Tagesordnung Haupt- und Finanzausschuss
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 53. Sitzung vom 24.02.2026
- TOP 3 Mensen; Erhöhung des Essenspreises zum Schuljahr 2026/27
- TOP 4 Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand des Haushaltsjahres 2026
- TOP 5 Örtliche Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2024; Hier: Nachträgliche Stellungnahme zum Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2024 in Sachen Darlehensaufnahme ohne Genehmigung
- TOP 6 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Dr. Armin Bergmann (SPD) vertritt Klaus Förster (CSU), da dieser sich im Urlaub befindet. Dr. Armin Bergmann wird selbst von Helmut Jesske vertreten (beide SPD), für Herwig Leiter ist Franz Kaufmann (beide CSU) anwesend, für Rainer Naumann ist Gaby Böhm anwesend (beide FW), Lukas Geirhos (Grüne) hat sich entschuldigt, für ihn ist keine Vertretung anwesend, für Michael Ammer ist Hubert Geiger (beide FBU) anwesend.
- Verwaltung: Stefan Thiele (Stadtkämmerer)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1 Berichterstattung
Es gab nichts zu berichten.
TOP 2 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 53. Sitzung vom 24.02.2026
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 3 Mensen; Erhöhung des Essenspreises zum Schuljahr 2026/27
Es geht um die geplante Erhöhung des Essenspreises in den beiden Mensen der Stadt Bobingen zum Schuljahr 2026/27. Da aufgrund steigender Personal-, Lebensmittel- und Cateringkosten künftig eine finanzielle Unterdeckung droht, wird eine Anpassung des Preises von 4,50 € auf 4,80 € empfohlen. Das Vorhaben betrifft die Mittagsverpflegung von insgesamt rund 300 Schülern an der Singoldschule und der Dr.-Jaufmann-Mittelschule. Ziel des Beschlussvorschlags ist es, die Deckung der laufenden Betriebskosten sicherzustellen und gleichzeitig auf die allgemeine Preisentwicklung zu reagieren.
Hubert Geiger (FBU) erkundigt sich, ob nicht gleich eine Anpassung auf 5,00 Euro bessere wäre – da allgemeine Preissteigerungen erwartbar sein können. Edmund Mannes würde aktuell lediglich um 30 Cent erhöhen, damit keine Unterdeckung stattfindet – es müssen keine Gewinne erwirtschaftet werden.
Beschlussvorschlag: Der Essenspreis an den Mensen der Stadt Bobingen wird mit Wirkung ab dem Schuljahr 2026/27 auf 4,80 € festgelegt. Mit Blick auf die Lebensmittel- und Energiepreisentwicklung bleibt eine erneute Preisanpassung vorbehalten.
–> Abstimmung: einstimmig –> angenommen.
TOP 4 Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand des Haushaltsjahres 2026
Stefan Thiele (Stadtkämmerer) führt durch den Tagesordnungspunkt:
- der Topf der Personalausgaben könnte ggf. nicht reichen (im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts werde dieser aber wieder ausgeglichen)
- er zeigt eine Auflistung der Anzahl der Gewerbesteuerzahler (nach Segment)
- danach geht er auf den Stellenplan näher ein – dieser hat sich positiv entwickelt. Folgende Stellen wurden unter anderem besetzt: Stadtbauhof Gärtner Friedhof, Technischer Sachbearbeiter im städtischen Tiefbauamt, Mittagsbetreuung, Sachbearbeiter Kinder, Jugend, Familien, Senioren und Soziales, Standesbeamter, Sachbearbeiter Friedhof, Digitalisierungsbeauftragter, Sachbearbeiter Katastrophenschutz.
- anschließend stellt er äußere Einflussfaktoren näher vor:
- Konflikt im Nahen Osten:
- drohende ökonomische Auswirkungen, steigender Ölpreis und die Sorge vor einer steigenden Inflation, signifikante Einschränkung der Ölversorgung weltweit
- Hohe globale Verschuldung:
- Staaten, Unternehmen usw. weisen teilweise hohe Fremdfinanzierungsquoten auf – mit steigender Tendenz, steigende Zinsen treffen auf ein stark belastetes System
- => Risiko: bei dauerhaft hohem Ölpreis und hoher Inflation => werden Zinsen vermutlich steigen
- Konflikt im Nahen Osten:
- Schwaben (-4,3 Prozent, negative Entwicklung) Kreisumlage
Monika Müller-Weigand erkundigt sich, ob man als Kommune auch die Erhöhung der Kreisumlage verweigern kann. Stefan Thiele (Stadtkämmerer) antwortet, dass eine Bemessungsgrundlage als nicht-nachvollziehbar angesehen werden kann, dann könne dagegen geklagt werden, aber verweigern kann man das nicht. Er betont jedoch, dass die Kommunen, der Kreis und der Bezirk zum Wohle aller zusammenarbeiten sollten.
Franz Handschuh (FBU) erkundigt sich nach den Ausführungen der Rechtsaufsicht zur Genehmigung des Nachtragshaushalts für die Stadtwerke. Diese hat eine enge Verzahnung zwischen den Stadtwerken und dem städtischen Haushalt gesehen. Er erkundigt sich, welche Auswirkungen die Auflagen der Rechtsaufsicht zum Finanzplan der Stadtwerke Bobingen haben.
Stefan Thiele (Stadtkämmerer) antwortet, dass auf nicht beanspruchte Kreditermächtigungen aus der Vergangenheit (Kernhaushalt + Wirtschaftsplan Stadtwerke Bobingen), verzichtet wird. Kommunalaufsicht hat vorgeschrieben, dass man priorisieren muss und die Machbarkeit prüfen sollte. Das bedeutet konkret: in einen Haushalt sollte nur das reingeschrieben werden, was auch umgesetzt werden kann. Hält man sich nicht daran, geht Verlässlichkeit und Vertrauen verloren. Neben den freiwilligen Leistungen müssen auch die pflichtigen Aufgaben genau geprüft werden, hier geht es dann um das „wie“- also die Qualität der Ausführung.
Franz Handschuh (FBU) fragt ergänzend, ob Kreditermächtigungen, die im Haushalt aufgenommen, aber deren Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist, übernommen werden dürfen. Stefan Thiele (Stadtkämmerer) antwortet, dass Kreditermächtigungen mit Augenmaß übernommen werden dürfen. Wenn etwas nicht benötigt wird, dann sollte das nicht übernommen werden. Begonnene Maßnahmen müssen auch finanzierbar sein (Bezahlung muss sichergestellt sein) => über Haushaltsausgleich oder Kredite (Kredite sind immer die letzte Option).
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Berichterstattung zum aktuellen Umsetzungsstand des Haushaltsjahres 2026 Kenntnis.
–> Zur Kenntnis genommen.
TOP 5 Örtliche Rechnungsprüfung des Haushaltsjahres 2024; Hier: Nachträgliche Stellungnahme zum Prüfungsbericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2024 in Sachen Darlehensaufnahme ohne Genehmigung
Es geht um die Klärung einer Beanstandung des Rechnungsprüfungsausschusses bezüglich eines Darlehens in Höhe von rund 3 Millionen Euro für den kommunalen Wohnungsbau. Entgegen der ursprünglichen Kritik stellte sich heraus, dass bereits 2021 ein gültiger Stadtratsbeschluss für die Kreditaufnahme vorlag, die Feststellung einer fehlenden Beschlusslage also unberechtigt war. Aufgrund von Bauverzögerungen musste der tatsächliche Mittelabruf im Sommer 2023 jedoch per dringlicher Anordnung des Ersten Bürgermeisters erfolgen, deren formelle Bekanntgabe im Anschluss versäumt wurde.
Beschlussvorschläge:
- Die Beschlusslage zur Aufnahme eines Darlehens für den Bau der kommunalen Wohnanlage in der Siedlung über den Darlehensbetrag in Höhe von 3.012.400 € ist rechtmäßig hergestellt.
- Die Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung des Ersten Bürgermeister zum Abruf des Kreditbetrags – getroffen am 31.07.2023 – ist hiermit nachgeholt.
- Die Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, die fehlende Beschlusslage zur Kreditaufnahme nachträglich und zeitnah einzuholen, ist damit erledigt.
–> Abstimmung: einstimmig –> angenommen.
TOP 6 Wünsche und Anfragen
Franz Handschuh (FBU) erkundigt sich bei der Verwaltung, ob der verwaltungsinterne Arbeitsaufwand im Rahmen der Sanierung der KiTa Isarstraße und bei der andauernden Abarbeitung der Hagelschäden aus dem Jahr 2023 bei den Versicherungen mit eingereicht wurden. Dr. Armin Bergmann antwortet, dass hier im Moment keine Aussage gemacht werden kann, er sichert jedoch eine Antwort per Mail zu.
Ende des öffentlichen Teils ca. 18:40 Uhr.
