Anwesenheit:
- FBU: Hubert Geiger wurde durch Florian Vogl vertreten
- Verwaltung: Meinrad Gackowski (Sachgebiet Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales), Ludmilla Kindlein-Kopa (Verwaltungsfachangestellte)
- Extern: Melanie Zacher (Kreisjugendring Augsburg-Land), Lara Braunbarth (Stellv. Einrichtungsleiterin im Jugendzentrum Bobingen)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1 Berichterstattung
Erster Bürgermeister Ammer (FBU) gibt bekannt, dass ihn letzte Woche eine Nachricht der Stadtwerke Augsburg (SWA) erreicht hat. In dieser Nachricht heißt es, dass nach umfangreichen Anlaysen der Carhsharing-Standort in der Sieldung zum 31.07.2026 geschlossen wird. Besonders den Seniorenfahrdienst trifft das sehr stark – Bürgermeister Ammer hat umgehend den Kontakt mit der SWA aufgenommen und einen Gesprächstermin zur Klärung vereinbart.
TOP 2 Jugendbeteiligung in Bobingen
Melanie Zacher (Kreisjugendring Augsburg-Land) führt durch den Tagesordnungspunkt. Sie beschreibt zu Beginn, dass der Kreisjugendring von Jugendbeteiligung lebt. Ziel sei es, dass Kinder und Jugendliche in allen Formen beteiligt werden. In anderen Kommunen wird das teilweise schon in Form von Jugendräten, Jugendforen oder ähnlichen Formaten umgesetzt – in Bobingen gibt es so etwas noch nicht.
Lara Braunbarth (Stellvertretende Leitung im Jugendzentrum) ergänzt:
- Jugendbeteiligung ist auch außerhalb vom Juze wichtig
- nicht alle jungen Menschen kommen ins Jugendzentrum
- hat die Möglichkeit eine Fortbildung zu machen (Beteiligung von Jugendlichen)
Sie stellt anschließend die Begriffe „Jugendversammlung“ und „Jugendrat„“ näher vor (hier ein paar Auszüge aus der vorgestellten Präsentation, die hier zu finden ist: Präsentation (Quelle: Stadt-Bobingen.de | Jugendzentrum Bobingen | Kreisjugendring Augsburg-Land)
Die Jugendversammlung ist ein niedrigschwelliger, moderierter Austausch, bei dem junge Menschen (ca. 14–20 Jahre) im direkten Dialog mit Politik und Verwaltung eigene Anliegen und Ideen erarbeiten.
Der Jugendrat ist dagegen ein gewähltes Gremium, das als offizielle Interessenvertretung junger Menschen langfristig an kommunalen Themen mitwirkt und nachhaltiges Engagement fördert. Für einen erfolgreichen Jugendrat braucht es motivierte Jugendliche sowie strukturelle und organisatorische Voraussetzungen wie politische Unterstützung, eine Satzung, Räumlichkeiten und finanzielle Ressourcen.
Das Fazit: Beide Formate schaffen einen direkten Mehrwert für Jugend, Politik und Verwaltung und stärken die kommunale Demokratie.
Erster Bürgermeister Ammer (FBU) merkt an, dass die Höhe der Finanzierung vermutlich von der Art und Ausgestaltung des Angebots abhängt. Melanie Zacher (KJR) stimmt zu, es gibt ganz unterschiedliche Ausgestaltungen: Kommunen legen teilweise ein eigenes Budget fest über das ein Jugend-Format selbst verfügen kann. Das sei jedoch zu Beginn nicht entscheidend, eine Unterstützung in Form von Öffentlichkeitsarbeit und ggf. Verpflegung bei ersten Treffen wäre ihrer Meinung nach mehr als ausreichend. Im Lechfeld gibt es 4 Kommunen, die sich zusammengeschlossen haben und ein Budget von je 1.000 Euro (insgesamt 4.000 Euro) zur Verfügung gestellt haben.
Anna-Sophia Hornig (FBU) erkundigt sich nach Erfahrungswerten und Ideen bzgl. Vereinsjugendarbeit in Stadtteilen sowie der kirchlichen Jugendarbeit über Verbände. Melanie Zacher (KJR) antwortet, dass in Welden gute Erfahrungen mit einem Jugendrat vorliegen, der nicht gewählt wird, sondern sich aus den bereits aktiven Vereins- und Verbandsvertreterinnen zusammensetzt. Dies sei eine sehr gewinnbringende Möglichkeit, da die Beteiligten ihre eigenen Interessen direkt einbringen und die bestehenden Verhältnisse vor Ort optimal abbilden können.
Katja Treischl befürwortet das vorgeschlagene Konzept der Jugendbeteiligung. Es soll dabei helfen, das Demokratieverständnis und die Nahbarkeit zur Kommunalpolitik zu vermitteln.
Claudia Lautenbacher erkundigt sich nach den weiteren Schritten. Lara Braunbarth (Stellvertretende Leitung Juz) antwortet, dass nach einer Zustimmung des Ausschusses eine Jugendversammlung vorbereitet und beworben werden müsste, zudem sollten konkrete Planungen (unter anderem eine Liste mit Interessierten) erstellt werden.
Gaby Böhm erkundigt sich, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer bspw. im Lechfeld mitgemacht haben. Melanie Zacher (KJR) merkt an, dass es mehr Bewerberinnen und Bewerber als verfügbare Plätze gegeben hat (richtige Wahl).
Florian Vogl (FBU) findet eine initiale Versammlung, zum Abfragen des Interesses der Jugendlichen, sehr gut. Er erkundigt sich nach der Größe des Gremiums in Schwabmünchen. Melanie Zacher (KJR) berichtet, dass ein Arbeitskreis hier den Auftrag erhalten würde, eine Satzung mit genau diesen Details zu entwerfen: Alter, Wahldauer, Budget etc.
Beschlussvorschlag: Melanie Zacher und Lara Braunbarth werden mit der Erstellung eines Konzepts zur Einführung eines Jugendrates beauftragt. Zudem soll eine Jugendversammlung vorbereitet werden, entsprechend benötigte Personen für einen Arbeitskreis (Hannah Rindle, Kollegen vom Kreisjugendring, ggf. Jugendbeauftragter) werden eingebunden.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
Erster Bürgermeister Ammer (FBU) ergänzt, dass das Landratsamt Augsburg (LRA) die Stadt Bobingen aufgefordert hat, einen Jugendbeauftragten zu bestimmen – dieses Thema wird in der nächsten Zeit von der Verwaltung vorbereitet und auf eine der kommenden Tagesordnungen genommen.
TOP 3 Strategische Neuausrichtung der Finanzierung der Kindertagesstätten in Bobingen; Kündigung der bestehenden Defizitvereinbarungen fristgerecht zum 31.08.2027
Die Finanzierung der sieben Kindertagesstätten in Bobingen soll strategisch neu ausgerichtet werden. Da die Stadt keine eigenen Kitas betreibt, übernimmt sie bisher neben der gesetzlichen Förderung freiwillig 90 % des ungedeckten Betriebsaufwands (Defizits) der vier freien Träger. Nachdem diese Vereinbarung nicht rechtzeitig zum 31.08.2026 gekündigt wurde, soll nun fristgerecht zum 31.08.2027 gekündigt werden, um Platz für ein neues Finanzierungsmodell zu schaffen.
Die Hauptgründe für die Neuausrichtung
- Finanzieller Druck: Die Übernahme von 90 % des Defizits ist im Vergleich zu anderen Kommunen eine sehr hohe freiwillige Leistung, die angesichts knapper Kassen überprüft werden muss.
- Mangelnde Steuerung: Das aktuelle System bietet der Stadt zu wenig Vergleichbarkeit und Kontrollmöglichkeiten über die Kosten der einzelnen Kitas.
- Reform des BayKiBiG ab 2027: Das bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz wird zum 01.01.2027 grundlegend reformiert. Der Staat zahlt Mittel künftig stärker pauschaliert direkt an die Träger aus. Zudem entlasten bereits jetzt höhere staatliche Zuschüsse (wie ein gestiegener Qualitätsbonus) das Kita-Budget.
Wie geht es weiter?
Das jetzige System wird nicht ersatzlos gestrichen, sondern soll reformiert werden. Während der einjährigen Kündigungsfrist ist Folgendes geplant:
- Analyse: Kostenstrukturen werden untersucht und mit anderen Kommunen verglichen.
- Neues Modell: Die Verwaltung soll ein neues, nachhaltiges Finanzierungssystem (z. B. über Pauschalen) ausarbeiten.
- Arbeitskreis: Ein neuer Arbeitskreis „Kita-Finanzierung 2027“ (aus Politik, Trägern und Verwaltung) wird gegründet, um diesen Übergang gemeinsam zu gestalten.
Stefanie Bobinger (FBU) erinnert an die letzte Hauptausschusssitzung, hier herrschte einstimmig die Meinung, dass eine hohe Betreuungsqualität sichergestellt und es eine Finanzierungssicherheit geben sollte. Eine Neuausrichtung der Finanzierungsmodelle soll nun durch die Kündigung der bestehenden Defizitvereinbarungen in Aussicht gestellt werden.
Katja Treischl erkundigt sich, wie das zurückliegende Gespräch zwischen Verwaltung und Trägern verlaufen sei – wie haben AWO und die katholische Kirche reagiert? Meinrad Gackowski (Sachgebiet Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales) antwortet, dass Wunsch und Wirklichkeit im Rahmen eines gemeinsamen Prozesses zusammengebracht werden müssen. Die stattgefundenen Gespräche sind gut gewesen, man muss hier auf Augenhöhe kommunizieren, um schlussendlich einen Konsens zu finden.
Katja Treischl: „Kann hier wieder eine Defizitvereinbarung rauskommen?“ Meinrad Gackowski (Sachgebiet Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales) antwortet, dass vermutlich ein neues Finanzierungsmodell entstehen wird. Die Details hierzu müssen erst noch gemeinsam erarbeitet werden. Katja Treischl erkundigt sich weiter, ob die erwähnten externen Berater in der Sitzungsvorlage wirklich notwendig sind. Meinrad Gackowski antwortet, dass seine Kollegin Ludmilla Kindlein-Kopa (Verwaltungsfachangestellte) und er, die beide noch nicht so lange in der Stadt Bobingen arbeiten, bemüht sind ihre Fähigkeiten gewinnbringend einzusetzen. Ludmilla Kindlein-Kopa ergänzt, dass externe Berater sich mit der Förderschiene auskennen und man zuerst Fördermöglichkeiten ausschöpfen sollte – falls diese den Trägern nicht bekannt seien.
Johannes Bögler stimmt zu, dass an den Defizitvereinbarungen etwas gemacht werden muss, er zeigt Sorge über den Zeitplan. Meinrad Gackowski (Sachgebiet Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales) versteht die Sorge und erklärt, dass jetzt gekündigt werden muss, andernfalls würde sich die Defizitvereinbarung nochmals verlängern. Ein Kompromiss (Sicherheit für die Träger) könnte sein, dass die Defizitvereinbarungen zum 31.08.2027 gekündigt wird, diese jedoch unverändert weiterlaufen, bis ein neues Finanzierungsmodell in Kraft tritt.
Claudia Lautenbacher erkundigt sich, ob jeder Punkt nochmals im Stadtrat beraten werden muss oder die Ausschüsse nicht auch Festlegungen treffen können.
Gaby Böhm möchte diese Informationen gerne nochmal in ihrer Fraktion beraten.
Kindlein-Kopa gibt einen Überblick über die zu erwartenden Entwicklungen durch die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG):
Der zugehörige Gesetzentwurf wurde am 28.04.2026 vom Ministerrat an den Landtag übergeben; das parlamentarische Verfahren soll möglichst noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden, das Gesetz zum 01.01.2027 in Kraft treten. Aufgrund des laufenden Verfahrens sind Änderungen am Entwurf jedoch weiterhin möglich.
„Kern der Reform ist die Umschichtung der Mittel: die Zahlungen an Familien fließen künftig direkt in die Kitas. Zudem fallen bürokratische Sonderzuschüsse weg, indem der Ausbaufaktor für die U3-Betreuung und die Mittel für Teamkräfte direkt in das gesetzliche Hauptfördersystem integriert werden. Damit stockt der Freistaat seine staatliche Betriebskostenförderung um insgesamt rund 25 Prozent auf.“
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die gesetzliche Verstetigung der sogenannten Teamkräfte (z. B. Küchenkräfte und Hausmeister), die bisher nur über Bundesmittel bzw. Richtlinien gefördert wurden. Diese werden künftig als feste Säule in den Kitas verankert. Die Abwicklung der Förderung soll insgesamt unbürokratischer gestaltet werden; erklärtes Ziel ist ein spürbarer Bürokratieabbau in diesem Bereich.
Beschlussvorschlag: Der Kultur-, Sport- und Sozialausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
- Die bestehenden Defizitvereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen werden fristgerecht zum 31.08.2027 gekündigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Zeitraum der Kündigungsfrist ein neues, zukunftsfähiges Finanzierungsmodell für die Kindertagesstätten in Bobingen zu erarbeiten und den Gremien rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen.
- bestehende Finanzierungsmodelle laufen weiter bis neue Finanzierungsmodelle verabschiedet wurden.
- Zur fachlichen Begleitung wird ein Arbeitskreis „Kita-Finanzierung 2027“ unter Beteiligung der Fraktionen und der Träger sowie ggf. externer Beratung eingerichtet.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.
TOP 4 Wünsche und Anfragen
Katja Treischl ist vom TSV Bobingen und TSV Straßberg in Bezug auf Förderbescheide angesprochen worden. Förderbescheide von 2026 wurden bewilligt, aber lediglich die ursprünglich beantragten Kosten mit 1/3, die beantragte Summe hat sich erhöht, die Erhöhung wurde bei der 1/3 Bezuschussung jedoch nicht mehr berücksichtigt. Erster Bürgermeister Ammer nimmt die Anfrage mit und wird eine entsprechende Antwort nachreichen.
Johanna Ludl erkundigt sich, ob der Jugendbeauftragte aus dem Stadtrat gewählt werden muss.
Erster Bürgermeister Ammer (FBU) antwortet, dass es mehrere Wege gibt:
- Aus dem Stadtrat: Ein gewähltes Ratsmitglied übernimmt die Rolle zusätzlich, bestellt per Beschluss des Stadtrats
(Art. 46 Abs. 1 S. 2 BayGO). Das ist der häufigste Fall. - Jede Fraktion entsendet ein Mitglied
- ein oder mehrere Vertreter aus der Bevölkerung: Auch Personen außerhalb des Rats können ehrenamtlich benannt werden, ebenfalls per Stadtratsbeschluss.
Johanna Ludl würde zudem interessieren, ob der Seniorennachmittag am diesjährigen Volksfest wieder stattfindet.
Erster Bürgermeister Michael Ammer (FBU) antwortet, dass der Seniorennachmittag wieder stattfinden wird – die konkrete Ausgestaltung ist noch in Klärung.
Ende des öffentlichen Teils ca. 19:19 Uhr.
