06/2023 – Antrag der FBU-Fraktion zum Thema: Beantragung einer Förderung nach dem Kommunalen Sonderbaulastprogramm zur Planung eines barrierefreien Bahnhofsumbaus

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
liebe Stadtratskolleg*innen,

mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 28.04.2023 teilt dieses mit, dass ab sofort aus Mitteln des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (Art. 13f BayFAG), neben anderen Maßnahmen auch Planungen im Hinblick auf Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnstationen gefördert werden können. Dies – im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage – auch ohne vorliegende Baugenehmigung.

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Das Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
    dringend erforderlich sein
  • Die Belange von Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätseinschränkungen
    müssen berücksichtigt sein

Das Förderkontingent für neu in das Programm aufzunehmende Projekte ist begrenzt. Wenn die Fördernachfrage die zur Verfügung stehenden Ausgabenmittel übersteigt, werden die anderen Fördertatbestände gegenüber den Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Zuwegung sowie gegenüber Planungen im Hinblick auf Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnstationen vorrangig finanziert.

Der Förderantrag ist bei der zuständigen Regierung von Schwaben einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vorlage von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Art. 13f BayFAG eine Vorlagefrist besteht. Anträge sind bis spätestens 1. September des dem Förderbeginn vorausgehenden Jahres einzureichen.

Begründung:
Die FBU-Fraktion regt an abzuklären, ob – mit Aufnahme von Planungen zur Barrierefreiheit an der Bahnstation „Bahnhof Bobingen“ – bessere Voraussetzungen für evtl. später aufgelegte Fördermaßnahmen besteht, um damit schneller und vorrangiger in die Umsetzung des lange angestrebten barrierefreien Bahnhofsumbaus zu kommen.

Ein Telefonat mit Herrn Dr. Weller, Sachgebietsleiter für das Sachgebiet 31 – Straßenbau bei der Regierung von Schwaben – hat ergeben, dass zu einem barrierefreien Umbau des Bahnhofs Bobingen auch die Planung für Zuwegungen sowie einen Durchstich nach Osten gehören können.

Unsere Fraktion sieht gute Möglichkeiten, mit einer bestehenden Planung für den barrierefreien Bahnhofsumbau, Vorteile in der weiteren Realisierung der Maßnahme zu erreichen.

Um die Vorlagefrist – spätestens 1. September – einhalten zu können, bittet die FBU-Fraktion um Behandlung unseres Antrages in der nächsten Stadtratssitzung.

Für die FBU-Fraktion
Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
Florian Vogl (Stellv. Fraktionsvorsitzender)

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