Blick auf das Baugebiet Point IV

28.01.2020 – Stadtrat

Tagesordnung Stadtrat Bobingen vom 28.01.2020

Sitzung Stadtrat Bobingen
  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Straßenbenennung im Neubaugebiet “Point IV”
  • TOP 3 Vergaberichtlinien für den Verkauf der Grundstücke im Baugebiet “Point IV”
  • TOP 4 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 66. Sitzung vom 17.12.2019
  • TOP 5 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

Es fehlten die Stadträte Burkhardt (SPD) und Vogl (FBU).

TOP 1: Berichterstattung

Es wurde die beantragte Bürgerfragestunde thematisiert. Der Bürgermeister gab einen Konsens der Fraktionsvorsitzenden wieder – eine Bürgersprechstunde werde grundsätzlich befürwortet. Diese soll ein Mal pro Quartal und losgelöst von Stadtrats- oder Ausschusssitzungen anberaumt werden. Die Regelung der Details wird dem im März neu gewählten Stadtrat überlassen.

Der Bürgermeister berichtete weiter vom Eintreffen eines Förderbescheides zum Mobilfunkausbau über 500.000 Euro. Da momentan allerdings ein Programm der Bundesregierung aufgelegt wird, werde Bobingen “kein Geld rausballern” (der Bürgermeister spielte auf die 20 % Eigenmittel an, die bei Abruf der Fördermittel anfielen), bis geklärt ist, ob der Bund möglicherweise den gesamten Ausbau übernimmt.

TOP 2: Straßenbenennung im Neubaugebiet “Point IV”

Frau Tugemann trug die Vorschläge des Kulturamtes bezüglich der zu verwendenden Straßennamen im Neubaugebiet “Point IV” vor. Wie aus der Sitzungsvorlage hervorgeht, empfahl das Kulturamt aufgrund der Lage des Neubaugebietes, wie bereits in der angrenzenden Point II, Flüsse zu verwenden.

Der Stadtrat verabschiedete einstimmig die vorgeschlagenen Namen “Isarstraße”, “Amperweg”, “Loisachweg” und “Moosachweg”.

TOP 3: Vergaberichtlinien für den Verkauf der Grundstücke im Baugebiet “Point IV”

Ausführlich und intensiv diskutierte der Stadtrat im Folgenden über die anzuwendenden Modalitäten der Grundstücksvergabe im Baugebiet “Point IV”. Herr Ziegler verlas die Sitzungsvorlage. Aus dieser gingen folgende Eckpunkte der Vergabe hervor.

  • Die Vergabe sollte an eine möglichst breite Interessensschicht erfolgen, mit der Vergabe an Bobinger soll der soziale Zusammenhalt gestärkt werden.
  • Zusätzlich soll jeder die Möglichkeit haben, ein Grundstück zu erwerben.
  • Gleichzeitig sollte die Steuerkraft Bobingens durch Zuzug gestärkt werden.

Als Basis für die Diskussion diente das Modell, nach dem die Bauplätze in der Siedlung vergeben wurden. Diese erneut anzuwenden empfahl die Geschäftsführung der Grundstücks- und Wohnbau GmbH (GWB), um Zeit zu sparen.

Große Einigkeit herrschte darin, dass bei der Point IV nun auch Bauwerbern mit kleinen Eigentumswohnungen ein Bewerbungsrecht für die vergünstigte Vergabe eingeräumt wird.

Fehlende Transparenz der GWB GmbH

Bevor es ins Detail ging, hinterfragte Stadtrat Handschuh (FBU), ob denn der Stadtrat überhaupt das richtige Gremium sei, um über die Vergabe abzustimmen. Hintergrund ist der, dass die GWB GmbH, über die alle Grundstücksangelegenheiten abgewickelt werden, nur einen einzigen Gesellschafter hat, den Ersten Bürgermeister. Es gibt zwar noch einen fünfköpfigen Aufsichtsrat, doch der Bürgermeister ist an dessen Beschlussempfehlungen nicht gebunden. Aus diesem Grunde ist auch ein Stadtratsbeschluss, beispielsweise zur Frage der Grundstücksvergabe, für die GWB GmbH nicht bindend.

“Weisungen des Rates zur Herbeiführung bestimmter Beschlüsse im Aufsichtsrat selbst einer kommunalen Eigengesellschaft sind schwierig” (GmbH als Rechtsform für kommunale Unternehmen, Heinrich Böll Stiftung)

Aufgrund ungenügender Berichterstattung gegenüber dem Stadtrat prangerte Stadtrat Handschuh auch die fehlende Transparenz der GWB GmbH an. Bürgermeister Müller reagierte in seiner Gegenrede an Stadtrat Handschuh ungehalten und wurde sehr persönlich. Stadtrat DiSanto (Grüne) pflichtete bezügliche fehlender Transparenz Stadtrat Handschuh bei. Auf Unverständnis stieß dies bei den übrigen Stadtratsmitgliedern, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass diesen jeweils Vertreter im Aufsichtsrat der GWB GmbH zugestanden wurden und sie deshalb mit Informationen versorgt werden. Den vom Bürgermeister zitierten Vorwand der Diskretion, die innerhalb der GWB GmbH im Gegensatz zum Stadtrat herrsche, bezeichnete Stadtrat DiSanto als “frech”: In nichtöffentlichen Stadtratssitzungen wäre diese Diskretion nämlich ebenfalls gegeben.

Intensive Diskussionen um das Baugebiet “Point IV”

Während weiterer intensiver Diskussionen über die anzuwendenden Modelle verlief die Sitzung teilweise sehr unübersichtlich – Bürgermeister Müller vergaß Wortmeldungen der Freien Wähler entgegen zu nehmen, er ließ über eine acht-Wochen-Frist abstimmen, brach diese Abstimmung jedoch ab und schwenkte auf sechs Wochen um. Positionen, auf die man sich augenscheinlich verständigt hatte, wurden im weiteren Verlauf erneut aufgeworfen und hinterfragt.

Einigung zur Vergabe von 18 Grundstücken der “Point IV”

In der Sache einigte man sich schließlich darauf, dass die 18 Grundstücke nach folgenden drei Modellen vergeben werden sollen:

  • Neun Grundstücke werden zu reduzierten Preisen nach Vergabekriterien vergeben. Bewerben kann sich jeder, ohne Eigentum oder mit Wohneigentum bis zu 120 qm bzw. Grundbesitz bis zu 500 qm. Bewerber ohne Eigentum erhalten 15 Prozent, Bewerber mit Eigentum 7,5 % Nachlass auf den Verkehrswert.
  • Fünf Grundstücke werden zum Verkehrswert im Losverfahren vergeben. Hier ist eine Bewerbung möglich bis zu einem Wohneigentum von höchstens 150 qm bzw. Grundbesitz von 500 qm.
  • Vier Grundstücke im Bereich von 620 bis 940 qm Größe werden nach Höchstgebot vergeben.

Ein Verkehrswert steht aktuell noch nicht fest. Er wird gutachterlich ermittelt.

Herr Wassermann, Geschäftsführer der GWB GmbH, plädierte dafür, alle drei Modelle gleichzeitig anlaufen zu lassen, um die Bewerberzahl zu reduzieren. Bisher war es möglich, sich für Phase Eins zu bewerben, wer da nicht zum Zuge kam, konnte es im Anschluss nochmals im Losverfahren versuchen. Noch während den Ausführungen des Geschäftsführers war lautstarker Unmut aus den Reihen von CSU, Freien Wählern und Grünen zu vernehmen, sodass Herr Wassermann seine weiteren Ausführungen abbrach.

Die Vergabe nach Vergabekriterien und das Losverfahren sollen nun nacheinander mit einer jeweiligen Dauer von sechs Wochen starten, die Vergabe nach Höchstgebot beginnt zeitgleich mit Modell eins. Da Herr Wassermann äußerte, teilweise 25 Anrufe täglich zu bekommen, bei denen es um Baugrundstücke gehe, befürwortete er einen zügigen Start. Ein genauer Termin steht jedoch noch nicht fest.

TOP 4: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 66. Sitzung vom 17.12.2019

Die Niederschrift der Sitzung vom 17.12.2019 wurde einstimmig genehmigt.

TOP 5: Wünsche und Anfragen

Stadtrat Jesske (SPD) thematisierte den barrierefreien Ausbau des Bobinger Bahnhofes. Er wollte wissen, ob Bobingen denn die Aufnahme in das 1000-Bahnhöfe-Programm geschafft habe. Der Bürgermeister antwortete, dass er auf seine letzte Anfrage noch keine Antwort bekommen hat. Bürgermeister und Stadtrat Jesske waren sich jedoch darin einig, dass der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen keine kommunale Aufgabe ist.

Eine weitere Anfrage meldete Stadtrat Schurr (SPD) an. Nach kurzer interner Diskussion mit Stadtrat Mannes (SPD) wurde die Anfrage jedoch zurückgestellt und wird auf schriftlichem Wege eingereicht.

Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 19.37 Uhr.

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