09.04.2024 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Ausbau Schnitterstraße – Vorstellung Entwurf
  • TOP 3 Lärmschutzanlage am Freibad – Vorstellung neuer Entwurfsvarianten
  • TOP 4 Platzgestaltung St. Wolfgang u. Wendelinkapelle – Verkehrsregelung
  • TOP 5 Verkehrsschau in Bobingen – Umsetzung von Maßnahmen
  • TOP 6 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 6.1 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mti Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 549/9 der Gem. Bobingen, Siedlerweg 14
  • TOP 6.2 Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/699 der Gem. Bobingen, Lärchenstr. 7
  • TOP 6.3 Bauantrag zur Überdachung von Lagerflächen sowie zum Abriss und Neubau eines Gewerbegebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 123/16 der Gem. Straßberg, Straßberger Straße 13
  • TOP 6.4 Bauantrag zur Errichtung von zwei Toilettenhäuschen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4357 der Gem. Bobingen, Leitenberg 30 (hier: Siegfried-Miethig-Weg gegenüber Sportanlage)
  • TOP 6.5 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Gästezimmers in eine Dental-Werkstatt zur Herstellung von Gebiss-Provisiorien und -Abdrücken auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/100 der Gem. Bobingen, Grenzstraße 5
  • TOP 6.6 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 7 Errichtung zusätzliche E-Ladeplätze entlang des Rathauses durch Energie Schwaben, Wegfall von “normalen” Stellplätzen
  • TOP 8 Antrag auf Erstaufforstung auf den Fl. Nr. 339/4 und 339/5 der Gem. Straßberg
  • TOP 9 Genehmigung der öffentlichen Niederschriften der 41. Sitzung vom 20.02.2024 und der 42. Sitzung vom 05.03.2024
  • TOP 10 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Katja Treischl war für Clemens Bürger anwesend (beide Grüne), Martin Gschwilm (FW) und Monika Müller-Weigand (Grüne) kamen später
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Reinhard Schöler (Bauverwaltung), Wolfgang Bobinger (Verkehrsangelegenheiten)
  • Extern: Thomas Ender von Arnold Consult

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Keine Berichterstattung.

TOP 2: Ausbau Schnitterstraße – Vorstellung Entwurf

Der Ausbau der Schnitterstraße wurde mehrfach zurückgestellt. Zuletzt wurde die Sanierung der Greifstraße vorgezogen. Die Planungen für die Schnitterstraße wurden daher öfter neu durchgeführt. Vor der Greifstraße wurde auch bereits die Koloniestraße vorgezogen. Die damalige Diskussion zur Straßenausbaubeitragssatzung hat dazu geführt, dass mit der Sanierung der Schnitterstraße gewartet wurde – inzwischen sind ca. 10 Jahre vergangen. Eckdaten zur Schnitterstraße:

  • hier fahren zwei Buslinien, daher wird eine stärkere Bodenschicht gebraucht
  • die Fahrbahn ist in einem desolaten Zustand

Thomas Ender von Arnold Consult stellt den Entwurfsplan näher vor:

  • Anlieger werden über die Bauphase informiert
  • Mittelwert für geplante Kosten wurden angesetzt: ca. 608.000 Euro brutto
  • die Schnitterstraße hat eine Länge von ca. 280m
  • verschiedene Sparten: zwei Gasleitungen, Mischwaser, Wasser, Strom- und Telekommunikation, Glasfaser wird geplant
  • Fahrbahn hat eine Breite von 6m, die Gehwegbreite beträgt zwischen 1,30 bis 1,60m
  • geplante Gehwegbreite: 1,60m
  • Einmündung Augsburger Straße / Schnitterstraße soll verschlankt werden (ca. 90 Grad Ausfahrt), damit die Querung geringer wird und die abbiegenden Fahrzeuge die Augsburger Straße besser einsehen können

18:22 Uhr: Martin Gschwilm (FW) kommt dazu.

Der weitere Zeitplan sieht wie folgt aus:

  • 04 und 05/2024: Anwohnerbeteiligung – erste Rückmeldungen bereits erhalten
  • bis Herbst 2024: Ausführungsplan + Ausschreibung
  • bis Ende 2024: Submission + Vergabe
  • 03/2025: Baubeginn: ca. 6 Monate bis Fertigstellung

Florian Vogl (FBU) findet es schade, dass die Variante mit Baumquartieren nicht weiterverfolgt werden konnte. Jedoch ist unter den vorgestellten Bedingungen – auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Sparten – diese Lösung die Beste. Die frühe und dauerhafte Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger ist ihm besonders wichtig.

Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss billigt die vorgestellte Entwurfsplanung zum Ausbau der Schnitterstraße und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung. In der Ausführungsplanung sollen alle in der Beratung erörterten Belange und die Anregungen der Anlieger nach Abwägung berücksichtigt werden. Die Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen sind entsprechend aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe der Bauarbeiten vorzubereiten. Mit den hierfür erforderlichen Planungsleistungen soll das Planungsbüro beauftragt werden. Der Ausbau der Schnitterstraße ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die notwendigen Bau- und Baunebenkosten sind bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3: Lärmschutzanlage am Freibad – Vorstellung neuer Entwurfsvarianten

Ein Mitarbeiter des Tiefbauamts stellt den Tagesordnungspunkt näher vor:

  • das Thema wurde bereits im Gremium beraten
  • damals wurden drei verschiedene Varianten vorgestellt
  • die Verwaltung wurde am 05.12.2023 mit der Prüfung weiterer Varianten beauftragt
  • nun gibt es zwei weitere Varianten: Variante(4) und Variante(5)
  • die Varianten:
    • Variante 1: Holzwand auf bestehendem Wall (geschätzte Kosten: 458.000 Euro)
    • Variante 2: Erdwall (geschätzte Kosten: 381.000 Euro)
    • Variante 3: Ökologische Lärmschutzwand (geschätzte Kosten: 401.000 Euro)
    • Variante 4: Aufschüttung Erdwall + ökologische Wand (geschätze Kosten: nicht bekannt)
    • Variante 5: Erdwall zur Badfläche ziehen (geschätzte Kosten: nicht bekannt)

Reinhard Schöler (Bauverwaltung) ergänzt folgende Informationen:

  • Bauantrag muss gestellt werden
  • Genehmigungsplan ist erforderlich
  • Wohngebiet im Westen muss geschützt werden
  • ein Schallschutzgutachten liegt für die ersten drei Varianten vor – für Variante 4 und 5 nicht

Herwig Leiter (CSU) und Armin Bergmann (SPD) sprechen sich für die Variante 5 aus. Florian Vogl (FBU) schlägt vor, dass man sowohl Variante 4 als auch Variante 5 prüfen lassen sollte. Wenn sich Variante 5 als nicht umsetzbar herausstellt, dann könnte man ohne eine erneute “Schleife” Variante 4 weiterverfolgen. Sobald die Ergebnisse vorliegen soll das Gremium nochmal über den Sachstand unterrichtet werden.

Martin Gschwilm (FW) erkundigt sich nach eventuellen Fluchtrouten am Erdwall. Den Verwaltungsmitarbeitern sei hier nichts bekannt, es wird jedoch geprüft.

Monika Müller-Weigand (Grüne) erkundigt sich, ob wirklich die komplette Länge an Lärmschutzwand gebraucht wird. Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) antwortet, dass im Hallenbadbereich bspw. das Volleyballfeld ein Lärm-Emittent ist, daher wird die Lärmschutzwand in der beschriebenen Länge benötigt.

Die Lärmschutzwand ist teilweise eingebrochen, daher wurde ein Bauzaun für ein Jahr gemietet, damit unbefugter Zutritt vorübergehend in das Freibad unterbunden werden kann.

Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss billigt die vom Stadtbauamt vorgeschlagene Vorgehensweise und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe und Beauftragung der weiteren Planungsleistungen. Im Einzelnen sollen beauftragt werden: Entwurfsplanung Variante 4 und 5; Landschaftsplanung für Ersatzpflanzungen (soweit notwendig); neues Lärmschutzgutachten; ggf. weitere notwendige Grundlagenermittlungen. Weiterhin wird die Verwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe für den vorzeitigen Rückbau der bestehenden Holzwand beauftragt. Zudem spricht der Bauausschuss eine Freistellung im baurechtlichen Genehmigungsverfahren aus und duldet die sich in Abhängigkeit der (später) gewählten Ausführungsvariante ergebenden Abweichungen vom geltenden Bebauungsplan Nr. 45.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4: Platzgestaltung St. Wolfgang u. Wendelinkapelle – Verkehrsregelung

Wolfgang Bobinger führt durch den Tagesordnungspunkt.

  • am 07.11.2023 wurde über das Thema zuletzt beraten
  • der Vorbereich soll verkehrsberuhigt werden
  • nur über die Römerstraße soll eine Zufahrt für Autos erfolgen
  • die Straßenabschnitte Richtung Augsburger und Brunnenstraße sollen nur für Fußgänger und Radfahrer zugänglich sein

Hubert Geiger (FBU) erkundigt sich, ob die eingezeichneten Schilder im Plan wirklich alle notwendig sind. Wolfgang Bobinger antwortet, dass nur durch die Anbringung der Schilder die Schrittgeschwindigkeit rechtlich gültig ist – daher sind die Schilder erforderlich.

Beschlussvorschlag: Die Beschilderung wird entsprechend der Anlage beschlossen und kann durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 5: Verkehrsschau in Bobingen – Umsetzung von Maßnahmen

Am 22.02.2024 hat eine Verkehrsschau mit dem Ersten Bürgermeister, Mitarbeitern des Tiefbauamtes, des Landratsamtes Augsburg, der PI Bobingen und der Verkehrspolizei Augsburg stattgefunden. Im Mittelpunkt stand ein Bericht über Unfallzahlen und Unfallschwerpunkte der letzten drei Jahre:

  • (1) Unfallschwerpunkt Kreuzung Gutenbergstraße / Königsbrunner Straße:
    • ein Kreisverkehr bzw. eine Ampelanlage wird von der Polizei dringend empfohlen
    • schneller und kostengünstiger könnte die Beschilderung an der Gutenbergstraße, Königsbrunner Straße und Oberottmarshauser Straße angepasst werden
    • überflüssige Tempo-70-Schilder (Oberottmarshauser Straße) könnten abgebaut werden
  • (2) Radführung Königsbrunner Straße / Gutenbergstraße
    • Gutenbergstraße bis Einmündung Firma Reim: kann ein gemeinsamer Geh- und Radweg angenordnet werden
    • bei der Durchfahrt der Bahnunterführung sollte ein Gehweg mit Radfahrer frei angeordnet werden – Bodenlinien sind zu entfernen
  • (3) Gefahrenpunkt Kreuzung Krumbacher Straße / Straßberger Straße/Weidenstraße
    • Stopschild wird häufig missachtet, Versetzung des Schildes + Anbringung auf weißer Trägerfläche könnte eine Verbesserung bringen
    • angebrachte Furten quer zur Krumbacher Straße sind nicht zulässig – es wird ein Vorrangrecht für Radfahrer suggeriert, das jedoch nicht besteht. Die Markierungen müssen entfernt werden
  • (4) Unfallschwerpunkt Kreisverkehr Hochstraße – Maria-Hilf-Straße – Wolfsgäßchen
    • Geländer am Minikreisel wird auf zwei Seiten oft angefahren, zumeist durch LKW
    • im Zuge der Ortsstraße wird ein LKW-Durchfahrtsverbot mit “Lieferverkehr frei” angeordnet (zwischen Bischof-Ulrich-Straße und Kirchplatz), am Kreisverkehr St2035/Augsburger Straße jedoch nicht
    • das Tiefbauamt prüft die Versetzung des Geländers an den zwei Stellen nach innen, da meistens die Stelle umgefahren werden, wo mehr Platz auf dem Gehweg vorhanden ist.

zu (1):
Martin Gschwilm (FW) schlägt vor, die Sperrung der Oberottmarshauser Straße zu prüfen, das könnte die Situation entschärfen.

Die Gremiumsmitglieder diskutieren anschließend die Radverkehrsführung entlang der Gutenbergstraße.
Radfahrer sollen zukünftig mehrmals zwischen Straße und Geh- und Radweg wechseln (siehe Anhang Sitzungsvorlage).

Herwig Leiter (CSU) spricht sich für ein Halteverbot der parkenden LKW in der Gutenbergstraße aus.

Florian Vogl (FBU) fand die vorgestellte Lösung nicht zielführend und nicht zufriedenstellend. Den Radfahrern sollte hier eine einheitliche Lösung geboten werden, damit sie nicht ständig zwischen Geh- und Radweg und Straße wechsel müssen. Hier gibt es laut Verwaltung keine andere Option.

zu (3): Martin Gschwilm (FW) schlägt vor, dass eventuell auch Stop-Markierungen auf der Straße angebracht werden können.

zu (4):
Armin Bergmann (SPD) und Florian Vogl (FBU) würden das Geländer aktuell noch nicht versetzen, sondern abwarten wie sich das LKW-Durchfahrtsverbot “Lieferverkehr frei” auswirkt. Sollte es jedoch nochmals zu einem Unfall kommen, könnte im gleichen Zuge der Erneuerung des Geländers, eine Versetzung vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag: Die Empfehlungen aus der Verkehrsschau werden im Rahmen der jährlichen Unterhaltsarbeiten, wie beraten, umgesetzt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 6: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 6.1: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 549/9 der Gem. Bobingen, Siedlerweg 14

In der näheren Umgebung finden sich bereits Gebäude mit 2+D. Die Zufahrt im Süden ist problematisch, hier handelt es sich um eine Privatstraße/Privatweg – hier ist eine Einigung mit den Eigentümern erforderlich.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird, vorbehaltlich der Erschließung von Süden, in Aussicht gestellt. Für das Vorhaben sind vier Stellplätze nachzuweisen. Die Abstandsflächen (…) sind einzuhalten. Es wird empfohlen die Versiegelung des Grundstücks auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 6.2: Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/699 der Gem. Bobingen, Lärchenstr. 7

Reinhard Schöler (Bauverwaltung) stellt den Tagesordnungspunkt näher vor. Das Gremium muss entscheiden, ob es einer isolierten Abweichung zustimmt oder eine eventuelle Bezugsfallproblematik schafft.

Der Antragsteller möchte einen Wohnmobilstellplatz parallel zum Eschenweg errichten. Die von ihm angesprochene angespannte Parkplatzsituation in der Nachbarschaft würde sich dadurch nicht verbessern. Der bisherige öffentliche Parkraum würde durch die erforderliche Freihaltung der Zufahrt zum Stellplatz entfallen.

Florian Vogl (FBU) erkundigt sich, ob der Stellplatz eventuell um 90 Grad gedreht werden könnte, dass der Antragsteller parallel zum Carport parkt. Reinhard Schöler (Bauverwaltung) antwortet, dass hier der Antragsteller ausgesagt hat, dass eine Wärmepumpe im Weg steht und die Platzierung so nicht geht.

Beschlussvorschlag: Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
–> Abstimmung: einstimmig abgelehnt.
(Dem Antragsteller wird jedoch in Aussicht gestellt, dass er den geplanten Stellplatz bauen kann, wenn der Stellplatz parallel zum Carport/Garage erfolgt).

TOP 6.3: Bauantrag zur Überdachung von Lagerflächen sowie zum Abriss und Neubau eines Gewerbegebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 123/16 der Gem. Straßberg, Straßberger Straße 13

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist weder privilegiert, noch begünstigt. Eine Begünstigung liegt besonders deshalb nicht mehr vor, da der Betrieb mehrfach erweitert wurde – und diese Erweiterung insgesamt nicht mehr angemessen sind.

Die Antragstellerin möchte ein Gewerbegebäude abreißen und neu errichten, zudem soll die Überdachung von Lagerflächen nachträglich genehmigt werden. Die Wasserversorgung erfolgt über die Nachbarkommune Wehringen.

Beschlussvorschlag 1: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Die Vorhaben sind weder privilegiert noch begünstigt. Als sonstigen Vorhaben stehen ihnen öffentliche Belange (Befürchtung der Erweiterung und Verfestigung einer Splittersiedlung) entgegen. Zudem wären noch Angaben
über die gesicherte Erschließung erforderlich.
–> Abstimmung: einstimmig.

Beschlussvorschlag 2: Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Antragstellerin, dem Landratsamt und der Nachbarkommune in Hinblick auf die Bauleitplanung zu führen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 6.4: Bauantrag zur Errichtung von zwei Toilettenhäuschen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4357 der Gem. Bobingen, Leitenberg 30 (hier: Siegfried-Miethig-Weg gegenüber Sportanlage)

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 6.5: Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Gästezimmers in eine Dental-Werkstatt zur Herstellung von Gebiss-Provisiorien und -Abdrücken auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/100 der Gem. Bobingen, Grenzstraße 5

Florian Vogl (FBU) stellt einen mündlichen Antrag, dass kein zusätzlicher Stellplatz errichtet werden sollte.

Beschlussvorschlag 1: Das gemeindliche Einvernehmen soll ohne einen Nachweis eines weiteren Stellplatz erteilt werden.
–> Abstimmung: 2 dafür (2x FBU), 9 dagegen -> gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Beschlussvorschlag 2: Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Voraussetzung des Nachweises eines weiteren Stellplatzes erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 6.6: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 7: Errichtung zusätzliche E-Ladeplätze entlang des Rathauses durch Energie Schwaben, Wegfall von “normalen” Stellplätzen

Die Energie Schwaben GmbH trat im Jahr 2023 an die Verwaltung mit dem Angebot zur Errichtung zweier weiterer Ladesäulen für Elektroauto-Ladeplätze im Bereich Rathaus/Hochstraße heran. In der Hochstraße sei – nach einer Ortseinsicht von Vertretern der LEW und Energie Schwaben – ein wirtschaftlicher Betrieb nicht zu realisieren (lange und kostspielige Leitungswege; Platzprobleme, wegen eines größeren Wandlerschrankes). Am Rathaus könnten in 2024 zwei weitere Stellplätze errichtet werden und weitere vier Stellplätze (Fundamente und Rohre) könnten in 2026/2028 nachgerüstet werden. Da durch den eventuellen Umbau des südlichen Rathausplatzes Stellplätze entfallen könnten, wurde über das Thema beraten. Zusätzliche Elektroauto-Stellplätze würden die Situation der fehlenden Stellplätze weiter verschärfen.

Florian Vogl (FBU) sprach sich dafür aus, dass man bedarfsorientiert entscheidet.

Hubert Geiger (FBU) bat darum, dass im Falle von sechs E-Lade-Stellplätzen auch alle gleichzeitig betrieben werden können.

Beschlussvorschlag: Das Thema wird vorerst zurückgestellt und nochmals diskutiert, falls die Thematik rund um den südlichen Rathausplatz ansteht. Die Verwaltung erfrägt konkrete Nutzungszahlen der bisherigen Elektroauto-Stellplätze.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 8: Antrag auf Erstaufforstung auf den Fl. Nr. 339/4 und 339/5 der Gem. Straßberg

Reinhard Schöler (Bauverwaltung) schlägt vor, aktuell nicht zuzustimmen, falls bzgl. Windenergieanlagen die erforderlichen Ausgleichsflächen nicht ausreichen sollten. Dann könnte erneut über das Thema beraten werden.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 9: Genehmigung der öffentlichen Niederschriften der 41. Sitzung vom 20.02.2024 und der 42. Sitzung vom 05.03.2024 + (eine weitere Niederschrift)

Die Niederschriften wurden einstimmig genehmigt.

TOP 10: Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche / Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:20 Uhr.

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