FBU-Haushaltsrede 2021

Stellungnahme der FBU Fraktion zum Erlass der Haushaltssatzungen der Stadt Bobingen, und der Dilger-Stiftung für das Jahr 2021, am 23.03.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Klaus,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren!

Zwei entscheidende Aussagen vorweg.

  1. Die FBU-Fraktion wird die Haushaltssatzung der Stadt Bobingen ablehnen, der Haushaltssatzung der Dilger-Stiftung zustimmen! Dazu steht auch unser heute verhinderter Kollege Hubert Geiger.
  2. Wir in unserer Fraktion stehen zu vielen gemeinsamen Entscheidungen, die wir durch unsere Zustimmung und unser Engagement unterstützt haben und weiterhin unterstützen werden. Stellvertretend seien hier nur ein paar wichtige Bereiche benannt wie: Förderung der Wertachkliniken, Ergänzung der Kindertagesstätten, Ausbau unserer Schulen, Sanierung maroder Straßen, Erschließung neuer Baugebiete, Unterstützung der Stadtteile, Aufwertung der vitalen Achse in der Siedlung, Förderung des Ehrenamtes, etc.

Zur Begründung unserer Ablehnung des städtischen Haushaltsplans:

Was vor Jahren als kleines Wehwehchen begann, hat sich mittlerweile zu einer großflächigen Wunde ausgebreitet. Jedes Jahr wird durch den Stadtrat ein neues, schönes Pflaster aufgeklebt – und gut ist es!

Die Rede ist von der Verschuldung der Stadt Bobingen, die bis Ende 2024 auf nahezu das Dreifache des bisherigen Standes explodieren und dann bei rund 30 Mio. € liegen wird!

Rund 200 Prozent mehr Schulden im Zeitraum von vier Jahren, dies trotz fix eingeplanter Steuer- und Gebührenerhöhungen und dem Verzicht auf den Bau eines neuen Ganzjahresbades im genannten Zeitraum!

Das ist eine Ansage!

Doch der Reihe nach. Mit Blick auf die Kommunalwahl im zurückliegenden Jahr wurde mit Haushalts-beschluss 2019 ein Eckpunktepapier gegen die Stimmen der FBU verabschiedet. Dort wurden nahezu alle geplanten wichtigen Investitionen auf die Zeit nach der Wahl verschoben, um im Wahljahr einen „sauberen Haushalt“ präsentieren zu können.

Unsere damals vorgebrachten Bedenken, dass die Wirkung dieser Maßnahme nur eine Halbwertszeit bis zum Nachwahljahr haben wird, wurde mit der Vorstellung des diesjährigen Haushaltsentwurfs überdeutlich bestätigt. Dieses sinnlose Eckpunktepapier hatte nur den Zweck, die Bevölkerung vor der Kommunalwahl zu beruhigen und den Eindruck zu erwecken – wir haben kein Schuldenproblem!

Nachdem nun in diesem Jahr wieder größere Investitionen in die Haushaltsplanung aufgenommen werden, steigt natürlich auch die Verschuldung. Dies war und ist für uns nicht neu. Uns macht aber nachdenklich, dass diese Erkenntnis anscheinend manchen hier im Plenum völlig überrascht hat.

Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, muss man kein Hellseher sein, es reichen die Grundrechenarten und die Vorstellungskraft über die Auswirkungen politischer Weichenstellungen.

Bei der Erstellung eines Haushaltsplans stößt man auf verschiedene Begriffe, welche die Einordnung der städtischen Finanzlage treffend beschreiben.

Zum einen die  „Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit einer Kommune“ . Er beschreibt, ob eine Kommune jederzeit in der Lage ist, ihren Ausgabeverpflichtungen nachkommen zu können. Beispielsweise Kredite ordnungsgemäß tilgen.

Bald müssen Kredite aufgenommen werden um Kredite zu tilgen.

Des weiteren die „ freie Spitze“. Die freie Spitze entspricht dem Wert, mit dem die Stadt Bobingen investieren kann, ohne zusätzliche Darlehen aufnehmen zu müssen.

Ist die freie Spitze negativ und gleichzeitig die Verschuldung zu hoch, dann droht die Gefahr, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu verlieren und den Haushalt von der Rechtsaufsicht nicht mehr genehmigt zu bekommen.

Genau an diesem Punkt befindet sich die Stadt Bobingen jetzt!

Da nun klar ist, dass der Haushalt von der Rechtsaufsicht ohne deutliche Einnahmensteigerung nicht mehr genehmigt werden kann, bleibt nur noch das Mittel der Steuererhöhung sowie die Anhebung verschiedener Gebühren. Genau auf dieses Risiko hat die FBU vor der Wahl bereits hingewiesen.

Nun könnten wir es uns leicht machen und argumentieren, einer Erhöhung der Grundsteuer nicht zuzustimmen, da wir den Haushalt ablehnen.

Nicht aus Überzeugung, sondern der Not und der politischen Verantwortung gehorchend, stimmt die FBU-Fraktion einer Erhöhung der Grundsteuer B um rund 25 % zu.

Die Zusage von Bürgermeister Förster, jährlich mit den Mehreinnahmen aus dieser Erhöhung eine Straße zu sanieren, werden wir prüfend im Auge behalten.

Die Initiative der Freien Wähler auf Landesebene, die Straßenausbaubeiträge für Anlieger abzuschaffen, haben wir von FBU-Seite vollumfänglich unterstützt. Leider ist von den Versprechungen vor der Landtagswahl, die fehlenden Beiträge durch staatliche Fördermittel auszugleichen, nach dem Beitritt der Freien Wähler in die Landesregierung nichts mehr übrig geblieben. Die jährliche staatliche Förderung in Höhe von rund 100.000 € als Ersatz für entgangene Straßenausbaubeiträge ist lächerlich und für die Verantwortlichen peinlich.

Heute sind wir dabei, ein neues, das größte Pflaster das zu bekommen ist, auf unsere Wunde zu kleben. Wir erhöhen unsere Verschuldung bis an die Grenze des Machbaren. Zusätzlich wird der wunde Bereich mit ein paar kosmetischen Korrekturen, konkret durch Erhöhung der Steuern, kaschiert.

Und das soll’s gewesen sein?

Nicht die Coronapandemie ist der ausschlaggebende Faktor für die missliche Lage. Die Tatsache, dass wir seit vielen Jahren deutlich mehr Geld ausgeben als einnehmen, macht es in Zukunft immer schwieriger, Fehlbeträge auszugleichen. Die Frage wird sein:

Was kommt als Nächstes?

  • Steuererhöhungen?
  • Gebührenerhöhungen?
  • Oder müssen bald auch freiwillige Leistungen gekürzt werden?

Eine wirklich nachhaltige Finanzpolitik sieht aus Sicht der FBU anders aus als im vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung berücksichtigt.

In großer Verantwortung gegenüber unseren nachfolgenden Generationen sehen wir in der FBU die Grundlinien einer generationengerechten Finanzplanung extrem gefährdet. Während im aktuellen Stadtrat die Weichen gestellt werden, in den Jahren bis 2024 über 40 Mio € in Baumaßnahmen zu investieren, werden den nachfolgenden Stadtparlamenten nur noch Kleinstbeträge für Investitionen übrig bleiben. Der ab 2024 notwendige Kapitaldienst in Form von Tilgungsleistungen in Höhe von gut über 1 Mio. € jährlich wird dann in den kommenden 30 Jahren die freie Spitze massiv beeinträchtigen, die Möglichkeiten weiterer Kreditaufnahmen zudem auf ein Minimum begrenzen.

Für anstehende, große Herausforderungen wie: die weitere Umsetzung des Konzepts Friedhof 2050, des Generalverkehrsplans, künftiger Umweltschutzmaßnahmen, der Aufwertung sanierungsbedürftiger Quartiere, der Umsetzung des Wirtschaftsförderkonzeptes und des Bahnhofsumfelds, um nur ein paar zu nennen, benötigen künftige Stadträtinnen und Stadträte dringend Handlungsspielraum, den wir ihnen jedoch mit Vorlage dieses Haushaltsplans jetzt schon entreißen.

Wie zudem die Ankündigung von Bürgermeister Förster, CSU-Fraktion und Freien Wählern eingehalten werden soll, ab 2025 den dann bis dahin nochmal um 4 Jahre verschobenen Neubau eines Ganzjahresbades in vorliegender Konzeption anzugehen – bleibt für uns ein ungelöstes Rätsel.

Der Wunsch der FBU-Fraktion war, intelligente Einschnitte auf der Ausgabenseite ebenso wie zusätzliche Einnahmen bereits in diesem Haushaltsplan umzusetzen. Nur so sahen wir die Chance, mittel- und langfristig die Verschuldung auf ein gerade noch vertretbares Maß zu begrenzen.

Dringend notwendige Entscheidungen, die wir mit Verabschiedung des heutigen Haushaltsplans treffen müssten, finden jedoch leider wieder keine Berücksichtigung. Wir haben diese in den vergangenen Jahren immer wieder thematisiert. Dazu zählen:

  • Der klare Plan einer mittel- und langfristigen Finanzplanung mit variablen Steuerungs-möglichkeiten in Krisenzeiten.
  • Kreative Lösungen von Dauer zu den Themenbereichen:

Wo können Synergien geschaffen werden, welche die Stadt dauerhaft finanziell entlasten?

  • Die sukzessive Erhöhung der Einnahmen bei der Gewerbesteuer durch die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe und die Förderung derselben.
  • Die Anteilssteigerungen an der Einkommensteuerentwicklung und der Grundsteuer durch einen weiteren Ausbau von Neubaugebieten.
  • Die Reduzierung von Ausgaben für nicht notwendige Investitionen. Beispielhaft sei hier erwähnt, dass Zuschüsse in Höhe von 70.000 € für Lastenräder an einzelne Privatpersonen aus FBU-Sicht überhaupt nicht vermittelbar sind, wenn auf der anderen Seite Steuern und Gebühren für alle angehoben werden müssen, um überhaupt einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erhalten.
  • Zudem eine Umplanung von völlig überteuerten Investitionskosten wie z. B.:  der Errichtung von Lärmschutzwällen in vorliegendem Kostenrahmen, etc.
  • Die Streichung von Vorplanungen für Maßnahmen, die in den nächsten 4 Jahren sowieso nicht umgesetzt werden oder umgesetzt werden können, ist nach unserer Einschätzung dringend angeraten.

Wir finden, es ist höchste Zeit, dass wir die großflächige Wunde der ausufernden Verschuldung von Grund auf ordentlich behandeln und die Pflaster im Laufe der Jahre wieder kleiner werden können.

Nur so können wir unserer Jugend einen ebenso verdienten Gestaltungsspielraum überlassen, wie auch wir ihn uns wünschen.

Wir von der FBU-Fraktion sind bereit dazu, auch wenn die eine oder andere schmerzhafte Entscheidung dabei nicht ausbleiben wird.

Vielen Dank!

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