🏠 14.07.2026 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Anwesenheit:

  • Edmund Mannes vertritt Johanna Ludl (beide SPD), Rainer Naumann vertritt Martin Gschwilm (FW), Armin Bergmann vertritt Ersten Bürgermeister Michael Ammer, der sich zum Zeitpunkt der Sitzung noch auf der Rückreise von der Bobinger-Partnerstadt Aniche befand.
  • Verwaltung: Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Rainhard Schöler (Bauverwaltung)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

Armin Bergmann kündigt an, dass der Tagesordnungspunkt 4 gestrichen wird, da hier der Erste Bürgermeister anwesend sein sollte.

TOP 1 Berichterstattung

TOP 1.1 Anfrage von Stadtrat Thanner

Stadtrat Thanner hat sich in der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 16.06.2026 erkundigt, ob bei der Sanierung der Schnitterstraße Glasfaserleitungen gleich mitverlegt werden. Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) hat das bestätigt, die Vorbereitung von Glasfaserleitungen sind Bestandteil der Bauarbeiten.

Desweiteren berichtet Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) zum Spatenstich des Feuerwehrhauses Waldberg:

  • am 24.03.2026 wurde der Stadtrat über Mehrkosten informiert
  • das Projekt wird größer, daher teurer
  • der finale Entwurf wird von einem Architekturbüro erarbeitet, Gutachten über Hochwasser wurde erstellt
  • mehrere Schnittstellen zum Dorfgemeinsamschaftshaus
  • Bauzeitplan: ist mit Dorfgemeinschaftshaus abgestimmt
  • Spatenstich soll zwingend zeitgleich erfolgen, angestrebt wird März 2027

TOP 2 Themen-Ausblick für die Bereiche Klima- und Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte) führt durch den Tagesordnungspunkt: es geht um einen Ausblick auf die Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen, die ab September im Bobinger Bau-, Planungs- und Umweltausschuss behandelt werden sollen – darunter Kriterien für die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik, die Rolle der Stadt beim Aufbau von Wärmenetzen, Hitzeschutzmaßnahmen sowie die weitere Nutzung des Bobinger Gasnetzes und mögliche Wasserstoff-Projekte.
Unter anderem steht ein Bericht zur Windenergie an: Der Antrag der Wellenburg GmbH auf den Bau von zehn Windrädern in den westlichen Wäldern auf Bobinger Gemeindegebiet wird derzeit vom Landratsamt Augsburg geprüft (Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz), die Verwaltung geht davon aus, dass diese Prüfung kurz vor dem Abschluss steht, und will zeitnah über das Ergebnis sowie über Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und Unternehmen informieren.

Außerdem soll im September eine Übersicht über die Maßnahmen folgen, mit denen Bobingen klimaneutral werden will – gestützt auf das im Jahr 2025 aktualisierte Klimaschutzkonzept und ergänzt um einen Fahrplan zur Sanierung der städtischen Gebäude, der bereits am 28. Juli im Stadtrat vorgestellt wird.

Stefanie Bobinger (FBU) bittet um Ergänzung des Themenbereichs „Klimaanpassung“: dazu zählt sie ergänzende Punkte wie Beschattung, Begrünungen (Dach- und Gebäudebegrünungen), Biodiversität, Freiraumgestaltung, Frischluftschneisen. Ein anderes Thema sollte aus ihrer Sicht die Gefahrenanalyse von zukünftigen Starkwetterereignissen sein (Überflutungen, Hagel, etc.), zudem alles rund um die Speicherung und Nutzung von Wasser. Augsburg ist Schwammstadt, hier sollten wir als Stadt Bobingen in den gemeinsamen Austausch gehen.

TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 3.1 Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich des Bebauungsplans Nr. 61, „Photovoltaik westlich der Nord-Ost-Spange“ (südlich der Staatsstraße 2035)

Es geht um eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Flächen südlich der Staatsstraße 2035 – im Anschluss an das Plangebiet „Photovoltaik westlich der Nord-Ost-Spange“ –, die im sogenannten Außenbereich liegen, wo Bauen nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist. Das Besondere daran ist, dass nur ein kleiner Teil der Flächen – der Streifen innerhalb von 200 Metern entlang der zweigleisigen Bahnstrecke Bobingen–Schwabmünchen – nach dem Baugesetzbuch „privilegiert“ und damit unter erleichterten Bedingungen zulässig ist, während der übrige Teil den Darstellungen des Flächennutzungsplans (Fläche für die Landwirtschaft) und dem im Regionalplan festgelegten „Regionalen Grünzug“ widerspricht und nur über eigene Planverfahren der Stadt ermöglicht werden könnte.

Die Vorlage verweist dabei auf überdurchschnittlich gute Ackerböden und den Lebensraum der Feldvögel Kiebitz und Rebhuhn, denen das im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankerte „überragende öffentliche Interesse“ am Ausbau erneuerbarer Energien gegenübersteht – eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde steht noch aus.

Die Verwaltung schlägt vor, für die privilegierten Anlagenteile an der Bahnlinie das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen (vorbehaltlich insbesondere des Natur- und Artenschutzes); Fragen einer finanziellen Beteiligung der Stadt sowie der Bürgerinnen und Bürger sind dagegen noch offen. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss muss nun zwischen zwei Varianten wählen: den Bau auch der nicht privilegierten Anlagenteile grundsätzlich zu befürworten und weitere Verhandlungen mit dem Vorhabenträger anzustoßen – oder ihn derzeit kritisch zu sehen und die dafür nötigen Planverfahren vorerst nicht einzuleiten.

Martin Deuringer (FBU) spricht sich klar für PV-Anlagen aus, er betreibt selbst auch welche – aus seiner landwirtschaftlichen Erfahrung heraus weist er aber auch auf die wertvollen landwirtschaftlichen Böden hin. Diese Flächen sollten der Landwirtschaft nicht entzogen werden, in der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 16.06.2026 hat er bereits dargelegt, dass es andere, minderwertige Flächen gibt, die sich ebenso gut für PV eignen, aber aus landwirtschaftlicher Sicht weniger relevant sind. Konversionsflächen könnten mit aufgenommen werden, zwischen der Point und der Wertach sind minderwertige Flächen, in Richtung Industriepark, über der Wertach drüber. Es sollten nicht die hochwertigsten Flächen mit PV zu gebaut werden.

Edmund Mannes erkundigt sich nach dem Antragsteller, dieser habe seit 1996 solche Projekte aufgestellt. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass es sich um die ABO Energie handelt.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) empfiehlt – egal wie die Entscheidung heute ausfällt – ein Standortkonzept zu entwickeln, damit klar ist, in welchem Bereich sich Bobingen Freiflächen-PV-Anlagen vorstellen kann.

Ludwig Thanner spricht sich für die Ergänzung im nicht privilegierten Bereich aus, links und rechts daneben seien auch hochwertige Böden, zudem könne in 30 bis 40 Jahren die Flächen der Landwirtschaft wieder zugeführt werden. Aus seiner Sicht ist es zudem nicht garantiert, dass Landwirte Flächen für den Betrieb von Biogasanlagen verwenden.

Jonas Püschel erkundigt sich, ob der Bauherr auch in anderen Gebieten Interesse hätte zu bauen. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass die Anfrage nur dieses konkrete Vorhaben im eingezeichneten Bereich vorsieht, ein Standortkonzept würde Abhilfe schaffen, der Energienutzungsplan war der erste Schritt.

Florian Vogl (FBU) spricht sich für ein Standortkonzept aus. Ihn würde interessieren, wie schnell so etwas entwickelt werden kann und zudem würde ihn interessieren, ob so etwas vergleichbar mit der „Konzentrationfläche Windkraft“ bzw. einer Satzung ist. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) kann nicht beantworten, wie lange so etwas ungefähr dauert, ein Standortkonzept muss seiner Meinung nach jedoch nicht zwangsläufig in einer Satzung enden. Wenn ein Standortkonzept beschlossen wird, dann sollte der Flächennutzungsplan in diesem Bereich geändert werden.

Bei der folgenden Abstimmung handelt es sich ausschließlich um eine Entscheidung zu diesem speziellen Vorhaben, keine allgemeingültige Abstimmung für den gesamten Bobinger Bereich.

Beschlussvorschlag 1: das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt (im privilegierten Suchkreis).
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen

Beschlussvorschlag 2: das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt (im nichtprivilegierten Suchkreis).
–> Abstimmung: 3 dagegen (3x FBU), Rest dafür => angenommen.

TOP 3.2 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 686 und 684/6 der Gem. Bobingen, „Hermann-Hesse-Straße 11“

Es geht um eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Hermann-Hesse-Straße 11 in Bobingen, wo die Bauherrin die bestehenden Gebäude abbrechen und durch einen L-förmigen Flachdachbau ersetzen will – mit zwei Flügeln von rund 27 beziehungsweise gut 19 Metern Länge, einer Wandhöhe von etwa 9,3 Metern und den nötigen Stellplätzen im Süden und Osten des Grundstücks. Da das Grundstück im bereits bebauten Ortsbereich liegt, muss sich der Neubau in seine Umgebung einfügen – das ist nach Einschätzung der Verwaltung „noch“ der Fall, wobei sie als Vergleichsmaßstab vor allem die Bebauung auf dem westlichen Nachbargrundstück heranzieht. Planungsrechtliche Bedenken hat die Verwaltung nicht, sie weist aber vorsorglich auf die Nähe zur Bahnlinie und zum Park-and-Ride-Platz hin, weshalb gegebenenfalls Schallschutzmaßnahmen vorzusehen wären; die abschließende Prüfung der Abstandsflächen liegt beim Landratsamt Augsburg.

Ludwig Thanner erkundigt sich, ob im EG Büroräumlichkeiten vorgesehen sind. Franz Kaufmann (Aufsichtsrat in der Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH – GWB) antwortet, dass die Räumlichkeiten für die GWB sein werden.

Florian Vogl (FBU) ergänzt, dass aus Sicht der FBU-Fraktion hier auch eine weitere, zurückversetzte Etage vorstellbar wäre.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.

TOP 3.3 Bauvoranfrage zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 57, Römerstraße 59

Vor dem Termin hat eine Ortseinsicht stattgefunden.

Es geht um eine Bauvoranfrage zum Neubau mehrerer Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage an der Römerstraße 59, für die die Bauherrin nach einer ersten Beratung im März zwei überarbeitete Varianten mit fünf beziehungsweise vier Wohnhäusern vorgelegt hat – sie selbst bevorzugt die Variante mit vier Häusern.

Das Problem hierbei ist, dass sich beide Varianten aus Sicht der Verwaltung wegen ihrer Höhen und der weit nach Westen zur Singold reichenden Bebauung weiterhin nicht in die Umgebung einfügen, hinzu kommen der Widerspruch zum Strukturplan Römerstraße von 1995 sowie offene Fragen etwa zum alten Baumbestand am Fluss, zu den Eigentumsverhältnissen und zu Feuerwehrzufahrten – das gemeindliche Einvernehmen kann sie deshalb nicht in Aussicht stellen.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird nicht in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig => abgelehnt.

TOP 3.4 Bauantrag zur Errichtung eines vierständigen Autowaschparks mit Saugplätzen u. ä. auf dem Grundstück Fl. Nr. 3594/10 der Gem. Bobingen, Nähe Michael-Schäffer-Straße

Es geht um den Bauantrag für einen Autowaschpark mit vier Waschboxen und Saugplätzen im Gewerbegebiet nördlich der Max-Fischer-Straße (nahe der Michael-Schäffer-Straße, neben dem Wertstoffhof). Das Problem hierbei ist, dass das Vorhaben in mehreren Punkten vom geltenden Bebauungsplan abweicht und damit zunächst grundsätzlich unzulässig ist – der Bauherr beantragt deshalb eine Reihe von Befreiungen, etwa weil er zur Straße hin auf die eigentlich vorgeschriebene Außenwand verzichten will (die Waschboxen sollen aus Sicherheitsgründen ungehindert in Süd-Nord-Richtung durchfahren werden können; eine von der Verwaltung angeregte Drehung der Anlage um 90 Grad lehnt er als unwirtschaftlich ab).

Ein grundsätzliches Problem sieht die Verwaltung bei der Begrünung: Die im Plan geforderten Strauchpflanzungen und Abschirmstreifen werden mehrfach unterschritten und weil das Grünkonzept aus ihrer Sicht zu den tragenden Grundzügen des Bebauungsplans gehört, dürfte davon eigentlich gar nicht befreit werden – allerdings hat der Ausschuss in diesem Gebiet in der Vergangenheit wiederholt und teils umfänglich solche Befreiungen erteilt.

Andere Abweichungen hält die Verwaltung dagegen für vertretbar oder sogar für die bessere Lösung: Ein Schallgutachten bescheinigt die Einhaltung der Lärmwerte, die Stadtwerke übernehmen das Abwasser, und die umgeplante Verkehrsführung (Zufahrt über eine neue Straße im Osten, Ausfahrt zur Michael-Schäffer-Straße) soll Rückstaus gerade zu Stoßzeiten am Wertstoffhof vermeiden – nur bei Spitzenbetrieb hält sie einen Rückstau auf öffentliche Flächen weiterhin für möglich.

Stefanie Bobinger (FBU) sieht die Bemühungen des Antragstellers, zudem handelt es sich bei der Michael-Schäffer-Straße um ein Gewerbegebiet.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.

TOP 3.5 Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 540/0 der Gem. Bobingen, Lindauer Str. 33

Es geht um die geplante Bebauung eines Grundstücks gegenüber dem künftigen Bauprojekt am „Gasthof Sonne“, für die der Bauherr nach einem ersten, gescheiterten Anlauf nun eine überarbeitete Planung vorlegt. Anfang Februar hatte der Ausschuss einem viergeschossigen Flachdachgebäude an dieser Stelle das gemeindliche Einvernehmen noch verweigert – damals mit dem Gedanken, die Planung gegebenenfalls mit dem Vorhaben auf der gegenüberliegenden Straßenseite abzustimmen; jetzt ist stattdessen ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss vorgesehen. Hier liegt kein Bebauungsplan vor, daher muss es sich nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen – aus Sicht der Verwaltung fügt es sich ein.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig => angenommen.

TOP 3.6 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses durch Anbauten auf dem Grundstück Fl.Nr. 130/3 der Gem. Straßberg, Gesundbrunnenweg 12

Es geht um den Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses am Gesundbrunnenweg 12 im Bobinger Ortsteil Straßberg, das der Bauherr an drei Seiten anbauen möchte – im Südwesten einen Windfang, im Südosten einen wegen der Hanglage aufgeständerten Freisitz mit Flachdach und im Nordosten einen zwei- bis dreigeschossigen Flachdachanbau, unter anderem für einen Hobbyraum. Das Problem hierbei ist, dass die Wandhöhen der Umgebung – die im nördlichen Gesundbrunnenweg überwiegend als eingeschossige Bebauung mit Dachgeschoss wahrgenommen wird – durch den Anbau um bis zu 60 Zentimeter überschritten würden; das Gebäude stünde zudem in exponierter Hanglage und würde wegen seiner massiv dreigeschossigen Ostseite deutlicher in die Umgebung wirken als die kürzlich weiter östlich genehmigten Neubauten.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben deshalb nicht in die Umgebung ein und würde eine Vorbildwirkung für ähnliche Anbauten auf den Nachbargrundstücken entfalten – auch die neuen Ausnahmeregelungen zur Wohnraumschaffung (der sogenannte „Bauturbo“) greifen aus ihrer Sicht nicht, weil durch den Anbau keine neue Wohnung entsteht, sondern zusätzlich Platz für die vorhandene Wohnung.

Vor der Sitzung wurde die Einschätzung der Verwaltung dem Antragsteller mitgeteilt, es soll im Anschluss nochmals gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig => abgelehnt.

TOP 4 Wünsche, Anfragen, Verschiedenes

Keine Wünsche / Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:05 Uhr.

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