2019 – Ausbau der Querungshilfe Wertachstraße

Ausbau der Querungshilfe in der Wertachstraße zum Fußgängerüberweg

Antrag der FBU-Fraktion

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,

hiermit beantragen wir, die FBU-Fraktion, den Ausbau der Querungshilfe mit Mittelinsel in der Wertachstraße zu einem Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen gemäß RASt 06, 6.1.8.5, der Fußgängern nach § 26 Abs. 1 StVO Vorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr einräumt.

Begründung:

Berichten besorgter Eltern zu Folge, kommt es an der Querungshilfe in der Wertachstraße, aufgrund des hohen Verkehrsaufkommen während des Berufsverkehrs in den Morgenstunden, immer häufiger zu gefährlichen Situationen mit Schulkindern.

Diese möchten die Wertachstraße auf ihrem Schulweg von südlicher Richtung kommend überqueren, um den Schulbus an der Bushaltestelle in der Hirtenstraße zu erreichen. Nachdem die aktuelle Verkehrsregelung dem Fahrzeugverkehr Vorfahrt gewährt, ist es den Kindern oft mehrere Minuten lang nicht möglich die Straße sicher zu überqueren. Den ankommenden Schulbus in Sichtweite, steigt der Motivationsdruck und damit die Risikobereitschaft der Kinder über die Straße zu kommen. Es wurde schon beobachtet, dass Kinder sich direkt auf die Fahrbahn stellten, um den Fahrzeugverkehr für ihre Schulkameraden zu stoppen.

Zusätzlicher Bedarf der sicheren Straßenüberquerung an dieser Stelle, wird vermutlich durch die zukünftigen Bewohner der Einrichtung des Dominikus-Ringeisen-Werkes entstehen. Auch diese werden den Überweg direkt vor dem Eingang ihres zukünftigen Zuhauses nutzen, um auf dem Weg zur Arbeit den Anschluss an den ÖPNV durch die Haltestelle in der Hirtenstraße zu nutzen.

Auch wenn das Verkehrsaufkommen aktuell wohl noch nicht die unteren Richtwerte der Einsatzgrenzen für einen Fußgängerüberweg (mit Zebrastreifen) von 50 Fußgängern bei 200 bis 300 Kraftfahrzeugen in der Spitzenstunde erreicht, sollte hier im Sinne der Sicherheit von Schulkindern und Menschen mit Handicap vorbeugend gehandelt werden.

Dies wird auch in der Richtlinie (R-FGÜ, 1, RASt, 6.1.8.5; EFA, 3.3.4) empfohlen, in der es heißt:

„In begründeten Ausnahmefällen können Fußgängerüberwege auch bei unter 50 Fußgängern/h zum Einsatz kommen. Dies kommt z.B. in Frage, wenn über einen längeren Zeitraum des Tages Fußgänger regelmäßig punktuell, z. B. aufgrund einer Wegebeziehung die Fahrbahn überqueren, ohne dass ein Spitzenwert von 50 Fußgängern/h erreicht wird. Falls in solchen Fällen der Fußgängerüberweg für besonders schutzbedürftige Personen angelegt werden soll, empfehlen sich Kombinationen mit ergänzenden baulichen Maßnahmen oder verkehrsrechtlichen Anordnungen.“

Wir bitten unseren Antrag in der nächsten Sitzung des Bauausschusses oder Stadtrates zu behandeln, und unsere Kollegen und Kolleginnen Stadträte den Ausbau der Querungshilfe zum Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen zum Wohle der Schulkinder zu beschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Handschuh, Florian Vogl
Fraktionsvorsitzender und stellv. Fraktionsvorsitzender

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