Anwesenheit:
- Entschuldigt: Ludwig Thanner (CSU), Dr. Uwe Malinowski (Grüne)
- Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Fabian Koppel (Hauptamtsleiter), Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Christine Kiefel (Sachgebietsleiterin Personal), Ramona Mahrle (Protokoll)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.
Erster Bürgermeister Ammer läutet die Sitzung mit dem Klingeln einer alten Glocke aus dem Jahr 1969 (Markterhebung) ein, diese wurde in den Beständen der Stadtverwaltung gefunden. Er möchte künftig den Beginn der Sitzungen wieder mit Läuten der Glocke starten.
TOP 1: Berichterstattung
Erster Bürgermeister Ammer gibt bekannt, dass die Standortbroschüre „Leben, Arbeiten, Wohlfühlen in Bobingen“ in digitaler und analoger Form bereitgestellt wird. Die neue Standortbroschüre der Stadt Bobingen präsentiert kompakt die Vorzüge der Gemeinde in den Bereichen Lebensqualität, Wirtschaft, Infrastruktur sowie Bildung, Kultur und Freizeit. Sie zeigt das Potenzial der Stadt als attraktiver Wohn-, Arbeits- und Wirtschaftsstandort auf. Ziel ist es, sowohl die eigenen Bürgerinnen und Bürger als auch Außenstehende – wie potenzielle Unternehmen, Investoren, Fachkräfte und neue Einwohner – von den Vorteilen Bobingens zu überzeugen. Das Produkt ist durch Werbeeinnahmen finanziert und wird von Wikom Media GmbH vertrieben. Er dankt den Stabsstellen der Wirtschaftsförderung und der Pressestelle für deren engangiertes Mitwirken am Projekt. Weitere Details finden Sie auf der städtischen Homepage: https://www.stadt-bobingen.de/rathaus-service/aktuelles/Standortbroschuere
Er gibt zudem bekannt, dass das Aquamarin Logo erneuert wurde, eine extene Mediengestalterin hat das Logo überarbeitet und mit dem Zusatz „Freibad“ aktualisiert, damit ersichtlich wird, um was für eine Art von Bad es sich handelt.

Erster Bürgermeister Ammer (FBU) gibt zudem die kommenden Sitzungstermine bekannt:
- 09.06.2026: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- 16.06.2026: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- 16.06.2026: Haupt- und Finanzausschuss
- 23.06.2026: Werk- und Betriebsausschuss
- 23.06.2026: Kulur-, Sport- und Sozialausschuss
- 30.06.2026: Stadtrat
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung der „Geschäftsordnung des Stadtrats Bobingen 2026 – 2032“
Vor der konstitutierenden Sitzung wurden die Fraktionen angehalten, Änderungen an der Geschäftsordnung einzureichen, diesem Vorschlag sind einige nicht nachgekommen und haben in der Sitzung selbst Änderungswünsche vorgetragen. Bürgermeister Ammer hat daraufhin die betroffenen Fraktionen (CSU, SPD und FW) gebeten, diese Änderungen bis zum Folgetag 12:00 Uhr einzureichen, damit die Verwaltung mit dem Feiertag + Brückentag noch entsprechend Vorlaufzeit hat, die Unterlagen für die heutige Stadtratssitzung vorzubereiten. Dieser Aufforderung sind die Fraktionen erneut nicht nachgekommen.
Thema „Vorstellung im Ausschuss ab Entgeltgruppe EG 8 bzw. Besoldungsgruppe A8“
Aktuell müssen Bewerberinnen und Bewerber mit Einstufung in Entgeltgruppe ab EG 9a oder Besoldungsgruppe A9 im Ausschuss vorsprechen, Herwig Leiter hat sich in der konstituierenden Sitzung dafür ausgesprochen, dass Personalentscheidungen bereits ab den Besoldungsgruppen A8 und EG 8 im Ausschuss behandelt werden sollen.
Christine Kiefel (Personalleitung) erläutert eindrücklich, dass seit Februar 2025 die Arbeitgebermarke Stadt Bobingen aufgebessert wurde, das ist auf schnelle Abschlüsse von Bewerbungsprozessen zurückzuführen. Ab dem Vorstellungsgespräch sind regulär zwei Wochen für die Entscheidung des Personalrats notwendig, eine zusätzliche Vorstellung im Ausschuss würde dieses Zeitfenster nochmals um mehrere Wochen erhöhen. Um jedoch gute Leute zu gewinnen, braucht es zwingend schnelle Rückmeldungen; innerhalb kurzer Zeit muss eine Zusage erfolgen, ansonsten besteht die Gefahr, dass Bewerberinnen bzw. Bewerber sich anders entscheiden. Durch die Einbindung der Politik entsteht bei einer klassischen Sachbearbeitung jedoch lediglich ein Verfahren mehr. Eine solche Vorstellung im Ausschuss ist bei normalen Stellen absolut nicht üblich; sie macht überhaupt nur bei jemandem Sinn, der später auch viel mit dem Stadtrat zu tun hat.
Franz Handschuh (FBU) spricht Herwig Leiter direkt an und erkundigt sich nach den konkreten Argumenten, warum Sachbearbeiter, Elektriker, Badangestellte und viele weitere Berufe in dieser Entgeltgruppe erst im Ausschuss vorsprechen sollten und das nicht wie bisher die Verwaltung selbst einscheiden könnte, damit der Bewerbungsprozess wettbewerbsfähig bleibt.
Herwig Leiter hält es für angemessen, dass die Bewerberinnen und Bewerber im Haupt- und Finanzausschuss vorher vorsprechen sollten, bevor jemand eingestellt wird.
Katja Treischl argumentiert dagegen und beschreibt, dass höhere Posten wie üblich im Ausschuss vorsprechen sollten, aber nicht die Bewerberinnen und Bewerber in der Entgeltgruppe bis EG 8 bzw. Besoldungsgruppe A8. Auf sie wirkt die geforderte Änderung von Herwig Leiter wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) zeigt sich überrascht über den Vorschlag, dass die genannten Entgeltgruppen bereits im Ausschuss vorsprechen sollten, als Stadt Bobingen müssen Fristen eingehalten werden. Diese Anpassung würde den Bewerbungsprozess für die Verwaltungsmitarbeiter und die Stadt Bobingen als Arbeitgeberin deutlich erschweren, die Verwaltung würde das nicht empfehlen.
Johanna Ludl erkundigt sich nach der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aktuell in EG 8 sind. Christine Kiefel (Personalleitung) antwortet, dass in den Entgeltgruppen 6, 7 und 8 ca. 60% der Angestellten sind. Sie ergänzt mit deutlichen Worten, dass das den Bewerbungsprozess der Stadt Bobingen lähmen und die Arbeitgebermarke „Stadt Bobingen“ darunter leiden würde.
Franz Handschuh (FBU) spricht sich für die Beibehaltung der bisher geltenden Vorgaben aus: es sollte erst ab Entgeltgruppe 9a und Besoldungsgruppe A9 im Ausschuss vorgesprochen werden. Er macht einen Vorschlag, dass die Ausschussmitglieder nach der Einstellung zeitnah informiert werden, damit hier die Transparenz gewahrt bleibt. Der Stadtrat sollte jedoch nicht den Bewerbungsprozess verlangsamen und die Stadt Bobingen dadurch als Arbeitgeberin unattraktiv machen.
Rainer Naumann und Armin Bergmann sprechen sich dafür aus, dass künftig Bewerberinnen und Bewerber ab der Entgeltgruppe 8 und Besoldungsgruppe A8 im Ausschuss vorsprechen sollten.
Martin Deuringer (FBU) spricht sich klar dafür aus, dass hier den Ausführungen von Frau Kiefel (Personalleitung) gefolgt werden sollte. Er setzt hier das Vertrauen in die Erfahrungen der Verwaltungsmitarbeiter und appelliert an die Kollegen der CSU, FW und SPD, das ebenso zu tun.
Armin Bergmann spricht sich für die geforderte Änderung aus – er schlägt vor, dass ja ggf. auch im Stadtrat vorgesprochen werden kann, damit die Zeit verkürzt wird.
Florian Vogl (FBU) erklärt es deutlich: „Wenn vier Wochen gewartet werden muss bis der nächste Ausschuss tagt, dann sind nahezu alle Bewerberinnen und Bewerber weg.“. Aus seiner langjährigen Erfahrung muss innerhalb von spätestens einer Woche eine verbindliche Zusage erfolgen, wenn ein Bewerbungsprozess zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden soll. Heutzutage herrscht kein Arbeitgebermarkt, sondern ein Arbeitnehmermarkt. Neben dem erhöhten Aufwand für den Haupt- und Finanzausschuss haben auch die Verwaltungsmitarbeiter einen Mehraufwand. Er bezeichnet die geforderte Änderung als praxisfremd und Unding.
Redaktionelle Anmerkung (Benedikt Handschuh, Onlineteam):
Betroffene Berufsgruppen: In die Entgeltgruppe EG 8 bzw. Besoldungsgruppe A8 können unter anderem Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Buchhaltung, Elektriker, Beschäftigte im Bauhof sowie zahlreiche weitere handwerkliche und administrative Berufe fallen.
Größe der Gremien: Der Haupt- und Finanzausschuss umfasst inklusive des Ersten Bürgermeisters und der Personalverantwortlichen mindestens 12 Personen. Im Stadtrat erhöht sich diese Runde auf mindestens 26 Personen (24 Stadtratsmitglieder, Erster Bürgermeister und Personalleitung).
Ein Praxisbeispiel verdeutlicht das Dilemma: Bewirbt sich beispielsweise ein Elektriker für die EG 8 bei der Stadt Bobingen, müsste er nach dem neuen Vorschlag vor einem Gremium von 12 oder sogar 26 Personen vorsprechen. Da diese Gremien nur in festen Turnussen tagen, müssten Bewerber im ungünstigsten Fall wochenlang auf einen Termin warten – in einem Arbeitsmarkt, der heute schnelle Zusagen innerhalb weniger Tage verlangt.
Beschlussvorschlag 1 (Änderung der Geschäftsordnung): Zukünftig sollen Bewerberinnen und Bewerber ab der Entgeltgruppe EG 8 und Besoldungsgruppe A8 im Haupt- und Finanzausschuss vorsprechen.
–> Abstimmung:
- 11 dagegen (6x FBU => Franz Handschuh, Anna-Sophia Hornig, Stefanie Bobinger, Martin Deuringer, Florian Vogl, Erster Bürgermeister Michael Ammer, 2x SPD => Johanna Ludl, Claudia Lautenbacher, 2x Grün => Jonas Püschel, Katja Treischl)
- 12 dafür (7x CSU => Herwig Leiter, Johannes Bögler, Franz Kaufmann, Thomas Stehle, Miriam Streit-Zach, Jasmin Sadlo, Raphael Schütt), 2x SPD => Armin Bergmann, Edmund Mannes, 3x FW => Rainer Naumann, Gaby Böhm, Martin Gschwilm)
=> angenommen => Bewerber müssen künftig im Ausschuss vorsprechen.
Thema „Bauangelegenheiten„:
In der konstituierenden Sitzung hat Rainer Naumann gefordert, dass der Abschnitt „Bauangelegenheiten“ in der Geschäftsordnung nicht wie von der Verwaltung vorbereitet auf die Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags geändert wird, sondern die alte Fassung bestehen bleiben sollte. Begründen konnte er diesen Änderungswunsch damals nicht. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt die Anpassungen erneut dem Gremium vor. Rainer Naumann berichtet, dass er es nach den Ausführungen von Rainhard Schöler nun entsprechend verstanden hat, sein Änderungswunsch auf die alte Fassung wird daher von ihm nicht weiterverfolgt.
Thema „Streichung von Ferienausschuss“:
Edmund Mannes erkundigt sich, warum keine Streichung des Ferienausschusses in der Geschäftsordnung vorgenommen wurde – das wurde seiner Aussage nach in der konstituierenden Sitzung bereits beschlossen.
Fabian Koppel (Hauptamt) erklärt, dass der Ferienausschuss Prokura (Entscheidungskompetenz) hat, wenn dieser einberufen wird. Der Ferienausschuss wird durch die Mitglieder im Haupt- und Finanzausschuss regulär besetzt.
Franz Handschuh (FBU) erklärt, dass der Ferienausschuss in der Vergangenheit 2x einberufen wurde. Wenn das der Fall ist, dann stehen sehr dringende Entscheidungen an – er spricht sich dafür aus, dass man sich diese Möglichkeit behält.
Beschlussvorschlag 2: Der Ferienausschuss wird aus der Geschäftsordnung entfernt.
–> Abstimmung: 15 dafür (3x SPD, 7x CSU, 3x FW + 1x Grün – Katja Treischl), 8 dagegen (6x FBU, Erster Bürgermeister, Johanna Ludl) => angenommen => Ferienausschuss aus GO entfernt.
Thema „Protokollform“
Edmund Mannes erinnert erneut an seine Anmerkung aus der konstituierenden Sitzung, dass er sich künftig wieder Wortprotokolle / Verlaufsprotolle wünscht, die er mit seiner Unterstützung im Januar 2025 durch reine Ergebnisprotokolle ersetzt hat. Erster Bürgermeister Michael Ammer antwortet, dass dieses Thema losgelöst von der Geschäftsordnung diskutiert werden kann, er sichert zu, dass das Thema gemeinsam in einer der kommenden Sitzungen beraten wird.
In der konstituierenden Sitzung gab es weitere Anmerkungen, darunter bspw. die von der SPD-beantragte Streichung folgender Passage: „Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehören insbesondere auch in allen Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Stadt – die Gewährung von Zuschüssen, auch in der Form unentgeltlicher Nutzungsüberlassung von Räumen, an Vereine und Verbände bis zu einem Betrag von 14.000 € je Einzelfall.“ Mehr dazu finden Sie im Protokoll der konstituierenden Sitzung.
Beschlussvorschlag: Die beiliegende Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 20.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 13.05.2020 in ihrer zuletzt mit der 3. Änderung vom 26.03.2025 geänderten Form in Kraft.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 3: Bildung des Wirtschaftsreferats und Benennung der/s ehrenamtlichen Wirtschaftsreferentin/Wirtschaftsreferenten
Es geht um die geplante Einrichtung eines Wirtschaftsreferats in der Stadt Bobingen sowie um die Aufgaben und die Rolle des künftigen Wirtschaftsreferenten bzw. der Wirtschaftsreferentin. Als ehrenamtliche „Brücke“ zwischen Zivilgesellschaft, Stadtrat, Verwaltung und Bürgermeister dient das Referat als erster Ansprechpartner für lokale Unternehmen und Institutionen. Die Kernaufgaben gliedern sich in die Bestandspflege örtlicher Betriebe durch Netzwerkbildung und Problemhilfe, ein aktives Flächen- und Wiederansiedlungsmanagement zur Leerstandsvermeidung sowie den Ausbau der Infrastruktur und die Fachkräftesicherung. Zudem übernimmt das Referat das Standortmarketing zur Investorengewinnung. Der Wirtschaftsreferent arbeitet eng mit der unterstützenden Stadtverwaltung zusammen, berät den Ersten Bürgermeister, ist diesem berichtspflichtig und erstattet dem Stadtrat mindestens halbjährlich Bericht.
Erster Bürgermeister Ammer erklärt, dass durch die geringe Vorlaufzeit die Unterlagen von Herrn Koppel bestmöglich vorbereitet wurden, jedoch Frau Schempp als Wirtschaftsförderin nicht an der Ausarbeitung der Sitzungsvorlage beteiligt werden konnte. Er schlägt vor, dass dieser Tagesordnungspunkt um einen Monat auf die nächste reguläre Stadtratssitzung verschoben wird, damit der Tagesordnungspunkt vollumfänglich vorbereitet werden kann.
Armin Bergmann, Rainer Naumann und Herwig Leiter möchten einen Grundsatzbeschluss fassen und im gleichen Zuge die Personalie festlegen, die Ausgestaltung der Aufgaben kann dann im Nachgang erfolgen.
Franz Handschuh (FBU) sieht eine 70%ige Überschneidung der Aufgaben mit der Arbeit von Frau Schempp. Er fordert eine Klärung der Verantwortlichkeiten („wer hat den Hut auf?“), insbesondere bei Themen wie Gebäudemanagement, Bodenvorratspolitik und Flächenkäufen, an denen GWB, Frau Schempp und der Stadtrat beteiligt sind. Ein zusätzliches Ehrenamt birgt aus seiner Sicht das Risiko von Widersprüchen zum Hauptamt, was zu einem Glaubwürdigkeitsproblem führen könnte.
Franz Handschuh (FBU) fordert Armin Bergmann auf konkret zu werden und dem Gremium darzulegen, welche Aufgaben der Wirtschaftsreferent zusätzlich übernehmen soll, die nicht durch die bestehende Verwaltungsstruktur abgedeckt sind. Armin Bergmann antwortet, dass hier bspw. repräsentative Aufgaben dazu gehören sowie die Ausarbeitung und Präsentation von Konzepten.
Armin Bergmann hält Rainer Naumann als passende Besetzung für den Wirtschaftsreferenten, er vereint laut ihm alle Eigenschaften und Qualitäten, um den Bogen zwischen Verwaltung und Ehrenamt zu spannen. Armin Bergmann und Herwig Leiter drängen darauf, dass heute eine Entscheidung getroffen wird, Aufgabenbereiche könnten danach „feinjustiert“ werden.
Katja Treischl und Jonas Püschel sprechen sich für eine Verschiebung um einen Monat aus. Jonas Püschel beschreibt es als Wertschätzung gegenüber der Arbeit von Frau Schempp (Wirtschaftsförderin), dass auch ihre Meinung / Einschätzung gehört wird.
Erster Bürgermeister Ammer fragt erneut in Richtung Herwig Leiter und Armin Bergmann, welches konkrete Argument gegen eine Verschiebung um einen Monat sprechen würde. Herwig Leiter antwortet mit einer Gegenfrage: „Was spricht dagegen, dass man es heute verabschiedet?“. Bürgermeister Ammer antwortet, dass er sich ungern mehrfach wiederholt, aber Frau Schempp war als Wirtschaftsförderin nicht an der Ausarbeitung der Sitzungsvorlage beteiligt und viele im Gremium haben sich genau deshalb für eine Verschiebung um einen Monat ausgesprochen. Nachdem kein konkretes Argument von Armin Bergmann und Herwig Leiter vorgebracht wurde, erfolgte einstimmig die Verschiebung des Tagesordnungspunktes.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat wird in der Sitzung am 30.06.2026 über die Einführung eines Wirtschaftsreferats entscheiden.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 4: Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vor:
Bisherige Fassung:
§ 3 Abs. 2 Satz 1:
(2) ¹Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 150,00 €; die Fraktionsvorsitzenden eine monatliche Aufwandentschädigung von 150,00 € zuzüglich 10,00 € je Fraktionsmitglied; die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden eine monatliche Aufwandsentschädigung von 130,00 €.
§ 3 Abs. 5:
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecherinnen und Ortssprecher entsprechend.
Neue Fassung:
§ 3 Abs. 2 Satz 1:
(2) 1Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 150,00 €; die Fraktionsvorsitzenden eine monatliche Aufwandentschädigung von 200,00 € zuzüglich 10,00 € je Fraktionsmitglied; die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden eine monatliche Aufwandsentschädigung von 180,00 €.
§ 3 Abs. 5:
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecherinnen und Ortssprecher entsprechend.
(5) ¹Referenten, die ein bestimmtes Aufgabengebiet verwalten und insoweit Beschlüsse des Stadtrats oder der Ausschüsse vorbereiten, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von monatlich 100,00 €. ²Den Referenten gleichgestellt sind Mitglieder des Rates, denen durch Stadtratsbeschluss Aufgaben zur dauerhaften Erledigung übertragen werden.
§ 3 Abs. 6:
(6) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecherinnen und Ortssprecher entsprechend.
Edmund Mannes beantragt die monatliche Grundvergütung für den Wirtschaftsreferenten / der Wirtschaftsreferntin auf pauschal 300,00 Euro pro Monat festzulegen.
Beschlussvorschlag 1: Der Stadtrat beschließt die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte 1. Satzung der Änderung der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ vom 11.05.2026.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
Beschlussvorschlag 2: die Wirtschaftsreferentin / der Wirtschaftsreferent soll pauschal 300,00 Euro pro Monat erhalten.
–> Abstimmung: 15 dafür (7x CSU, 3x FW, 3x SPD, 2x Grün), 8 dagegen (6x FBU, Bürgermeister, 1x SPD => Johanna Ludl) => angenommen.
Armin Bergmann beantragt, dass der folgende Tagesordnungspunkt in zwei Bestandteile unterteilt wird, damit der Zweite und Dritte Bürgermeister beide beim jeweils anderen Tagesordnungspunkt mitstimmen können.
TOP 5: Entschädigungsfestlegung für den Zweiten Bürgermeister
Herwig Leiter nimmt nicht an der Diskussion / Abstimmung teil.
Die Aufwandsentschädigung des Zweiten Bürgermeisters muss zwischen 227,38 Euro (unterster Wert) und 715,08 Euro (oberster Wert) liegen. Die Entschädigung für den Zweiten Bürgermeister ist in der Regel höher festzulegen als die für den Dritten Bürgermeister. Bislang lag die Aufwandsentschädigung für den zweiten Bürgermeister bei 715,08 € (oberster Wert) und für den dritten Bürgermeister bei 357,54 € (50 % des obersten Wertes).
Es gibt mehrere Varianten, eine Vertretungszulage zu gewähren:
- Monatlicher pauschaler Fixbetrag
- nur die tatsächliche Zeit der Vertretung (inkl. Wochenende & Feiertag)
- Eine Kombination der Regelungen unter 1 und 2
Zwischen 2020 und 2026 wurde nach Variante 2 entschädigt, d.h. die weiteren Bürgermeister erhielten eine Vertretungszulage in Höhe von 77,26 € / Tag. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung auf künftig 90,00 Euro / Tag vor. Die Obergrenze ist so definiert, dass die Bezüge der weiteren Bürgermeister für ihre Stadtrats- und Bürgermeistertätigkeit in der Summe nicht höher sein dürfen als die Bezüge des Ersten Bürgermeisters. Letztere setzen sich aus dem Grundgehalt, dem Familienzuschlag der Stufe 1 und der Dienstaufwandsentschädigung zusammen.
Beschlussvorschlag 1: Der Zweite Bürgermeister erhält als Aufwandsentschädigung monatlich 715,08 €.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
Rainer Naumann beantragt statt der kalendertäglichen Vertretungszulage in Höhe von 90,00 Euro einen pauschalen Fixbetrag in Höhe von 300,00 Euro pro Monat.
Stefanie Bobinger (FBU) zeigt sich irritiert, dass Rainer Naumann plötzlich von 300,00 Euro pro Monat spricht, in der Sitzungsvorlage sind 200,00 Euro vorgeschlagen.
Franz Handschuh (FBU) spricht sich dafür aus, dass dem Verwaltungsvorschlag gefolgt wird und hier die tatsächlichen Vertretungspauschalen mit 90,00 Euro pro Tag vergütet werden, anstatt eine pauschale in Höhe von 300,00 Euro pro Monat zu bezahlen.
Beschlussvorschlag 2: Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird ein pauschaler Fixbetrag i. H. v. 300,00 € monatlich ausbezahlt.
–> Abstimmung: 14 dafür (6x CSU, 3x SPD, 3x FW, 2x Grün), 8 dagegen (6x FBU, Bürgermeister, 1x SPD => Johanna Ludl) => angenommen.
(Hinfallig, da die andere Option eine Mehrheit erhalten hat) Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Falle der Vertretung des Ersten Bürgermeisters ab dem 1. Kalendertag der Vertretung eine kalendertägliche Vertretungszulage in Höhe von 90,00 € ausbezahlt. Die Vertretungszulage ist entsprechend Art. 54 Abs. 2 KWBG mit den jeweiligen Besoldungserhöhungen der Beamten anzupassen
Herwig Leiter erhält künftig folgende monetäre Entschädigung als Zweiter Bürgermeister:
| Beschreibung | Vergütung |
| monatliche Aufwandsentschädigung | 715,08 Euro |
| zusätzlicher pauschaler Fixbetrag | 300,00 Euro |
| Gesamt (Monat) | 1.015,08 Euro (Monat) |
| Gesamt (Jahr) | 12.180,96 Euro (Jahr) |
TOP 6: Entschädigungsfestlegung für den Dritten Bürgermeister
Armin Bergmann nimmt nicht an der Diskussion / Abstimmung teil.
Rainer Naumann schlägt vor, dass auch hier zusätzlich zur regulären Aufwandsentschädigung in Höhe von 357,54 Euro pauschal nochmal 300,00 Euro pro Monat als Fixbetrag ausbezahlt werden.
Martin Deuringer (FBU) erkundigt sich bei Erstem Bürgermeister Ammer, wie oft er im Schnitt pro Jahr den damaligen Bürgermeister Förster vertreten hat. Dieser antwortet, dass er als Dritter Bürgermeister in sechs Jahren zwei komplette Vertretungstage sowie jährlich ein paar wenige Besuche bei diversen Veranstaltungen übernommen hat.
Martin Deuringer spricht in Richtung Rainer Naumann, dass hier 300,00 Euro pauschal (ohne eine Vertretungsleistung erbringen zu müssen) * 12 Monate = 3.600 Euro pro Jahr völlig übertrieben ist. 3.600 Euro zur regulären Aufwandsentschädigung in Höhe von 4290,48 Euro pro Jahr würden 7.890,48 Euro für den ehrenamtlichen Dritten Bürgermeister ergeben. Er spricht sich für eine Vergütung nach tatsächlicher Vertretungstage aus, anstatt hier eine Pauschale zur regulären Aufwandsentschädigung auszuzahlen.
Franz Handschuh (FBU) rechnet vor, wenn wie von Rainer Naumann gefordert der Zweite und Dritte Bürgermeister pauschal 300,00 Euro pro Monat zusätzlich erhalten, dann entspricht das 80 Vertretungstagen des Ersten Bürgermeisters pro Jahr => das ist absolut unrealistisch und sollte vom Gremium nicht beschlossen werden. Da der Zweite Bürgermeister bereits die maximale Aufwandsentschädigung in Höhe von 715,08 Euro pro Monat erhält und der Dritte Bürgermeister 50% davon, also 357,54 Euro, spricht er sich klar für eine tatsächlich geleistete tagbasierte Vergütung in den vorgeschlagenen 90,00 Euro aus. Pauschal einen zusätzlichen Fixbetrag in Höhe von 300,00 Euro pro Monat auszubezahlen sei nicht vertretbar.
Rechnung: 300,00 Euro * 12 Monate * 2 Bürgermeister (Zweiter und Dritter Bürgermeister) = 7.200,00 Euro.
7.200,00 Euro : 90,00 Euro Vertretungsgeld pro Tag = 80 Vertretungstage.
Franz Kaufmann, Katja Treischl und Claudia Lautenbacher sprechen sich für eine pauschale Vergütung in Höhe von 200,00 Euro pro Monat aus.
Beschlussvorschlag 1: Der Dritte Bürgermeister erhält als Aufwandsentschädigung monatlich 357,54 €.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
Beschlussvorschlag 2: Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Falle der Vertretung des Ersten Bürgermeisters ab dem 1. Kalendertag der Vertretung eine kalendertägliche Vertretungszulage in Höhe von 90,00 € ausbezahlt. Die Vertretungszulage ist entsprechend Art. 54 Abs. 2 KWBG mit den jeweiligen Besoldungserhöhungen der Beamten anzupassen.
–> Abstimmung: 9 dafür (6x FBU, Bürgermeister, 2x Grün), 13 dagegen (7x CSU, 3x SPD, 3x FW) => abgelehnt
Beschlussvorschlag 3: Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird ein pauschaler Fixbetrag i. H. v. 200,00 Euro monatlich ausbezahlt.
–> Abstimmung: 14 dafür (7x CSU, 1x Grün => Katja Treischl, 3x SPD, 3x FW), 8 dagegen (6x FBU, Bürgermeister, 1x Grün => Jonas Püschel) => angenommen.
Armin Bergmann erhält künftig folgende monetäre Entschädigung als Dritter Bürgermeister:
| Beschreibung | Vergütung |
| monatliche Aufwandsentschädigung | 357,54 Euro |
| zusätzlicher pauschaler Fixbetrag | 200,00 Euro |
| Gesamt (Monat) | 557,54 Euro |
| Gesamt (Jahr) | 6.690,48 Euro (Jahr) |
TOP 7: Gemeinsames Kommunalunternehmen „Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen“; Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder und deren Stellvertretung
Es geht um die personelle Neuregelung im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens der Stadt Bobingen, die nach der konstituierenden Sitzung vom 11.05.2026 notwendig geworden ist. Eine Prüfung ergab, dass ein gewählter stellvertretender Verwaltungsrat als Angestellter oder Beamter des Unternehmens laut Satzung dieses Amt nicht ausüben darf. Bei der Neubesetzung müssen zudem vertragliche Pflichten mit der Stadt Schwabmünchen und dem Landkreis Augsburg beachtet werden: Um sich weiterhin mit 85 % an den Investitionen und Verlusten der Krankenhäuser zu beteiligen, steht dem Landkreis vertragsgemäß ein entscheidender Einfluss sowie das Recht zur Besetzung von Verwaltungsrats- und Vorsitzendenposten zu.
Florian Vogl schlägt Anna-Sophia Hornig (beide FBU) als Stellvertretung vor.
–> Abstimmung: 7 dafür (6x FBU, Bürgermeister), 16x dagegen (7x CSU, 4x SPD, 3x FW, 2x Grün) => abgelehnt.
Edmund Mannes schlägt Johanna Ludl (beide SPD) als Stellvertretung vor.
–> Abstimmung: 19 dafür (7x CSU, 3x FW, 2x Grün, 4x SPD, 2x FBU, Bürgermeister), 4 dagegen (4x FBU) => angenommen.
Beschlussvorschlag 1: Johanna Ludl wird als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat des gKU „Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen“ bestellt.
–> Abstimmung: 22 dafür, 1 dagegen (Martin Deuringer) => angenommen.
Beschlussvorschlag 2: Für den Landkreis Augsburg (auf der Grundlage der Benennung durch den Kreistag) werden folgende Personen als Mitglieder und stellv. Mitglieder bestellt:
(Wurde abgesetzt, da die Zahlen des Landkreises mit dem entsprechenden Protokoll ausgehändigt werden und dieses die Stadt Bobingen bisher noch nicht erhalten hat).
TOP 8: Neuregelung der Dienstfahrten für den Ersten Bürgermeister
Erster Bürgermeister Ammer nimmt nicht an der Diskussion / Abstimmung teil, er übergibt die Sitzungsleitung an Zweiten Bürgermeister Herwig Leiter.
Es geht um den Vorschlag, dem Ersten Bürgermeister eine steuerfreie, monatliche Fahrkostenpauschale von 400,00 € für dienstliche Fahrten mit dem eigenen Auto zu gewähren. Diese basiert auf dem Bayerischen Reisekostengesetz (0,40 €/km) und orientiert sich an der bisherigen jährlichen Fahrleistung des Vorgängers von rund 12.000 Kilometern. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hält diese Regelung für plausibel, mit der alle Dienstfahrten im Umkreis von 100 Kilometern abgegolten wären. Zudem empfiehlt die Verwaltung, eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Kalenderhalbjahr zu vereinbaren, um flexibel auf Veränderungen reagieren zu können.
Armin Bergmann schlägt vor, ein Behörden-Leasing eines Mittelklassewagens in Höhe von 300,00 bis 350,00 Euro pro Monat zu klären, hier könne bspw. ein E-Fahrzeug in Betracht gezogen werden, er spricht von einem VW ID.3.
Anna-Sophia Hornig (FBU) und Martin Gschwilm sprechen sich dafür aus, dass heute eine Entscheidung getroffen wird, der Beschaffungsprozess wird dauern, die grundsätzliche Regelung sollte heute in Kraft gesetzt werden.
Edmund Mannes beschreibt die monatliche Fahrkostenpauschale von 400,00 Euro für dienstliche Fahrten mit dem eigenen PKW für zu hoch. Er merkt an, dass der vergangene Bürgermeister Förster ja zusätzlich noch im Kreistag und Bezirkstag war und hier deutlich mehr Fahrten zurücklegen musste. Franz Handschuh (FBU) antwortet, dass bei Kreis- und Bezirksräten die Fahrkosten zusätzlich abgerechnet werden, das Argument zähle daher für ihn nicht.
Beschlussvorschlag: Es besteht Einverständnis damit, mit Herrn Ersten Bürgermeister Michael Ammer weiter zu vereinbaren, für Dienstfahrten innerhalb eines Radius von 100 Kilometern seinen Privat-Pkw zu benützen. Er erhält hierfür gemäß Art. 48 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1 Satz 4 KWBG i. V. m. Art. 6 und Art. 19 BayRKG eine steuerfreie, monatliche Entschädigung von 400,00 €. Die Entschädigung basiert auf dem aktuell gültigen Reisekostensatz nach Art. 6 BayRKG in Höhe von 0,40 €. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Ansprüche für Dienstfahrten inkl. Mitnahmeentschädigung innerhalb eines Radius von 100 Kilometern abgegolten. Die Vereinbarung ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr von beiden Seiten kündbar.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 9: Abrechnung kindbezogener Förderung von verspätet eingegangenen Endabrechnungen von Sitzgemeinden nach BayKiBiG
Es geht um den Umgang mit verspäteten Endabrechnungen für die Gastkinderförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), die von den Gemeinden Mittelstetten und Meitingen nach dem üblichen Stichtag (30. April) eingereicht wurden.
Da diese Gelder für die Kitas existenziell sind, wird von einer Ablehnung aus rein formalen Gründen abgeraten. Stattdessen soll der Stadtrat die aktuellen Abrechnungen nachträglich genehmigen, um den Zahlungsfluss zu sichern. Zudem wird vorgeschlagen, der Stadtverwaltung eine dauerhafte Ermächtigung zu erteilen, solche verspäteten Fälle künftig eigenständig und flexibel zu bearbeiten, ohne jedes Mal den Stadtrat einschalten zu müssen.
Beschlussvorschlag 1: Der Stadtrat erkennt die nach dem Stichtag 30.04. eingegangenen Endabrechnungen der Sitzgemeinden Mittelstetten und Meitingen für das abgelaufene Kalenderjahr 2025 an und stimmt deren Bearbeitung sowie Auszahlung zu.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
Beschlussvorschlag 2: Die Verwaltung wird ermächtigt, auch künftig Endabrechnungen, die verspätet nach dem 30.04.) eingehen, anzunehmen und zu verarbeiten, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und keine anderweitigen Ausschlussgründe (z. B. endgültige Verjährung oder Verfall nach landesrechtlichen Vorgaben) entgegenstehen.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 10: Stadtwerke Bobingen: Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 / 2026; hier: Beschluss über den Verzicht von Kreditermächtigungen des Jahres 2025
Es geht um eine formale Auflage der Kommunalaufsicht (Rechtsaufsichtsbehörde) an den Stadtrat Bobingen bezüglich der Handhabung von Krediten für die Stadtwerke.
Die Stadtwerke haben eine für das Jahr 2025 genehmigte Kreditaufnahme von rund 5,9 Millionen Euro nicht genutzt und diesen Betrag für das Jahr 2026 einfach neu veranschlagt, statt ihn als „Rest“ vorzuschreiben. Dies sorgt für maximale Transparenz und ist in der Region gängige Praxis.
Da rechtlich aber die Möglichkeit bestünde, die alte Kreditermächtigung zusätzlich zu nutzen, fordert die Kommunalaufsicht nun einen offiziellen Stadtratsbeschluss. Mit diesem Beschluss muss der Stadtrat formell bestätigen, dass die Stadt Bobingen bewusst auf die alten, ungenutzten Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr verzichtet.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Bobingen beschließt, dass die nicht in Anspruch genommene, gültige Kreditermächtigung der Stadtwerke Bobingen aus dem Jahr 2025 in Höhe von 5.922.800 € endgültig nicht mehr in Anspruch genommen wird.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 11: Genehmigung der öffentlichen Niederschriften der 76. Sitzung vom 28.04.2026 und der 1. Sitzung vom 11.05.2026
Die Niederschriften wurde einstimmig genehmigt.
TOP 12: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes
Franz Kaufmann spricht vom fehlenden Taxi-Unternehmen in Bobingen und dem Bedarf eines 4ten Fahrzeugs beim Seniorenfahrdienst. Bürgermeister Ammer sichert eine Behandlung des Themas zu.
Ende des öffentlichen Teils ca. 19:58 Uhr.
