18.12.2018 – Stadtrat

Tagesordnung Stadtrat 18.12.2018:

  • OP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Vorstellung Energiebericht 2017
  • TOP 3 Erweiterung der Mehrfamilienhauswohnanlage durch Aufstockung und Errichtung eines Verbindungsbaus (Tulpenweg, Asternweg und Winterstraße)
  • TOP 4 Stadtwerke; Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren
  • TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 54. Sitzung vom 27.11.2018
  • TOP 6 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

nicht anwesend waren die Stadträte Dr. Wild (SPD) und Naumann (FW).

TOP 1: Berichterstattung

Laut Bürgermeister Müller (SPD) wird zwischen März und Oktober 2019 eine Brückensanierung in der Max-Fischer-Straße unter Vollsperrung durchgeführt werden. Des weiteren sei die Unterführung in der Bischof-Ulrich-Straße seit 15.00 Uhr für den Verkehr geöffnet. Die Polizei wäre bereits vor Ort und würde Geschwindigkeitsüberschreitungen ahnden.

TOP 2: Vorstellung Energiebericht 2017

Frau Dr. Koenig-Hoffmann vom Energieteam kündigte an, dass es ab dem Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale einmal wöchentlich eine kostenlose Energieberatung geben werde.

Des weiteren führte sie die Energiebilanz in den Bereichen “Strom, Wasser und Wärme” aus. Der Bedarf an “Wärme” konnte durch geeignete Maßnahmen deutlich reduziert werden, der Stromverbrauch dagegen nur minimal. Der Wasserverbrauch hingegen ist leicht angestiegen.

Am Energieverbrauch in Bobingen entfällt auf die kommunalen Liegenschaften ein Anteil von 2% (Wirtschaft: 57 %, Verkehr: 21 %, Haushalte: 20%).


Beschlussvorschlag: Der Energiebericht wurde vom Stadtrat zustimmend zur Kenntnis genommen. -> einstimmig.


TOP 3: Erweiterung der Mehrfamilienhauswohnanlage durch Aufstockung und Errichtung eines Verbindungsbaus (Tulpenweg, Asternweg und Winterstraße)

Ein Bauträger hatte beantragt, im Stadtteil Bobingen Siedlung eine Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme an mehreren Mehrfamilienhäusern durchzuführen. Die bestehenden Satteldächer sollten abgebrochen und die Häuser um zwei Vollgeschosse mit Flachdach aufgestockt werden. Durch die Gesamtmaßnahme entstünden 84 barrierefreie Wohneinheiten zwischen 45 und 119 qm.

Bürgermeister und Verwaltung waren der Ansicht, dass sich dieses Gebäude nicht in die Umgebung einfüge, da es in der Siedlung keine viergeschossige Bauweise gebe. Auch der Kreisbaumeister des LRA teile laut Auskunft von Stadtbaumeister Thierbach diese Einschätzung.

Auf ein Schreiben des Antragstellers, das am Mittag des Sitzungstages im Rathaus einging, wurde von Bürgermeister Müller hingewiesen. Er sah sich jedoch außer Stande, es inhaltlich vorzubereiten oder in der Sitzung zu verlesen.

Stadtrat Leiter (CSU) begrüßte das Bauvorhaben: Barrierefreiheit, Losgelöstheit von staatlichen Förderprogrammen, keine Bindung an Vermögenswerte bei der Vergabe der Wohnungen, positive Auswirkungen im Hinblick auf die dreifach überzeichnete Grundstücksvergabe im Neubaugebiet Siedlung Nord, Entlastung der Stadt bei eigenen Projekten dieser Art – dies alles spräche für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Auf der baulichen Seite wäre die Aufstockung mit netto drei Metern nicht übertrieben, eine Flächenversiegelung würde im Gegensatz zu Neubaumaßnamen unterbleiben, Stellplätze würden in ausreichender Anzahl hergestellt. Problematisch sah Stadtrat Leiter, dass die Stadt an dieser Stelle eine viergeschossige Bauweise ablehne, jedoch im eigenen Konzept nördlich der Kirche ein viergeschossiges Gebäude plane.

Stadtrat Jesske (SPD) befürchtete aufgrund der massiven Bebauung das Entstehen von sozialen und gesellschaftlichen Problemen.

Stadtrat Handschuh (FBU) wies auf die üppigen Freiflächen zwischen den Gebäuden hin und das Problem der Flächenversiegelung, würde ein derartiges Projekt im Rahmen eines Neubaus umgesetzt werden. Handschuh favorisierte ein Parkdeck mit zwei Etagen, um noch mehr Grünfläche zu erhalten.

Stadtrat Hauser (CSU) stellte ebenfalls fest, dass die Stadt bezüglich der Viergeschossigkeit möglicherweise mit verschiedenem Maß messe.

Stadtrat Mannes (SPD) verglich das Bauprojekt mit Plattenbauten aus der DDR, des weiteren führte er an: “Wir haben schon wegen viel kleinerer Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen verweigert!”


Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 12 zu 11 Stimmen erteilt (Dafür: 9 x CSU, 2 x FBU, 1 x Grüne – Dagegen: 9 x SPD inkl. Bürgermeister, 1 x WV, 1 x Grüne)


TOP 4: Stadtwerke; Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren

Der Werk- und Betriebsausschuss legte dem Stadtrat als Empfehlung die Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren nahe. Die Gebühren sollten sich laut Herrn Langert zum 01.01.2019 wie folgt verändern:

  • Verbrauchsgebühr Wasser: 1,47 €/m³ (bisher 1,35 €/m³)
  • Grundgebühr Wasser: 4,00 € / Monat (bisher 3,20 € / Monat)
  • Verbrauchsgebühr Abwasser: 1,49 € / Monat (unverändert)
  • Grundgebühr Abwasser: 4,00 € / Monat (bisher 2,50 € / Monat)

Die Verbrauchsgebühren würden somit um 4 % angehoben, die Grundgebühren um 40 %.


Die Gebührensatzung wurde mit zwei Gegenstimmen verabschiedet.


TOP 5: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 54. Sitzung vom 27.11.2018

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 6: Wünsche und Anfragen

Stadtrat Mannes erkundigte sich, warum der für 2019 in Bobingen geplante Landkreislauf offenbar nun doch in Wehringen stattfinde. Bürgermeister Müller wusste hierzu nur, dass der TSV Bobingen die Ausrichtung der Veranstaltung zurückgezogen hatte. Stadtrat Förster (CSU) äußerte sich nicht.

Ende öffentlicher Teil: 19.11 Uhr

2 Gedanken zu „18.12.2018 – Stadtrat“

  1. M.E. Haben sich die Befürworter der massiven Bebauung im Bereich Astern Tulpen usw, das Gelände überhaupt nicht angeschaut. M E, wird das ein Wohngetto mitten in der Siedlung. Durch den Verbindungsbau wird der einzige frei Fleck in dem Bereich zugebaut. M.E. Kann diese Maßnahme nicht mit dem Vorhaben beim Brunnenplatz verglichen werden. Sind Ihnen die Profitgier von Privatpersonen wichtiger als der Gesamteindruck. des Geländes. Außerdem muss auch beachtet werden, dass es für die Nachbarn unzumutbar ist. Das Argument dass Siedler ihre Häuser verkaufen und dort sich einmieten würden zeigt davon, dass sie die Umgebung nicht kennen. Nicht geschenkt würde ich mich dort einmieten!!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Franziska Stegherr

    1. Sehr geehrte Frau Stegherr,

      zunächst bitte ich Sie um Entschuldigung, dass unsere Antwort auf Ihre E-Mail vom 23.01.2019 bis heute gedauert hat. Wie Sie wissen, erledigen wir unsere Stadtratstätigkeit ehrenamtlich neben Familie, Beruf und manchmal auch weiteren Ehrenämtern. Gerade in der Zeit zwischen Dezember und März ist die Aufgabenflut für uns Stadträte sehr hoch, da wir in dieser Zeit mit den Haushaltsberatungen sehr stark gebunden sind. Allein hierfür ist das intensive Durcharbeiten von rund 400 Seiten Zahlenmaterial notwendig.

      Nun zu Ihrem Schreiben. Da mein Kollege Florian Vogl und ich dem Ansinnen einer Aufstockung der von Ihnen beschriebenen Wohnanlagen zugestimmt haben, müssen wir davon ausgehen, dass Sie auch uns beide meinen mit Ihrer Feststellung, dass wir uns das Gelände nicht angesehen hätten. Nachdem wir uns nicht kennen ist es Ihr Recht, das so zu vermuten.

      Ich darf Sie jedoch beruhigen – dem ist nicht so! Wir haben uns zunächst die von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Sitzungsvorlage erschlossen (durchgearbeitet), anschließend zusammen das besagte Gebiet in der Siedlung angesehen. Danach haben wir uns mit dem Bauwerber verabredet um seine „Sicht der Dinge“ zu erfahren. Dabei wurden uns Pläne über das geplante Bauvorhaben vorgelegt, ein 3-D-Modell des betreffenden Gebietes vorgestellt, in dem die derzeitige Variante dargestellt ist und in der auch eine Simulation des Geländes dargestellt werden konnte, wie es nach der Aufstockung der Wohnanlagen aussehen würde.

      Unsererseits kamen im Verlauf des Gespräches mit dem Bauwerber mehrere Fragen auf, die wir dann auch gestellt haben. So war für uns wichtig, wie die Anlieger um die Wohnanlagen zum geplanten Bauvorhaben stehen. Außerdem haben wir aus FBU-Sicht vorgegeben, die Darstellung der Stellplätze nicht ausschließlich ebenerdig zu betrachten, sondern zumindest einen gewissen Teil in 2 Ebenen zu überplanen, um so auch wertvolle Flächen zu erhalten, die danach ökologisch genutzt werden können (dies habe ich in der Stadtratssitzung auch so wiedergegeben).

      Ausgestattet mit diesen und weiteren Informationen haben wir anschließend in der FBU-Fraktionssitzung über unsere Einschätzung und die weitere Vorgehensweise diskutiert. Unsere Entscheidung, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, haben wir natürlich vor allem davon abhängig gemacht, dass wir im Umgriff der Sanierung der Siedlung die im Stadtrat einstimmig verabschiedeten Handlungsbereiche ernst nehmen. Darin heißt es unter Punkt

      „2.1. Handlungsbereiche mit dazugehörigen Maßnahmen
      Ausgehend von der städtebaulichen Analyse der Gutachten, den vielfachen Gesprächen und Beteiligungsformaten mit den örtlichen Akteuren und den gesetzten Zielen der Stadtteilsanierung wurden Handlungsbereiche und dazugehörige Maßnahmen erarbeitet:“

      bei Unterpunkt 3 heißt es:
      „Innenentwicklung und Werterhalt privater Bausubstanz:
      Erneuerung und Sanierung zentrumsnaher Geschosswohnungsbauten“

      Sicher verstehen Sie, dass wir uns an einstimmig verabschiedete Beschlüsse halten. Wäre es anders, so wären wir entweder bei der ersten Beschlussfassung von falschen Argumenten ausgegangen, oder wir ignorieren einen Beschluss, den wir selbst mitgetragen haben. Da wir in der FBU-Fraktion weder oberflächlich bei Beschlussfassungen agieren, noch beliebig Argumente austauschen, war unsere konsequente Haltung, der Anfrage das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

      Nun haben wir als Demokraten aber natürlich Verständnis, dass nicht alle Bürger, in diesem Falle Sie, unsere Einschätzung teilen müssen. Wenn Sie begründete Einwände haben, die eine Verhinderung dieser Baumaßnahme erfordern, so stehen wir selbstverständlich für weitere Gespräche bereit. Wir würden uns freuen, wenn Sie davon Gebrauch machen würden.

      Zum letzten Punkt Ihrer E-Mail möchte ich gerne wie folgt antworten: „Die Profitgier von Privatpersonen“ wie in Ihrer E-Mail beschrieben ist uns natürlich nicht wichtiger als der „Gesamteindruck des Geländes“. Auch hier haben wir uns im Vorgespräch bei dem Bauwerber kundig gemacht und nach dessen Mietpreisvorstellungen gefragt. Die uns gegebene Antwort war fair, nachvollziehbar und bewegt sich im Rahmen einer Mietpreisvorstellung, die auch die Stadt Bobingen bei der Berechnung eines etwaigen Mietzinses in einem städtischen Neubau am Brunnenplatz kalkuliert hat. Für uns als FBU-Vertreter ist es deshalb nicht akzeptabel, von Profitgier zu sprechen, solange keine Aussagen des Vermieters bekannt sind und zudem Mietpreisvorstellungen in ähnlicher Höhe geplant sind wie seitens der Stadt Bobingen. Diese Aussage ist nicht haltbar!

      Wenn Sie Frau Stegherr „nicht geschenkt“ in ein dortiges Mietobjekt einziehen würden, so ist das auch zu akzeptieren. Vermutlich haben Sie in der Siedlung selbst ein schönes zu Hause. Das ist Ihnen auch zu wünschen. Wenn jedoch andere Mieter in diese Wohnungen einziehen wollen, so hoffen wir doch alle, dass auch denen ein angenehmer Aufenthalt gegeben ist und sie sich in der Siedlung wohl fühlen.

      Wir für unseren Teil werden weiterhin versuchen, unsere Entscheidungen rational, verlässlich und im Sinne unserer Bobinger Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Dazu gehört, wie von den Vertretern der FBU Bobingen bekannt, eine grundlegende Information vor jeder Entscheidung!

      Mit herzlichen Grüßen,

      Franz Handschuh
      Fraktionsvorsitzender der FBU Bobingen

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