Burger King

16.03.2021 – Bauausschuss

Tagesordnung Bauausschuss:

Sitzung Stadtrat Bobingen, Stadtratssitzung
  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Bauleitplanung
  • TOP 2.1 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Bobingen Nord“; Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Abwägung und Satzungsbeschluss3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Bobingen Nord“; Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Abwägung und Satzungsbeschluss
  • TOP 2.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Sondergebiet nördlich der Königsbrunner Straße“ – Auslegungsbeschluss
  • TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 3.1 Isolierte Abweichung, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 3.2 Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung inkl. Kalt-Wintergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 250/39 Gemarkung Straßberg, Gerhard-Höllerich-Ring 2
  • TOP 3.3 Bauvoranfrage zur Sanierung eines Einfamilienhauses und Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern inkl. Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/3 Gemarkung Bobingen, Hermann-Hesse-Straße 1
  • TOP 3.4 Bauantrag zum An- und Umbau an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 358/4 der Gemarkung Straßberg, Ludger-Hölker-Straße 3
  • TOP 3.5 Bauantrag zur Errichtung von zwei freistehenden, unbeleuchteten Werbeanlagen mit wechselndem Plakatanschlag auf dem Grundstück Augsburger Straße 10, Flur. Nr. 150 der Gemarkung Bobingen; nochmalige Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen wegen Ankündigung des Landratsamtes zum Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens
  • TOP 4 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit im Bauausschuss

  • Stadtrat Hubert Geiger wurde durch Stadtrat und dritten Bürgermeister Michael Ammer vertreten (beide FBU)
  • Stadtrat Clemens Bürger und Stadträtin Monika Müller-Weigand (beide Grüne) kamen später dazu
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbauamt), Frau Kuhnert
  • Büro OPLA: Markus Griechbaum und Werner Dehm

TOP 1: Berichterstattung

Keine Berichterstattung.

TOP 2: Bauleitplanung

TOP 2.1: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Bobingen Nord“; Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Abwägung und Satzungsbeschluss3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Bobingen Nord“; Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Abwägung und Satzungsbeschluss

Am 10.03.2020 erfolgte der Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans. In der Wendelinstr. 16 soll statt eines Bungalows eine Wohnanlage gebaut werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt, aber der Bebauungsplan musste geändert werden.

Zehn Träger öffentlicher Belange haben bereits zugestimmt, redaktionelle Änderungen wurden bereits vorgenommen.

Der Bauausschuss nimmt diese Einwände der öffentlichen Träger zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Darüber hinaus gab es Rückmeldungen von folgenden Institutioenen:

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth: Auf die Übernahme der Hinweise des Wasserwirtschaftsamts wird verzichtet, da die Hinweise für Bodenschutz sowieso vorgesehen sind und das Baugebiet ca. 440 m über der Singold liegt. Es verbleiben ausreichend Flächen für die Versickerung. Es werden keine Verpflichtungen sondern nur Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. –>Beschluss einstimmig

Landratsamt Augsburg Hinweise: –> Einstimmig übernommen

Der Bauausschuss beschloss abschließend die 3. Änderung des Bebauungsplans und sein Inkrafttreten einstimmig.

TOP 2.2: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Sondergebiet nördlich der Königsbrunner Straße“ – Auslegungsbeschluss

Rainer Thierbach leitete in den TOP ein: Der Entwurf soll heute vorgestellt und die Auslegung beschlossen werden. Das Grundstück entlang der Königsbrunner Straße soll neu geordnet werden, da es von privaten Investoren gekauft wurde, die eine Erweiterung des bisherigen Gewerbes anstreben. Planungsansätze für Wohnungen haben sich wegen Lärm, Standort im Gewerbegebiet und der fehlenden Relevanz für die Investoren zerschlagen.

Die Planer des Büro OPLA Herr Dehm und Herr Griechbaum gingen im Folgenden schrittweise auf die in vorigen Sitzungen gestellten Fragen der Stadträt*innen ein und erläuterten den Plan näher.

Vorab informierte Herr Dehm, dass im Flächennutzungsplan die Grünflächen bereits als Gewerbeflächen dargestellt sind.

Die erste Frage betraf die Abwägung, ob das benannte Gebiet auch als Urbanes Gebiet (Nutzungsmischung Gewerbe und Wohnraum) geplant werden kann:

  • ist eher für Zentren gedacht, außerdem würden soziale, kulturelle und weitere Einrichtungen fehlen, die hier nicht umsetzbar sind
  • städtebaulich keine Ableitung für ein Urbanes Gebiet
  • Umgeben von Gewerbe und Verkehrslärm (hoher Schallschuz notwendig)

Stadtrat Vogl weist auf die Wohnungsnot in Bobingen hin, die gute Anbindung durch den Bahnhof würde ebenfalls für Erweiterung des (bezahlbaren) Wohnraums sprechen. Seine Frage hierzu lautete: Was müsste man technisch tun, um Lärmemissionen und -immissionen so zu reduzieren, dass Wohnungsbau möglich ist? Herr Dehm antwortete darauf dass technisch alles möglich sei. Der Lärmschutz würde in allen vier Himmelsrichtungen benötigt, was eine sinkende Attraktivität mit sich brächte und der Wohnraum kein bezahlbarer Wohnraum mehr wäre, da die Umsetzung der Lärmschutzauflagen teuer wären.

Der Wohnungsbau oberhalb der Märkte ist gesamtwirtschaftlich nicht rentabel, da u.a.:

  • erhöter Bedarf an Stellplätzen nötig wäre, Lärmemissionen aus allen Himmelsrichtungen kommen
  • Konflikte mit Gewerbebestand und somit Einschränkungen zu befürchten sind

Alle zukünftig dort beheimateten Firmen wurden zum Thema Nachhaltigkeit angeschrieben.

LIDL:

  • Hält sich an das DGNB Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen
  • Corporate Social Responsibility
  • Effiziente Energie- und Ressourcennutzung: erzeugen und nutzen erneuerbare Energien dort wo wirtschaftlich sinnvoll (Beispiele: EKW Box mit Fahrradabstellplätzen, Wärme und Blendschutz, PKW-Stellplätze mit Sickerfuge, Photovoltaikanlage, …)

Burger King:

  • Vermeidung von Abfall, z.B. durch Anlieferung in Mehrwegsteigen, weniger Kartonagen, Reduzierung von Serviceverpackungen
  • Verwertung: Recycling, Thermische Verwertung von Energiegewinnung, Vergärung von Speiseresten zur umweltfreundlichen Energiegewinnung, chemischen Umwandlungsprozess in Biodiesel

Firma Müller: keine Angaben bisher

Stellplätze:

Die Stellplatzsatzung der Stadt Bobingen wird aus folgenden Gründen nicht angewendet:

  • unterschiedliche Frequentierung der Parkplätze
  • Überlagerung der Einkäufe
  • unterschiedliche Verweildauer in den Märkten
  • lediglich ein Parkplatz für bis zu 3-4 Geschäfte –> Parktplatz Sharing in der Mitte –>Minimierung des Flächenverbrauchs
  • Das Gebiet ist relativ gut erschlossen, durch Fahrrad- und Fußwege, ÖPNV und SPNV.

Die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen, um Flächenversiegelung zu minimieren.

Grünordnung:

  • Stellplatzbegrünung zur Beschattung und Reduzierung von Luftschadstoffen
  • Eingrünung und Randbepflanzung
  • Dachbegrünung

Die Erschließung der Grünflächen garantiert die Befahrbarkeit bis zum östlichen Bahnsteig, falls diese Seite des Bahnhofs in Zukunft erschlossen wird.

Gestaltung:

  • Dachformen: Flach und Pultdächer
  • Fassade und Dacheindeckung: keine grellen leuchtenden Farben und dauerhaft reflektierenden Materialen, 80 Prozent Begrünung
  • Werbeanlagen abgestimmt auf die einzelnen Einzelhandelsmärkte, aber nicht zu dominant
  • Einfriedung ja, allerdings nicht zur Königsbrunner Straße

Abschließendes Fazit und Nachhaltigkeit:

  • Energieeffiziente und klimafreundliche Mobilität: E-Parkplätze, Fahrradstellplätze, ÖPNV, SPNV
  • Abwärme und Prozesswärme nutzen: Burger King – energieeffiziente WRK aus der Küchenabluft
  • umweltfreundliche Heizung und Kühlung
  • CO2 Emissionen reduzieren
  • Beleuchtung – reduzierte Lichtverschmutzung
  • Entsorgung
  • Nutzung erneuerbarer Energien

Nach der Vorstellung kamen einige Nachfragen, Anregungen aus dem Rat:

Michael Ammer (FBU) fragte nach den innovativen bzw. zukunftsweisendsten Punkten des vorgestellten Bebauungsplans. Hier wurde das Gründach, bzw. die stringente Grünordnung, die E-Mobilität und die Versickerung zu 100 Prozent auf den Parkplätzen genannt.

Die Begrünung und die transparente Darstellung sowie die ausführliche Beantwortung der Fragen aus vorausgegangen Sitzungen meldeten mehrere Stadträte zurück.

Claudia Lautenbacher (SPD) erkundigte sich nach der zeitlichen Planung. Dieses Jahr könnte das Baurecht noch geschaffen werden, die Ausarbeitung ist schon so ausgeplant, dass fast ein Bauantrag eingereicht und nächstes Jahr mit dem Bau begonnen werden könnte.

Florian Vogl äußerte sich für die FBU Fraktion positiv über die vorgesehene öffentliche Erschließung, die Möglichkeit zum Durchstich an die Bahn und die ansprechende Gestaltung des Geländes in Verbindung mit der Nutzung. Trotzdem findet es die FBU bedauerlich, dass dieses sehr attraktiv gelegene Areal ausschließlich für einstöckigen Gewerbebetrieb geplant und keine zusätzliche Nutzungsform, wie beispielsweise Wohnen, berücksichtigt wurde.

Beschluss: Der Bauausschuss billigt mit den zwei Gegenstimmen der FBU den Entwurf des Büros OPLA in der Fassung vom 16.3. Die Verwaltung wird beauftragt die Befragung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

TOP 2.3: Bauleitplanung: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 76 „Wohnen am Brunnenplatz“

Beschluss: Der Bauausschuss beschloss die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans einstimmig.

Der Geltungsbereichs umfasst jeweils Teilstücke weiterer Flurnummern.

Die Verwaltung wurde beauftragt die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie weiterer Behörden ausarbeiten zu lassen.

TOP 3: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 3.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

TOP 3.2: Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung inkl. Kalt-Wintergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. 250/39 Gemarkung Straßberg, Gerhard-Höllerich-Ring 2

Herr Thierbach verwies in seiner Einführung auf die Ortseinsicht – an das bestehende Wohnhaus soll mit einer Länge von 9m und einer Breite von 3,60 m eine Terrassenüberdachung und ein Kaltwintergarten (5m lang, 3,60 m breit) angebaut werden. Der Kaltwintergarten bekommt ein geneigtes, verglastes Schrägdach.

Eine Befreiung wäre erforderlich:

  • Die Länge überschreitet die Baugrenze
  • Befreiung von der Dachgaube – beides von der Verwaltung aus in Ordnung
  • Die Überschreitung der Grundfläche der Terrasse kann nicht empfohlen werden seitens der Verwaltung, u.a. da die Bestandsterrasse bereits größer ist als im ursprünglichen Bauplan vorgesehen, somit nicht genehmigt ist.

Einem ersten Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Der neue Bauantrag wurde im Januar geprüft. Die Verwaltung empfiehlt diesem nur zuzustimmen, wenn die geplante Grundfläche verringert wird und die zulässige Grundfläche eingehalten wird.

Herwig Leiter (CSU) benannte die bisherigen Geschehnisse im Bezug auf den Bauantrag mit einem unglücklichen Verlauf (Frau Tugemann habe dem Bauherrn bereits eine positive mündliche Rückmeldung gegeben, da eine falsche Skizze von der bereits bestehenden Terrasse vorlag und somit die Gesamtfläche mit der neuen Terrasse/Kaltwintergarten überschritten wird). Er bat daher um ein Gespräch mit dem Bauherrn, dass die bestehende Terrasse zurückgebaut wird, so könne das neue Vorhaben umgesetzt werden.

Einstimmiger Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn die zulässige Gesamtgrundfläche der Terrasse und des Wintergartens eingehalten wird.

TOP 3.3: Bauvoranfrage zur Sanierung eines Einfamilienhauses und Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern inkl. Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 681/3 Gemarkung Bobingen, Hermann-Hesse-Straße 1

Das Grundstück in der Hermann-Hesse-Straße 1 war bereits öfter Thema im Bauausschuss, aber die Pläne bisher nicht genehmigungsfähig, so Bürgermeister Förster.

Nun hat sich der Bauherr entschlossen das Bestandsgebäude zu sanieren und dieses durch zwei weitere Gebäude im Hintergrund zu ergänzen. Ein Innenhof wird generiert. Der besonders schützenswerte Baumbestand soll erhalten werden und eine Tiefgarage ist so geplant, dass die Wurzeln der Bäume nicht angegriffen werden. Die Neubauten bekommen ein Flachdach. 15 Wohnungen sowie eine Gewerbeeinheit werden ermöglicht. Der Altbau umfasst drei Wohnungen. Im Gewerbenutzungsplan ist es als Mischgebiet dargestellt, diese würde zur aktuellen Planung passen. Es könnten oberirdisch 14 Stellplätze nachgewiesen werden. Zu Gunsten der grünplanerischen Wirkung wird eine teilweise Befreiung der Stellplatzsatzung (weniger oberirdische, dafür mehr unterirdische Stellplätze) beantragt. Aus Sicht des Bauamtes kann dem Planungsstand derzeit zugestimmt werden.

Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) erkundigte sich nochmal nach der Entwicklung des Baumbestands. Es bleiben nicht alle Bäume, aber vor allem die im vorderen Bereich und die alte Buche im hinteren Bereich können stehen bleiben.

Mehrfach wird der Plan als sehr gelungen gelobt und Clemens Bürger (Grüne) regt an, die Stellplatzsatzung grundsätzlich zu überarbeiten, dass nicht in jeder Bauausschusssitzung über die Stellplätze beraten werden muss.

Einstimmiger Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird zu diesem Konzept erteilt und auch im Hinblick auf die Stellplätze kann so weitergeplant werden.

TOP 3.4: Bauantrag zum An- und Umbau an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 358/4 der Gemarkung Straßberg, Ludger-Hölker-Straße 3

Herr Thierbach stellt vor, dass der Eigentümer das bestehende Einfamilienhaus erweitern möchte. Das Problem sei aktuell, dass der Anbau vollkommen außerhalb der Baugrenze liegt und die im Baugebiet vorgegebene Dachform nicht eingehalten wird (Flachdach statt geneigtem Dach). Für den Anbau soll das bestehende Gelände abgetragen werden und zur Belichtung der Zimmer wird ein Lichtgraben vorgesehen. Das Flachdach soll als Dachterrasse genutzt werden. Es soll keine neue Wohneinheit geschaffen sondern der Wohnraum für eine sechsköpfige Familie erweitert werden.

Zur Einhaltung der Baugrenze: Die Überschreitung der Baugrenze ist so weit, dass es bereits vorab mit dem Landratsamt abgestimmt wurde. Der Kreisbaumeister würde der Erweiterung zustimmen, da die Erweiterung straßenabgewandt ist. Der Bauherr argumentiert zudem, dass laut Bebauungsplan keine Aufstockung des Gebäudes möglich ist und somit die Erweiterung nach Nordwesten die einzig Mögliche sei.

Die Befreiung der Dachform wäre städtebaulich vertretbar, da der Anbau mit einem geneigtem Dach wesentlich massiver ausfiele.

Außerdem muss der Eigentümer einen Verzicht auf Haftungsfreistellung bei Windwurf vorlegen, da er die von der Stadt geforderten 40 m Abstand zur Waldgrenze nicht mehr einhalten kann.

Beschluss: Unter oben genannten Bedingungen wird das gemeindliche Einvernehmen mit zwei Gegenstimmen der Grünen erteilt. Frau Lautenbacher nahm an der Abstimmung wegen persönlicher Betroffenheit nicht teil.

TOP 3.5: Bauantrag zur Errichtung von zwei freistehenden, unbeleuchteten Werbeanlagen mit wechselndem Plakatanschlag auf dem Grundstück Augsburger Straße 10, Flur. Nr. 150 der Gemarkung Bobingen; nochmalige Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen wegen Ankündigung des Landratsamtes zum Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens

Das gemeindliche Einvernehmen wurde wegen der bereits bestehenden, störenden Häufung der Plakatwerbung in den letzten Anträgen nicht erteilt. Zu zwei früheren Anträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen bereits verweigert. Das Landratsamt hat sich gemeldet, dass dem Antrag aus 2015 (Aufstellung von zwei Werbetafeln auf dem genannten Grundstück) noch nicht zugestimmt, bzw. dieser noch nicht offiziell abgelehnt wurde und somit die Bearbeitung des Antrags aus 2020 noch gar nicht möglich war. Deshalb muss nun im Nachtrag nochmal über den Antrag aus 2015 abgestimmt werden. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht bestehen keine Einwände laut Landratsamt.

Erster Bürgermeister Klaus Förster möchte konsequenterweise den Antrag ablehnen. Aus dem Rat sprechen in Zustimmung Martin Gschwilm (FW) und Herwig Leiter (CSU).

Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig nicht erteilt.

TOP 4: Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche bzw. Anfragen

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:10 Uhr.

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