Tagesordnung Bauausschuss:
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Vorstellung des städtebaulichen Rahmenplans zum Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses in Waldberg-Kreuzanger
- TOP 3 Bauleitplanung
- TOP 3.1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Point V“; Billigungs- und Auslegungsbeschluss – Tischvorlage
- TOP 3.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, I. Planungsabschnitt“; Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – Tischvorlage
- TOP 4 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
- TOP 4.1 Isolierte Abweichung, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
- TOP 4.2 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 798 und 799 der Gemarkung Bobingen
- TOP 4.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 207 der Gemarkung Bobingen, Hochstr. 17a; Stellplatzablöse
- TOP 4.4 Neubau eines Bungalows mit Carport auf dem Grundstück Landshuter Allee 14, Fl.Nr. 103/27 der Gemarkung Bobingen
- TOP 4.5 Voranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fraunhoferstr. 2, Fl.Nr. 736/14 der Gemarkung Bobingen
- TOP 4.6 Voranfrage zur Ablöse eines Stellplatzes für eine Nutzungsänderung (Nebengebäude zu Wohnnutzung) auf dem Grundstück Max-Fischer-Str. 24, Fl.Nr. 3643/2 der Gemarkung Bobingen
- TOP 4.7 Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Landshuter Allee 2, Fl.Nr. 103/84 der Gemarkung Bobingen
- TOP 5 Voranfrage zum Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Bobinger Zehentstadels zu einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen auf dem Grundstück Hochstraße 61, Fl.Nr. 171/0 der Gemarkung Bobingen
- TOP 6 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 4. Sitzung vom 10.11.2020
- TOP 7 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit im Bauausschuss
- Stadtrat Abbenseth wurde durch Stadtrat Kaufmann vertreten (beide CSU)
- Stadtrat Bürger (Grüne) kam später (17:12 Uhr)
- Zuhörerschaft: 19 Personen
- Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbauamt), Barbara Tugemann (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), Klaus Wassermann (GWB)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung (TOP 1 – 7)
TOP 1: Berichterstattung
Keine Berichterstattung.
TOP 2: Vorstellung des städtebaulichen Rahmenplans zum Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses in Waldberg-Kreuzanger
Rainer Thierbach stellte den Sachverhalt näher vor:
Der Verein „D´Schwarzachtaler“ möchte als Bauherr das Projekt „Dorfgemeinschaftshaus in Waldberg-Kreuzanger“ realisieren. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) in Krumbach ist zuständig für das Dorferneuerungsprojekt. Der zentrale Standort „Festplatz“ wurde hierfür favorisiert. Vorgabe für eine Förderung des Projektes ist ein städtebaulicher Rahmenplan, indem dargestellt wird, wie das Projekt zur Aufwertung der Dorfmitte beiträgt. Eine Auflistung von Rahmenbedingungen und ein Raumprogramm entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.
Anschließend stellte Herr Glogger vom Architekturbüro „3+architekten“ den Rahmenplan näher vor:
An das Projekt wurden 2 Randbedingungen gestellt:
- Festzeltbetrieb soll uneingeschränkt möglich sein
- Bebauung des Nachbargrundstücks soll berücksichtigt werden
Eckpunkte des Dorfgemeindehauses:
- Keine Unterkellerung (kleine Mulde müsste wegen Überschwemmung geschaffen werden)
- Dorfgemeindehaus hat zwei Eingänge
- Sanitäranlagen sind öffentlich in Dorfgemeindehaus zugänglich
- Gebäude an der Ecke Bobinger Straße / Bauernstraße mit ca. 5 Wohneinheiten geplant (entsprechende Parkplätze sind oberirdisch vorgesehen)
Armin Bergmann (SPD) fragte in Bezug auf die Finanzierung, welcher Rahmen für das Projekt vorgesehen sei. Bürgermeister Förster (CSU) antwortete, dass seiner Meinung nach, nicht bis 2024 gewartet werden solle, da dies ein falsches Signal an den Verein „D´Schwarzachtaler“ und das Ehrenamt im Allgemeinen ist. Eine Staffelung der Gelder in den Jahren 2021 bis 2023 sah Förster als realistisch an. Monika Müller-Weigand (Grüne) erkundigte sich, ob es denn schon konkrete Vorstellung über die Bauweise des Hauses gibt (Holz bzw. Stein) und wie die Heizungsanlage aussehen soll. Bürgermeister Förster antwortete, dass in einem ersten Schritt erstmal die Zustimmung des Bauausschusses erforderlich sei und anschließend entsprechende Mittel bereit gestellt werden würden. Die Entscheidung über die konkrete Realisierung der erfragten Punkte liegt dann beim Bauherren selbst und nicht beim Bauausschuss bzw. dem Stadtrat, so Förster.
Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss billigt die heute vorgestellte Rahmenplanung als Grundlage für die weitere Projektausarbeitung und Umsetzung.
–> Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.
TOP 3: Bauleitplanung
TOP 3.1: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Point V“; Billigungs- und Auslegungsbeschluss – Tischvorlage
In der Sitzung vom 10.11.2020 hat sich der Bauausschuss mit dem weiterentwickelten Entwurf des Bebauungsplanes „Point V“ befasst. Aufgrund der Diskussionen und Beschlusslage hat das Planungsbüro entsprechende Unterlagen erarbeitet. Von den Fraktionen CSU und Freie Wähler (FW) wurde ein Antrag eingereicht, dass für das Baugebiet eine zentrale Energieversorgung zu planen ist und ein Carsharing-Angebot zur Verfügung gestellt werden soll.
Herr Hofer (Planungsbüro „raumsequenz“) stellte anschließend mögliche Standorte des Carsharing-Angebots und einer zentralen Energieversorgung vor.
- Carsharing: Multifunktionsfläche (Ecke Schwettingerweg und Lechallee)
- Zentrale Energieversorgung (zwei Standortvorschläge): Nähe Krumbacher Straße bzw. in derzeitiger Ackerfläche „Point V“)
Fünf Parkplätze könnte sich Herr Hofer an genannter Stelle für das Carsharing vorstellen, bei Bedarf vielleicht auch sechs oder sieben.
Herwig Leiter (CSU) dankte Herrn Hofer und sprach sich für den vorgestellten Carsharing-Standort aus, da es sowohl Bewohner der geplanten „Point V“ und des alten Baugebietes erreicht. Die zentrale Energieversorgung muss nun geplant werden, da es sonst nicht mehr passiert, so Leiter. Er merkte ebenso an, dass städtische Einrichtungen wie das Freibad bzw. die Realschule, etc. ebenfalls mögliche Abnehmer dieser zentralen Energieversorgung sein könnten und dies bei der Wahl eines geeignetes Standortes berücksichtigt werden sollte. Herr Hofer und Frau Tugemann verwiesen darauf, dass Einfamilienhäuser entsprechend heutiger Standards meist weniger Energiebedarf haben, als Mehrfamilienhäuser (MFH). Mit KFW40 sei nicht sicher, wie viel Energie diese MFH überhaupt noch verbrauchen würden, so Barbara Tugemann. Alle Fraktionen sprachen sich für das Carsharing-Angebot aus. Clemens Bürger (Grüne) hinterfragte, ob eine zentrale Energieversorgung aufgrund der Einfamilienhäuser und der Transportverluste sinnvoll sei. Wenn man die Energieabnehmerstandards hochschrauben würde, dann wäre Nahwärme unlukrativ, so Bürger.
–> Der Beschlussvorschlag wurde einstimig angenommen. Folgende Änderung wurde berücksichtigt: das Carsharing wird wie beschlossen weiterverfolgt, die zentrale Energieversorgung vorerst noch nicht, da hierzu erst weitere Informationen eingearbeitet werden müssen.
TOP 3.2: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, I. Planungsabschnitt“; Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – Tischvorlage
Die Beschlussvorschläge 1 – 7 wurden einstimmig angenommen (siehe Sitzungsvorlage).
TOP 4: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
TOP 4.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
Wurde vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen.
TOP 4.2: Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 798 und 799 der Gemarkung Bobingen
Beschlussvorschlag: Dem Antragsteller wird der Bau einer 36 m x 20 m großen Halle mit Satteldach genehmigt, insofern die Halle (Außenbereich) für landwirtschaftliche Zwecke gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dient und die Wandverkleidung nicht reflektierend ausgeführt wird.
–> Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.
TOP 4.3: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 207 der Gemarkung Bobingen, Hochstr. 17a; Stellplatzablöse
Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses in E+D Bauweise. Vorhandene Nebengebäude werden abgebrochen, ein Ladengeschäft bleibt weiterhin bestehen. Durch den geplanten Neubau entfallen zwei bisher im Hof vorhandene Kfz-Stellplätze. Insgesamt ergibt sich für den Bestand und den Neubau ein Bedarf von 9 Stellplätzen (8 Stellplätze können nachgewiesen werden). Der Antragsteller beantragt die Ablöse eines Stellplatzes. Im innerstädtischen Bereich wurden aufgrund der teilweise beengter Platzverhältnisse bereits mehrfach Stellplatzablösungen zugestimmt.
Beschlussvorschlag: Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Fertiggaragen und einer Ablöse eines Stellplatzes stimmt der Bauauschuss zu.
–> Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.
TOP 4.4: Neubau eines Bungalows mit Carport auf dem Grundstück Landshuter Allee 14, Fl.Nr. 103/27 der Gemarkung Bobingen
Die Antragsteller planen den Bau eines Flachdach-Bungalows. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Point I“ und steht im Widerspruch zu einigen Festsetzungen (siehe Sitzungsvorlage). Dem Bauausschuss wird empfohlen das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.
–> Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig verweigert.
TOP 4.5: Voranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fraunhoferstr. 2, Fl.Nr. 736/14 der Gemarkung Bobingen
Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück ein Doppelhaus und ein Mehrfamilienhaus errichten (Details siehe Sitzungsvorlage). Trotz Nachfragen der Verwaltung wurden seitens des Antragssteller die Angaben nicht weiter präzisiert. Es fehlen Angaben zur Anzahl der geplanten Wohneinheiten und deren Größe im Mehrfamilienhaus, sowie zu den Zufahrten und offenen Stellplätzen.
–> Das gemeindliche Einvernehmen zur Voranfrage über die Errichtung eines Doppelhauses und eines Mehrfamilienhauses wurde einstimmig verweigert.
TOP 4.6: Voranfrage zur Ablöse eines Stellplatzes für eine Nutzungsänderung (Nebengebäude zu Wohnnutzung) auf dem Grundstück Max-Fischer-Str. 24, Fl.Nr. 3643/2 der Gemarkung Bobingen
Auf dem genannten Grundstück befindet sich neben dem Wohnhaus im östlichen Grundstücksbereich ein größeres Nebengebäude. Die Antragstellerin strebt an, dieses Nebengebäude, als sogenanntes „Tiny-House“ mit einer Wohnfläche von ca. 44 m² nutzen zu wollen. Zwei Stellplätze müssen für das bestehende Wohnhaus nachgewiesen werden, die Antragstellerin kann allerdings aufgrund des Grundstückzuschnitts und der Bebauung nur einen Stellplatz nachweisen. Den fehlenden Stellplatz möchte Sie ablösen. Ohne einen konkreten Bauantrag kann keine Stellplatzablöse gestellt werden, so Barbara Tugemann.
Auf Vorschlag der Verwaltung soll die Antragstellerin nochmals überprüfen, ob der zweite Stellplatz untergebracht werden kann.
Der Bauausschuss willigte einstimmig ein.
TOP 4.7: Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Landshuter Allee 2, Fl.Nr. 103/84 der Gemarkung Bobingen
Auf dem Grundstück wurde ein Sichtschutz mit einer Höhe von fast 3m errichtet. Der Sichtschutz widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Das gemeindliche Einvernehmen zur nachträglichen Genehmigung des Sichtschutzes wurde einstimmig verweigert. Die Bauherren sind zur Beseitigung des Sichtschutzes aufgefordert.
TOP 5: Voranfrage zum Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten Bobinger Zehentstadels zu einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen auf dem Grundstück Hochstraße 61, Fl.Nr. 171/0 der Gemarkung Bobingen
Der Antragsteller möchte den denkmalgeschützen ehemaligen Zehentstadel sanieren und zu einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen umbauen. Alle erforderlichen 14 Stellplätze kann der Antragsteller nicht nachweisen. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der Sanierung und Umnutzung des Baudenkmals um einen Ausnahmefall. Bei der beantragten Ablöse wäre aus Sicht der Verwaltung vertretbar, für das Baudenkmal eine ansprechende Freifläche mit wenigstens etwas Grün zu schaffen und nicht den ganzen Vorbereich zur Hochstraße hin mit Stellplätzen versiegeln zu müssen. Der bestehende alte Apfelbaum („Hausbaum“) muss in diesem Fall vom Antragsteller erhalten werden und bei altersbedingtem Entfall zwingend durch einen Obstbaum mit maximal möglicher Pflanzgröße ersetzt werden.
Der Bauausschuss stellte eine Ablöse von vier Stellplätzen einstimmig in Aussicht.
TOP 6: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 4. Sitzung vom 10.11.2020
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 7: Wünsche und Anfragen
Keine Wünsche bzw. Anfragen
Ende des öffentlichen Teils ca. 19:00 Uhr.
Zu Top 4.7: Die Ablehnung halte ich für absolut richtig, denn der fortschreitenden Verschandelung muss konsequent Einhalt geboten werden.