08/2023 – Antrag der FBU-Fraktion zum Thema: Übertragung des Neubaus und Betriebes eines Hallenbades in Bobingen in einen interkommunalen Prozess unter Verantwortung des Landkreises Augsburg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
liebe Stadtratskolleg*innen,

Bereits seit 2014 beschäftigen sich Verwaltung, Stadtrat sowie diverse Fachbüros mit einer zielführenden Lösung, unser marodes, mittlerweile stillgelegtes Hallenbad Aquamarin zukunftsfest zu machen.

Zahlreiche Studien, Bestandserhebungen und Gutachten wurden in den zurückliegenden neun Jahren erstellt, ausgewertet und in mögliche Konzepte eingearbeitet.

Große Summen an finanziellen und zeitlichen Ressourcen wurden hierfür, ebenso in die jahrelange, fachbegleitende Arbeit durch unsere Verwaltung in Rathaus und Stadtwerken und den gesamten Stadtrat, investiert.

Mögliche Lösungen scheiterten ebenso häufig und konsequent immer an den örtlichen Gegebenheiten, die einen finanziellen Kraftakt für Neubau und anschließenden Dauerbetrieb auf kommunaler Ebene finanziell nicht darstellen lassen.

Der aktuellste Versuch, einen von der FBU-Fraktion bereits seit Januar 2017 priorisierten Hallenbadbetrieb vornehmlich für die Zielgruppen

  • Familien
  • Kursteilnehmer aller Altersgruppen
  • Wellnesssuchende
  • Schul-, Sport- und Vereinsschwimmer

zu planen, dabei auf kostenintensive Extras wie z. B.: Cabriodach, Textilsauna, Meersalzgrotte, etc. zu verzichten, wurde nun nach über sechsjähriger Vorlaufzeit Konsens aller Fraktionen im Stadtrat.

In der Werk- und Betriebsauschuss-Sitzung vom 30.06.2023 wurde das sogenannte „Hollandbad“ (Standardgebäude mit 30- bis 40-jähriger Lebenserwartungsdauer) von „2521 Hallenbäder GmbH“ vorgestellt. Die Bauzeit mit örtlichen Unternehmen wurde mit rund 40 Wochen prognostiziert.

Art der Ausführung:

Gebäude mit Funktionsräumen und 8 Bahnen15,00 Mio Euro
Teilbarer Hubboden auf 3 Bahnen in der Längsrichtung0,25 Mio Euro
Trennwand in Längsrichtung0,25 Mio Euro
Cafe0,10 Mio Euro
Sauna0,10 Mio Euro
Familienbereich0,50 Mio Euro
Abriss des bestehenden Hallenbades1,30 Mio Euro
Neugestaltung der Außenanlagen0,50 Mio Euro
Gesamkosten (brutto)18,00 Mio Euro

Nach Aussage von Herrn Wolf (2521 Hallenbäder GmbH) vom 30.06.2023 betragen die Investitionskosten des Neubaus eines Hallenbades ca 1/3 der Gesamtkosten. 2/3 der weiteren Kosten entfallen auf den späteren Betrieb über einen Zeithorizont von 30 Jahren.

Diese Aussagen decken sich mit den Prognosen von Dr. Kuhn von der DSBG, die im Dezember 2020 in gleicher Höhe benannt wurden.

Die Betriebskosten in 30 Jahren würden sich kalkulatorisch somit auf 36,00  Mio belaufen.

Bei einer Investition von 18 Mio €, abzüglich erwarteter Zuschüsse von 8 Mio € bedeutet dies, dass ca. 10,00  Mio € Investitionskosten fremdfinanziert werden müssen.

Bei 4 % Verzinsung errechnet sich daraus in 30 Jahren ein Kapitaldienst von 17,20 Mio €.

Kapitaldienst und Betriebskosten belaufen sich dann bei zu erwartender Maximalförderung auf 53,20 Mio €.

Das entspricht einem jährlichen HH-Finanzmittelbedarf von 1,77 Mio €.

Die Konsequenz aus Sicht der FBU lautet deshalb:

  • Ein Hallenbadneubau kann aus unserer Sicht nur noch interkommunal durch den Landkreis Augsburg und nicht durch die Stadt Bobingen erfolgen.
  • Der Betrieb eines Hallenbades ebenfalls.
  • In Zeiten der Übertragung zusätzlicher Pflichtaufgaben an die Kommunen durch den
  • Staat ist es nicht die Aufgabe einzelner Kommunen, für den Bau und den Betrieb von Hallenbädern – auch für große Teile des Umlandes – zu sorgen
  • Staat und Landkreis haben diese Aufgaben gemeinsam zu übernehmen und damit die Verantwortung, den Kindern Schwimmunterricht sowie die Möglichkeiten der Ausübung von Sport und den Erhalt der Gesundheit zu ermöglichen.
  • Bei einer Badnutzung von 30 % durch Bobinger Bürger bedeutet dies jedoch auch eine jährliche Finanzierung der Bürger umliegender Gemeinden in Höhe von 1.24 Mio. € durch die Bobinger Steuerzahler!
  • Selbst ohne Neubau wurden in den zurückliegenden 5 Jahren, trotz teilweiser Schließung wegen Corona, für das Hallenbad Defizite in Höhe von 2,35 Mio € ausgeglichen (siehe Haushaltspläne 2018 bis 2022).
  • Bei einer Hallenbad-Besucherstatistik von 70 % nicht Bobinger Bürger haben Bobinger  Steuerzahler in diesem Zeitraum die stolze Summe von annähernd 1,65 Mio € für Bürger aus dem Umland aufgebracht!
  • Da Bobingen zusätzlich, gemeinsam mit der Stadt Schwabmünchen, für die
  • Aufrechterhaltung der Wertachkliniken bereits einen großen Solidaritätsbeitrag von 7,5 % Kostenübernahme trägt, ist es mehr als gerecht, wenn sich in Zukunft alle Kommunen im Umland an der Kostenübernahme eines Hallenbades in Bobingen beteiligen.
  • Die Kosten sind nach unseren Vorstellungen über eine Erhöhung der Kreisumlage zu finanzieren, womit eine gerechte Verteilung von Kosten und Nutzen erreicht wird.

Antrag:

In Verantwortung der Abdeckung des Bedarfs an Schwimmunterrichtseinheiten, sowie der Mögllichkeit der Ausübung von Sport und damit dem Erhalt der Gesundheit für große Teile der Bevölkerung im südlichen Landkreis Augsburg, stellen wir folgenden Antrag:

Der Stadtrat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung mit dem Landkreis Augsburg Verhandlungen mit folgenden Zielen aufzunehmen:

  1. Neubau und Betrieb des Hallenbades Bobingen werden in den Aufgabenbereich und die Verantwortung des Landkreises Augsburg übertragen.
  2. Die gerechte Finanzierung von Bau und Betrieb ist über eine entsprechende Anpassung der Kreisumlage sicher zu stellen.
  3. Die zur Umsetzung notwendigen Beschlüsse und Maßnahmen werden bei den zuständigen Gremien und Stellen eingeleitet.

Wir bitten um Unterstützung unseres Antrags.

Für die FBU-Fraktion
Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
Florian Vogl (Stellv. Fraktionsvorsitzender)

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