Bürgeranfragen

23.06.2025: Zustand der Sporthallen und Nutzung von Sportgeräten

Am 23.06.2025 erreichte uns ein weiteres Bürgeranliegen zu den Themen:

  • Zustand der Sporthalle
  • Nutzung von Sportgeräten
  • Handlauf für Kinder in der Jahnturnhalle

Auf folgenden Sachverhalt haben wir die Verwaltung mit E-Mail vom 24.06.2025  aufmerksam gemacht:

  • Die Reinigung der Sporthallen ist nicht ausreichend umgesetzt
  • Die Wartung der Sportgeräte hat großen Bedarf
  • Die vor rund 1 ½ Jahren von uns angeregte Montage eines zusätzlichen Kinder-Handlaufs an der steilen Treppe in den Keller der Jahnhalle ist bis dato noch nicht umgesetzt

Mit Rückantwort vom 15.07.2025 wurde uns von Bürgermeister Förster per E-Mail Folgendes mitgeteilt:

Nutzung von Sportgeräten in der Ferienzeit, Zustand der Sporthalle und Handlauf für Kinder

Nach Mitteilung unserer Schul- und Sportverwaltung findet die Wartung der Sportgeräte einmal jährlich im August statt. In diesem Zeitraum werden abgenutzte oder beschädigte Geräte ausgetauscht, was vereinzelt zu temporären Nutzungseinschränkungen führen kann. Dass es dabei in der Vergangenheit zu Irritationen hinsichtlich der Verfügbarkeit einzelner Geräte gekommen ist, tut uns leid. Allerdings muss unterschieden werden zwischen den städtischen Gerätschaften und den Gerätschaften die den Vereinen gehören.

Auch hinsichtlich der angesprochenen Reinigungssituation (insbesondere in der Sporthalle) kam es aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle zu Einschränkungen. Die Schul- und Sportverwaltung ist bemüht, diesen Herausforderungen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bestmöglich zu begegnen.

Ihre Hinweise nehmen wir selbstverständlich ernst. Aufgrund der aktuell bestehenden personellen Engpässe im Sachgebiet II / 2 kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings leider keine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit den von Ihnen angesprochenen Themen (z. B. Handlauf für Kinder) erfolgen. Eine Prüfung sowie etwaige organisatorische Anpassungen werden zu gegebener Zeit im Rahmen interner Abstimmungen erfolgen.

Für Rückfragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Förster
Erster Bürgermeister

Die FBU Bobingen dankt für die rasche Rückantwort der Verwaltung. Sollten den Übungsleiterinnen und Übungsleitern der unterschiedlichen Sportarten Auffälligkeiten in der Pflege oder Wartung der Sportstätten und Sportgeräte auffallen, so stehen wir vermittelnd weiterhin gerne zur Verfügung.

Den fehlenden Handlauf für Kinder in der Jahnhalle versuchen wir weiter „im Auge“ zu behalten und eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

23.06.2025: Gestattungen nach Gaststättenrecht

Am 23.06.2025 erreichte uns ein neues Bürgeranliegen von gleich mehreren verantwortlichen Vereinsvertretern. Die Frage lautete, warum Vereine beim Verkauf von Speisen oder Getränken bei regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen jeweils erneut eine Gestattung beantragen müssen, die zudem in jedem Einzelfall zwischen 30,00 € und 45,00 € Verwaltungsgebühr kostet. Eine kurze Anfrage bei Bürgermeister Förster ergab, dass dies innerhalb der Verwaltung abgeklärt werde. Eine Stellungnahme liegt uns noch nicht vor. Zwischenzeitlich wurde von der Bayerischen Staatsregierung am 14.05.2025 eine Pressemitteilung bekannt, die wir allen zugänglich machen wollen.

Pressemitteilungen vom 14.05.2025

Bayern entlastet Wirte, Schausteller und Vereine – „Bayern soll feiern, statt sich in Papieren zu verlieren“

(14. Mai 2025) München – Wirte, Schausteller und Vereine haben künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht. Das hat das zuständige Bayerische Tourismusministerium mitgeteilt. Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine weitreichende Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung beschlossen. Mit der Reform wird der Alkoholausschank bei Volksfesten, Märkten und Vereinsveranstaltungen deutlich einfacher und unbürokratischer. Die Bayerische Tourismusministerin begrüßt die Entscheidung: „Wir machen einen großen Schritt hin zu mehr Vertrauen in unsere Bürgerinnen und Bürger“. Dies sei ein Meilenstein für Bayerns Festkultur. „Die Bayern sollen feiern, statt sich in Papieren zu verlieren“, sagte Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber. „Wir haben heute nicht einfach eine Verordnung geändert. Wir haben das Ehrenamt gestärkt, unseren Schaustellern zugehört und unsere Wirte von unnötigem Papierkrieg befreit“, so die Ministerin. „Das ist Bürokratieabbau, wie er im Buche steht: praxistauglich und wirkungsvoll!“ Künftig gilt ein Antrag auf Gestattung als genehmigt, wenn die zuständige Kommune nicht binnen zwei Wochen nach dem vollständigen Einreichen keine Beanstandungen erhebt. Fachleute sprechen von einer Genehmigungsfiktion. Anträge können künftig unkompliziert per E-Mail oder Onlineformular gestellt werden – ein weiterer Beitrag zur digitalen Verwaltung. Da mit der sogenannten Genehmigungsfiktion keine Verwaltungsentscheidung mehr nötig ist, entfallen auch die bislang fälligen Gebühren.

Die Gaststättenerlaubnis bei Wirten oder der Reisegewerbekarte bei Schaustellern reicht künftig bereits als Nachweis der Zuverlässigkeit. Bei Vereinen können die Behörden grundsätzlich von der Zuverlässigkeit der Verantwortlichen ausgehen. Voraussetzung ist, dass es bei früheren Veranstaltungen mit Alkoholausschank keine Beanstandungen gab. „Unsere Vereine, Wirte und Schausteller sind keine Sicherheitsrisiken, sondern Herz und Seele des gesellschaftlichen Lebens in Bayern. Sie verdienen Rückenwind – keinen Antragshürdenlauf“, betont die Ministerin. Auch Bayerns Kommunen profitieren: Durch die klare Regelung und den Wegfall von Einzelfallentscheidungen wird der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. Mit dieser Novelle erfüllt die Staatsregierung nicht nur einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag. Sie greift jahrelange Forderung aus der Branche auf. „Wir setzen den Wunsch der Schausteller um, wir stärken niedergelassene Wirte, unterstützen Vereine und erleichtern kommunale Verwaltungsprozesse. Wenn Bayern reformiert, dann mit Augenmaß, Verstand und einem klaren Ziel – mehr Freiheit für die Menschen, die unsere Feste erst möglich machen.“

Die FBU Bobingen freut sich mit allen, die damit weniger Verwaltungsaufwand betreiben müssen und gleichzeitig die eigene Vereinskasse freundlicher gestalten können.

Antwort der Stadtverwaltung Bobingen vom 15.07.2025
Mit E-Mail-Eingang vom 15.07.2025 teilt uns Bürgermeister Förster mit, dass die von uns vermutete Regelungen zum Umgang mit dem Gaststätten-Gestattungsrecht nun auch in Bobingen greifen. Folgende Nachricht haben wir hierzu erhalten:

Verkauf von Speisen und Getränken durch Ehrenamtliche bei Vereinsveranstaltungen

Die Stadt Bobingen schätzt das ehrenamtliche Engagement und die Kreativität zahlreicher Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Vereinsaktivitäten sehr. Mit Mail vom 10.07.2025 wurden die Vereine über die Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und dem damit vereinfachten Verfahren mit dem Alkoholausschank informiert. Dieses Verfahren reduziert den Verwaltungsaufwand für die Veranstaltung und bedeutet eine echte Erleichterung. Anträge können nun formlos und kostenfrei gestellt werden.
Für etwaige weitere Rückfragen steht Ihnen unsere Leitung des Bürgerservice, Frau Reiter, gerne zur Verfügung.


18.06.2025: Müllablagerung im städtischen Friedhof Bobingen

Aufmerksame Besucher unseres städtischen Friedhofs haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass um das Wochenende um den 15.06.2025 eine unerlaubte Müllablagerung direkt am Haupteingang des Friedhofs am Eingang der Maria-Hilf-Straße erfolgt ist.

Da es in unserer Stadt eine Vielzahl an Möglichkeiten der Entsorgung der verschiedenen Müllfraktionen gibt – z. B. über die gelbe, blaue, braune oder graue Tonne – zudem in der städtischen Wertstoffsammelstelle weitere Abfälle ordnungsgemäß abgegeben und entsorgt werden können, fordern wir alle „Müllsünder“ auf, sich an die vielen Möglichkeiten der regulären Müllentsorgung zu halten!
Unter dem Link erfahren Sie alles wie Öffnungszeiten, Anfahrt, etc. über die Wertstoffsammelstelle Bobingen.

=> Ergebnis: Wir danken der Stadtverwaltung Bobingen für die unkomplizierte Erledigung des Bürgeranliegens und für die Beseitigung der illegalen Müllablagerung.


18.06.2025: Blumenbeet am Minikreisel beim Hotel Krebswirt

Beim Überqueren der Hochstraße am Minikreisel (Nähe Hotel Krebswirt) ist aufmerksamen Fußgängern aufgefallen, dass die Blumenbeete, die mit Rosen bepflanzt sind, derzeit mit reichlich Unkraut durchsetzt sind. Damit dieser „Eingang zu unserer schön gestalteten Innenstadt“ auch einladend bleibt, wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Pflege dieser Blumeninseln.

=> Antwort: Bürgermeister Förster, den wir darüber informiert haben, hat zugesichert, dieses Anliegen an die zuständige Abteilung weiterzuleiten.


10.05.2025: Bauvorhaben im Außenbereich – Stadtmitte

Ein Bürgeranliegen in Bezug auf eine Bebauungsplanänderung erreichte uns für die Stadtmitte. Ein Grundstück im Außenbereich möchten die Bauherren bebauen, eine vergleichbare Bebauung liegt in der Umgebung des geplanten Standortes bereits vor. Da sich das Gebiet im Außenbereich befindet müsste eine Einbeziehungssatzung durch die Bauverwaltung erstellt werden. Aus Kapazitätsgründen sieht sich die Verwaltung allerdings derzeit auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage, eine solche Satzung vorzubereiten. Im Gespräch mit Bürgermeister Förster haben Vertreter der FBU-Fraktion versucht, eine für alle Seiten machbare Lösung zu finden. Konkret wurde eruiert, ob die fehlenden Kapazitäten innerhalb der Verwaltung durch ein externes Büro übernommen werden können, um so dem zeitnahen Bauwunsch der Betroffenen entgegenzukommen. Bürgermeister Förster signalisierte, eine Lösung mit der Bauverwaltung zu suchen und das Ergebnis der Gespräche den Bauwerbern mitzuteilen.


04.03.2025: Verkehrsanliegen „Am Rain – Hochfeldstraße – Greifstraße“

Frage der FBU-Fraktion an die Stadtverwaltung vom 04.03.2025:

Eine uns zugeleitete Bürgeranfrage handelt um ein Verkehrsanliegen im Bereich „Am Rain – Hochfeldstraße – Greifstraße“ und die Umgebung. Anhand verstärkter Beparkung sind oftmals die Straßen auf einer Seite durchgehend zugeparkt, ein Ausweichen ist daher nicht mehr möglich. Speziell an Straßeneinmündungen ist es so in vielen Fällen schwierig, auf der richtigen Fahrspur noch die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Dies ist nachvollziehbar ein Problem, das wir lösen sollten. Sind vergleichbare Bürgerwünsche in der Verwaltung bereits bekannt und falls ja, wie können wir hier eine zufriedenstellende Antwort geben?

=> Ergebnis: Antwort von Bürgermeister Förster – die Straßenverkehrsbehörde hat sich zusammen mit der PI Bobingen bzgl. der FBU-Mail in Verbindung gesetzt. Seitens der Polizeiinspektion wird kein Handlungsbedarf bezüglich der Parksituation in der Straße „Am Rain“ gesehen. Das Unfallgeschehen dort sei unauffällig. Die Parkreihen werden regelmäßig von Grundstückszufahrten unterbrochen, sodass dem Gegenverkehr Vorrang eingeräumt werden kann. Das „Ausweichen“ in Parklücken sei für Verkehrsteilnehmer zumutbar, die Restfahrbahnbreite für passierende Fahrzeuge sei ausreichend. Die Anordnung eines Halteverbots würde lediglich den Parkdruck in umliegende Straßen verschieben. Die Situation mit den angesprochenen Einmündungen wurde an die Kommunale Verkehrsüberwachung zur Kontrolle weitergeleitet.


04.03.2025: Abfallbehälter im Friedhof neben Wasserstelle

Von Bürger*innen im Seniorenalter wurden wir darauf hingewiesen, dass es unter Friedhofsbesuchern im Alter über 65 Jahre verstärkt gewünscht wird, in der Nähe von Wasserstellen im Friedhof auch einen Abfallkorb anzubringen. Aus unserer Sicht ist dieser Wunsch nachvollziehbar, nachdem doch mehreren Besuchern diesen Alters das weitere Tragen von Abfallmaterialien nicht mehr so leicht fällt. Unser Ansatz ist, die abgebauten Abfallkörbe, die durch Erneuerung übrig bleiben, evtl. noch hier einsetzen zu können,
sofern der Zustand dies erlaubt. Gibt es aus dem Friedhofsamt bessere Ideen, dann begrüßen wir diese natürlich gerne. Sollte der Gedanke nicht realisierbar sein, so bitten wir um Nachricht, wie wir dem Wunsch nachkommen können.

=> Antwort von Hauptamtsleiter Fabian Koppel vom 13.03.2025

Die Anregung aus der Bürgerschaft kann dergestalt angenommen werden, dass an der Ostseite der Aussegnungshalle, am Platz neben Wasserstelle, ein paar Büsche entfernt werden und ein zusätzlicher größerer Abfallbehälter dort installiert wird.


29.01.2025: Abgebaute Hundetoiletten in der Point

Von Hundebesitzern wurden wir darauf hingewiesen, dass Hundetoiletten in der Point abgebaut wurden. Nach Beobachtung dieser Hundebesitzer wurde uns mitgeteilt, dass die als Ersatz dafür neu und an anderen Standorten als bisher installierten Abfallbehälter häufig nicht mehr angenommen werden. Die Exkremente der Tiere bleiben dann, ohne Entfernung, an den bekannten Laufwegen liegen. Wir würden gerne wissen, welche Antworten diesen Bürger*innen gegeben werden können? Sind vergleichbare Äußerungen auch in der Verwaltung bekannt?

=> Antwort von 1. Bürgermeister Förster vom 31.01.2025

  • In der Point wurden keine Hundetoiletten abgebaut
  • Im Singoldpark wurden die bestehenden Hundetoiletten durch neue Mülleimer ersetzt,
    auch hier wurden keine Hundetoiletten abgebaut. Wir haben allerdings die offenen
    Mülleimer an den Sitzbänken entfernt, da es hier viele Beschwerden wegen
    Geruchsbelästigung gab, da die Hundebesitzer hier überall ihre Beutel entsorgt haben.
    Die längsten Abstände zwischen den Mülleimern im Singoldpark betragen zwischen
    Wolfsgässchen und Inselweg und Inselweg bis Krumbacherstraße je 295 m. Dazwischen
    stehen noch zwei Eimer am Spielplatz Parkstraße und einer beim Minigolf.
  • Es sollte also für Hundebesitzer schon möglich sein einen Beutel ein Stück weit zu tragen.
    Ich bin selbst Hundebesitzer und halte mich an diese Spielregeln, dann sollten es auch
    andere können.

29.01.2025: Neuer Grundsteuerbescheid

Laut Aussage von Bürgern wurden vereinzelte Grundbesitzer in Reinhartshausen per neuem Grundsteuerbescheid mit einem Hebesatz in Höhe von 460 % belastet. Da wir FBU-Stadträte dies nicht nachvollziehen konnten, mussten wir uns in den Bereich der Spekulation begeben. Eine mögliche Ursache könnte aus unserer Sicht eine nicht rechtzeitig eingereichte Angabe zu den Grundstücksflächen, etc. sein. Evtl. könnte dieser Hebesatz die Konsequenz eines Schätzbescheides sein? Unsere Fragen lauten: Kann
dieser erhöhte Hebesatz überhaupt möglich sein? Welche Antworten können wir den Bürger*innen auf Ihre Frage geben?

=> Antwort von 1. Bürgermeister Förster vom 31.01.2025

  • Hier muss es sich um einen Schreibfehler handeln. Wir haben für Grundsteuer A den Hebesatz 330 v.H. und für Grundsteuer B 360 v.H.
  • Die Hebesätze gelten für alle Grundstücke in Bobingen und den Stadtteilen. Hier muss es
    sich um einen Schreibfehler handeln.
  • Wenn dem so wäre (was ich mir nicht vorstellen kann) dann sollen sich die Betroffenen an
    Herrn Heuberger wenden.

29.01.2025: Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung

Eine weitere Frage war, wann verbindlich mit den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung zu rechnen sei? Ursprünglich wurden die Terminzusagen von Herbst 2024 bis Jahresende 2024 stetig nach hinten geschoben. Gibt es einen verbindlichen Termin der Fertigstellung und Bekanntgabe für den Gesamtstadtrat und die Öffentlichkeit?

=> Antwort von 1. Bürgermeister Förster vom 31.01.2025:

  • nach Rücksprache bei der bifa wird der Wärmeplan bis Mitte / Ende Februar dem Auftraggeber Begegnungsland Lech-Wertach übergeben. Danach soll es eine Gesamtpräsentation in der Stadthalle SMÜ bzw. unserer Singoldhalle geben. Ich gehe davon aus, dass es für Bobingen Sinn machen wird, die bifa separat in den Stadtrat/Ausschuss einzuladen.
  • Genaueres konnte er mir nicht mitteilen.