25.07.2023 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 (nicht öffentlich)
  • TOP 2 Berichterstattung
  • TOP 3 Vorstellung des Energieberichts 2022
  • TOP 4 Verkehrskonzept – Fortsetzung Beratung Maßnahmen und Ergebnisse
  • TOP 5 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte; Erfahrungsbericht
  • TOP 6 Antrag auf Entlassung des Grundstücks Fl. Nr. 298 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 13 aus dem Sanierungsgebiet “Innenstadt”
  • TOP 7 Aquamarin Bobingen; Einreichung von Förderanträgen
  • TOP 8 Genehmigung der öffentlichen Niederschriften: Sitzung vom 27.06.2023 und 39. Sitzung vom 04.07.2023
  • TOP 9 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Monika Müller-Weigand, Katja Treischl (Grüne), Martin Gschwilm, Gabriele Böhm (FW), Reinhold Eckl (CSU)
  • Verwaltung: Herr Schöler, Herr Peiker, Herr Weis, Frau Dr. König-Hofmann,
  • Extern: Frau Haupeltshofer (Verkehrsüberwachung); Herr Novak (Planungsbüro BrennerPlan)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1:

TOP 1 fand in nichtöffentlicher Sitzung statt.

TOP 2: Berichterstattung

Bürgermeister Förster (CSU) gab für den Monat September noch keine Sitzungstermine bekannt.

Des Weiteren informierte er über eine Auftragsvergabe aus nichtöffentlicher Sitzung:

  • Anlass: Mobilfunkmast; Firma Fuchs Europoles, Neumarkt, ca. 579.00 Euro
  • Die Rodungsarbeiten beginnen. Die Rodungsfläche (nun ungefähr 35m x 35m – Fichtenbestand) konnte nach Absprache mit der Firma noch reduziert werden und eine Aufforstung mit u.a. Spitzahorn ist angedacht. Die Bauleistung soll am 31.7. beginnen. Eine Zuleitung ist über das Anhauser Tal geplant.

TOP 3: Energiebericht

Frau Dr. König-Hoffmann stellte den Energiebericht über das Jahr 2022 vor. Der Energiebericht wird online nachzulesen sein. Im Energiebericht werden der Energie- und Wasserverbrauch der untersuchten kommunalen Gebäude und deren Emissionen aufgezeigt sowie Aktivitäten im Bereich Energiemanagement allgemein und des Energieteams dargestellt.
Zu Beginn werden die energiepolitischen Rahmenbedingungen, die Energie- und Treibhausgasbilanz sowie die Auswertung des Erreichens der Absenkpfade vorgestellt.
Es folgen Aktionen, die das Energieteam angestoßen hat. Auch zeigt der Bericht die Entwicklung der Wärme-, Strom- und Wasserverbräuche aller Liegenschaften sowie die Emissionsbelastung seit dem Jahr 2006 auf.

Auszug aus dem Bericht:

  • Das Bad und das Krankenhaus zählen zu den größten Flächen.
  • Der Wärmeverbrauch ist im Bad, in den Schulen und im Krankenhaus am größten.
  • Es fand eine jährliche Abnahme des Wärmebedarfs um ca. 3 % pro m2 statt.
  • Die jährliche Abnahme des Strombedarfs pro m2 lag bei 1%.
  • Der Wasserverbrauch schwankt je nach Gesamttemperaturen im Sommer.
  • Zusätzlich machte sich der eingeschränkte Badebetrieb während der Pandemie bemerkbar.

Aktionen des Energieteams, u.a.:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Gemeinsame Energieberatung mit der Stadt Königsbrunn
  • Solarkampagne
  • Infoveranstaltung an den Schulen
  • Neue Fahrradständer am Bahnhof

Ein externes Audit fand statt . Der aktuelle Zielerreichungsgrad lag bei ca. 61 % , wobei ein großer Zuwachs im Bereich Kommunikation / Kooperation zu verzeichnen ist.

Lukas Geirhos (Grüne) möchte darauf hinweisen, dass letztendlich Aktionen zählen. Der Energiebericht sei insgesamt wenig aussagekräftig, ob die Maßnahmen greifen und eine Priorisierung von Maßnahmen ohne Berücksichtigung von Kriterien wie der CO2 Einsparung sei wenig sinnvoll. Der Auftrag, für die künftigen Generationen unsere Lebensgrundlagen zu schützen, sollte in Bobingen noch ernster genommen werden.


Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse des Energieberichts zustimmend zur Kenntnis.

–> bei zwei Gegenstimmen (Grüne) angenommen

TOP 4: Verkehrskonzept – Fortsetzung Beratung Maßnahmen und Ergebnisse

Herr Weis leitete in Vertretung von Herrn Thierbach den Tagesordnungspunkt ein.

Erster Bürgermeister Klaus Förster schloss an die Einleitung an, dass der Stadtrat den Bericht/Plan des Büros so zeitnah wie möglich benötige, „nicht eine Woche vorher“, um sich entsprechend vorzubereiten und übergab an Herrn Novak vom Planungsbüro BrennerPlan.

In der letzten Sitzung wurden einzelne Knotenpunkte, die Förderung der Nahmobilität und der ruhende Verkehr beraten. In der heutigen Sitzung soll eine Priorisierung von Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs und drei Planfälle für mögliche Verkehrsumlegungen vorgestellt und beraten werden.

Da die bisherige Diskussion im Stadtrat vermuten ließ, dass die vorgestellten Planungen bereits umsetzbar seien, ging Herr Novak vom Planungsbüro nochmal auf den Begriff “Konzept” ein, was aber tatsächlich als eine Sammlung von Ideen zu verstehen ist, mit der nach Abschluss des Konzeptes einzelne priorisierte und finanzierbare Maßnahmen umgesetzt werden können.

Dieses Verkehrskonzept ist in der übergeordneten Vision und Strategie für die nächsten 15 Jahre eingruppiert. Je nach politischem Willen und der Haushaltssituation werden Maßnahmen umgesetzt. Eine Einplanung einer Maßnahme bedeutet nicht zwingend die Umsetzung der Maßnahme.

Er äußerte den Vorschlag des Büros, die Problematik mit den Einsatzzeiten der Freiwilligen Feuerwehr und der Rettungsdienste als eigene Kategorie im Maßnahmenkatalog zu berücksichtigen und zeigte ein Beispiel, wie der Katalog aussehen könnte. Weitere Kategorien sind der Zeithorizont, Priorisierung und ein grober Kostenrahmen (unter 10.000 €, 10.000 €-100.000€, über 100.000 €). Nach Lösung der Problematik der Einsatzzeiten soll eine erneute Prüfung stattfinden.

–> Ein Stimmungsbild aus dem Rat ergab, dass die Vorgehensweise für den Maßnahmenkatalog so in Ordnung ist.

Die Verkehrsprognose ist noch nicht ganz abgeschlossen und wird im August nachgereicht. Enthalten ist eine weitere Prognose, wie sich der Verkehr ohne Maßnahmen und mit Maßnahmen verändern würde.

Mögliche Verkehrsumlegungen wurden mit ihren Auswirken gezeigt und diskutiert:

V1Anbindung Nord-Ost-Spange an die B17, Auffahrt Königsbrunn Nord“, jedoch ohne Möglichkeit der Weiterfahrt ins Zentrum von Königsbrunn.
V2 „Anbindung Nord-Ost-Spange an die B17, (neue) Anschlusselle Haunstetten Süd“, in
Planungsgemeinschaft mit der Stadt Augsburg.
V3Umwidmung der Römerstraße zur Einbahnstraße

Bei Umsetzung V1: Entlastung der Krumbacher Straße, Bahnhofstraße, Königsbrunner Straße und Bischof-Ulrich-Straße wird prognostiziert, dafür mehr Verkehr in der Hochstraße, Augsburger Straße und der Ostumfahrung sowie der Wertachstraße.

Bei Umsetzung V2: Entlastung und höherer Verkehr wären ähnlich wie bei V1 zu erwarten.

Bei Umsetzung V3: Entlastung der Römerstraße und Poststraße, geringe Verkehrszunahme in der Hoch- und Lindauer Straße.

Weiteres Vorgehen:

  • Erstellung des textlichen Vorabzugs
  • Kalibrierung / Validierung der Prognosedaten
  • Versand/Vorabzug Maßnahmenkatalog zur Durchsicht
  • Beschlusssitzung am 26.9.2023

Aufgrund des Ablaufs der Förderfrist muss der Bericht zum Konzept bereits im September im Stadtrat beschlossen werden. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen sind dabei nicht ausgeschlossen, fallen dann jedoch nicht mehr unter die Fördermaßnahme.

Es folgen auszugsweise Beiträge aus der anschließenden Diskussion:

Claudia Lautenbacher (SPD) erkundigte sich zu V1 und V2 ob die Mehrbelastung des Verkehrs in Wertachstraße und Innenstadt wirklich so gegeben seien. Es wäre nur eine Zunahme um ca. 500 Fahrzeuge pro Tag, aber ansonsten nur eine Verlagerung des Verkehrs und die Frage, was nun mehr belastet werden soll, muss diskutiert werden. Auch beim LKW-Verkehr, der sich durch die Innenstadt zieht, wird es kaum Verlagerungen geben, obwohl es eine adäquate Umfahrung gibt. Sie stellte anschließend noch die Frage, ob diese Zahlen an die obere Verkehrsbehörde weitergegeben wurden und doch noch eine Möglichkeit bestünde, den LKW-Verkehr auszuweisen. Es bestünde die Möglichkeit das Durchfahrverbot mit in den Katalog aufzunehmen, um genauere Zahlen zu bekommen.

Clemens Bürger (Grüne) fragte nach, ob ein Tempolimit in der Innenstadt Auswirkungen auf den Durchgangsverkehr hätte und bezweifelte, ob V1 und V2 sinnvoll sind, wenn so viel versiegelte Fläche produziert wird und dafür eine Mehrbelastung im Verkehr entstehen würde. Bisher sei die Tempo 30 Zone nicht in Betracht gezogen worden, äußerte das Planungsbüro.

Dr. Armin Bergmann (SPD) beschäftigte sich weiter mit V3 und wunderte sich, über die Relation von 500 Autos mehr in der Innenstadt, da dies für die Planer keine zu große Belastung darstellte. Herr Nowak bestätigte, dass diese Zahl eher im unteren Bereich liegt und diese Zahl auch an einem starken Regentag zustande kommen könnte.

Zu den drei Planfällen äußerte sich Franz Handschuh (FBU). V 2 mache für seine Fraktion keinen Sinn. Sinn würde aber die Anbindung Königsbrunn Nord machen (V1), aber nur wenn eine Nord-West-Spange um Bobingen verlaufen würde, um die Innenstadt nicht noch mehr zu belasten. Eine Überraschung stellte die Anmerkung im Plan, dass keine Durchfahrmöglichkeit durch Königsbrunn bestehen würde in der V2, dar. Er fragte, ob dies im Umkehrschluss bedeute, dass Bobingen ebenfalls gewisse Verkehrsteilnehmer ausschließen könne. Bei der Maßnahme V3 plädierte die FBU Fraktion dafür, einen Versuch für sechs Monate zu starten, um dann die Anwohner in die Entscheidung bei der Umwidmung miteinzubeziehen. Bürgermeister Förster wies daraufhin, dass die konkrete Umsetzung noch nicht heute diskutiert werden sollte, stellte aber einen Feldversuch, beispielsweise für die Römerstraße, in Aussicht.

Johanna Ludl (SPD) erkundigte sich ebenfalls noch, wo die Zahlen des LKW-Verkehrs herkämen. Planer Nowak konnte dazu keine genaueren Angaben machen. Stadtrat Johannes Bögler (CSU) wies daraufhin, dass die Busse einen nicht unerheblichen Teil der Zahlen ausmachen würden. Den Aspekt nahm Herr Nowak gerne mit.

Michael Ammer (FBU) hakte bezüglich der unbeantworteten Frage von Franz Handschuh nach, warum es beim B17 Nord Anschluss keine Durchfahrtmöglichkeit nach Königsbrunn geben soll und wie diese Aussage in der Sitzungsvorlage zu verstehen sei. Politische Gründe nannte Herr Nowak in aller Kürze. Herr Weis schloss sich an, dass vielleicht Herr Thierbach mehr Auskunft geben könnte und er nur informiert wurde, dass Gespräche stattgefunden hätten und die Angst bestünde, in Königsbrunn würden sich mehr innerstädtische Verkehrsströme ergeben. Es soll aber kein absoluter Ausschluss des Anschlusses sein, so Herr Weis.

Lukas Geirhos (Grüne) möchte festhalten, dass Autos scheinbar immer noch viel Raum einnehmen innerhalb der Diskussion. Außerdem schlug er vor, Informationstechnologien zu nutzen, um beispielsweise Routen festzulegen, die den Hinweg zum Feuerwehrhaus erleichtern und eine schnellere Hinfahrt ermöglichen.

TOP 5: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte; Erfahrungsbericht

Die Stadt Bobingen ist seit dem 01.01.2022 Mitglied beim gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte. Seither wird sowohl der fließende als auch der ruhende Verkehr in Bobingen überwacht. Frau Haupeltshofer, Geschäftsführerin des Gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte, stellte den Bericht vor.

Im Anschluss folgten einige Nachfragen zu den Kategorien und der Sinnhaftigkeit des Fußwegs in der Römerstraße. Außerdem fragte Clemens Bürger nach der unterschiedlichen Handhabung in Baden-Württemberg, weil dort viele fest installierte Überwachungsstationen zu finden sind. Dies sei grundsätzlich eine politische Entscheidung, antwortete Frau Haupeltshofer. Eine teilstationäre Überwachung sei aber durch das gemeinsame Unternehmen möglich.

TOP 6: Antrag auf Entlassung des Grundstücks Fl. Nr. 298 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 13 aus dem Sanierungsgebiet “Innenstadt”

Aufgrund einer Teilung des Grundstücks, das vorher nur zu Teilen im Sanierungsgebiet lag, bekamen alle neuen Grundstücke den Vermerk “Sanierungsgebiet Innenstadt”. Um dem Eigentümer keinen Nachteil entstehen zu lassen, soll dieser Vermerk gelöscht werden. Herr Schöler schilderte kurz den Sachverhalt und sprach die Empfehlung der Verwaltung aus.

Beschlussvorschlag:

–> einstimmig angenommen

TOP 7: Aquamarin Bobingen; Einreichung von Förderanträgen

Zu Beginn verlas Herr Peiker die Sitzungsvorlage:

Ende Juni 2023 gab es einen „Projektaufruf 2023“ zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Laut der Veröffentlichung vom 19.06.2023 stehen hierfür Bundesmittel in Höhe von 400 Mio. Euro für die Förderung von Projekten der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zur Verfügung. Die geförderten Maßnahmen sollen von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung sein, sowie von hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sollen zudem von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein. Damit möchte der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen unterstützen, insbesondere bei Schwimmhallen und Sportstätten.

Eine Einreichung eines Förderantrags bei der Regierung von Schwaben bezüglich eines Zuschusses zur Schwimmhalle für den Schulunterricht ist noch nicht erfolgt.

Anschließend zeigte er eine beispielhafte Darstellung des Bades und verwies nochmals auf den Hubboden in Längsrichtung mit Trennmöglichkeit.

Bürgermeister Förster fasste den Auftrag aus der Aprilsitzung – Beschäftigung mit einem kleineren Bad / Raumvolumen und Akquirierung möglicher Fördermittel – zusammen. Die Einreichung des Antrags bedeutet noch keine letztendliche Umsetzung des Bades.

Diskussion:

Herwig Leiter (CSU) betonte die Wichtigkeit der Beantragung der Fördermittel, um sich letztlich nichts zu verbauen.

Franz Handschuh (FBU) betonte, dass Fördermittel, wenn möglich, unbedingt abgegriffen werden sollten. Die FBU Fraktion setzte sich allerdings nochmals mit den vorhandenen Zahlen für dieses Konzept auseinander (ca. 15 bis 18 Mio Euro Baukosten). Falls die Fördermittel sehr hoch ausfielen, müsste durch die Stadt immer noch mehr als die Hälfte alleine für den Bau gestemmt werden. Die Betriebskosten und die Investitionskosten würden  ca. 1,7 Mio pro Jahr betragen und blieben der Stadt weiterhin auf Jahre erhalten, was sich die Stadt Bobingen nicht alleine leisten könne.

Die FBU findet ein Bad in Bobingen wichtig und notwendig, kann sich dies aber nur mit einem interkommunalen Unterhalt des Bades aufgrund der hohen Unterhaltskosten vorstellen, zumal 70 Prozent der Besuchenden nicht aus Bobingen, sondern aus den umliegenden Gemeinden kommen. Dies passe nicht zur für den September geplanten Überprüfung der freiwilligen Leistungen unserer eigenen Vereine.

Aufgrund der Vorstellung der Informationen zu Hollandbädern im vergangenen Werk- und Betriebsausschuss stellte Franz Handschuh (FBU) eine Beispielrechnung vor:

8 Bahnen “25/21 Hallenbäder GmbH” – Hollandbad

Teilbarer Hubboden auf 3 Bahnen in der Längsrichtung

  • Bau geschätzt: 18 Mio € brutto
  • Betriebskosten in 30 Jahren 36 Mio € (laut Auskunft von “25/21 Hallenbäder GmbH” das zweifache der Investitionskosten) = 1,2 Mio € jährlich
  • Bei Investition von 18 Mio € und Zuschuss von 8 Mio € bedeutet dies, dass 10 Mio € fremdfinanziert werden müssen
  • Bei 4 % Verzinsung bedeutet dies in 30 Jahren einen Kapitaldienst von 15,5 Mio €
  • Kapitaldienst und Betriebskosten belaufen sich dann bei zu erwartender Maximalförderung auf 51,5 Mio €
  • Das entspricht einem jährlichen Haushalts-Finanzmittelbedarf von 1,72 Mio €
  • Bei einer Badnutzung von 30 % durch Bobinger Bürger bedeutet dies jedoch auch eine jährliche Finanzierung der Bürger umliegender Gemeinden in Höhe von 1.200.000 € durch Bobinger Steuerzahler
  • Gleichzeitig wurde im letzten Hauptausschuss vereinbart, dass in vier Sitzungen die freiwilligen Leistungen an KiTas, Sportvereinen, Musikeinrichtungen, der Vereinsförderung oder der Drittelbezuschussung auf den Prüfstand gestellt werden

Konsequenz aus Sicht der FBU lautet deshalb:

  • Grundsätzlich unterstützt unsere Fraktion nahezu jede Form der Fördermittelakquise
  • Ein Hallenbadneubau kann aus unserer Sicht nur noch interkommunal durch den Landkreis Augsburg und nicht durch die Stadt Bobingen erfolgen, ebenso wie der Betrieb dieser Anlage
  • In Zeiten zusätzlicher Belastungen für die Kommunen ist es nicht alleinige Aufgabe einzelner Kommunen, für den Bau und den Betrieb von Hallenbädern – auch für große Teile des Umlandes – zu sorgen
  • Staat und Landkreis haben diese Aufgaben zu übernehmen und damit die Verantwortung, den Kindern Schwimmunterricht sowie die Möglichkeiten der Ausübung von Sport und den Erhalt der Gesundheit zu ermöglichen
  • Die anstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen können als passender Zeitpunkt genutzt werden, die sich dort bewerbenden Kandidatinnen und Kandidaten zu deren Verantwortung diesbezüglich zu befragen

Helmut Jesske (SPD) bedankte sich bei Herrn Peiker für die Zusammenstellung der Sitzungsvorlage und stellte die Zustimmung seiner Fraktion in Aussicht. Außerdem fragte er nach dem Stand der Gespräche mit Königsbrunn. Erster Bürgermeister Klaus Förster konnte lediglich die Antwort von Königsbrunns Bürgermeister Feigl wiedergeben, die eine kleine Lösung des Bades ausschloss. Allerdings wurde es in keinem Königsbrunner Gremium bisher diskutiert.

Lukas Geirhos (Grüne) möchte eine Aufforderung durch den Stadtrat an die Landesregierung verfassen, dass vernünftige Förderungen für diese Bäder generiert werden. Auf den Vorschlag ging Bürgermeister Förster nicht ein.

Georg Frey (CSU) wies darauf hin, dass egal aus welcher Sicht, einfach das Geld fehle, damals wie heute.

Rainer Naumann (FW) bat um Abstimmung und darum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Claudia Lautenbacher (SPD) informierte, dass der Landkreis Gutscheine für die Familien ausgeben werde, um das Schwimmenlernen der Kinder zu befördern.

Beschlussvorschlag:
1) Die Stadt Bobingen bewirbt sich mit dem Projekt „Ersatzneubau des Hallenbades
Bobingen“ um die Förderung aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Der Stadtrat billigt die Teilnahme am Projektaufruf 2023.


2) Der entsprechende Förderantrag ist durch die Verwaltung zu erarbeiten und beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung einzureichen.


3) Bezüglich des Finanzierungsanteils durch FAG-Mittel für eine Doppelübungsstätte wird die Verwaltung erst im Falle einer Aufnahme in das Bundesförderprogramm beauftragt, den FAG-Zuschussantrag bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen.

–> Die Beschlussvorschläge wurden einstimmig angenommen.

TOP 8: Genehmigung der öffentlichen Niederschriften: Sitzung vom 27.06.2023 und 39. Sitzung vom 04.07.2023

Franz Handschuh (FBU) merkte an, dass es “Streuobstwiese” heißen müssen und nicht “Streuungswiese”.

Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.

TOP 9: Wünsche und Anfragen

Bürger, Clemens (Grüne):

In der Siedlung gehe die Angst um, dass es für ca. 40 Kinder im Ort keinen Platz in der Schule gäbe – Zu diesem Sachverhalt seien in der Stadtverwaltung keine Informationen bekannt.

Ammer, Michael (FBU):

  • Wie weit ist der Stand mit der Heckeneinfassung der Wertstoffinsel in Bobingen Nord?
  • Ist die Überprüfung der Standsicherheit einer Grabstelle auf dem Bobinger Friedhof erfolgt?
  • Wie erfolgte die Platzvergabe für das Carsharing?

Ersteres und Zweiteres muss Bürgermeister Förster an die Verwaltung weitergeben, da ihm hierzu keine Informationen vorliegen. Die Plätze für das Carsharing wurden aufgrund der Erfahrung der Carsharingbetreiber festgelegt. Sie befinden sich nun am Rathaus und in Bobingen Nord beim Hotel Schempp.

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:12 Uhr.

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