🏫 30.06.2026 – Stadtrat

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Hubert Geiger, Florian Vogl, Martin Deuringer (alle FBU), Thomas Stehle (CSU), Uwe Malinowski (Grüne)
  • Verwaltung: Meinrad Gackowski (Sachgebiet Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales), Christine Kiefel (Personalamt), Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte), Ramona Mahrle (Protokoll), Stefan Thiele (Kämmerer), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister),
  • Extern:

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

Tagesordnung

TOP 2: Vollzug der Gemeindeordnung

a) Niederlegung des Stadtratsmandats durch Herrn Hubert Geiger

Sachverhalt:

  • Stadtrat Geiger (FBU) bittet mit Schreiben vom 23.06.2026 ihn aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung von seinen Pflichten als ehrenamtlichen Stadtrat zu entbinden.
  • Er bedankt sich beim Bürgermeister, den Stadtratskolleginnen und –kollegen, der Stadtverwaltung und bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die Ihn in den letzten Jahren unterstützt haben.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt der Mandatsniederlegung von Herrn Hubert Geiger zu.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

b) Listennachfolge und Vereidigung Frau Elisabeth Kugelmann

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stellt fest, dass durch die Niederlegung des Mandats durch Hubert Geiger die Listennachfolgerin auf dem Wahlvorschlag der FBU in den Stadtrat nachrückt. Das neue ehrenamtliche Stadtratsmitglied Elisabeth Kugelmann ist zu vereidigen.

Es ist folgender Wortlaut vorgesehen: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Erster Bürgermeister Michael Ammer (FBU) vereidigt Elisabeth Kugelmann (FBU) als neue Bobinger Stadträtin.

TOP 3: Neubenennung von Ausschussmitgliedern

Sachverhalt:

Die Fraktionen und Gruppen können entsprechend der ihnen zustehenden Sitze die personelle Besetzung der Ausschüsse vorschlagen:

Durch die Mandatsniederlegung des Stadtratsmitgliedes Hubert Geiger sind derzeit in der FBU-Fraktion verschiedene Positionen bzw. Funktionen in den Ausschüssen vakant.

Stadtrat Hubert Geiger war ordentliches Mitglied im

  • Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • Kultur-, Sport- und Sozialausschuss

Darüber hinaus war er stellvertretendes Mitglied im

  • Werk- und Betriebsausschuss
  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Diese offenen Positionen bzw. Funktionen sind nun durch die FBU-Fraktion neu zu benennen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend der Benennung durch die FBU-Fraktion werden die Ausschüsse aufgrund der
Niederlegung des Mandats von Stadtratsmitglied Hubert Geiger wie folgt neu besetzt:

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss:
Mitglieder: Deuringer Martin, Bobinger Stefanie, Vogl Florian
Vertretung: Handschuh Franz, Hornig Anna-Sophia, Kugelmann Elisabeth

Haupt- und Finanzausschuss:
Mitglieder: Deuringer Martin, Handschuh Franz, Kugelmann Elisabeth
Vertretung: Bobinger Stefanie, Hornig Anna-Sophia, Vogl Florian

Werk- und Betriebsausschuss:
Mitglieder: Deuringer Martin, Hornig Anna-Sophia, Vogl Florian
Vertretung: Bobinger Stefanie, Handschuh Franz, Kugelmann Elisabeth

Kultur-, Sport- und Sozialausschuss:
Mitglieder: Bobinger Stefanie, Hornig Anna-Sophia, Kugelmann Elisabeth
Vertretung: Deuringer Martin, Handschuh Franz, Vogl Florian

Rechnungsprüfungsausschuss:
Mitglieder: Handschuh Franz
Vertretung: Hornig Anna-Sophia, Bobinger Stefanie, Deuringer Martin, Kugelmann Elisabeth, Vogl Florian

–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 4: Bürgerstiftung Bobingen; Bestellung eines Stiftungsbeirats

Sachverhalt:

Nach § 7 der Satzung der Bürgerstiftung Bobingen besteht der Stiftungsbeirat aus sechs Personen. Der Erste Bürgermeister der Stadt Bobingen ist geborener Stiftungsbeirat. Die weiteren fünf Stiftungsbeiräte und deren jeweiligen Stellvertreter sind vom Stadtrat aus dem Kreis der jeweiligen Stadtratsfraktionen zu benennen. Die Amtszeit der Stiftungsbeiräte beginnt mit der Annahme des Amtes gegenüber dem Beirat und endet grundsätzlich mit Zusammentritt eines neu gewählten Stadtrats der Stadt Bobingen. Durch die Niederlegung des Mandats von Stadtrat Hubert Geiger ist ein neuer Stiftungsbeirat zu bestellen.Um entsprechende Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

Vorschlag der FBU-Fraktion:
Elisabeth Kugelmann übernimmt von Hubert Geiger.

–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 5: Berichterstattung

  • Störfall Freibad: Am Donnerstag, den 25.06.2026 musste das Freibad geschlossen werden, weil ein Druckminderer aufgrund des Chlors kaputt ging; zwei Steuergeräte fielen aus sowie ein Luftkompressor; bis Do 21:00 Uhr war das Personal beschäftigt, das Problem zu beheben, eine Zwischenschließlklappe ist noch defekt und wird manuell betätigt, mehrere weitere defekte Teile müssen demnächst ersetzt werden; sehr ärgerlich vor dem Hintergrund, dass die gesamte Badtechnik vor dem Saisionbeginn von einer Fachfirma überprüft werden; am nächsten Tag wurde wieder geöffnet, alles wurde rechtzeitig kommuniziert, aber es besteht weiterhin Handlungsbedarf; Angebote wurden eingeholt
  • Somacos – kann die technische Anfrage aus dem neugewählten Gremium nicht umsetzen
  • Breitbandausbau 23.06.2026 Amt für Digitalisierung, Augsburg: Die Deutsche Telekom hat einen Ausbau angekündigt und bereits begonnen; Regiomanager der Telekom wird sich am 11.08.2026 vorstellen
  • Anfrage von Stadtrat Thanner – in der Schnitterstraße werden bereits die Vorkehrungen für den Ausbau von Glasfaser integriert
  • Starker Temperaturanstieg im dritten Stock des Rathauses ab 10:00 Uhr vormittags; Maßnahmen werden hausintern ergriffen, aber ohne bauliche Maßnahmen wird es im Sinne des Arbeitsschutzes nicht auskommen. Lüftungsmaßnahmen und Ventilatoren wurden angegangen.
  • Der Bürgermeister möchte Ressourcen bündeln. In zwei Testläufen soll im Bereich Schriftführung und Transparenz, Tonaufnahmen und Aufzeichnungen von Referatsleitern und BGM zur Protokollerstellung verwendet werden. Beschlussvorschläge sollen künftig über den Beamer gezeigt werden.

TOP 5.3 Auftragsvergaben der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 19.05.2026

Auftragsvergaben: Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge und Brandschutz für FFW Reinhartshausen und Waldberg-Kreuzanger – 405.000€ und 406.000€

TOP 6: Einführung der Doppik bei der Stadt Bobingen; Hier Präsentation der Thematik durch die Fa. Uelzener Doppik Beratungsgesellschaft mbH

Nach Art. 61 Abs. 4 GO können bayerische Kommunen frei zwischen Doppik und Kameralistik wählen – anders als in anderen Bundesländern. Der Stadtrat Bobingen beschloss am 19.03.2024 mehrheitlich die Umstellung auf die Doppik, ohne Zeitvorgabe.

Heute präsentiert die Firma Uelzener Doppik Beratungsgesellschaft mbH (erfahren u.a. in Niedersachsen und Unterhaching) zum Thema. Ziel: neue Stadträte einführen und alle für die Folgen des Beschlusses sensibilisieren.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamts Augsburg gibt zu bedenken:

  • Komplexes, mehrjähriges Großprojekt mit erheblichem Personal- und Finanzbedarf
  • Für Bobingen angesichts begrenzter Kapazitäten eine erhebliche Belastung
  • Einführungs- und Folgekosten (Schulungen, IT, Vermögensbewertung, neue Stellen) belasten den Haushalt spürbar
  • Abschreibungen belasten den Ergebnishaushalt ohne entsprechende Einnahmen (v.a. Straßen, Brücken, Gebäude)
  • Kosten müssten an anderer Stelle eingespart werden

Auszug aus dem Vortrag:

  • Instrumentarium um wirtschaftlicher zu handeln, aber „nicht automatisch mehr Geld in der Tasche“ – Vorarbeiten notwendig, auch hausintern
  • Firma sieht sich als Berater, um Vermögen zu bewerten; muss projektmäßig angegangen werden
  • Es geht nur, wenn das Gremium des Stadtrats, der BGM und die leitenden Verwaltungskräfte dahinterstehen – Stefan Thiele ergänzt, dass dies der wichtigste Punkt ist und dass während des Prozesses auf bestimmte andere Projekte verzichtet werden muss, weil die Verwaltung stark eingebunden ist oder eine sehr teure Fachfirma beauftragt werden muss
  • Großes Problem: Vermögen muss erst einmal ermittelt werden – das dauert vier bis fünf Jahre, wenn es vernünftig gemacht wird bis zur Eröffnungsbilanz

Die SPD-Fraktion weist auf den gefassten Beschluss vom 19.03.2024 hin. Martin Gschwilm schließt sich seinen Vorrednern an, er beantragt, dass das Thema auf die Klausur vertagt wird.

Herwig Leiter sieht die Vorteile der Doppik, aber möchte in Erinnerung rufen, dass seine Fraktion damals dagegen war, weil der Aufwand zu groß sei und dies sehen sie immer noch so. Leiter fragt nach, wie es in der Praxis aussieht – gibt es nach der Verfassung eine Übergangsfrist mit zwei Systemen und was bedeutet die Umstellung konkret monetär (Einstellung von weiteren Personen / Buchung einer Fachfirma)? Gäbe es nicht tatsächlich die Möglichkeit reale Werte zu ermitteln? Er fragte nach den Abschreibungen und dem Handlungsspielraum im Haushalt, ob dieser noch mehr eingeschränkt würde? Stefan Thiele (Stadtkämmerer) antwortet, dass eine Umrüstung der Software ca. 120.000 bis 150.000 Euro kosten wird, zusätzlich wäre Schulungsbedarf für Mitarbeitende und Stadrätinnen und Stadträte notwendig. Eine externe Begleitung bei der Umstellung zur Doppik wäre zudem zu empfehlen. Es gibt keine zwei parallel laufenden Buchungssysteme, zum Stichtag würde umgestellt werden.

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, einen realistischen Zeitplan unter Berücksichtigung insbesondere der finanziell und personell notwendigen Ressourcen aufzuzeigen und Vorschläge zu entwickeln, welche Maßnahmen entweder verzichtbar sind oder auf spätere Jahre verschoben werden.

–> Abstimmung: 15 dafür, 6 (4x FBU, Bürgermeister, Kaufmann) dagegen -> angenommen.

TOP 7: Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bobingen

Die Kommunalaufsicht hat die vom Stadtrat Bobingen am 19.05.2026 beschlossene Geschäftsordnung beanstandet, weil sie dem Stadtrat Personalentscheidungen zuweist, die gesetzlich dem Ersten Bürgermeister vorbehalten sind. Nach Art. 43 Abs. 2 GO hat der Bürgermeister zwingend die Personalbefugnisse für Beamte bis A8 und Beschäftigte bis Entgeltgruppe 8 TVöD – diese Zuständigkeitsverteilung ist nicht übertragbar und kann durch eine Geschäftsordnung nicht geändert werden. Die Geschäftsordnung muss daher in diesem Punkt korrigiert werden; der Stadtrat behält seinen Einfluss auf das Personal über den Stellenplan im Haushalt. Die von Stadtrat Leiter beantragte und ursprünglich mehrheitlich beschlossene Änderung der Geschäftsordnung wird somit rückgängig gemacht.

Edmund Mannes bringt zusätzlich den Antrag zur Rückkehr zum Wortprotokoll ins Spiel. Franz Handschuh (FBU) merkt an, dass der Antrag schriftlich eingereicht werden sollte. Erster Bürgermeister Ammer (FBU) plädiert für einen Entwurf der Verwaltung, um sich nicht auf das Wortprotokoll in der alten Form festzulegen, sondern eine vernünftige Zwischenform zu finden. Dies würde auch die Verwaltung begrüßen.

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat Bobingen nimmt die Feststellung der Kommunalaufsicht zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat Bobingen erkennt an, dass die Geschäftsordnung in der Fassung vom 19.05.2026 mit den geltenden Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung nicht vereinbar ist.
3. Der Stadtrat Bobingen stimmt zu, dass: die Geschäftsordnung der Stadt Bobingen in § 2 Nrn. 18 und 19 insofern abgeändert wird, dass der Stadtrat erst ab der Besoldungsgruppe A9 bzw. ab Entgeltgruppe 9a zuständig ist. Zudem ist § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b) insofern abzuändern, dass der Haupt- und Finanzausschuss erst ab der Besoldungsgruppe A9 bzw. ab Entgeltgruppe 9a zuständig ist. Auch § 12 Abs. 1 Nr. 6 und 7 der Geschäftsordnung ist insofern abzuändern, dass die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters bis zur Besoldungsgruppe A8 und Entgeltgruppe 8 besteht. Die Geschäftsordnung ist nach Änderung der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 8: Fortführung der Unterstützung des Klimaschutzmanagements der Stadt Bobingen

Die Förderung des Bobinger Klimaschutzmanagements (über die bayerische Richtlinie KommKlimaFöR) läuft am 30.06.2026 aus, und eine neue Fördermöglichkeit besteht voraussichtlich erst wieder ab 2027. Zusätzlich hat der bisherige Programmanbieter European Energy Award Ende 2025 seine Leistungen eingestellt, weshalb die Stadt bereits testweise auf das Nachfolgeprogramm „Klimastadt“ (Plattform Climate View) umgestiegen ist und Daten sowie Personal darauf umgestellt hat. Der Stadtrat soll nun beraten, wie das Klimaschutzmanagement ohne Förderung weitergeführt wird – zur Wahl stehen im Wesentlichen das leistungsfähigere Programm Klimastadt und die einfachere Alternative Klimaschutz-Planer.

Beschlussvorschlag: Das Programm Klimastadt wird für 6 Monate bis eine evtl. neue Förderung ansteht, fortgeführt.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 9: Weiterentwicklung des Personalkonzepts der städtischen Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung

Es geht um die Personalausstattung der städtischen Mittagsbetreuung an Bobinger Grundschulen. Eine neue bayerische Richtlinie (seit März 2026) stellt höhere Anforderungen an Konzept und Personal – insbesondere für die verlängerten Angebote bis 15/16 Uhr mit verpflichtenden Lern- und Förderangeboten. Derzeit betreut die Stadt rund 260 Kinder (steigend auf ca. 310, u.a. wegen des neuen Ganztags-Rechtsanspruchs ab August) mit 27 Kräften, aber ohne eine einzige pädagogische Fachkraft.

Die Verwaltung empfiehlt daher, an den beiden großen Standorten Laurentius und Singold ab dem Schuljahr 2026/27 je eine pädagogische Fachkraft (30 Wochenstunden, S 8b TVöD-SuE, ca. 55.000 € Arbeitgeberkosten pro Stelle/Jahr) einzusetzen – zur Erfüllung der neuen Vorgaben, für fachliche Leitung vor Ort und mit Ausstrahlung auf die kleineren Standorte. Das Thema war im Ausschuss bereits vertagt worden; nachgereicht wurden nun Kostenübersicht, pädagogisches Konzept und Schutzkonzept, der Förderantrag ist fristgerecht gestellt. Der Stadtrat muss die Stellen noch beschließen.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, das Personalkonzept der städtischen Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an den Grundschulstandorten Laurentius und Singold ab dem Schuljahr 2026/27 weiterzuentwickeln und an beiden Standorten jeweils eine pädagogische Fachkraft mit 30 Wochenstunden in der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE/VKA zu beschäftigen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanung vorzubereiten. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, im Frühjahr 2027 das neue Personalkonzept zu evaluieren und einen Bericht hierüber dem Stadtrat vorzulegen.

–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 10: Investition in die Zukunft – Fachkräfte für morgen: Weiterführung der kommunalen Ausbildungsförderung für Kindertagesstätten (SEJ und BP)

Es geht um die Fortführung einer städtischen Förderung für die Erzieherausbildung in Bobinger Kindergärten. Die Stadt übernimmt bisher die Personalkosten für Auszubildende (SEJ-Praktikanten und Berufspraktikanten) bei den fünf freien Trägern – entweder über die Defizitabrechnung oder als 90-Prozent-Zuschuss. Diese Regelung läuft zum Ende des Kindergartenjahres 2025/26 aus, die Träger bitten um Verlängerung.

Ausgangslage: Fachkräftemangel, alternde Teams, steigende Förderbedarfe – und die einhellige Rückmeldung der Träger, dass sie ohne Zuschuss als erstes bei der Ausbildung sparen würden, was den Fachkräftemangel langfristig verschärft. Die bisherige Bilanz zeigt messbare Erfolge (mehrere Praktikantinnen wurden als Fachkräfte übernommen). Offen ist die genaue Kostenkalkulation für 2026/27; die Verwaltung will ab September 2026 über abgeschlossene Verträge und tatsächliche Kosten berichten. Der Stadtrat muss über die Verlängerung dieser freiwilligen Leistung entscheiden.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Bobingen beschließt:

1. Die bisherige Regelung zur Förderung der Ausbildungskosten für SEJ und das Berufspraktikum wird für das Kindergartenjahr 2026/27 fortgeführt und zwar wird in jeder Einrichtung eine Stelle für eine SEJ Praktikantin/Praktikanten oder eine Berufspraktikantin/Berufspraktikanten gefördert. Bei Einrichtungen mit mehr als vier Gruppen werden zwei Stellen gefördert. Grundsätzlich werden jedoch Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten als pädagogische Ergänzungskräfte in den Anstellungsschlüssel eingerechnet und somit refinanziert über das BayKiBiG. Förderungen von Berufspraktikantinnen oder -praktikanten darüber hinaus, jedoch innerhalb der Förderhöchstanzahl an Stellen, bedürfen einer Einzelfallentscheidung des Stadtrats.
2. Träger mit Defizitvereinbarung können die Kosten weiterhin in die Defizitkostenabrechnung einbeziehen und Träger ohne Defizitvereinbarung erhalten auf Antrag 90 Prozent des Personalkostenanteils als Zuschuss.
4. Diese Regelung gilt als freiwillige Leistung der Stadt Bobingen zur langfristigen Verbesserung der Personalausstattung und zur Sicherung einer verlässlichen, qualitativ hochwertigen Betreuung der Kinder.
5. Die Fortführung für das kommende Kindergartenjahr wird als strategisch wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung, Qualitätssicherung und Stabilisierung der Personalsituation im Kindergartenwesen bewertet

–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 11: Strategische Neuausrichtung der Finanzierung der Kindertagesstätten in   Bobingen; Kündigung der bestehenden Defizitvereinbarungen fristgerecht zum 31.08.2027

Es geht um die vorsorgliche Kündigung der Kita-Defizitvereinbarungen der Stadt Bobingen. Die Stadt zahlt den freien Trägern ihrer sieben Kindergärten seit 2016 zusätzlich zur gesetzlichen Förderung 90 % des ungedeckten Betriebsdefizits als freiwillige Leistung. Diese Vereinbarungen hätte Ende des Kindergartenjahres 2024 / 2025 gekündigt werden können. Nun besteht erneut die Möglichkeit die Kündigung bis spätestens 31.08.2026 anzugehen, wirksam zum 31.08.2027.

Die Verwaltung empfiehlt die Kündigung, um das Finanzierungssystem neu aufzustellen: Gründe sind die angespannte Haushaltslage, die für 2027 geplante BayKiBiG-Reform (stärkere Pauschalierung der staatlichen Förderung direkt an die Träger), mangelnde Vergleichbarkeit des bisherigen Abrechnungssystems und teilweise nicht ausgelastete Einrichtungen. Bis 2027 sollen Kostenanalyse, Benchmarking, alternative Modelle (z.B. Pauschalen) und ein Arbeitskreis „Kita-Finanzierung 2027“ im Dialog mit den Trägern ein neues System erarbeiten. Die Kündigung schafft also primär das Zeitfenster für die Neuordnung – kurzfristig ändert sich am Haushalt nichts.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt:

1. Die bestehenden Defizitvereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen werden fristgerecht ordentlich zum 31.08.2027 gekündigt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zeitraum der Kündigungsfrist von einem Jahr ein neues, zukunftsfähiges Finanzierungsmodell für die Kindertagesstätten in Bobingen zu erarbeiten und den Gremien rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen. Um den Übergang abzusichern, wird mit den Vertragspartnern eine befristete Fortgeltungsvereinbarung geschlossen. Diese regelt, dass die bisherigen Konditionen im Falle verzögerter Verhandlungen übergangsweise bis zum Inkrafttreten der Neuregelung weitergelten.
3. Zur fachlichen Begleitung wird ein Arbeitskreis „Kita-Finanzierung 2027“ unter Beteiligung der Fraktionen und der Träger sowie ggf. externer Beratung eingerichtet.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 12: Benennung der/s ehrenamtlichen Wirtschaftsreferentin/Wirtschaftsreferenten

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurde beantragt, die Bildung eines Wirtschaftsreferats zu erarbeiten. In seiner Sitzung vom 16.06.2026 hat der Haupt- und Finanzausschuss die Bildung eines solchen Referats beschlossen. Nun ist eine Person als Wirtschaftsreferent / Wirtschaftsreferentin zu benennen.

2 Kandidaten werden vorschlagen: Rainer Naumann, Florian Vogl (FBU) (abwesend, wurde per Videoaufnahme vorgestellt).

Wahl Kandidat 1 – Rainer Naumann: 16 dafür, 5 dagegen -> angenommen.
Wahl Kandidat 2 – Florian Vogl: 5 dafür, 16 dagegen -> abgelehnt.

Das Bewerbungsvideo von Stadtrat Florian Vogl (FBU) finden Sie hier: Bewerbungsvideo.

Beschlussvorschlag 1: Als ehrenamtlicher Wirtschaftsreferent wird Rainer Naumann bestellt.
–> Abstimmung: 17 dafür, 4 dagegen (3x FBU + Bürgermeister)

TOP 13 Geschäftsordnung für den Stadtrat Bobingen; Hier: Verfügung von Haushaltsmitteln an Vereine und Institutionen

Es geht um die Frage, ob der Erste Bürgermeister Haushaltsmittel an Vereine eigenständig verfügen darf oder ob dafür der Kultur-, Sport- und Sozialausschuss zuständig ist. Hauptamt und Kämmerei haben das geprüft und kommen zum Ergebnis: Der Bürgermeister bewegt sich im Rahmen seiner Befugnisse. Zwar ist der Ausschuss laut Geschäftsordnung für Zuschüsse bis 50.000 € zuständig, aber nur „soweit nicht der erste Bürgermeister dafür zuständig ist“ – und das ist er hier: Die Zahlungen zählen zu den laufenden Geschäften ohne grundsätzliche Bedeutung, und die weiterhin gültige Vereinsförderrichtlinie von 2012 erlaubt ihm die Bewirtschaftung dieser Mittel (bis 80.000 € im Einzelfall), zumal der Ausschuss die Haushaltsansätze im Vorfeld ohnehin empfohlen hat. Fazit der Verwaltung: Die bisherige, langjährig geübte Praxis ist durch die Geschäftsordnung gedeckt, eine Änderung ist nicht nötig.

Katja Treischl wiederholt ihre Anfrage aus dem vergangenen Kulturausschuss mit der Deckung der vollen Investitionskosten bei der Drittelbezuschussung. Erster Bürgermeister Ammer (FBU) berichtet, dass es hier um einen anderen Tagesordnungspunkt geht, es wird demnächst über ihre Anfrage berichtet.

Anna-Sophia Hornig (FBU) schlägt eine Ergänzung des Beschlussvorschlages vor: „Eine Richtlinie wird zeitnah erarbeitet“.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat bestätigt die im Sachverhalt dargestellten Ausführungen der Geschäftsordnung für den Stadtrat Bobingen im Rahmen der Verfügung von Haushaltsmitteln an Vereine und Institutionen durch den ersten Bürgermeister. Eine Richtlinie wird zeitnah erarbeitet.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 14: gKU „Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen“; Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter sowie des Vorsitzenden für den Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens

Nach § 6 der Unternehmenssatzung sowie § 5 des Krankenhausvertrages gehören dem Verwaltungsrat 13 stimmberechtigte Mitglieder (einschließlich des Vorsitzenden des Verwaltungsrats und seines Stellvertreters) an. In den Verwaltungsrat entsenden die Stadt Bobingen und die Stadt Schwabmünchen den jeweiligen Ersten Bürgermeister sowie je fünf weitere Mitglieder, von welchen der Landkreis Augsburg jeweils drei weitere Mitglieder benennt.

Vorsitzender des Verwaltungsrates ist ein vom Kreistag des Landkreises Augsburg benanntes Mitglied des Kreistages. Nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausvertrages haben sich die Städte Bobingen und Schwabmünchen dazu verpflichtet, die vom Kreistag benannten Mitglieder des Verwaltungsrats sowie den vom Kreistag bestimmten Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu bestellen.

In den Stadtratssitzungen am 11. bzw. 19.05.2026 wurden für die Stadt Bobingen folgende Mitglieder für den Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen“ bestellt:

Mitglied
1. Martin Gschwilm | Vertretung: Miriam Streit-Zach
2. Thomas Stehle | Vertretung: Johanna Ludl


Mit Schreiben vom 19.05.2026 hat Herr Landrat Martin Sailer folgende in der Kreistagssitzung am 18.05.2026 für den Landkreis Augsburg benannten Mitglieder für den Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen“ mitgeteilt:

Mitglied:

Sabine Höchtl-Scheel | Vertretung: Simon Schropp
Lorenz Müller | Vertretung: Thomas Rittel
Rainer Naumann | Vertretung: Matthias Krause
Margit Stapf | Vertretung: Heike Uhrig
Fabian Wamser | Vertretung: Konstantin Wamser
Christian Weldishofer | Vertretung: Ulrike Höfer
Lisa Wolf | Vertretung: Nico Cavaliere

Mit dem gleichen Schreiben teilt der Landrat auch mit, dass in der Kreistagssitzung am 18.05.2026 Herr Kreisrat Lorenz Müller als Vorsitzender des Verwaltungsrates gewählt wurde.

Beschlussvorschlag:

Es werden folgende Mitglieder für den Landkreis Augsburg für den Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen“ bestellt (siehe Liste oben).

Vorsitzender des Verwaltungsrates des gKU Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen ist Herr Kreisrat Lorenz Müller.

–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 15 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Bobingen zur Neuregelung der Dienstfahrten für den Ersten Bürgermeister

  • Mit ihrem der Sitzungsvorlage beigefügten Schreiben vom 21.05.2026 beantragte die SPD-Stadtratsfraktion Bobingen, dass für die Dienstfahrten des Ersten Bürgermeisters ein E-Auto im Rahmen eines Leasingvertrages beschafft wird.
  • Als Gegenfinanzierung, so kann zumindest der zweite Absatz des Antragsschreibens interpretiert werden, würde der Verzicht auf eine weitere Zahlung einer monatlichen, steuerfreien Pauschale an den Ersten Bürgermeister angeboten. Diese Pauschale wird gegenwärtig – wie in der Vergangheit üblich – für die Nutzung des privaten Fahrzeugs zur Erledigung dienstlicher Angelegenheiten gezahlt.
  • Sollte der Stadtrat Bobingen den Antrag zur Bearbeitung annehmen und die Verwaltung mit weiteren Schritten beauftragen, ergeben sich zumindest aufgrund des Antrags und auch Vorüberlegungen der Verwaltung folgende Stichpunkte bzw. Sollvorgaben:
    • Kraftstoff: Strom
    • Verbrauch: kWh / 100 km (bspw. WLTP)
    • Reichweite: min. 200 / 250 / 300 km
    • Antriebsart: Allrad / Hinterrad / Vorderrad
    • Leistung: kW (PS)
    • Aufbau: Kombi / Limousine / Schrägheck / Stufenheck
    • Fahrzeugklasse: Kleinwagen (bspw. VW Polo) / untere Mittelklasse (bspw. VW Golf) / Mittelklasse (bspw. BMW 3er) / Obere Mittelklasse
    • Motorart: Elektro / Hybrid / Plug-in-Hybrid
    • Türen: 3 / 4 / 5
    • Anhängekupplung: Ja / Nein
    • Anhängelast: kg gebremst / kg ungebremst

Aus Sicht der SPD-Fraktion seien Angebote in Höhe von 400,00 Euro realistisch (Anbieter in Bobingen).

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird mit der Beschaffung beauftragt – das Auto soll nach Möglichkeit regional beschafft werden. Dabei sollen alle wirtschaftlichen Aspekte (innerhalb der Pauschale von 400 €) abgedeckt sein.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 16 Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH der Stadt Bobingen (GWB); Hier: Berichterstattung zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 und Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026

Es geht um den Jahresbericht der GWB (städtische Wohnungsbaugesellschaft Bobingen) an den Stadtrat. Die Geschäftsführer Klaus Wassermann und Stefan Thiele berichten turnusmäßig über das abgeschlossene Geschäftsjahr 2025, das laufende Jahr und den Ausblick.

Kern ist der Jahresabschluss 2025: Bilanzsumme rund 9,87 Mio. €, Jahresüberschuss rund 1,37 Mio. €. Zusammen mit dem Gewinnvortrag (92.317 €) wurden 1,4 Mio. € den Gewinnrücklagen zugeführt, der Rest (62.126 €) vorgetragen. Der Abschluss erhielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk; Aufsichtsrat und Geschäftsführung wurden entlastet. Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat haben alles bereits beschlossen – dem Stadtrat wird der Bericht zur Kenntnis gegeben.

–> Wird zur Kenntnis genommen.

TOP 17 Wünsche, Anfragen, Verschiedenes

  • Armin Bergmann: stark verschmutzte Bahnhofsunterführung; mobile Klimageräte für Kitas
  • Anna-Sophia Hornig (FBU): Sonnensegel im Freibad im Kinderbecken
  • Stefanie Bobinger (FBU): Schattierungen an Kinderspielplätzen (z.B. am Rathausplatz)
  • Franz Handschuh (FBU): Lohner Haus, ob es vom Landratsamt wieder in den damaligen Zustand versetzt werden muss? Bitte prüfen.
  • Jonas Püschel fragt nach KI Tools für die Transkription. Frau Mahrle antwortet, dass dies keine Erleichterung darstellt, weil diese 800 Seiten Protokoll auswerfen und man dies durchgehen müsse.
  • Franz Kaufmann fragt nach einer zweiten Freibadkasse.
  • Franz Kaufmann mahnt an, dass das Auto des Carsharings aus der Siedlung nicht verloren gehen sollte.
  • Miriam Streit-Zach Spielplatz in der Point V – Weg zur Straße ist sehr kurz, ob man eine Beschränkung einführen könnte
  • Gaby Böhm: Straße von Burgwalden nach Straßberg ist sehr problematisch mit den Schlaglöchern besonders für Zweiradfahrer

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:53 Uhr.

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