mit der Stadt Bobingen wurde angestrebt (letzter Stand). Auch angrenzende Gebäude in der Hochstraße sollten umgestaltet werden. Das Areal wurde im Sanierungsgebiet mit aufgenommen, damit die Planung umgesetzt werden kann. Die Verwaltung empfiehlt daher eine gesamthafte Planung, in diesem konkreten Fall wird empfohlen nicht vom Bauturbo gebrauch zu machen.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung): das Staffelgeschoss wäre zu massiv (wurde noch abgeändert, war auch ein Hinweis vom Kreisbaumeister), wurde zurückgesetzt und verkleinert, das wäre in Ordnung, jedoch ist der Abstand zum Zehentweg das nicht. Gespräche mit dem Bauherrn werden nochmals aufgenommen.

Beschlussvorschlag 1: das Vorhaben fügt sich nicht ein, das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Florian Vogl (FBU) bittet darum, dass im zweiten Beschlussvorschlag aufgenommen wird, dass mit dem Bauherrn im Anschluss nochmal Kontakt aufgenommen wird. Armin Bergmann (SPD) sieht keine Notwendigkeit diesen Nebensatz mit aufzunehmen.

Beschlussvorschlag 2: aus städtebaulichen Gründen wird vom Bauturbo kein Gebrauch gemacht – es wird nicht zugestimmt.
–> Abstimmung: dagegen Florian Vogl (FBU), Rest dafür -> abgelehnt.

Armin Bergmann (SPD) ergänzt, dass die Verwaltung mit dem Bauherrn doch nochmal Kontakt aufnehmen wird.

TOP 4.5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 728 der Gem. Bobingen, Hochstraße 62 (bzw. Gartenstraße 33 a und b)

Es geht um eine Vorbescheidsanfrage für ein Doppelhaus mit Garagen in der Hochstraße 62. Das geplante Doppelhausfügt sich nach Einschätzung der Verwaltung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Für die direkt an die Gartenstraße grenzenden Garagen besteht noch Klärungsbedarf, da keine formellen Genehmigungen für vergleichbare Bestandsgaragen vorliegen.

Armin Bergmann (SPD) sieht jetzt kein Problem darin einen Beschlussvorschlag zu ergänzen und schlägt vor, die Situierung der Garagen im Beschlussvorschlag mit aufzunehmen.

Beschlussvorschlag: dem Antrag auf Vorbescheid einschließlich der Situierung der Garagen wird zugestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 4.6 Bauantrag zur Errichtung einer Gewerbehalle mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3594/21 der Gem. Bobingen, Michael-Schäffer-Str. 11 d, – Tischvorlage –

Dieser Tagesordnungspunkte wurde abgesetzt.

TOP 4.7 Bauantrag zur Errichtung von vier Brunnengebäuden auf dem Grundstück Fl. Nr. 4357 der Gem. Bobingen, Leitenberg 30

Es geht um den Bauantrag für vier Brunnengebäude als Schutzbauwerke für bestehende Trinkwasserbrunnen am Leitenberg 30. Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist als privilegiertes Vorhaben nach Paragraph 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB (öffentliche Wasserversorgung) zulässig. Da keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 4.8 Bauvoranfrage zur Errichtung von Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 2919/114 der Gem. Bobingen, Nähe Flurstraße

Es geht um eine Bauvoranfrage, ob nahe der Flurstraße nahe dem Sperberweg zusätzliche Garagen für Bewohner der Vogelsiedlung errichtet werden dürfen. Nach Einschätzung der Verwaltung widersprechen die beantragten Standorte den Festsetzungen des Bebauungsplans, der Garagen nur in festgesetzten Sammelgaragenbereichen erlaubt. Es bleibe dem Ausschuss überlassen, ob dieser dem Vorhaben zustimmen möchte oder nicht (beide Entscheidungen sind rechtlich zulässig).

Beschlussvorschlag: der Errichtung zusätzlicher Garagen außerhalb der festgesetzten Bereiche wird im Grund nach zugestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 4.9 Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 4445 der Gem. Bobingen, Schwenken

Es geht um den Bauantrag für eine landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle. Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und wäre als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben nach Paragraph 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB grundsätzlich zulässig, sofern es dem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Da die Unterlagen zum Zeitpunkt der Sitzungsvorbereitung noch unvollständig waren, war eine abschließende Beurteilung zunächst nicht möglich.

Landwirtschaft ist privilegiert, gemeindliches Einvernehmen kann erteilt werden.
Rainhard Schöler will auf eine Sache hindeuten: Öffentliche Belange (Regionalplan + Flächennutzungsplan), sind Vorrangflächen für Aufforstung und Auwald-Gestaltung.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: dagegen 2x Grün (Treischl + Müller-Weigand), Rest dafür -> angenommen.

TOP 4.10 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3310/15 der Gem. Bobingen, Anne-Frank-Str. 21

Es geht um den Bauantrag für ein neues Einfamilienhaus mit Garage in der Anne-Frank-Str. 21 in Bobingen. Das Vorhaben widerspricht in mehreren Punkten den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 75, insbesondere bezüglich Stellplätze und Fahrradabstellplätzen außerhalb der Baugrenzen sowie Geländeaufschüttungen. Der Ausschuss wird um Beratung und Entscheidung zu fünf Befreiungsanträgen gebeten.

Vor der Sitzung gab es unterschiedliche Auffassungen bei der Ortseinsicht.

Folgenden Punkten könne zugestimmt werden:

  • Stellplätze PKW
  • Stellplatz Fahrradständer
  • Auffüllung an Terrasse

Folgende Punkte könne nicht zugestimmt werden:

  • Auffüllung rückwärtiger Bereich
  • Mülltonnenhäuschen

Florian Vogl (FBU) bittet darum, dass einzeln über die Punkte abgestimmt wird, da er beim Thema Mülltonnenhäuschen eine andere Auffassung vertritt und er diesem Punkt zustimmen würde.

Armin Bergmann beschreibt, dass es rechtlich keine Grundlage für die Genehmigung der Mülltonnenhäuschen gäbe, außer wenn man den gesamten Bebauungsplan ändert. Zudem hätten andere Bauherrinnen und Bauherren sich an den Bebauungsplan gehalten, dann könne jetzt nicht hier davon abgewichen werden.

–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 5 Wünsche und Anfragen

Johanna Ludl erkundigt sich, ob das Lohnerhaus abgerissen wird oder was damit jetzt konkret passiert. Antwort Verwaltung: das Thema ist eher für die Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH (GWB), Herr Wassermann (Geschäftsführung) wird hier in eine der nächsten Sitzungen Auskunft geben.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:20 Uhr.

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