Anwesenheit:
- Entschuldigt: Florian Vogl (FBU), Franz Kaufmann (CSU) ist später dazu gekommen
- Verwaltung: Fabian Koppel (Hauptamtsleiter), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Ramona Mahrle (Protokoll)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.
TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch das lebensälteste Stadtratsmitglied
Das lebensälteste Mitglied des neuen Stadtrates ist Franz Kaufmann. Da dieser sich jedoch verspätet, eröffnet Edmund Mannes als lebensältestes und zugleich dienstältestes Mitglied die Sitzung.
Stadtrat Mannes beschreibt, dass am 01.05.2026 die neue Legislatur begonnen hat, die Bürgerschaft hat mit der Wahl dem Ersten Bürgermeister Michael Ammer und dem neu gewählten Stadtratsgremium das Vertrauen ausgesprochen. Wichtig wird sein, dass man gemeinsam entscheidet, eine verantwortungsvolle und eine in die Zukunft gerichtete Politik anwendet. Dabei seien gegenseitiger Respekt und Fairness wichtig, damit gemeinsam tragfähige Lösungen gefunden werden – die anstehenden Herausforderungen werden nicht kleiner, so Mannes.
TOP 2: Begrüßung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters Michael Ammer durch das lebensälteste Stadtratsmitglied; Feststellung des Entfalls der Vereidigung gem. Art. 27 Abs. 4 KWBG
Edmund Mannes gratuliert Erstem Bürgermeister Michael Ammer und überreicht ihm die Amtskette. Anschließend überträgt er ihm den Vorsitz der Sitzung. Da Michael Ammer in der vergangenen Legislatur bereits als Dritter Bürgermeister vereidigt wurde, muss keine erneute Vereidigung als Erster Bürgermeister stattfinden.

TOP 3: Begrüßung und Ansprache durch Herrn Bürgermeister Michael Ammer
Bürgermeister Michael Ammer begrüßt die rund 100 Anwesenden und verdeutlicht eingangs die Verantwortung, die mit den anstehenden Aufgaben verbunden ist. Mit großem Respekt tritt er diese Aufgabe an, anschließend gibt er einen Ausblick auf die kommenden Jahre, in denen die finanzielle Situation zwar die Spielräume begrenzt, aber gleichzeitig wichtige Ziele – insbesondere im Bereich des Klimaschutzes – fest im Fokus bleiben.
Eine konstruktive Zusammenarbeit über die verschiedenen Fraktionen hinweg sind ihm wichtig. Er sieht darin die Chance, trotz unterschiedlicher Standpunkte gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, um die Handlungsfähigkeit innerhalb des Stadtrates zu sichern. Das Ziel ist es, Bobingen und dessen Ortsteile durch diese gemeinschaftliche Arbeit stabil weiterzuentwickeln und so die Lebensqualität für heute und für die Zukunft zu erhalten.
Bürgermeister Ammer stellt die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest:
- Florian Vogl (FBU) ist entschuldigt
- Franz Kaufmann (CSU) kommt ein paar Minuten später
TOP 4: Berichterstattung
Stefan Thiele (Stadtkämmerer) berichtet, dass die Stadtkasse aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle nur eingeschränkt den Betrieb wahrnehmen kann. Am 13.05.2026 ist die Stadtkasse ganztägig geschlossen.
18:08 Uhr Franz Kaufmann ist jetzt anwesend.
Weiter berichtet Stadtkämmerer Thiele, dass eine Fachkraft im Aquamarin zum 30.09.2026 gekündigt hat (hatte bereits krankheitsbedingte Ausfälle gegeben), es wird versucht den Badebetrieb mit dem vorhandenen Personal aufrecht zu erhalten – vereinzelt könnte es zu geänderten Öffnungszeiten kommen. Eine neue Stelle wurde bereits ausgeschrieben.
TOP 5: Vereidigung der neu gewählten Stadtratsmitglieder
Fabian Koppel (Hauptamtsleiter) führt durch den Tagesordnungspunkt und erklärt die Formalitäten der Vereidigung. Die neu gewählten Mitglieder werden anschließend von Bürgermeister Michael Ammer vereidigt. Wie bereits beim Ersten Bürgermeister müssen auch bereits vereidigte Mitglieder aus der vergangenen Legislatur nicht erneut vereidigt werden.

Dr. Uwe Malinowski (Grüne), Jonas Püschel (Grüne), Martin Deuringer (FBU), Stefanie Bobinger (FBU), Anna-Sophia Hornig (FBU), Ludwig Thanner (CSU), Jasmin Sadlo (CSU), Raphael Schütt (CSU) und Thomas Stehle (CSU)

TOP 6: Entscheidung über die Anzahl weiterer ehrenamtlicher Bürgermeister/innen nach Art. 35 Abs. 1 GO
Fabian Koppel (Hauptamtsleiter) beschreibt, dass das neu gewählte Stadtratsgremium aus seiner Mitte mind. einen Zweiten Bürgermeister wählen muss (Pflicht) und zusätzlich einen weiteren Dritten Bürgermeister wählen kann (freiwillig).
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, dass für die Wahlperiode 2026 – 2032 als Vertreter des Ersten Bürgermeisters zwei weitere Bürgermeister/innen gewählt werden. Der Zweite Bürgermeister / die Zweite Bürgermeisterin sowie der Dritte Bürgermeister / die Dritte Bürgermeisterin sind Ehrenbeamte der Stadt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 7: Wahl zum/zur zweiten ehrenamtlichen Bürgermeister/in und Vereidigung
Hauptamtsleiter Koppel erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für die geheime Wahl der weiteren Bürgermeister durch den Stadtrat. Er weist darauf hin, dass für die Wahl die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich ist, wobei im Bedarfsfall eine Stichwahl oder das Los entscheidet. Abschließend erinnert er daran, dass die gewählte Person das Amt schriftlich annehmen muss und – sofern keine Wiederwahl vorliegt – offiziell vereidigt wird.
Beschlussvorschlag: Beschlusswahl nach Art. 51 Abs. 3 GO. Hierzu wird ein Wahlausschuss gebildet mit folgenden Personen: Stefan Thiele, Fabian Koppel, Ramona Mahrle
–> Abstimmung: einstimmig.
Bürgermeister Ammer versteht die künftige Zusammenarbeit mit seinen Stellvertretern als eng verzahnte Kooperation. Er strebt einen kontinuierlichen Dialog in Form von regelmäßigen Jourfix-Terminen an und möchte die anfallenden Abendtermine effizient auf mehrere Schultern verteilen. Darüber hinaus plant er, die weiteren Bürgermeister nicht nur für repräsentative Zwecke einzusetzen, sondern sie aktiv in die fachlichen Entscheidungsprozesse einzubinden – ein Vorhaben, das er als bewussten Vertrauensbeweis gegenüber seinen Vertretern versteht. Das Bürgermeisterbüro wird hierbei für alle weiteren Bürgermeister zugänglich sein, der Zugang zum PC wird eingerichtet – so werden unnötige Papierausdrucke an Vertretungstagen vermieden.
Edmund Mannes (SPD) schlägt Herwig Leiter (CSU) für das Amt des Zweiten Bürgermeisters vor. Dieser bestätigt, dass er zur Wahl bereit steht.
Es gibt keine weiteren Vorschläge.
Fabian Koppel (Hauptamt) gibt nach der Wahl das Ergebnis bekannt: von 24 abgegebenen Stimmen hat Herwig Leiter 23 Stimmen erhalten und ist somit zum Zweiten Bürgermeister gewählt worden. Anschließend wird er von Michael Ammer vereidigt.

TOP 8: Wahl zum/zur dritten ehrenamtlichen Bürgermeister/in und Vereidigung
Franz Kaufmann (CSU) schlägt Armin Bergmann (SPD) für das Amt des Dritten Bürgermeisters vor.
Dieser bestätigt, dass er zur Wahl bereit steht.
Es gibt keine weiteren Vorschläge.
Fabian Koppel (Hauptamt) gibt nach der Wahl das Ergebnis bekannt: von 24 abgegebenen Stimmen hat Armin Bergmann 22 Stimmen erhalten und ist somit zum Dritten Bürgermeister gewählt worden. Da Armin Bergmann in der vergangenen Legislaturperiode bereits zum Zweiten Bürgermeister vereidigt wurde, erfolgt keine erneute Vereidigung.

TOP 9: Festlegung der Dienstaufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters
Erster Bürgermeister Michael Ammer übergibt Zweiten Bürgermeister Herwig Leiter den Vorsitz, er ist in diesem Tagesordnungspunkt befangen und wird nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Die Besoldung des Ersten Bürgermeisters ist mit der Gruppe B3 gesetzlich festgelegt und bedarf keines Beschlusses. Über die Dienstaufwandsentschädigung, die sich im gesetzlichen Rahmen zwischen 267,14 € und 878,10 € bewegen muss (zuletzt bei ca. 90 % des Höchstwerts), entscheidet das Gremium.
Beschlussvorschlag: Der Erste Bürgermeister erhält wie bisher 90,58 % aus dem Höchstbetrag der Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister von kreisangehörigen Gemeinden nach Anlage 2 zum KWBG, das sind monatlich 795,38 €.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 10: Entschädigungsfestlegung für die weiteren Bürgermeister/innen
Zweiter Bürgermeister Herwig Leiter übergibt die Sitzungsleitung zurück an Bürgermeister Ammer – der Zweite und Dritte Bürgermeister nehmen nicht an der Abstimmung teil.
Fabian Koppel (Hauptamt) beschreibt die monatlichen Aufwandsentschädigungen des Zweiten und Dritten Bürgermeisters näher:
- 715,08 Euro Zweiter Bürgermeister
- 357,54 Euro Dritter Bürgermeister
Rainer Naumann würde die Vergütung pauschalieren – konnte aber keine konkreten Zahlen nennen, die er sich vorstellt.
Beschlussvorschlag: die genannten Summen werden vorerst festgelegt, in der kommenden Sitzung am 19.05.2026 wird erneut über die Vergütung der weiteren Bürgermeister abgestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 11: Festlegung der Ausschüsse und deren Größe
Zur Entlastung des Stadtrats wird vorgeschlagen, neben den Pflichtausschüssen die bisherige Ausschussstruktur beizubehalten und um zwei Gremien zu ergänzen: Einen Katastrophenausschuss für Krisenfälle auf Vorschlag der Verwaltung sowie einen eigenständigen Umweltausschuss für Klimaschutz und Nachhaltigkeit auf Vorschlag von Bürgermeister Ammer und der FBU-Fraktion. Der Ferienausschuss wird aufgrund gesetzlicher Zeitbeschränkungen als krisenuntauglich eingestuft. Zudem soll die Größe des Rechnungsprüfungsausschusses sowie der übrigen Ausschüsse analog von sieben auf fünf Mitglieder reduziert werden.
Herwig Leiter sieht die Themen Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit eng beeinander, darum würde er diese Themen weiterhin im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sehen. Einen Katastrophenausschuss hält er für wichtig, er würde jedoch den Haupt- und Finanzausschuss mit Katastrophenfragen beauftragen und auf einen eigenen Ausschuss verzichten. Er schlägt vor, zwei Sitzungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses pro Monat abzuhalten.
Franz Handschuh (FBU) beschreibt, dass die Themen Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit bisher im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zu kurz gekommen sind und nicht den notwendigen Stellenwert erhalten haben. Bei einer Aufteilung in einen separaten Ausschuss können die Stärken jedes Einzelnen / jeder Einzelnen besser eingesetzt werden, da nicht die gleiche Besetzung wie im Bauausschuss vertreten sein muss. Zudem entsteht keine Doppelbelastung für die Kolleginnen und Kollegen, die im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vertreten sein werden. Er spricht sich für einen Katastrophenausschuss aus, ein Ferienausschuss kann nur während der Ferienzeit einberufen werden, ein Katastrophenausschuss jederzeit.
Armin Bergmann sieht eine Handlungsfähigkeit in jedem Fall als gegeben an, da der Erste Bürgermeister per Direktentscheid im Katastrophenfall entscheiden kann. Er würde keine weiteren Ausschüsse installieren.
Martin Gschwilm würde den Ferienausschuss in den Hauptausschuss integrieren, im Katastrophenfall würde eh der Landkreis entscheiden. Er spricht sich gegen einen separaten Ausschuss für die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit aus, er würde die Themen in einer zweiten Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung pro Monat abhandeln. Wenn der Termin nicht gebraucht wird, dann solle er eben abgesagt werden.
Jonas Püschel beschreibt, dass zukunftsrelevante Themen nicht weniger werden und er die Auffassung nicht teilt, dass die Sitzungstermine wegen zu wenigen Themen nicht stattfinden könnten.
Ausschussgröße:
Herwig Leiter sprich sich für eine Ausschussgröße mit 10 Mitgliedern aus und einer Reduzierung des Rechnungsprüfungsausschusses von 7 auf 5 Mitglieder.
Franz Handschuh (FBU) gibt zu Bedenken, dass stichprobenartig einmal alles geprüft werden sollte, bei einer Reduzierung von 7 auf 5 Mitglieder würde deutlich weniger geprüft werden können.
Die Fraktion der Freien Wähler kann sich sowohl eine reguläre Ausschussgröße von 8 als auch von 10 vorstellen.
Die Grünen würden die Reduzierung von 7 auf 5 Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss unterstützen, zudem spricht sich Dr. Uwe Malinowksi für seine Fraktion für eine reguläre Ausschussgröße von 10 Mitgliedern aus.
Die SPD-Fraktion spricht sich für eine Reduzierung des Rechnunsgprüfungsausschusses von 7 auf 5 Mitglieder aus. Die reguläre Ausschussgröße würden sie bei 10 belassen.
Beschlussvorschlag 1: In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind folgende Ausschüsse festzulegen:
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
c) Werk- und Betriebsausschuss
d) Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
e) Rechnungsprüfungsausschuss
Die Ausschüsse Ziff. a) – d) bestehen aus dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 10
ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus einem/r Vorsitzenden und einem/r stellvertretenden Vorsitzenden und 3 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
–> Abstimmung: 2 dagegen (Dr. Uwe Malinowski und Katja Treischl), Rest dafür => angenommen.
Beschlussvorschlag 2: Der Umweltausschuss wird als separater Ausschuss festgelegt.
–> Abstimmung: 9 dafür (Bürgermeister, 5x FBU + 3x Grüne), 15 dagegen (8x CSU, 4x SPD, 3xFW) => abgelehnt.
Beschlussvorschlag 3: Es wird ein Katastrophenausschuss eingeführt.
–> Abstimmung: 6 dafür (5x FBU + BGM), 18 dagegen => abgelehnt.
Beschlussvorschlag 4: Die Ausschussgröße a) – d) bleibt bei 10 Mitgliedern.
–> Abstimmung: 23 dafür, 1 dagegen (1x FBU) => angenommen.
Aus dem Gremium wird der Wunsch geäußert, dass die Namen der Ausschüsse wie bisher erhalten bleiben.
Beschlussvorschlag 5: Reduzierung von 7 auf 5 Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss
–> Abstimmung: 18 dafür, 6 dagegen (5x FBU + BGM) => angenommen.
TOP 12: Beratung und Beschlussfassung der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“
Gegenstand ist die Neufassung der Gemeindeverfassungsatzung, die Ausschussstrukturen und Vergütungen regelt. Die Neuregelung sieht folgende Anpassungen der Entschädigungen vor:
Fraktionspauschale: Erhöhung des Betrags pro Fraktionsmitglied von 6,00 € auf 10,00 € monatlich (bei gleichbleibenden Sockelbeträgen für die Vorsitzenden).
Sitzungsgeld: Erhöhung von 50,00 € auf 60,00 € pro Sitzung (Stadtrat, Ausschuss, Fraktion).
Verdienstausfall: Anhebung der Pauschale für Selbstständige sowie für Hilfskräfte im Haushalt/Beruf von 15,00 € (bzw. 10,00 €) auf einheitlich 25,00 € pro Stunde.
Edmund Mannes beantragt eine Änderung von §3 Absatz 2:
„Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 100,00 € 150,00€.“
Franz Handschuh (FBU) erkundigt sich nach Vergleichswerten anderer Kommunen. Franz Kaufmann antwortet, dass in Königsbrunn 210,00 Euro Sockelbetrag gelten + 80,00 Euro pro Sitzung.
Beschlussvorschlag: Die Satzung wird mit der Anpassung von §3 Absatz 2 + den vorher festgelegten Ausschüssen und Anzahl an vereinbarten Ausschussmitgliedern festgelegt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 13: Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag: Bis zum Beschluss über eine neue Geschäftsordnung gilt die Geschäftsordnung vom
13.05.2020 in seiner zuletzt mit der 3. Änderung vom 26.03.2025 geänderten Form weiter.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 14: Beschlussfassung über die Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung („hybride Sitzung“) nach Art. 47a der Gemeindeordnung (GO)
Die Stadt Bobingen plant die Einführung hybrider Stadtratssitzungen nach Art. 47a GO, um Ratsmitgliedern bei triftigen Gründen wie Krankheit oder Berufstätigkeit eine digitale Teilnahme und Abstimmung zu ermöglichen. Die Verwaltung empfiehlt dabei, die Teilnehmerzahl auf ein Viertel des Gremiums zu begrenzen und sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche Sitzungsteile einzubeziehen, um den Ablauf praktikabel zu gestalten. Für die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Zweidrittelmehrheit im Stadtrat erforderlich, wobei die digitale Zuschaltung die Ausnahme bleiben und bis zum Vortag angemeldet werden soll.
Herwig Leiter erläutert, dass es in der Vergangenheit ein paar hybride Sitzungen gegeben hat, aus seiner Sicht sind die personellen und finanziellen Aufwände zu hoch. Er spricht von 1.000 bis 1.500 Euro pro Sitzung.
Redaktionelle Anmerkung (Benedikt Handschuh, Onlineteam): diese Kosten wurden in der Vergangenheit mehrfach von CSU und FW als Gegenargument genannt, diese standen aber im Zusammenhang mit den Liveübertragungen von Stadtrats- und Ausschusssitzungen, nicht mit der hybriden Teilnahme von Stadtratsmitgliedern. Die Kosten für den Livestream hätten deutlich reduziert werden können, wenn das Equipment seitens der Stadt gekauft worden wäre und nicht für jede Sitzung Fremdvergaben stattgefunden hätten.
Erster Bürgermeister Michael Ammer erklärt, dass im Falle von hybriden Teilnahmen die Kosten maßgeblich durch die Personalkosten entstehen (Vorbereitungs- und Nachbereitsarbeiten), hier sind von ca. 1,5 Std. Arbeit auszugehen. Die genannten Summen von mehreren Tausend Euro sind daher nicht richtig, diese beziehen sich auf die damalige Live-Übertragung der Stadtratssitzungen durch externe Dienstleister.
Katja Treischl argumentiert, dass in der Vergangenheit sehr pfleglich mit dieser Regelung umgegangen wurde, sie selbst hat das Angebot einmal auf einer Reha angenommen. Sie könnte sich aber auch das Angebot für junge Mütter oder Väter vorstellen oder im Krankheitsfall, wo man niemand anstecken möchte.
Martin Gschwilm sieht keine Notwendigkeit von hybriden Sitzungen, für ihn sollte die Anwesenheit in jedem Fall in Präsenz sein. Wenn einmal Stadträtinnen oder Stadträte fehlen, ist das kein Problem, eine Beschlussfähigkeit sollte in jedem Fall gegeben sein.
Hubert Geiger, Anna-Sophia Hornig und Stefanie Bobinger (alle FBU) sprechen sich für „die Möglichkeit“ einer hybriden Teilnahme an Stadtratssitzungen aus. Es gibt klare Vorgaben der Verwaltung, jedes Mitglied müsste schlussendlich selbst entscheiden, ob die Möglichkeit der hybriden Teilnahme genutzt wird oder nicht.
Franz Handschuh (FBU) erkundigt sich, ob durch Verabschieden dieser Regelung auch die Änderung im Aufsichtsrat der EVB (Energieversorgung Bobingen) angewendet werden muss, da hier die Teilnahme in hybrider Form verbrieft ist.
Jonas Püschel beschreibt die hybride Teilnahme an Stadtratssitzungen als Werkzeug, dass wir uns selbst geben – ob es angewendet wird, können die Stadtratsmitglieder eigenverwantwortlich entscheiden.
Herwig Leiter korrigiert Jonas Püschel und erklärt aus seiner Sicht, dass mit dem Einführen des Instruments auch der Anspruch dadurch begründet werden kann. Zudem habe es anscheinend in der Vergangenheit einige technische Probleme gegeben.
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung des Stadtrats für die Amtsperiode 2026-2032 ist um folgenden Paragraphen zu ergänzen: § 21a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
(1) Stadtratsmitglieder sowie Ortssprecherinnen und Ortssprecher, die wegen Krankheit
oder dienstlichen Gründen an einer Teilnahme im Sitzungssaal gehindert sind, können an
öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Stadtrats mittels Ton-Bild-Übertragung
teilnehmen (Art. 47a GO). Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen
ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen.
(2) Stadtratsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen,
müssen dies dem ersten Bürgermeister nach Zugang der Ladung spätestens einen Tag
vor der Sitzung, bis 10:00 Uhr, schriftlich oder elektronisch mitteilen. Die Höchstzahl der
zuschaltbaren Teilnehmenden ist auf ¼ der Stadträte begrenzt, wobei von jeder Fraktion
mindestens ein Vertreter physisch anwesend sein muss. 3Möchten mehr Stadtratsmit-
glieder nach Absatz 1 mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen als zugelassen, erfolgt die
Zulassung nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
(3) Wird das Gremium wegen Beschlussunfähigkeit in einer früheren Sitzung zum zweiten
Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, findet die Sitzung
ohne Ausnahme als Präsenzsitzung statt.
(4) Der Verantwortungsbereich der Stadt beschränkt sich auf die Bereitstellung der Platt-
form zur audiovisuellen Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein Stadtratsmitglied zu-
geschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet,
dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Stadtratsmitglieds nicht im Verantwor-
tungsbereich der Stadt liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO).
(5) Eine Bildunterbrechung durch zugeschaltete Stadtratsmitglieder ist auch bei vorüberge-
hendem Verlassen des Platzes untersagt (Art. 47a Abs. 3 Satz 1 GO).
(6) Bei den zugeschalteten Stadtratsmitgliedern erfolgt die Abstimmung per auf dem Bild-
schirm im Sitzungssaal sichtbarem Handzeichen. Eine Teilnahme an Wahlen ist nicht
möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO).
(7) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben
die zugeschalteten Stadtratsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ih-
rem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47a Abs. 5 GO).
–> Abstimmung: 9 dafür (5x FBU, 3x Grüne, Bürgermeister), 15 dagegen (8x CSU, 4x SPD, 3x FW) => abgelehnt.
TOP 15: Beratung der „Geschäftsordnung des Stadtrats Bobingen 2026 – 2032“
Vor der Sitzung wurden die Fraktionen gebeten Änderungswünsche an der Geschäftsordnung einzureichen, hier sind wenige Änderungen eingegangen.
Fabian Koppel (Hauptamt) erklärt, dass die vorher festgelegten Ausschüsse und Anzahl der entsendeten Ausschussmitglieder in der Geschäftsordnung angepasst werden. Die neue Geschäftsordnung muss für die Wahlperiode bis 2032 festgelegt werden. In den Entwurf ist ein Muster des Bayerischen Gemeindetags und die Erfahrungen der Verwaltung eingeflossen.
Die Verwaltung schlägt vor die Bewirtschaftungsbefugnis von bisher 80.000 Euro auf 140.000 Euro anzuheben. In einer Kommune mit der Größe von Bobingen (> 18.000 Einwohner) wird hier ein Wert zwischen 110.598 Euro und 147.000 Euro empfohlen. Vorteile wären unter anderem weniger Abstimmungen über kleinere Summen im Stadtratsgremium, weniger Verwaltungsaufwand und die Erhöhung soll der Inflation der vergangenen Jahre entgegenwirken.
Herwig Leiter und Rainer Naumann sprechen sich für die bisher geltenden Wertgrenzen in Höhe von 80.000 Euro aus.
Aus dem Gremium kam eine Ergänzung zu § 3 Absatz 3:
Der Stadtrat kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen (Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 30 Abs. 3 GO).
Edmund Mannes beantragt die Streichung von § 14 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe g.
„Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehören insbesondere auch in allen Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Stadt – die Gewährung von Zuschüssen, auch in der Form unentgeltlicher Nutzungsüberlassung von Räumen, an Vereine und Verbände bis zu einem Betrag von 14.000 € je Einzelfall.“
–> Abstimmung: 7 dagegen (5x FBU, Jonas Püschel und Bürgermeister), 17 dafür => angenommen (Punkt wird gestrichen).
Ein weiterer Punkt war die Frist zur Bereitstellung der Haushaltsunterlagen, die Verwaltung hätte die Ladungsfrist an die bisherigen Regelungen angeglichen. Franz Handschuh (FBU) spricht sich für die Beibehaltung der zwei Wochen Vorlaufszeit aus, da Zahlenmaterial mit rund 500 Seiten auch seriös vorbereitet sein muss.
Kämmerer Thiele erklärt, dass die Streichung dieser Frist verwaltungsintern vorgeschlagen wurde, da der Eindruck entstanden ist, dass ein Großteil der Ratsmitglieder die Sitzungsunterlagen von rund 500 Seiten ohnehin nicht studiert hat.
Beschlussvorschlag: Die Zwei-Wochen-Frist zur Bereitstellung der Haushaltsunterlagen wird weiterhin eingehalten, damit das Zahlenwerk mit genügend Vorlaufzeit studiert werden kann.
–> Abstimmung: Rainer Naumann dagegen, Rest dafür => angenommen.
Weitere Punkte wurden besprochen:
- Ordnungsgelder bei Störungen
- Personalentscheidung auf A13 bzw EG13 im Stadtrat (eine Stufe hochgestuft)
- Vorschlag von Schöffen in Stadtrat
- Beschaffung Dienstfahrzeug BGM (Vorschlag vom Bayer. Gemeindetag übernommen)
- Fachliche Zuordnung Kulturausschuss (Stadtmarketing / Tourismus, Städteplanung, Schulen und Singoldhalle)
Herwig Leiter spricht sich dafür aus, dass Personalentscheidungen bereits ab den Besoldungsgruppen A8 und EG 8 im Ausschuss behandelt wird.
Überraschend war die Wortmeldung von Edmund Mannes, dieser findet die verabschiedeten Ergebnisprotokolle nicht mehr ausreichend, hier wünscht er sich künftig wieder Wortprotokolle
(am 28.01.2025 hat er selbst für die Einführung von Ergebnisprotokollen gestimmt).
Erster Bürgermeister Michael Ammer findet es schade, dass der Bitte um vorzeitige Einsendung der Änderungswünsche nicht nachgekommen wurde, damit die Verwaltung entsprechend die Unterlagen vorbereiten kann.
Rainer Naumann möchte im Bereich „Bauangelegenheiten“ einen ganzen Abschnitt auf die alte Fassung zurück ändern. Stadtbaumeister Thierbach erklärt ihm, dass hier neue gesetzliche Änderungen – unter anderem der Bau-Turbo – entstanden sind, diese können nicht 1:1 auf die alte Fassung zurückgeändert werden – das muss sauber vorbereitet werden. Konkret ausformulieren konnte Rainer Naumann seinen Änderungswunsch nicht, daraufhin schlägt Bürgermeister Ammer vor, dass dieser Tagesordnungspunkt erneut in der kommenden Sitzung am 19.05.2026 behandelt wird. Er fordert die Fraktionen auf, bis 12.05.2026 – 12:00 Uhr die Änderungswünsche der Verwaltung zukommen zu lassen, damit wegen Feiertag und Brückentag die entsprechenden Änderungswünsche bis Dienstag vorbereitet werden können.
TOP 16: Entscheidung über das Verteilungsverfahren zur Besetzung der Ausschüsse
Es geht um die rechtlich korrekte Verteilung der Sitze in den Ausschüssen der Stadt Bobingen. Die Verwaltung empfiehlt, dass weiterhin das mathematisch gerechte Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers angewendet wird. Der Stadtrat hat dabei die Autonomie, sich für eine der gesetzlich anerkannten Berechnungsmethoden zu entscheiden, ohne dass eine Fraktion einen Anspruch auf ein für sie vorteilhafteres Modell geltend machen kann. Bei einem mathematischen Gleichstand zwischen Parteien sieht die Regelung vor, die Vergabe des Sitzes von der insgesamt erreichten Stimmenzahl bei der Wahl abhängig zu machen.
Beschlussvorschlag 1: Bei der Verteilung der Ausschusssitze ist das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren zur
Berechnung anzuwenden.
–> Abstimmung: einstimmig.
Beschlussvorschlag 2: Haben Fraktionen oder Gruppen wegen gleicher Teilungszahl dabei den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Stadtratswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 17: Benennung der Ausschussmitglieder
Die Parteien benennen für die Ausschüsse folgende Mitglieder mit Vertretung:
Haupt- und Finanzausschuss:
- CSU: Johannes Bögler, Thomas Stehle, Herwig Leiter
Vertretung: alle weiteren Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge - FW: Rainer Naumann
Vertretung: Gaby Böhm, Martin Gschwilm - Grüne: Dr. Uwe Malinowski
Vertretung: Jonas Püschel, Katja Treischl - FBU: Franz Handschuh, Martin Deuringer, Stefanie Bobinger
Vertretung: alle weiteren Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge - SPD: Armin Bergmann, Edmund Mannes
Vertretung: Johanna Ludl, Claudia Lautenbacher
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss:
- CSU: Miriam Streit-Zach, Franz Kaufmann und Ludwig Thanner
Vertretung: alle weiteren Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge - FW: Martin Gschwilm
Vertretung: Rainer Naumann, Gaby Böhm - Grüne: Jonas Püschel
Vertretung: alle weiteren Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge - FBU: Florian Vogl, Hubert Geiger, Martin Deuringer
Vertretung: alle weiteren Mitglieder in alphabetische Reihenfolge - SPD: Armin Bergmann, Johanna Ludl
Vertretung: Claudia Lautenbacher, Edmund Mannes
Werk- und Betriebsausschuss:
- CSU: Mirian Streit-Zach, Ludwig Thanner, Raphael Schütt
Vertretung: alle weiteren Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge - FW: Rainer Naumann
Vertretung: Martin Gschwilm, Gaby Böhm - Grüne: Katja Treischl
Vertretung: Jonas Püschel, Dr. Uwe Malinowski - FBU: Florian Vogl, Martin Deuringer, Anna-Sophia Hornig
Vertretung: alle weiteren Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge - SPD: Claudia Lautenbacher, Edmund Mannes
Vertretung: Johanna Ludl, Armin Bergmann
Kultur-, Sport- und Sozialausschuss:
- CSU: Johannes Bögler, Jasmin Sadlo, Raphael Schütt
Vertretung: alle weiteren Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge - FW: Gaby Böhm
Vertretung: Martin Gschwilm, Rainer Naumann - Grüne: Katja Treischl
Vertretung: Jonas Püschel, Dr. Uwe Malinowski - FBU: Stefanie Bobinger, Anna-Sophia Hornig, Hubert Geiger
Vertretung: alle weiteren Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge - SPD: Claudia Lautenbacher, Johanna Ludl
Vertretung: Edmund Mannes, Armin Bergmann
Rechnungsprüfungsausschuss:
- CSU: Ludwig Thanner
Vertretung: in alphabetischer Reihenfolge - FW: Martin Gschwilm
Vertretung: Gaby Böhm, Rainer Naumann - Grüne: Dr. Uwe Malinowski
Vertretung: Jonas Püschel, Katja Treischl - FBU: Franz Handschuh
Vertretung: Anna-Sophia Hornig, dann alle weiteren Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge - SPD: Edmund Mannes
Vertretung: Johanna Ludl, Claudia Lautenbacher (Armin Bergmann wurde nicht als Vertretung genannt)
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt der Bestellung der von den Parteien vorgeschlagenen Personen in den Haupt- und Finanzausschuss, in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in den Werk- und Betriebsausschuss, in den Kultur-, Sport- und Sozialausschuss sowie in den Rechnungsprüfungsausschuss zu.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 18: Mitteilung der gebildeten Fraktionen, Benennung der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertretung
Gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung können bei Fraktionsstärken bis zu 4 Mitgliedern 1 Stellvertreter, ab 5 Mitgliedern 2 gleichrangige Stellvertreter bestellt werden. Die Fraktionen haben folgende Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende mitgeteilt:
- CSU: Herwig Leiter
Vertretung: Johannes Bögler, Franz Kaufmann - FBU: Franz Handschuh
Vertretung: Florian Vogl, Anna-Sophia Hornig - SPD: Edmund Mannes
Vertretung: Johanna Ludl - FW: Rainer Naumann
Vertretung: Gaby Böhm - Grüne: Dr. Uwe Malinowski
Vertretung: Katja Treischl
TOP 19: Bestimmung des/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen Stellvertreter/in
Rainer Naumann schlägt Edmund Mannes als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vor.
Edmund Mannes nimmt an – es gibt keine weiteren Vorschläge.
Franz Kaufmann schlägt Dr. Uwe Malinowski als Stellvertreter vor.
Dr. Uwe Malinowski nimmt an – es gibt keine weiteren Vorschläge.
Beschlussvorschlag: Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt Edmund Mannes. Stellvertreter ist: Dr. Uwe Malinowski
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 20: Bestellung der Mitglieder für den Verbandsrat des Zweckverbandes Stauden-Wasserversorgung
Rainer Naumann schlägt Michael Spatz (ehemaliger Ortssprecher von Waldberg) vor. Als Stellvertreter wird Johannes Bögler vorgeschlagen.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 21: Bestellung der Mitglieder für den Verbandsrat des Zweckverbands zur Unterhaltung und für Hochwasserschutzmaßnahmen für Gewässer III. Ordnung im Bereich Bobingen, Diedorf, Gessertshausen, Großaitingen und Schwabmünchen
Rainer Naumann schlägt erneut Michael Spatz vor, Herwig Leiter schlägt Johannes Bögler vor, Franz Handschuh schlägt Martin Deuringer vor:
- Michael Spatz: 5 dagegen, Rest dafür => angenommen
- Johannes Bögler: 6 dagegen, Rest dafür => angenommen
Vorschläge für Stellvertretung: Martin Deuringer, Jonas Püschel, Ludwig Thanner
- Martin Deuringer: 18 dafür, 6 dagegen => angenommen
- Jonas Püschel: 14 dafür, 10 dagegen => angenommen
TOP 22: Bestellung der Mitglieder für den Stiftungsbeirat der Bürgerstiftung Bobingen
Beschlussvorschlag: Für die Bürgerstiftung Bobingen werden neben dem geborenen Stiftungsbeirat, dem Ersten Bürgermeister, folgende Stiftungsbeiräte bestellt:
- CSU: Jasmin Sadlo
Vertretung: Raphael Schütt - FW: Gaby Böhm
Vertretung: Martin Gschwilm - Grüne: Katja Treischl
Vertretung: Dr. Uwe Malinowski - FBU: Hubert Geiger
Vertretung: Stefanie Bobinger - SPD: Claudia Lautenbacher
Vertretung: Johanna Ludl
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 23: Benennung von Mitgliedern für das städt. Energieteam
Beschlussvorschlag: Für das Energieteam der Stadt Bobingen werden folgende Mitglieder von den Fraktionen benannt:
- CSU: Jasmin Sadlo
- FW: Gaby Böhm
- Grüne: Jonas Püschel
- FBU: Martin Deuringer
- SPD: Johanna Ludl
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 24: Bestellung der Aufsichtsräte der EVB Energieversorgung Bobingen GmbH
Beschlussvorschlag: Für die EVB Energieversorgung Bobingen GmbH werden neben dem geborenen Mitglied, dem Ersten Bürgermeister, folgende Aufsichtsräte bestellt:
- CSU: Johannes Bögler
- FW: Gaby Böhm
- Grüne: Dr. Uwe Malinowski
- FBU: Franz Handschuh
- SPD: Johanna Ludl
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 25: Bestellung der Aufsichtsräte der EVB Netze GmbH & Co. KG
Beschlussvorschlag: Für die EVB Netze GmbH & Co. KG werden neben dem geborenen Mitglied, dem Ersten Bürgermeister, folgende Aufsichtsräte bestellt:
- CSU: Johannes Bögler
- FW: Gaby Böhm
- Grüne: Dr. Uwe Malinowski
- FBU: Franz Handschuh
- SPD: Johanna Ludl
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 26: Bestellung der Aufsichtsräte der Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH
Für die Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH werden neben dem geborenen Mitglied (Erster Bürgermeister) folgende Aufsichtsräte bestellt:
- CSU: Franz Kaufmann
- FW: Rainer Naumann
- Grüne: Jonas Püschel
- FBU: Martin Deuringer
- SPD: Armin Bergmann
Vorschlag Mitglied Nummer 6: Stefanie Bobinger (FBU)
–> Abstimmung: 18 dagegen, 6 dafür (5x FBU + BGM) => abgelehnt
Vorschlag Mitglied Nummer 6: Herwig Leiter
–> Abstimmung: 6 dagegen (5x FBU + BGM), 18 dafür => angenommen.
Beschlussvorschlag: Für die Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH werden neben dem geborenen Mitglied (Erster Bürgermeister) folgende Aufsichtsräte bestellt:
- CSU: Franz Kaufmann, Herwig Leiter
- FW: Rainer Naumann
- Grüne: Jonas Püschel
- FBU: Martin Deuringer
- SPD: Armin Bergmann
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 27: Bestellung einer Stellvertretung für den Verwaltungsrat des Regionalwerks Lech-Wertach-Stauden gKU
Beschlussvorschlag: Für den Verwaltungsrat des Regionalwerks Lech-Wertach-Stauden gKU als Stellvertretung des Ersten Bürgermeisters Michael Ammer wird Herwig Leiter bestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 28: Gemeinsames Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte; Bestellung eines weiteren Verwaltungsratsmitglieds und dessen Stellvertretung
Vorschlag aus dem Gremium: Claudia Lautenbacher (Verwaltungsratsmitglied), Stellvertretung: Franz Kaufmann
Beschlussvorschlag: Herr Michael Ammer wird als ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates im gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. bestellt.
Als weiteres Verwaltungsratsmitglied wird Frau Claudia Lautenbacher bestellt.
Herr Herwig Leiter wird als Stellvertreter von Herrn Michael Ammer bestellt. Herr Franz Kaufmann wird als Stellvertreter von Frau Claudia Lautenbacher, im Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. bestellt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 29: Gemeinsames Kommunalunternehmen „Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen“; Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder und deren Stellvertretung
Fabian Koppel (Hauptamt) würde den Beschlussvorschlag 5 heute absetzen und am kommenden Dienstag 19.05.2026 beschließen.
Vorschlag als Mitglied: Anna-Sophia Hornig
–> Abstimmung: 8 dafür, 16 dagegen => abgelehnt.
Vorschlag als Mitglied: Martin Gschwilm
–> Abstimmung: 16 dafür, 8 dagegen => bestellt
Vorschlag als Mitglied: Johanna Ludl
–> Abstimmung: 6 dafür, 18 dagegen => abgelehnt
Vorschlag als Mitglied: Thomas Stehle
–> Abstimmung: 18 dafür, 6 dagegen => bestellt
Vorschlag als Vertretung: Miriam Streit-Zach
–> Abstimmung: 13 dafür, 11 dagegen => bestellt
Vorschlag als Vertretung: Anna-Sophia Hornig
–> Abstimmung: 8 dafür, 16 dagegen => abgelehnt.
Vorschlag als Vertretung: Katja Treischl
–> Abstimmung: 19 dafür, 5 dagegen => bestellt
Vorschlag als Vertretung: Johanna Ludl
–> Abstimmung: 4 dafür, 20 dagegen => abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
- Martin Gschwilm wird als Mitglied in den Verwaltungsrat des gKU
„Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen“ bestellt. - Thomas Stehle wird als Mitglied in den Verwaltungsrat des gKU
„Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen“ bestellt. - Miriam Streit-Zach wird als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat
des gKU „Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen“ bestellt. - Katja Treischl wird als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat
des gKU „Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen“ bestellt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 30: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes
Bürgermeister Ammer (FBU) erinnert die Fraktionen erneut daran, die Änderungswünsche der Geschäftsordnung bis Dienstag, den 12.05.2026 – 12:00 Uhr der Verwaltung zukommen zu lassen. Er bedankt sich bei der Zuhörerschaft für das große Interesse und beim neu gewählten Stadtratsgremium und den Verwaltungsmitarbeitern.
Er schließt die Sitzung um 21:19 Uhr.
Das neu gewählte Stadtratsgremium:

📸: Simon Müller, Franz Handschuh, Gabi Handschuh
