17.08.2023 – Ferienausschuss

Tagesordnung der Ferienausschusssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Aquamarin; Hier: Entscheidung über das Ende der Sommersaison 2023
  • TOP 3 Bauanträge
  • TOP 3.1 Bauantrag zur Aufstockung des Gebäudes für Betonwerksteuerung auf dem Grundstück Fl. Nr. 890 der Gem. Bobingen, Haunstetter Str. 5
  • TOP 3.2 Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (15 WE) mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 299 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 15 und 15 a
  • TOP 4 Kommunale Arbeitsgemeinschaft Integrierte Ländliche Entwicklung “Stauden”; Hier: Abschluss eines Kooperationsvertrages
  • TOP 5 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Johanna Ludl hat Edmund Mannes vertreten (beide SPD)
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbauamt), Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Carmela Thies (Personalverwaltung)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1: Berichterstattung

Bürgermeister Förster (CSU) nahm Stellung zur Bitte der FBU-Fraktion bzgl. Weiterbeschäftigung einer Mitarbeiterin in der Kindertagesstätte St. Felizitas. Laut seinen Ausführungen steht der bisherigen Beschlusslage nichts entgegen. Somit kann der Bitte der FBU-Fraktion um Weiterbeschäftigung stattgegeben werden.

TOP 2: Aquamarin; Hier: Entscheidung über das Ende der Sommersaison 2023

Stefan Thiele (Stadtkämmerer) führt in den Tagesordnungspunkt ein: Die FBU-Fraktion hat in der Sitzung vom 25.04.2023 angeregt, in Zukunft die Freibadsaison um zwei Wochen zu verlängern (hier gehts zum Antrag). Bisher wurde das Freibad immer am letzten Sonntag der Sommerferien geschlossen, das lag unter anderem an der anschließenden Öffnung des Hallenbades. Da das Hallenbad nun dauerhaft geschlossen ist, entfällt dieser Punkt im Abwägungsprozess. Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Verlängerung der Freibadsaison ein falsches Signal, besonders in Hinblick auf die Diskussion einer möglichen Reduzierung der freiwilligen Leistungen (prekäre Haushaltslage der Stadt Bobingen). Zudem zeigen die Erhebungen der letzten Jahre, dass aufgrund der geringeren Temperatur im September deutlich weniger Besucher ins Freibad kommen. Sollte eine Verlängerung seitens des Ausschusses angedacht sein, so müssten jedoch die Öffnungszeiten ab 01.09.2023 reduziert werden. Aus Gründen der Dienstplanung und der enormen Kosten schlägt die Verwaltung Öffnungszeiten von 10:00 bis 18:00 Uhr vor.

Michael Ammer (FBU) merkt an, dass die FBU Fraktion seiner Anregung vom 25.04.2023 am 28.04.2023 einen schriftlichen Antrag folgen ließ (dieser war in der Sitzungsvorlage so nicht ersichtlich). Da das Wetter im September unberechenbar sein kann, wäre im Rahmen einer verlängerten Fraibadsaison eine möglichst ökonomische Lösung anzustreben, daher kann er dem Vorschlag der Verwaltung bzgl. Anpassung der Öffnungszeiten zustimmen.

Herwig Leiter (CSU) beschreibt 2023 als besonderes Jahr. Es hätte hier keinen Antrag und auch keine umfangreiche Diskussion gebraucht, da es ja schon in der Fraktionsvorsitzendenrunde angeprochen wurde (Anmerkung: die Fraktionsvorsitzendenrunde ist kein beschließendes Gremium). Er spricht sich für eine Öffnung des Freibades bis 24.09.2023 aus.

Rainer Naumann (FW) spricht sich für die Verkürzung der Öffnungszeiten in einem Einschichtbetrieb aus, damit dies mit einem minimalen Personalaufwand durchgeführt werden kann.

Monika Müller-Weigand (Grüne) findet den Einschichtbetrieb wichtig. Spielt das Wetter jedoch nicht mit, sollte die Verlängerung zurückgenommen werden.

Beschlussvorschlag: Die Freibadsaison wird bis 24.09.2023 verlängert, mit verkürzten Öffnungszeiten ab 11.09.2023, so dass die Öffnung im Einschichtbetrieb abgedeckt werden kann. Bei katastrophaler Wettervorhersage wird die Verwaltung ermächtigt, die Verlängerung eigenmächtig zu kürzen.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 3: Bauanträge

TOP 3.1: Bauantrag zur Aufstockung des Gebäudes für Betonwerksteuerung auf dem Grundstück Fl. Nr. 890 der Gem. Bobingen, Haunstetter Str. 5

Rainer Thierbach (Stadtbauamt) empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, unter den im Beschlussvorschlag genannten Bedingungen.

Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter den folgenden Voraussetzungen erteilt:

  1. Für das Vorhaben ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen.
  2. Es ist ein Nachweis über ein bestehendes Geh- und Fahrtrecht vorzulegen, da die Zufahrt nur über andere Grundstücke möglich ist. Bauordnungsrechtlicher Hinweis: Die erforderlichen Stellplätze sind, soweit bisher nicht geschehen, dinglich zu sichern.

–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 3.2: Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (15 WE) mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 299 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 15 und 15 a

Rainer Thierbach (Stadtbauamt) stellt den Tagesordnungspunkt näher vor. Er verweist auf den vom Landratsamt empfohlenen zu erstellenden Rahmenplan für die Bahnhofstraße, dieses Vorhaben sollte dort mitverhandelt werden. Aktuell wird das Maß der baulichen Nutzung vom Kreisbaumeister als grenzwertig betrachtet. Er schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, dafür aber eine Rahmenplanung vom Büro Dragomir (erstellt auch das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept – ISEK) erstellen zu lassen.

Hans-Peter Dangl (CSU): Um wie viel cm (Firsthöhenüberschreitung) geht es denn hier? Rainer Thierbach: Es sind 120 cm.

Lukas Geirhos (Grüne) begrüßt das von Herrn Thierbach vorgeschlagene Vorgehen. Grundsätzlich sollte man sich jedoch dem Thema Nachverdichtung annehmen (Stichworte: Versickerungsflächen, Stellplatzsatzung, Versiegelung und Hitzeentwicklung in der Stadt).

Herwig Leiter (CSU): Welche Werte soll der Rahmenplan enthalten? Er tut sich damit schwer, dass alle künftigen Gebäude kleiner sein sollen, als die Bestandsgebäude. Rainer Thierbach: Das ist die Stoßrichtung des Rahmenplans. Insbesondere muss die Versiegelung im Zusammenhang mit der Nachverdichtung betrachtet werden.

Hans-Peter Dangl (CSU): Kann die Intention des Rahmenplans nachvollziehen. Wie sieht denn die Zeitachse aus? Rainer Thierbach: Kommende Woche sollte er ein Vorentwurf bekommen, er geht davon aus, dass der fertige Rahmenplan dann im Oktober im Stadtrat behandelt werden wird.

Rainer Naumann (FW): Die Verzögerung des Rahmenplans ist für ihn akzektabel.

Bürgermeister Förster (CSU): Der Rahmenplan ist Grundvoraussetzung, da die Abweichung aktuell einfach zu groß ist.

Armin Bergmann (SPD): Wenn es nach § 34 BauGB geht, dann hätten wir als Stadt Bobingen doch einen gewissen Spielraum. Das Landratsamt würde bei einem gemeindlichen Einvernehmen doch sicherlich kein Veto einlegen, oder? Rainer Thierbach: hinterfrägt, ob eine Zustimmung bei 1,20 Meter Abweichung sachgerecht ist.

Franz Handschuh (FBU): allen ist bewusst, dass Nachverdichtung nötig ist, ebenso, dass wir den Rahmenplan brauchen. Fragen von ihm dazu:

  • Auf was beziehen sich denn die Eckwerte, die dort festgelegt werden – nur auf Satteldächer?
  • Zur Nachverdichtung: gehört es auch zum Rahmenplan, dass versiegelte Flächen ausgeglichen werden (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, etc.)?
  • Wird der Bereich des Rahmenplans auch die Ecke Bahnhofstraße / Hermann-Hesse-Straße beinhalten?

Rainer Thierbach: der Rahmenplan geht nur bis zum Meyerweg. Für die Hermann-Hesse-Straße gibt es einen Bebauungsplan. Die beiden anderen Fragen könnten mit im Rahmenplan abgedeckt werden.

Lukas Geirhos (Grüne): freut sich auf die politische Diskussion des Ganzen, da die Situation in Bobingen in mehreren Bereichen ähnlich ist und wir uns dann diese einzelnen Diskussionen sparen können.

Herwig Leiter (CSU): wenn wir wüssten, dass die Eckdaten des heutigen Projekts vom Rahmenplan abgedeckt werden, dann könnten wir ja heute zustimmen und es im Rahmenplan berücksichtigen.

Beschlussvorschlag: das Maß der baulichen Nutzung wird hinsichtlich der Grundfläche (Haus A) und der Höhen (Haus A und B) überschritten. Entsprechende Firsthöhen finden in der näheren Umgebung kein Vorbild/Bezugsfall. Es fügt sich insoweit hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Vom Erfordernis des Einfügens kann vorliegend auch nicht abgewichen werden.
–> Abstimmung: 4 dagegen (Leiter, Dangl, Bögler, Naumann) – 7 dafür -> gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

TOP 4: Kommunale Arbeitsgemeinschaft Integrierte Ländliche Entwicklung “Stauden”; Hier: Abschluss

Stefan Thiele (Stadtkämmerer) stellt den Tagesordnungspunkt näher vor.

Bürgermeister Förster (CSU): es muss ein Antrag gestellt werden, um überhaupt aufgenommen zu werden. Das wird auch hoch gefördert, seine Vermutung liegt bei 90 %, er weiß es jedoch nicht auswendig.

Beschlussvorschlag: die im Entwurf vorliegende Kooperationsvereinbarung zur Erarbeitung eines gemeinsamen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) Stauden wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Kooperationsvereinbarung namens der Stadt Bobingen zu unterzeichnen.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 5: Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche / Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 18:46 Uhr.

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