☀️ 28.07.2026 – Stadtrat

Anwesenheit:

  • Florian Vogl, Martin Deuringer, Elisabeth Kugelmann (alle FBU), Dr. Uwe Malinowski (Grüne), Thomas Stehle (CSU), Herwig Leiter kommt später (CSU)
  • Verwaltung: Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Fabian Koppel (Hauptamt), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Christian Reinhardt (Digitalisierungsbeauftragter), Moritz Müller (Hochbauamt),
  • Extern: Felix Geyer (eza! Energie- und Umweltzentrum Allgäu)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1: Berichterstattung

Redaktioneller Hinweis: Die Verwaltung hat in dieser Sitzung die Beschlussvorschläge direkt per Beamer an die Leinwand projeziert, Anpassungen an Formulierungen konnten direkt mitverfolgt werden. Das erleichtert die Arbeit beim Verfassen von Beschlussvorschlägen und trägt zur Transparenz bei.

Auftragsvergaben

Erster Bürgermeister Ammer (FBU) gibt folgende Auftragsvergaben bekannt:

30.06.2026: Erneuerung Rücklauf Schlammpumpwerk Tronic Design GmbH Betzigau, Lieferung + Montage => 110.666,66 Euro
08.06.2026: Erweiterung / Ringschluss Trinkwasserleitung Max-Wild GmbH; Hochbehälter; ~ 490.000 Euro

Sitzungstermine

15.09.2026: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
22.09.2026: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
22.09.2026: Haupt- und Finanzausschuss
29.09.2026: Stadtrat

Anfrage Stadträtin Böhm:

Es gab eine Anfrage von Stadträtin Böhm bzgl. der Ortsverbindung von Straßberg nach Burgwalden – besonders für Zweiräder seien die Schlaglöcher problematisch. Antwort Verwaltung: eine Erneuerung ist kostspielig, es werden immer wieder kleinere Reparaturen durchgeführt, das reicht aber nicht mehr aus. Da aktuell im Haushalt keine Mittel eingestellt sind, können weitere Reparaturmaßnahmen vermutlich erst im Frühjahr 2027 eingeplant werden, sobald der neue Haushalt steht. Wenn die Verkehrssicherheit vorzeitig in Gefahr sein sollte, werden seitens der Verwaltung / dem Bauhof umgehend Maßnahmen durchgeführt.

18:08 Uhr: Herwig Leiter ist jetzt anwesend.

Anfrage Stadträtin Treischl:

In der letzten Kultur-, Sport- und Sozialausschusssitzung hat es von Stadträtin Treischl eine Anfrage bzgl. Drittelbezuschussung gegeben. Gefördert werden üblicherweise die beantragten und nicht die tatsächlichen Kosten des BLSV. Etwaige Kostenerhöhungen sind vom Kostenempfänger zu tragen – Ausnahmen gibt es nur in Sonderfällen (Preissteigerungen durch Corona etc.)

Anfrage Stadträtin Streit-Zach:

Weiter berichtet Erster Bürgermeister Ammer (FBU) zur Anfrage von Stadträtin Streit-Zach aus der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 16.06.2026 zum Thema Parkplatzsituation am Freibad: das Badpersonal müsste während der Betriebszeiten kontrollieren, welche Bereiche gerade beparkt werden (das stellt sich als umständlich heraus), über eine entsprechende Beschilderung könnte nachgedacht werden.

Klimaschutzinitiative / Aktion Zukunft+:

Es geht um die Fortführung des kommunalen Klimaschutzmanagements und um eine mögliche Beteiligung an der Klimaschutzinitiative „Aktion Zukunft+“, über die sich Bürger, Unternehmen und Kommunen an Klimaschutzprojekten beteiligen und zugleich ihre nicht vermeidbaren CO2-Emissionen rechnerisch ausgleichen können.
Kern der Aktion ist der Verkauf sogenannter „Zukunft+ Zertifikate“: Ein Zertifikat kostet 20 Euro und steht für eine Tonne CO2, wobei 9 Euro in Projekte in der Region fließen, 9 Euro in Projekte im globalen Süden und 2 Euro die laufenden Kosten decken.
Für die teilnehmende Kommune fällt dabei kein eigener Aufbau an, weil die technische Infrastruktur und die Betreuung von der Initiative gestellt werden. Bevor eine Entscheidung fällt, soll die Verwaltung zunächst weitere Informationen zu den Konditionen einer Teilnahme einholen, über die das Gremium dann erneut beraten muss.

Offene Anträge:

Erster Bürgermeister Ammer (FBU) informiert, dass folgende Anträge nach der Sommerpause behandelt werden:

FBU-Fraktion: Altes Schulhaus Straßberg
SPD-Fraktion: Wertachklinik
FBU-Fraktion: Ortssprecherwahlen
FW-Fraktion: Ortssprecherwahl in Kreuzanger

Windenergie:

Am 23.07.2026 wurde eine Genehmigung zur Errichtung und dem Betrieb von 10 Windenergie-Anlagen vom Landratsamt genehmigt.

Anfrage Stadträtin Bobinger (FBU):

Stefanie Bobinger (FBU): Prüfung von Sonnensegel und Bepflanzung an Spielplätzen in der Point => Antwort Verwaltung: bei dem Vorhaben handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, Planungen gehen auf das Spielplatzkonzept aus dem Jahr 2015 zurück, Anforderung sollte sein, dass alle Spielplätze in Bobingen ähnlich ausgestattet sind, Entscheidung über diese Ausgabe liegt beim Stadtrat.

Anfrage Stadträtin Streit-Zach:

Miriam Streit-Zach hat in der letzten Stadtratssitzung angemerkt, dass der Abstand beim Spielplatz in der Point V relativ kurz zur Straße ist. Antwort Verwaltung: es handelt sich nach Rücksprache nicht um einen Unfallschwerpunkt, der Bauhof könnte hier Anpassungen vornehmen – die Entscheidung liegt beim Stadtrat.

Sachstandsbericht: Digitalisierung

Es geht um den Sachstandsbericht zur Digitalisierung der Verwaltung, den der seit März 2026 zuständige Digitalisierungsbeauftragte entlang von fünf Handlungsfeldern vorstellt – von den digitalen Verwaltungsleistungen über interne Prozesse und die elektronische Akte bis zu Wissensmanagement und Bürgerbeteiligung.

Bei den Online-Diensten sind derzeit 28 Leistungen freigeschaltet, bis September sollen es mehr als 45 sein (57 Verfahren stehen über das staatliche „BayernPortal“ grundsätzlich bereit, dazu kommen zwei sogenannte „BayernPackages“ als vorkonfigurierte Paketlösungen).

Parallel laufen Gespräche mit den Fachbereichen, von denen 12 der 25 geführt sind und die bis Herbst 2026 abgeschlossen sein sollen – sie bilden die Grundlage für eine Digitalisierungsstrategie und haben als Hauptprobleme Medienbrüche, fehlende Schnittstellen zwischen den Programmen und die noch weitgehend fehlende Automatisierung von Abläufen ergeben, bearbeitet wird das Ganze mit einem Zeitbudget von 19,5 Wochenstunden.

Als größtes Vorhaben gilt die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems mit elektronischer Akte (E-Akte), für das im Haushalt 2026 zunächst 24.000 Euro eingeplant sind: Derzeit läuft ein Austausch mit anderen Kommunen, im Herbst 2026 soll die Grundsatzentscheidung fallen, im Oktober die Anmeldung der Mittel für den Haushalt 2027 folgen und im ersten Halbjahr 2027 das Projekt starten.

Das Gremium nimmt den Bericht zunächst zur Kenntnis; die eigentlichen Weichenstellungen – Dokumentenmanagement, BayernPackages und Digitalisierungsstrategie – stehen im weiteren Jahresverlauf an.

TOP 2: Mittags- und Ferienbetreuung: Wechsel ins öffentlich-rechtliche
Satzungsmodell (Art. 23 GO)

Es geht um die Mittags- und Ferienbetreuung an den Bobinger Grundschulen, die die Stadt künftig nicht mehr über einzelne Betreuungsverträge mit den Eltern, sondern über eine Benutzungs- und eine Gebührensatzung regeln will. Betroffen sind die Mittagsbetreuung an vier Grundschulstandorten, die verlängerte Mittagsbetreuung am Standort Laurentius Grundschule, sowie die Ferienbetreuung. Bislang wurden mit jeder Familie zivilrechtliche Verträge nach BGB geschlossen; die Verwaltung verspricht sich vom Wechsel ins öffentliche Recht mehr Rechtssicherheit, weniger Aufwand (individuelle Verträge müssen nicht mehr einzeln erstellt und verwaltet werden) und eine stärkere Position bei der Durchsetzung offener Gebühren, die dann hoheitlich erhoben werden. Mit den Satzungen, die zum 01.09.2026 in Kraft treten sollen, enden die bisherigen Verträge automatisch, und es wird zusätzlich ein Materialgeld eingeführt – Ziel ist nach Angaben der Verwaltung die Kostendeckung.
Eine vollständige betriebswirtschaftliche Neuberechnung der Gebühren war aus Zeit- und Personalgründen nicht möglich; sie wird für das Schuljahr 2027/2028 vorbereitet, auch mit Blick auf veränderte Fördersätze des Freistaats, im interkommunalen Vergleich liegt Bobingen laut Vorlage derzeit auf einem eher günstigen Niveau. Der Stadtrat muss nun darüber abstimmen, ob er dem Modellwechsel zustimmt und beide Satzungen zum 01.09.2026 beschließt.

Franz Handschuh (FBU) möchte sicherstellen, dass unter dem Begriff „Stadtgebiet“ auch unsere Stadtteile mit gemeint sind. Bei Kindern aus anderen Kommunen, die nach Ermessen der Trägerin aufgenommen werden können, räumt er ein, dass eine größere Kommune eine gewisse Verpflichtung habe, kleinere zu unterstützen – subventionieren sollten wir diese Plätze aber nicht, nötig sei eine saubere Abrechnung. Kritisch sah er, dass Zahlungskonditionen in der Satzung fehlen: Das Mittagessen sei längere Zeit nicht abgerechnet worden, die Beiträge sollten künftig als Vorkasse und nicht im Nachgang erhoben werden. Die Gebührenordnung solle nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung beschlossen werden, und zwar nicht erst nach einem Jahr, sondern gegebenenfalls auch unterjährig, um eine Zwischenerkenntnis zu bekommen, ob man in die richtige Richtung laufe oder danebenliege. Mittelfristig müsse die Kalkulation kostendeckend sein, freiwillige Leistungen – auch in Kitas und Schulen – sollten sorgfältig geprüft werden.

Antwort der Verwaltung: Bei den Gastkindern handle es sich um eine Ausnahme: Bobinger Kinder hätten Vorrang, nur wenn Plätze frei blieben, könnten diese aufgefüllt werden – die Entscheidung liege bei den Trägern. Für das Mittagessen gebe es eine Kalkulation, eine Neukalkulation sei angedacht und könne im Nachgang erfolgen; für 2026/2027 werde anschließend eine andere Gebührenkalkulation vorgelegt. Die Gebühren würden künftig monatlich vollständig abgebucht: Nach dem Bescheid erfolgt der Einzug per SEPA-Lastschrift. Einen Mahnbescheid gebe es dabei nicht mehr – der koste 36 Euro und ziehe sich hin – stattdessen werde gepfändet.

Claudia Lautenbacher erkundigt sich, mit welcher Begründung Gastkinder in Bobingen sein könnten. Antwort Verwaltung: das wäre der Fall, wenn andere Kommunen diesen Service nicht anbieten => kommunale Zusammenarbeit.

Katja Treischl erkundigt sich nach den Preisanpassungen. Antwort Verwaltung: Preisanpassungen ergeben sich durch Tarifsteigerung im Personalbereich, es müsste eine komplette Betriebskostenkalkulation aufgestellt werden (Reinigungskosten, Heizung, usw.), das war in der Kürze der Zeit nicht möglich.

Anna-Sophia Hornig (FBU) ergänzt zum Thema Gastkinder: wenn eine Kommune das nicht anbieten kann, dann kann eine Sprengelbefreiung erteilt werden, es muss bspw. auch nicht jede Kommune eine Ferienbetreuung anbieten.

Für Martin Gschwilm ergeben die Zahlen der stundenweisen Erhöhung keinen Sinn. Verwaltung: prüft die Zahlen nochmals durch.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Wechsel vom zivilrechtlichen Vertragsmodell (BGB) ins öffentlich-rechtliche Satzungsmodell wird genehmigt.
  2. Die Benutzungsatzung für Mittagsbetreuung, verlängerte Mittagsbetreuung und Ferienbetreuung wird angenommen.
  3. Die Gebührensatzung für diese Angebote wird vorbehaltlich der Überplanung der Gebührensatzung angenommen.
  4. Die Satzungen gelten ab dem 01.09.2026.
  5. Die bisherigen BGB-Betreuungsverträge enden mit Inkrafttreten der Satzungen.

–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 3: KEM – kommunales Energiemanagement der Stadt Bobingen

Es geht um das kommunale Energiemanagement (KEM) der Stadt Bobingen, das dem neu konstituierten Stadtrat von einem Vertreter der Energieagentur eza! vorgestellt wird. Eingeführt wurde es Ende der 2000er Jahre im Rahmen des European Energy Award. Das KEM besteht im Kern aus zwei Bausteinen: Zum einen kontrolliert die Verwaltung gemeinsam mit der eza! monatlich den Energieverbrauch der städtischen Gebäude per Software und fragt bei Auffälligkeiten direkt bei den Hausmeistern nach, zum anderen werden alle Liegenschaften etwa alle vier bis fünf Jahre begangen, um die Anlagentechnik zu optimieren und Einsparpotenziale aufzuspüren – in der Vergangenheit konnten dabei bereits Einsparerfolge erzielt werden.
Die Stadt lässt sich das Ganze rund 9.000 Euro pro Jahr im Verwaltungshaushalt kosten; die gesammelten Daten und Erfahrungen bilden zugleich die Grundlage für die städtische Gebäudestrategie, die in derselben Sitzung unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt vorgestellt wird.

Stichpunktartige Mitschrift:

  • Stand KEM: Verbrauchscontrolling läuft kontinuierlich
  • Anlageneinstellungen für die Heizperiode 2025/26 wurden geprüft und sind in Ordnung
  • Identifizierte Maßnahmen: Rathaus (Einrohrheizung), Sporthalle (hydraulischer Abgleich), Grundschule Straßberg (Mischventil); gegen sommerliche Überhitzung wird auf Nutzerverhalten (Sonnenschutz, Lüften) gesetzt.
  • Erfolgsbeispiel Mittelschule Dr. Jaufmann: Verbrauch von 457 auf 358 MWh gesenkt (–21 %).
  • Auffälligkeit Grundschule Außenstelle Siedlung: Wasserverbrauch 2025 um ca. 30 m³ höher als 2024.
  • Energieeffizienzgesetz: Bobingen liegt mit 3,8 GWh Wärme + 0,8 GWh Strom über 3 GWh/a und muss daher ein Energie-/Umweltmanagementsystem einrichten sowie jährlich 2 % Endenergie einsparen.
  • Gebäudestrategie: Sanierungsfahrplan für 27 Gebäude mit Ziel Klimaneutralität bzw. Ausstieg aus fossilen Energieträgern;
  • Fokus auf Gebäude, die 80 % der CO₂-Emissionen verursachen. Einsparszenario: Emissionen können von 3.927 auf 830 t/a sinken – 79 % Reduktion bis 2045. Maßnahmenliste: 53 Maßnahmen von 2026 bis 2043, ca. 1,6 GWh Wärme- und 48 MWh Stromeinsparung, ca. 640 t CO₂, Investitionen ca. 19,8 Mio. €.
  • Wärmenetz Innenstadt: 5 Gebäude mit 35 % des Wärmeverbrauchs und 44 % der CO₂-Emissionen – vertiefende Studie (BEW) und Berücksichtigung in der kommunalen Wärmeplanung empfohlen.
  • Heizzentrale GS Singold/Sporthalle/Mensa/Singoldhalle: 30 Jahre alte Technik, 33 % der CO₂-Emissionen, größtes Einzelpotenzial (176 von 640 t/a);
  • Einzelprojekte: Alte Mädchenschule (36 t CO₂, 245.000 €), Rathaus (69 t CO₂, 3,86 Mio. €)

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat nimmt das vorgestellte kommunale Energiemanagement (KEM) billigend zur Kenntnis. Das KEM wird fortlaufend im Verwaltungshaushalt eingeplant.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 4: Gebäudestrategie zur Klimaneutralität der Stadt Bobingen

Es geht um die fertiggestellte Gebäudestrategie zur Klimaneutralität 2045 für die städtischen Liegenschaften in Bobingen, die der Stadtrat in Auftrag gegeben hatte und die nun von der Energieagentur eza! vorgestellt wird.
Dafür wurden 12 der insgesamt 27 städtisch erfassten Gebäude genauer untersucht – sie verursachen fast 80 Prozent der Gesamtemissionen (816 von 1.025 Tonnen CO₂ pro Jahr) – und daraus kurz-, mittel- und langfristige Sanierungsmaßnahmen bis 2045 abgeleitet, für die mindestens 20 Millionen Euro nötig wären (Förderungen sind darin noch nicht eingerechnet).
Angesichts der hohen Summe stellte sich in der Vorbereitung die Frage, ob es sich überhaupt um eine Pflichtaufgabe handelt: Das Bauamt sieht Sanierungen an Gebäuden für Pflichtaufgaben wie Schulen und Kitas grundsätzlich als verpflichtend an, bei Gebäuden für freiwillige Aufgaben (etwa Kulturbauten) könne der Stadtrat dies anders bewerten.
Die Verwaltung verweist zudem auf die drohenden CO₂-Folgekosten: Bleiben Investitionen aus, verteuern steigende CO₂-Preise im Emissionshandel den Betrieb dauerhaft – allein für die 12 untersuchten Gebäude rechnet das Umweltbundesamt hochgerechnet mit rund 196.000 bis 246.000 Euro pro Jahr.

Felix Geyer (eza!) führt weiter aus:

  • Ziel der Gebäudestrategie ist der Wechsel vom bloßen Reagieren hin zu planvollem Handeln: Bobingen orientiert sich dabei an der Klimaneutralität bis 2045, einer Senkung der Treibhausgas-Emissionen um 55 Prozent, der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz, dem Bayerischen Klimaschutzgesetz sowie der Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors.
  • Die Sanierungsstrategie folgt einem festen Ablauf: Auf das laufende Energiecontrolling folgen Datenanalyse, Priorisierung und Auswahl der Gebäude, anschließend Gebäude-Checks vor Ort und daraus die Strategie. Übergeordnetes Ziel ist der Ausstieg aus fossilen Energieträgern – investiert wird nicht mehr in Öl- und Gastechnik, sondern in Alternativen wie Wärmepumpen oder Nah- und Fernwärme auf Basis erneuerbarer Energien, ergänzt um sinnvolle energetische Einzelmaßnahmen.
  • In einem Workshop mit Herrn Geyer (eza!), Herrn Thierbach, Frau Dr. Kolek und Herrn Hiller wurde daraus eine konkrete Maßnahmenliste erarbeitet.
  • Diese Liste umfasst 53 Maßnahmen für die Jahre 2026 bis 2043. Zusammen sollen sie rund 1,6 GWh Wärme und 48 MWh Strom pro Jahr einsparen und den CO₂-Ausstoß um etwa 640 Tonnen jährlich senken – bei Investitionen von rund 19,8 Millionen Euro.
  • Auffällig ist die Konzentration im Innenstadtbereich: Fünf Gebäude dort stehen für rund 35 Prozent des Wärmeverbrauchs und 44 Prozent der CO₂-Emissionen. Wegen der hohen Wärmebelegungsdichte wäre ein gemeinsames Wärmenetz denkbar, an das weitere Gebäude angeschlossen werden könnten – eine vertiefende Studie nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird als sinnvoll erachtet.
  • Größter Einzelposten ist die Heizzentrale, welche die Grundschule Singold, Sporthalle samt Mensa und die Singoldhalle versorgt: sie verursacht 33 Prozent der CO₂-Emissionen bei 30 Prozent des Wärmeverbrauchs, die Anlagentechnik ist bereits 30 Jahre alt. Hier liegen 28 Prozent des gesamten Einsparpotenzials – 176 der möglichen 640 Tonnen CO₂ pro Jahr.

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt die vorgestellte Gebäudestrategie zur Klimaneutralität 2045 billigend zur Kenntnis und beschließt, den dargestellten Zeitplan sowie die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung als Grundlage für das weitere Handeln der Verwaltung zu verfolgen. Die konkrete Umsetzung einzelner Maßnahmen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel und den personellen Kapazitäten des Bauamts.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 5: Beschluss über die 2. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026; Hier: Stellenplan des Haushalts 2025 / 2026 der Stadt Bobingen und Stellenplan des Wirtschaftsplans 2026 des Eigenbetriebs Stadtwerke Bobingen

Es geht um eine Änderung des Stellenplans der Stadt Bobingen, für die der Stadtrat eine zweite Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026 beschließen muss, weil der Stellenplan Teil des Haushaltsplans ist und damit Satzungscharakter hat.
Konkret betrifft die Anpassung ausschließlich Beamtenstellen: eine Stelle der Besoldungsgruppe A 13 entfällt, weil der Stelleninhaber in Pension gegangen ist, und zwei Stellen in der Finanz- und der Personalverwaltung werden nach einer Neubewertung höher eingestuft (von A 13 auf A 14 beziehungsweise von A 12 auf A 13).
Auf den Haushalt hat das laut Kämmerei keine Auswirkungen, da alle betroffenen Positionen im gemeinsamen Deckungskreis der Personalausgaben verbunden sind und sich an den beschlossenen Haushaltsansätzen nichts ändert.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung zur Änderung der am 01.07.2025
beschlossenen Haushaltssatzung über die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Stadt Bobingen, zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrats am 24.03.2026, in der vorgelegten Form.
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 6: Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2025 (Stadt Bobingen und Josef-Dilger-Stiftung)

Es geht um die Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2025 der Stadt Bobingen (ohne Stadtwerke) sowie der städtischen Josef-Dilger-Stiftung. Der Verwaltungshaushalt der Stadt schloss mit rund 50,7 Millionen Euro ab, der Vermögenshaushalt mit rund 9,1 Millionen Euro; aus dem laufenden Betrieb konnten knapp 6 Millionen Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt und rund 2,1 Millionen Euro in die allgemeine Rücklage eingestellt werden. Die Josef-Dilger-Stiftung weist einen Umfang von lediglich rund 974 Euro auf, die als Defizitausgleich von der Stadt getragen wurden. Der Stadtrat nimmt beide Rechnungsabschlüsse zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der örtlichen Prüfung.

Beschlussvorschlag:

  1. Beschlussvorschlag Stadt Bobingen
    Der Stadtrat nimmt vom Rechnungsabschluss 2025 der Stadt Bobingen (ohne Stadtwerke)
    Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Rechnungsprüfung
    vorzunehmen.
  2. Beschlussvorschlag Josef-Dilger-Stiftung
    Der Stadtrat nimmt vom Rechnungsabschluss 2025 der Josef-Dilger-Stiftung Kenntnis. Der
    Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Rechnungsprüfung vorzuneh-
    men.

–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 7: Beratung und Festlegung der zukünftigen Form der Protokollführung für Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse

Es geht um die Frage, wie die Sitzungen des Bobinger Stadtrats und seiner Ausschüsse künftig protokolliert werden sollen, nachdem der Stadtrat Ende Juni 2026 grundsätzlich die Rückkehr zum Wortprotokoll beschlossen und in seiner Geschäftsordnung verankert hat. Offen blieb dabei, was „Wortprotokoll“ konkret bedeutet – die Verwaltung stellt nun drei Varianten zur Wahl:

  • eine wortgetreue Mitschrift aller Redebeiträge
  • eine redaktionell geglättete Fassung (ohne Füllwörter und Versprecher)
  • eine sinngemäße Zusammenfassung der wesentlichen Argumente und Diskussionslinien

Die Verwaltung weist darauf hin, dass vor allem die ausführlichen Varianten einen erheblichen Personal- und Zeitaufwand bedeuten und ohne technische Hilfsmittel wie Tonaufzeichnung und automatische Transkription kaum zuverlässig machbar wären – wobei vor deren Einsatz noch Datenschutzfragen (etwa Speicherdauer der Aufnahmen und Umgang mit nichtöffentlichen Sitzungen) sowie die Kosten zu klären sind.

Zusätzlich steht die Idee eines zentralen Sitzungsdienstes im Raum, der die bislang dezentral von den Fachbereichen nebenher erledigte Protokollführung bündeln würde, dafür aber voraussichtlich zusätzliche Stellen erfordert.

In der Sitzung vom 28.01.2025 hat sich die FBU-Fraktion und Lukas Geirhos (Grüne) für die Beibehaltung der bestehenden Wortprotokolle/Verlaufsprotokolle ausgesprochen. Ein Auszug aus der Rede vom damaligen Dritten Bürgermeister Michael Ammer (FBU):

Herwig Leiter betont Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Sitzungen – es soll erkennbar sein, was diskutiert wurde und wie das Ergebnis zustande kam. Das vollständige Wortprotokoll bilde das zwar am besten ab, bedeute aber viel Arbeit; man könne sich mit der zusammengefassten Form anfreunden. Sollte sich zeigen, dass darin zu wenige Informationen stecken, müsse erneut diskutiert werden – daher Alternative 3 plus technische Unterstützung. Zum zentralen Sitzungsdienst: kostet Geld, die Protokollführung könne zunächst durch die Fachbereiche fortgeführt werden; wächst der Arbeitsaufwand, müsse man erneut reden.

Armin Bergmann hält den Begriff „Wortprotokoll“ für zu ungenau – eigentlich bedeute er wörtliche Wiedergabe, Variante 3 sei somit kein Wortprotokoll und stehe im Widerspruch zur Geschäftsordnung. Die SPD könne dennoch mit Variante 3 leben. Er verweist zudem auf den Digitalisierungsbeauftragten.

Erster Bürgermeister Ammer (FBU) warnt bei KI-Unterstützung (alles aufnehmen und zusammenfassen lassen, Anbieterauswahl nach Datenschutz) vor größerem Nachbearbeitungsaufwand: jeder Schriftführer sei verpflichtet alles gegenzulesen, die Originalaufnahme anzuhören und mit dem Programm-Output abzugleichen – eine riesige Hürde.

Fabian Koppel: zur Einbindung des Digitalisierungsbeauftragten brauche es eine Dienstvereinbarung; mit der Transkriptprüfung sei dieser noch nicht beauftragt.

Erster Bürgermeister Ammer (FBU): Steht mit dem Landratsamt in Kontakt – dort gebe es eine Software, allerdings nur für Ergebnisprotokolle.

Franz Handschuh (FBU) stimmt Stadtrat Leiter zu – Alternative 3 sei ein guter Kompromiss zwischen Verwaltungsaufwand und dem, was rüberkommen soll; ein tatsächliches Wortprotokoll hätte statt 20 bis 25 Seiten schnell 60 bis 80 Seiten. Zu Punkt 2: Die Prüfung der technischen Voraussetzungen solle mit aufgenommen werden, die Verwaltung solle diese Möglichkeit zur Erleichterung haben.

Rainer Naumann: Für die Freien Wähler kommt die zusammengefasste Wiedergabe (Punkt 3) dem am nächsten, was sich der Stadtrat vorstellt – eine gute Mitte.

Jonas Püschel: inhaltlich sei alles gesagt, ebenfalls für Alternative 3; beim Sitzungsdienst zurückhaltend.

Erster Bürgermeister Ammer (FBU): Die Verwaltung habe keine Einwände gegen eine Vorprüfung zum Sitzungsdienst. Sie könne klären, welcher Aufwand und welcher Personaleinsatz nötig wären — ohne dass damit bereits eine Entscheidung über die Einführung falle.

Beschlussvorschlag 1: Zusammenfassendes Protokoll, sinngemäß, komprimiert. => einstimmig
Beschlussvorschlag 2: technische Systeme zu prüfen =>  einstimmig
Beschlussvorschlag 3: Stadtrat Prüfung zentraler Sitzungsdienst => 6 dafür (3x FBU, BGM Ammer, Herwig Leiter) zu 16 => abgelehnt.

TOP 8: Benennung eines Vertreters und seiner Stellvertretung für den Lech-Wertach-Interkommunal e. V.

Die Stadt Bobingen ist Mitglied des Lech-Wertach-Interkommunal e. V., zur Vertretung der Interessen entsendet jedes Mitglied laut § 7 der geltenden Satzung des Lech-Wertach-Interkommunal e. V. einen Vertreter. Der benannte Vertreter wiederum kann im Falle einer Verhinderung durch Bevollmächtigung einen Stellvertreter bestimmen, der an seiner Stelle das Stimmrecht des Mitglieds wahrnimmt. Die Bevollmächtigung muss schriftlich und spätestens bei Sitzungsbeginn vorgelegt werden.

Franz Handschuh (FBU) spricht sich für die weiteren Bürgermeister als Vertretung aus.

Ludwig Thanner schlägt Herwig Leiter vor.

Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:

  1. Als Mitglied des Lech-Wertach-Interkommunal e. V., den Ersten Bürgermeister der Stadt
    Bobingen als Vertreter zu bestimmen und dies dem Lech-Wertach-Interkommunal e. V.
    schriftlich anzuzeigen.
  2. Bei Verhinderung des Ersten Bürgermeisters Herrn Herwig Leiter Stellvertretung für den Lech-Wertach-Interkommunal e. V. zu bestimmen und für Sitzungen und Mitgliederangelegenheiten des Lech-Wertach-Interkommunal e. V. die Vollmacht
    zu erteilen.

–> Abstimmgung: einstimmig -> angenommen.

TOP 9: Benennung eines Vertreters und einer Stellvertretung für die LAG Begegnungsland Lech-Wertach e. V.

Die Stadt Bobingen ist Mitglied der Regionalentwicklung LAG Begegnungsland Lech-Wertach e. V. Die Stadt Bobingen ist auch Teil des „Entscheidungsgremiums“ der Regionalentwicklung und entscheidet hierbei gemeinsam mit den anderen Mitgliedern über die Verteilung der LEADER-Fördermittel der Region, über die Förderfähigkeit von Projekten sowie über die Ausrichtung der lokalen Entwicklungsstrategie und deren Zielsetzung. Nach §10 der geltenden Satzung des Vereins, setzt sich das Entscheidungsgremium aus namentlich bestellten Vertretern und Stellvertretern zusammen. Die Mitglieder des „Entscheidungsgremiums“ werden von der Mitgliederversammlung der Regionalentwicklung auf 3 Jahre bestellt.
Vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder können nachbesetzt werden. Ebenso ist eine kommissarische Nachbesetzung von Vorstandsmitgliedern bis zur nächsten Vorstandswahl zulässig.

Durch die Neuaufstellung des Stadtrats wird vorgeschlagen Personen für die Nachbesetzung in das Entscheidungsgremium zu benennen.

Beschlussvorschläge:

  1. Den Ersten Bürgermeister als Vertreter für das Entscheidungsgremium der LAG Begegnungsland Lech-Wertach e. V. zu bestimmen.
  2. Den Ersten Bürgermeister als Vertreter der Stadt für den Vorstand er LAG Begegnungsland Lech-Wertach e. V. zu bestimmen
  3. Herrn Herwig Leiter als stellvertretendes Mitglied, für das Entscheidungsgremium der LAG Begegnungsland Lech-Wertach e. V. zu bestimmen.

–> Abstimmgung: einstimmig -> angenommen.

TOP 10: Vergabewesen: Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Es geht um die Frage, nach welchem Regelwerk die Stadt Bobingen künftig öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte vergibt – die Verwaltung schlägt den Umstieg von der bisherigen Vergabe- und Vertragsordnung VOL/A auf die „Unterschwellenvergabeordnung“ (UVgO) vor. Hintergrund ist, dass der Bund die VOL/A nicht mehr an neue Gesetze und Rechtsprechung anpasst, sodass die Stadt die Pflege der Vorschriften und Formblätter selbst übernehmen müsste – mit entsprechenden Risiken und Arbeitsaufwand. Die UVgO bietet nach Darstellung der Verwaltung mehrere Vorteile: flexiblere Verfahrenswahl, einfachere Möglichkeiten, unzuverlässige Bieter auszuschließen, und deutlich höhere Wertgrenzen – Direktaufträge sind in Bayern nach dem Landesrecht bis 100.000 Euro netto möglich, während die VOL/A nur 500 Euro erlaubt; zudem soll die UVgO bis Ende 2026 von 54 auf 24 Paragrafen verschlankt werden. Die meisten bayerischen Kommunen, darunter Augsburg und München, wenden die UVgO bereits an; da sie keine klassische Rechtsverordnung ist, wird sie erst durch einen Stadtratsbeschluss für Bobingen verbindlich.

Beschlussvorschlag:
Bei Vergaben unterhalb der jeweils geltenden europäischen Schwellenwerte ist ab dem 01.08.2026 für die Zukunft die Unterschwellenverordnung (UVgO) in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Diese ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A).
–> Abstimmung: einstimmig -> angenommen.

TOP 11: Wünsche, Anfragen, Verschiedenes

Fabian Koppel weist darauf hin, dass die Niederschrift der letzten Sitzung noch nicht hochgeladen ist. Zudem wird in der Geschäftsordnung (TOP 7, Besoldungs- und Entgeltgruppen) fälschlich § 12 Abs. 5 und 6 statt Abs. 6 und 7 zitiert – zu klären ist, ob dieser redaktionelle Fehler einfach angepasst wird oder ein Beschluss im September nötig ist.
–> Stadtrat stimmt Anpassung zu.

Franz Kaufmann fragt nach dem Stand beim Carsharing und ob das Fahrzeug am Standort Siedlung abgezogen wird. Antwort der Verwaltung: Es wird nicht alles weggenommen; nach mündlicher Zusage soll der Siedlungsstandort zum 1. August ans Rathaus verlagert werden – im Rahmen eines Versuchszeitraums auf Basis mündlicher Absprachen.

Gaby Böhm: die Freien Wähler haben ihr Mitglied Gisela Achberger verloren; sie fragt, warum kein Nachruf in der Tageszeitung erschien und ob dieser Brauch nicht mehr gepflegt wird. Erster Bürgermeister Ammer (FBU) verspricht eine Klärung der Verfahrensweise, er bittet die Anwesenden um eine Gedenkminute für die verstorbene Gisela Achberger.

Stefanie Bobinger (FBU): Mehrere Personen hätten berichtet, dass die Mobilfunkabdeckung um den Rathausplatz schlechter geworden sei – sie regt an, mit den Netzbetreibern Kontakt aufzunehmen. Die Verwaltung nimmt das Thema auf und wird berichten.

Franz Kaufmann gibt die Frage einer Bürgerin weiter, ob es noch einen Sicherheitsdienst gäbe (Stichwort Kneipp-Becken). Erster Bürgermeister Ammer (FBU) klärt auf, dass die Sicherheitswacht weiterhin in Bobingen unterwegs ist, aufgrund seiner früheren Tätigkeit steht er mit der örtlichen Dienststelle der Polizei im engen Austausch.

Verabschiedung von Kämmerer Stefan Thiele: er wechselt ans Landratsamt Augsburg, diese Sitzung war seine letze im Gremium. Fabian Koppel würdigt die vielen gemeinsamen Stunden, Entscheidungen und Diskussionen seit dem Einstieg am 01.04.2021 – der mitten in die Corona-Pandemie und viele Zusatzaufgaben fiel. Er bezeichnet ihn als verlässlichen Ansprechpartner, der hervorragend ins Haus gepasst habe. Auch Erster Bürgermeister Ammer (FBU) dankt ihm: Thiele habe angeboten nach seinem Beginn die einzelnen Fraktionen zu besuchen und auf die Haushaltsberatungen vorzubereiten. Stefan Thiele (Stadtkämmerer) verabschiedet sich vom Gremium.

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:29 Uhr.

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