19.12.2023 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 1.1 Verabschiedung Herr Peiker
  • TOP 1.2 Durchführung einer Ortssprecherwahl
  • TOP 2 sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
  • TOP 3 Städt. Friedhof; Erlass einer neuen Bestattungsgebührensatzung
  • TOP 4 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 44. Sitzung vom 24.10.2023
  • TOP 5 Wünsche und Anfragen
  • TOP 6 Gemeinsames Kommunalunternehmen Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen Anstalt des öffentlichen Rechts (A.d.ö.R.); hier: Jahresabschluss 2022

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Bürgermeister Förster (CSU) wird durch Armin Bergmann (SPD) vertreten (er selbst kann dadurch nicht als Stadtrat vertreten werden), Lukas Geirhos (Grüne) kam um 18:07 Uhr, Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) war entschuldigt.
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Fabian Koppel (Hauptamtsleiter), Rainhard Schöler (Bauverwaltung)
  • Extern: Bernd Munz (LARS Consult GmbH), Martin Gösele (Vorstand Wertachkliniken)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1: Berichterstattung

TOP 1.1: Verabschiedung Herr Peiker

Christian Peiker (Leiter Hochbauamt) verlässt nach 17 Jahren die Stadt Bobingen und wechselt an die Technische Hochschule Augsburg. Sein Dank gilt besonders seinen Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung, besonders denen im Hochbauamt, in welchem er selbst gearbeitet hat.

TOP 1.2: Durchführung einer Ortssprecherwahl

Durch den ausgeschiedenen Stadtrat Frey, ist ein Ortssprecher für Reinhartshausen zu wählen. Bis zum 30.12.2023 können Vorschläge eingereicht werden. Am 21.01.2024 findet die Wahl in Reinhartshausen statt. Wahlberechtigt sind volljährige Bürgerinnen und Bürger aus Reinhartshausen.

TOP 2: sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

In der Singoldhalle waren rund 35 Zuhörer anwesend.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) erläutert nochmals den Sachverhalt:

  • es gab eine Änderung, daher hat eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden
  • Gesetzgeber legt Fokus auf Windkraftausbau
  • privilegiert bedeutet: Keine öffentlichen Belange beeinträchtigt + Erschließung ist gesichert
  • hätte der Stadtrat nicht den sachlichen Teilflächennutzungsplan in Auftrag gegeben, wäre überall Windkraft möglich gewesen (ohne Einschränkung), so gibt es eine städtebauliche Steuerung durch die Stadt Bobingen

Anschließend geht Rainhard Schöler (Bauverwaltung) auf die Stellungnahme einer Bürgerin ein. Sie beschreibt das Verfahren als menschenverachtend, äußert Infraschall-Bedenken und führt weitere Punkte an, die ihrer Meinung nach gegen den Ausbau der Windkraft in Bobingen sprechen. Der Verwaltungsmitarbeiter geht nacheinander sachlich auf die einzelnen Punkte ein und erläutert, dass oftmals die wissenschaftlichen Grundlagen oder erforderlichen, seriösen Quellen für entsprechende Behauptungen fehlen.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) gibt weiter Einblick in die Thematik: Rotmilan (Artenschutz), Fledermaus-Schutz, Schutz von Flora und Fauna, Rotor-in/Rotor-out, Nacebo-Effekt, sinkende Immobilienpreise, Landwirte im Außenbereich, Schlagschatten, etc.

Zweiter Bürgermeister Bergmann (SPD) merkt an, dass in einer vergangenen Sitzung kritisiert wurde, dass die Stadtratsmitglieder relativ schnell die einzelnen Punkte abhandeln. Hier sei gesagt, dass ein Großteil der Diskussionen bereits in den Ausschüssen stattgefunden hat und die erforderlichen Unterlagen von den verantwortlichen Personen vor der Sitzung bereits gelesen wurden. Die Stadtratssitzung diene nur noch dem Verabschieden oder Ablehnen einzelner Punkte, darum wird bei einer Vielzahl an Einwendungen relativ zügig abgestimmt.

Gaby Böhm (FW) liest eine vorbereitete Stellungnahme für ihre Fraktion vor:

  • Bürgerbedenken wurden geäußert
  • Abstand der Windkraftanlagen war und ist ein sensibles Thema
  • gesetzliche Vorgaben zwingen zum Handeln -> die Fraktion der Freien Wähler werde daher allem zustimmen, außer aus der Diskussion ergibt sich ein anderer Sachverhalt

Bernd Munz (Büro LARS Consult GmbH) moderiert durch die öffentlichen Belange (auszugsweise Zusammenfassung):

NrWerBeschlussvorschlag
1Regierung von OberbayernKenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
-> einstimmig.
2Regierung von SchwabenKenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
-> einstimmig.
3Regionaler PlanungsverbandKenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
-> einstimmig.
4Amt für Ernährung, Landwirtschaft, …Kenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
–> einstimmig.
5Landratsamt Augsburg
– Rodung von Bäumen
– Rotor-out
– Wasserversorgung
Kenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
–> einstimmig.
6BundeswehrKenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
–> einstimmig.
7Bayernets GmbHKenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
–> einstimmig.
8AmprionKenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
–> einstimmig.
9Schwaben Netz GmbHKenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
–> einstimmig.
10LEW Verteilnetz GmbHKenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
–> einstimmig.
11Gemeinde Gessertshausen
– Trinkwasserbrunnen
Kenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
–> einstimmig.
12Eisenbahn BundesamtKenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
–> einstimmig.
13Tiefbauamt Stadt BobingenKenntnisnahme, keine Änderung an der Planung
–> einstimmig.

Anschließend stellt Bernd Munz die eingereichten Bürgeranfragen vor und erläutert die Bedenken und Anregungen darin. Themen waren unter anderem: Artenvielfalt, Fledermausaktivitäten, Umsetzung grüner Ansprüche der Stadtbevölkerung durch ländliche Bevölkerung, 100-jähriges Hochwasser, Rückzug von Norwegen aus Windkraft, Aussiedlerhof, etc.

Die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger wurden vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Es werden keine Änderungen an der Planung durchgeführt.
–> Abstimmung: einstimmig.

Dem Feststellungsbeschluss wurde anschließend einstimmig zugestimmt.

Michael Spatz (Ortssprecher Waldberg) äußert die Bitte, dass bei weiteren Verhandlungen der Verwaltung zum Thema Windkraft besonders auf die Abstände und Blickschneisen geachtet werden sollte –> das war ein Hauptanliegen der Bürgerinnen und Bürger.

TOP 3: Städt. Friedhof; Erlass einer neuen Bestattungsgebührensatzung

Der Bobinger Friedhof sollte nach haushaltsrechtlichen Vorschriften eine kostendeckende Einrichtung sein. Gebühren müssen daher wiederkehrend neu berechnet und angepasst werden. Das Büro Weiher hat dies gemacht, die nachfolgend aufgeführten Neukalkulationen sollen zum 01.01.2024 beschlossen werden.

1. Gebühren für die Überlassung und den Wiedererwerb von Sarggrabstätten

Nr.WasNeuBisher
aEinzelgrabstätte600 €410 €
bFamiliengrabstätte mit zwei Grabplätzen900 €610 €
cFamiliengrabstätte mit vier Grabplätzen1.200 €1.210 €
dFamiliengrabstätte mit sechs Grabplätzen1.500 €1.210 €
eEinzelgrabstätte im Schmetterlingsgrab380 €380 €

2. Gebühren für die Überlassung und den Wiedererwerb von Urnengrabstätten

Nr.WasNeuBisher
aUrnenerdgrabstätte645 €450 €
bUrnenwandnische für zwei Urnen2.389 €1.350 €
cUrnenwandnische für vier Urnen4.760 €2.700 €
dKolumbariumnische für zwei Urnen2.400 €1.300 €
eAnonyme Erdgrabstätte1.800 €1.200 €
fBaumgrabstätte für eine Urne2.700 €1.500 €
gBaumgrabstätte für zwei Urnen (Röhre)2.300 €2.700 €

Gebühren für die Nutzung der Friedhofseinrichtung

Nr.WasNeuBisher
1für die Nutzung der Leichenräume (Aufbewahrung, je Tag)100 €40 €
2für die Benutzung der Kühlzellen (je Tag)60 €40 €
3für die Benutzung der Trauerhalle240 €220 €
4für die Einstellung einer Aschenurne bis zur Beisetzung100 €61 €
5Vorhaltekosten Infrastruktur (Trauerhalle) je Sterbefall80 €wurde bisher nicht erhoben

Diskussion gab es über den Punkt 2g), da hier eine Baumgrabstätte für zwei Urnen günstiger wäre, als für eine Urne.

Rainer Naumann (FW) spricht sich für eine prozentuale Erhöhung der Kosten aus. Seiner Kalkulation nach würde der neue Preis für eine Baumgrabstätte für zwei Urnen bei 4.200 Euro liegen.

Edmund Mannes (SPD) fällt es schwer hier eine Aussage zu treffen, das Büro Weiher wird sich hier schon Gedanken gemacht haben.

Franz Handschuh (FBU) schlägt vor, dass die zwei Zeilen von f) und g) getauscht werden.

Nr.WasNeuBisher
fBaumgrabstätte für eine Urne2.300 €1.500 €
gBaumgrabstätte für zwei Urnen (Röhre)2.700 €2.700 €

Über die Gebührenanpassungen (inkl. der Zeilenanpassung) wurde anschließend abgestimmt.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Änderung der Gebührensätze für die städtischen Friedhöfe zum 01.01.2024 auf Grundlage der durchgeführten Kalkulationen.
–> Abstimmung: 5 dagegen (3x SPD, 2x CSU – Bögler, Dangl) – Rest dafür -> angenommen.

TOP 4: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 44. Sitzung vom 24.10.2023

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 5: Wünsche und Anfragen

Johannes Bögler (CSU) bittet darum, dass die Informationsbroschüre zu den geplanten Erhöhungen der Friedhofsgebühren anschaulich und nachvollziehbar gestaltet wird.

Michael Spatz (Ortssprecher Waldberg) weist daraufhin, dass die letzte Fahrt von Bobingen Bahnhof nach Waldberg bereits um 16:45 Uhr ist. Durch die Fahrplanänderung des AVV musste die Mittagsbetreuung frühzeitig beendet werden.

Katja Treischl (Grüne) merkt an, dass sie auch einmal am Krankenhaus 20min warten musste, da kein Bus gefahren ist. Sie wünsche sich, dass der AVV das entsprechend in der App anzeigt.

TOP 6: Gemeinsames Kommunalunternehmen Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen Anstalt des öffentlichen Rechts (A.d.ö.R.); hier: Jahresabschluss 2022

Martin Gösele (Vorstand der Wertachkliniken) hat den Jahresabschluss 2022 vorgestellt. Entgegen der vergangenen Jahre haben die Wertachkliniken im Jahr 2022 rote Zahlen geschrieben. Fazit: deutlicher Anstieg der Personal-, Energie- und Materialkosten.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss des gemeinsamen Kommunalunternehmens Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen (…) billigend zur Kenntnis.
–> Abstimmung: einstimmig.

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:20 Uhr.

3 Gedanken zu „19.12.2023 – Stadtrat“

  1. TOP 1.2: Durchführung einer Ortssprecherwahl

    Durch den ausgeschiedenen Stadtrat Frey, ist ein Ortssprecher für Reinhartshausen zu wählen. Bis zum 30.12.2023 können Vorschläge eingereicht werden. Am 31.01.2023 findet die Wahl in Reinhartshausen statt. Wahlberechtigt sind volljährige Bürgerinnen und Bürger aus Reinhartshausen.

    Fehlerteufel: Es muß 21.01.2024 heißen

    Es gibt in Burgwalden Bedenken / Zweifel, ob die Ortssprecherwahl gem. den Vorschriften der Bayer.Gemeideordnung Art.60 a GO durchgeführt wird.
    Zum Stichtag 18. Jan.1952 waren Reinhartshausen und Burgwalden gemeinde-politisch gesehen ein Ortsteil. Waren Burgwalder gleichberechtigt bei Gemeinderrats- und Bürgermeisterwahl usw

    Wir sehen Vorschlags- und Wahlberechtigung auch für die Burgwalder !

    Unsere Abklärungen laufen …

    1. Nachdem den Burgwaldern nun nach Anfrage an die Stadt Bobingen passives und aktives Wahlrecht eingeräumt wurde galt unsere erneute Nachfrage nun dem Vorschlagsrecht.
      Die Frist 30.12.2023 ist nämlich verstrichen !
      Wir haben Bedenken, ob die Wahl wie vorgesehen rechtskonform ist !

  2. TOP 1.2 : Ortsprecher
    Hier bedarf es einer Richtigstellung ! Aufgrund einer konkreten, schriftlichen Anfrage eines Burgwalder Bürgers ist es nun amtlich ! Nicht nur Reinhartshauser sind wahlberechtigt sondern auch die Burgwalder haben aktives und passives Wahlrecht ! In Abklärung ist derzeit wie nun das terminlich verstrichen Vorschlagsrecht zu beurteilen ist.

Kommentar verfassen