05.07.2022 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Vorstellung Entwurf Geh- und Radweg Hoechster Straße
  • TOP 3 Errichtung einer neuen Bushaltestelle in der Wertachstraße
  • TOP 4 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 4.1 Isolierte Befreiungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 4.2 Neubau einer Kindertagesstätte mit drei Krippen- und vier Kindergartengruppen auf dem Grundstück Fl. Nr. 24 der Gem. Bobingen, Krumbacher Str. 6
  • TOP 4.3 Neubau von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 125/67 der Gem. Bobingen, Dr.-Kämpf-Str. 22
  • TOP 4.4 Neubau einer Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 677/13 der Gem. Bobingen, Peter-Heinlein-Str. 5
  • TOP 4.5 Neubau eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/8 der Gem. Bobingen, Hermann-Hesse-Str. 7a
  • TOP 4.6 Neubau einer landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 15/3 der Gem. Kreuzanger, Mösle
  • TOP 4.7 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Carport und Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 3338/35 der Gem. Bobingen, Donaustr. 24
  • TOP 4.8 Neubau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 554/4 der Gem. Bobingen, Hochfeldstr. 6
  • TOP 4.9 Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nr. 298/3, 298/4, und 298/5 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 9 und 11
  • TOP 4.10 Antrag auf Verlängerung der Duldung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2919/56 der Gem. Bobingen, Meisenweg 2
  • TOP 4.11 Nutzungsänderung von Gewerbe- und Wohnflächen auf dem Grundstück Fl. Nr. 762/45 der Gem. Bobingen, Boschstr. 6 a
  • TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 20. Sitzung vom 10.05.2022 und der 21. Sitzung vom 31.05.2022
  • TOP 6 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Armin Bergmann (SPD) vertrat den krankheitsbedingt fehlenden Ersten Bürgermeister Förster (CSU)
  • Der eingesprungene Stadtrat Bergmann wurde durch Edmund Mannes (beide SPD) vertreten
  • Für Florian Vogl war Franz Handschuh (beide FBU) anwesend.
  • Martin Gschwilm wurde durch Gaby Böhm (beide FW) vertreten
  • Verwaltung: Martin Weis (Tiefbauamt), Rainhard Schöler (Stadtplanung) und Rainer Thierbach (Stadtbauamt)
  • Extern: Christian Dobrindt (Ingenieurbüro GbR – Hoechster Str.)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Rainer Thierbach (Stadtbauamt) wies auf die Anmeldung für die Bürgerwerkstatt in der Aula der Dr. Jaufmann Mittelschule zum Thema “Nahverkehrskonzept” am 15.07.2022 um 16:00 Uhr hin. Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt hierbei unter www.stadt-bobingen.de. Die Stadträtinnen und Stadträte sollen Werbung machen, aber bitte darauf achten, dass nicht zu viele Anmeldungen durchgeführt werden.

Zweiter Bürgermeister Bergmann (SPD) gab bekannt, dass der Tagesordnungspunkt (TOP) 4.4 nach dem TOP 4.11 behandelt wird.

TOP 2: Vorstellung Entwurf Geh- und Radweg Hoechster Straße

Am 10.11.2020 hat sich der Bauausschuss für einen Geh- und Radweg an der Hoechster Straße ausgesprochen. Christian Dobrindt vom gleichnamigen Planungsbüro wurde mit der Planung beauftragt und stellte zusammen mit Martin Weis (Tiefbauamt) die erarbeiteten Ergebnisse den Ausschussmitgliedern näher vor:

  • Entgegen der ursprünglich geplanten Situierung an der Westseite, soll der Geh- und Radweg (G+R) auf der Ostseite errichtet werden (Gründe: kein Grunderwerb notwendig, kein zusätzliches Bauwerk über den Singoldablassgraben)
  • Neue G+R verläuft vom Kreisverkehr der Krumbacher Str. über den Parkplatz des TSV-Geländes bis zur Zufahrt des Tennisheims.
  • zwei Querungsmöglichkeiten (Mittelinseln) sind vorgesehen: Michael-Schäffer-Straße und auf Höhe des Tennisheims
  • Ballfangnetz an Hoechster Str. wird versetzt, Abstände für TSV Bobingen werden eingehalten
  • sieben Bäume müssen gefällt werden (Fällung zwischen 01.10.2022 und 28.02.2023)
  • G+R mit 2,50 m Breite geplant. Zur Hoechster Straße hin ist ein 1,50 m breiter Grünstreifen vorgesehen

Das Planungsbüro hat zudem eine zweite Variante ausgearbeitet:

  • getrennter Geh- und Radweg (Gehweg: 1,80 m breit, Radweg: Angebotsstreifen mit 1,25 m auf Fahrbahn)
  • Verwaltung rät von diesem Vorschlag ab.

Die Beleuchtung der Hoechster Str. soll im Zuge der Errichtung des Geh- und Radweges ergänzt werden. Der Bau des G+R soll im Herbst 2022 erfolgen und im Frühjahr 2023 fertiggestellt sein. Im Haushalt sind 225.000 Euro für die Tiefbauarbeiten eingestellt, nach aktuellen Berechnungen (Juli 2022) – inkl. Versetzung des Ballfangzaunes – liegen die Kosten bei rund 343.000 Euro. Für die Beleuchtung sind 35.000 Euro angesetzt, der Abruf von Fördermitteln wird noch geprüft.

Elisabeth König (CSU) erkundigte sich, ob wirklich zwei Querungshilfen an den genannten Stellen notwendig seien und ob ausgehende Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr durch die unmittelbar angrenzende Querungsinsel behindert werden könnten. Christian Dobrindt (Planungsbüro) wies daraufhin, dass für die Berechnung der Durchfahrtsbreite an der Stelle ein deutlich größeres Fahrzeug als die Einsatzwägen der Feuerwehr herangezogen worden sind.

Im Verlauf der Diskussion wurde das erhöhte Tempo in der Hoechster Str. thematisiert. Clemens Bürger (Grüne) erkundigte sich, ob als Gegenmaßnahme nicht die ausladende Straße (lädt zum Rasen ein) verengt werden könnte, um dem entgegen zu wirken. Das Tiefbauamt und das Planungsbüro sprachen sich mit Stadtrat Handschuh (FBU) gegen diese Maßnahme aus, da besonders in Feuerwehreinsätzen eine breitere Straße hilfreich ist, wenn Einsatzfahrzeuge vom Feuerwehrhaus wegfahren und Freiwillige mit den privaten Autos zum Feuerwehrhaus einrücken.

Stadtrat Handschuh (FBU) wies zudem daraufhin, dass er bereits im März 2022 entsprechende Fördermöglichkeiten per E-Mail an Ersten Bürgermeister Förster (CSU) gesendet hat. Er bat diese Informationen nochmal zu prüfen, auch in Kombination mit der geplanten “Stadt und Land”-Förderung.
Wichtig war ihm hierbei, dass der Maßnahmenbeginn nicht vor Zusage der Fördermittel erfolgt.

Zudem erkundigte sich der Fraktionsvorsitzende der FBU, ob eine adaptive Beleuchtung oder eine Dauerbeleuchtung in der Hoechster Str. eingesetzt wird. Martin Weis (Tiefbaumt) antwortete, dass hier eine adaptive Beleuchtung für Fahrradfahrer zwar verträglich wäre, jedoch Autofahrer stören könnte. Er riet von dieser Variante ab.

Die Verwaltung sicherte die von Franz Handschuh (FBU) geforderte Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr zu, die Schleppkurvengestaltung in der Hoechster Str. nochmals abzustimmen. Entsprechende Fördermöglichkeiten werden recherchiert.

Beschlussvorschlag:
Der Geh- und Radweg wird in Variante 1 beschlossen. Die Beleuchtung wird entlang der Trasse errichtet (Erdkabel + LED).
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 3: Errichtung einer neuen Bushaltestelle in der Wertachstraße

Am 26.04.2022 hat der Hauptausschuss die Errichtung einer Bushaltestelle in der Wertachstraße beschlossen. Anwohner der Wertachstraße äußerten Bedenken in Bezug auf die Verkehrssituation und zu erwartende Geräuschbelästigungen. Die Anwohner laden zu einem Ortstermin ein, um die Situation zu erörtern.

Beschlussvorschlag: Das Projekt wird wie geplant forgesetzt.
–> Abstimmung: 9 : 2 – dafür (3x CSU, 2x SPD, 2x Grüne, 1x FW, 1x Zweiter BGM), dagegen (2x FBU)

TOP 4: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 4.1: Isolierte Befreiungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die vollständige Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 4.2: Neubau einer Kindertagesstätte mit drei Krippen- und vier Kindergartengruppen auf dem Grundstück Fl. Nr. 24 der Gem. Bobingen, Krumbacher Str. 6

Die Bauherrin möchte eine KiTa mit drei Krippen- und vier Kindergartengruppen in zwei Vollgeschossen errichten, wobei das zweite Vollgeschoss im Dachgeschoss liegt. Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig, wenn es sich unter anderem in die Eigenart der Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Bei dem näheren Umfeld handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet bzw. Mischgebiet.

Laut Stellplatzsatzung sind sieben PKW-Stellplätze sowie vier Fahrrad-Stellplätze erforderlich. Insgesamt finden sich auf dem Grundstück 17 PKW-Parkplätze wieder, da zehn davon für das angrenzende Wohngebäude nachgewiesen werden müssen. Insgesamt werden zehn Fahrrad-Stellplätze für das Vorhaben errichtet.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 4.3: Neubau von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 125/67 der Gem. Bobingen, Dr.-Kämpf-Str. 22

Der Antragsteller beabsicht zwei Einfamilienhäuser und zwei Doppelgaragen neu zu errichten. Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Es handelt sich um ein reines Wohngebiet. Hinsichtlich der Grundstücksflächen fügt sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Ebenso werden die im Bereich der geplanten Grenzgaragen die erforderlichen Abstandsflächen derzeit nicht eingehalten.

Herwig Leiter (CSU) sprach sich für den Vorschlag der Sitzungsvorlage aus.

Edmund Mannes (SPD) argumentierte, dass eine weitere Bebauung nicht als Einzelfallentscheidung zugelassen, sondern Teil einer Gesamtrahmenplanung sein sollte.

Franz Handschuh (FBU) schlug nach einiger Zeit einen Kompromiss vor: das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt, anschießend eine entsprechende Rahmenplanung für das Umfeld vorgenommen werden.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund oben genannter Punkte nicht erteilt.
–> Abstimmung: 5 dafür, 6 dagegen –> gemeindliches Einvernehmen wird somit erteilt.

TOP 4.4: Neubau einer Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 677/13 der Gem. Bobingen, Peter-Heinlein-Str. 5

Der Neubau einer Lagerhalle mit einer Betriebsleiterwohnung und einer Grundfläche von 14,6 m x 12,0 m soll neu gebaut werden. Die Lagerhalle soll Baustoffe wie Steine, Ziegel, Mörtel, etc. lagern und als Technik- und Sozialraum für die Baufirma dienen. Darüber – im Obergeschoss – ist eine Betriebsleiterwohnung geplant. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein Gewerbegebiet.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird verweigert, da eine ausnahmsweise Zulassung einer Betriebsleiterwohnung vom Bauherren nicht ausreichend begründet wurde.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 4.5: Neubau eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/8 der Gem. Bobingen, Hermann-Hesse-Str. 7a

Das bestehende Wohnhaus soll abgerissen und durch einen neuen Dreispänner (vier Wohneinheiten) mit vier Fertiggaragen, sowie Stellplätzen errichtet werden.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Zudem ist das Vorhaben wegen des mangelnden Stellplatznachweises nicht genehmigungsfähig.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 4.6: Neubau einer landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 15/3 der Gem. Kreuzanger, Mösle

In der Sitzung vom 15.09.2021 war das Vorhaben bereits Bestandteil der Bauausschusssitzung, damals wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Kreisbaumeister und die Untere Naturschutzbehörde sollten jedoch beteiligt werden. Der Kreisbaumeister hat in Bezug auf den Standort und die Dominanz des Gebäudes erhebliche Bedenken geäußert. Zwei Alternativstandorte wurden vorgeschlagen: beide Standorte nordwestlich der bestehende Anlage.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird ausgesprochen.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 4.7: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Carport und Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 3338/35 der Gem. Bobingen, Donaustr. 24

Ein neues Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Carport und Geräteraum soll gebaut werden.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Genehmigungsverfahren wird nicht erteilt, da die Stellplatznachweise bisher noch nicht erbracht wurden.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 4.8: Neubau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 554/4 der Gem. Bobingen, Hochfeldstr. 6

Ein Wohngebäude mit sechs Wohneinheiten, einer Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen soll neu gebaut werden. In der Tiefgarage sollen neun Stellplätze untergebracht werden, sechs Stellplätze sind oberirdisch vorgesehen. Die geforderten Stellplätze konnten nachgewiesen werden. Aus Verwaltungssicht fügt sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht in das nähere Umfeld ein.

Herwig Leiter (CSU) argumentierte, dass über zusätzliche Verdichtung neu nachgedacht werden muss.

Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) konnte sich nach einiger Zeit auch mit der kubischen Bauform des Gebäudes anfreunden. Er zweifelte jedoch bei der Massivität des Gebäudes.

Rainhard Schöler (Stadtplanung) wies daraufhin, dass das Baugesetzbuch hier klare Regeln vorgibt. Man könne das Recht nicht einfach auslegen wie man möchte. Geringfügige Überschreitungen wären vertretbar, jedoch nicht in der vorgestellten Variante.

Franz Handschuh (FBU) schlug vor, mit dem Bauherren reden, ob statt dem Obergeschoss ein zurückgesetztes Penthouse errichtet werden kann.

Monika Müller-Weigand (Grüne) erkundigte sich, ob die Nachbarn mit der vorgestellten Bauweise einverstanden sind. Der Verwaltung war hier nichts bekannt.

Edmund Mannes (SPD) stimmte den Ausführungen von Rainhard Schöler (Stadtbauamt) zu.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
–> Abstimmung: 5 : 6, damit wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

TOP 4.9: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nr. 298/3, 298/4, und 298/5 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 9 und 11

Rainhard Schöler (Stadtplanung) und Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) führten in die komplexe Thematik ein. Aus Verwaltungssicht könne dem Bauvorhaben in der vorgestellten Variante nicht zugestimmt werden. Ausschlaggebend sind mehrere Abweichungen und Befreiungen, zudem werden Kritierien des Bebauungsplanes noch nicht eingehalten. In mehreren Gesprächen mit dem Bauwerber wurde auf diese Punkte hingewiesen.

Beispielsweise werden Baugrenzen überschritten, die Versiegelung der Fläche um das 1,2-fache beantragt, Anträge auf Baumfällungen gestellt, die Baukörper als zu massiv empfunden, etc.

Rainhard Schöler (Stadtplanung) erklärte, dass zukünftige Entscheidungen bzgl. des angrenzend geplanten Ärztehauses auch hier Gültigkeit haben. Dies könnte noch für Diskussionen sorgen.

Edmund Mannes (SPD) fand die Vorstellung des Bauvorhabens interessant, beide Seite (Stadt und Bauherr) müssten zu einem Kompromiss finden.

Franz Handschuh (FBU) plädierte für ein Aufeinanderzugehen, denn ein gemeinsames Interesse der Stadt Bobingen und des Bauherrn ist erkennbar. Zudem schlug er vor, den Bauherrn in eine Sitzung des Stadtrates einzuladen, um Fragen zu klären.

Herwig Leiter (CSU) regte an, in Abstimmung mit dem Kreisbaumeister Lösungen zu finden.

Beschlussvorschlag: Das Vorhaben konnte in vielen Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans genügen. Nicht alle erforderlichen Abweichungen / Befreiungen wurden beantragt und begründet. Das gemeindliche Einvernehmen wird deshalb vorerst nicht erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 4.10: Antrag auf Verlängerung der Duldung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2919/56 der Gem. Bobingen, Meisenweg 2

Der Antragsteller bittet um Verlängerung einer befristeten Duldung eines Holzgebäudes. Das nördlich befindliche Objekt diente zur Unterbringung eines Fahrradanhängers zum Transport von Kleinkindern.
Beschlussvorschlag: Dem Antrag wird nicht stattgegeben. Das Holzgebäude muss zeitnah (innerhalb von 3 Monaten) zurückgebaut werden.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 4.11: Nutzungsänderung von Gewerbe- und Wohnflächen auf dem Grundstück Fl. Nr. 762/45 der Gem. Bobingen, Boschstr. 6 a

Vertreter der CSU und FBU sprachen sich für den Bestandsschutz vormals genehmigter Betriebsleiterwohnungen auch bei Nutzungsänderung aus. Vertreter der Verwaltung, Grünen und SPD plädierten für eine konsequente Einzelfallprüfung. Um ein Kippen der Gebietsformen zu verhindern, sollten Betriebsleiterwohnungen (BLWs) möglichst vermieden werden. Hubert Geiger (FBU) warnte vor den Konsequenzen, ein Abriss von bestehenden BLWs wäre die Folge.

Beschlussvorschlag: Das gemeindlichen Einvernehmen wird verweigert.
–> Abstimmung: 5 : 6, somit wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

TOP 5: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 20. Sitzung vom 10.05.2022 und der 21. Sitzung vom 31.05.2022

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt!

TOP 6: Wünsche und Anfragen

  • Edmund Mannes (SPD) bat darum, den Stadtrat zeitnah über das Gutachten der Wertachkliniken zu unterrichten.

Ende des öffentlichen Teils um 21:00 Uhr.

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