08/2022 – Antrag der FBU-Fraktion zur Errichtung einer zusätzlichen Stelle für Klimaschutz – Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes unter geförderten Bedingungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte!

Die novellierte Kommunalrichtlinie fördert die erstmalige Erstellung eines integrierten
Klimaschutzkonzepts durch Klimaschutzmanager*innen.

Mit einem Klimaschutzkonzept wird ganz konkret aufgezeigt, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in unserer Kommune bestehen.

Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt.

Unter der Haushaltsstelle 1140 „Energieeinsparung und Klimaschutz“ des laufenden Verwaltungshaushalts sind für diese Aufgaben Einnahmen in Höhe von 10.000 € unter „Zuweisungen und Zuschüsse vom Land“ angesetzt.

Dem stehen veranschlagte Ausgaben in Höhe von 101.000 € gegenüber, unter anderem für:

Budget Energieteam20.000 €
Erstellung Klimaschutzkonzept14.000 €
Klimaschutzmanagement extern43.000 €
Sanierungsplanung12.000 €
Erhebung THG5.000 €
EEA-Programmbeitrag2.000 €
Hostinggeb. Solarpotentialkataster600 €

Die Aufgaben unserer Kommune bei den Anstrengungen zur Treibhausgasreduzierung sind aus unserer Sicht ebenso vorrangig wie die Erreichung der Klimaschutzziele zu sehen.

Mit der benannten Kommunalrichtlinie fördert der Staat genau die Aufgaben sehr großzügig, die in unserem städtischen Verwaltungshaushalt als Ausgaben durch Eigenmittel in Ansatz gebracht wurden.

Die bei der letzten Stadtratssitzung vorgeschlagene Förderung der Maßnahme über die KommKlimaFÖR deckt nur einen Teil der Investitionen ab.

Über die Nationale Klimaschutz-Initiative (nki) werden Ausgaben bezuschusst für:

  • Fachpersonal, das heißt ein*e Klimaschutzmanager*in, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird (für 3 Jahre, mindestens 50%-Stelle)
  • Eine zweijährige Anschlussfinanzierung ist möglich
  • Auf telefonische Rückfrage bei der nki wurde uns bestätigt, dass einer Stadt mit 18.000 EW max. Anspruch auf 1,5 Vollstellen, bei Vergütung nach TVÖD 9 bis 12, je nach Qualifikation, zustehen
  • die Vergütung externer Dienstleister für
    • die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung,
    • Dienstreisen und Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen wie Weiterbildungen oder Vernetzungstreffen
    • Zuwendungen auf Sachausgaben zur Beteiligung der relevanten Akteur*innen, bei Erstvorhaben max. 10.000 €
    • die professionelle Prozessunterstützung im Umfang von insgesamt bis zu zehn Tagen, das heißt von circa fünf Tagen pro Jahr,
  • Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, beim Erstvorhaben 5.000 €, bei Anschlussvorhaben sogar bis max. 20.000 €
  • Materialien, auch auf Seiten externer Dienstleister, die benötigt werden, um eine Akteursbeteiligung zu organisieren und durchzuführen
  • Dienstreisen für Weiterqualifizierungen, Netzwerktreffen, Fachtagungen und Infoveranstaltungen sowie Fahrten im allgemeinen Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements.
  • Bei geplanter Förderung nach KommKlimaFÖR (Landesmittel) können Bundesmittel der nki aus der Kommunalrichtlinie zusätzlich beantragt werden.
  • Beide Förderprogramme schließen gegenseitig in Kombination eine Förderschädlichkeit aus
  • Bei doppelter Förderung ist im Regelfalle eine Finanzierung durch 5 % Eigenmittel notwendig
  • Finanzschwache Kommunen, denen von der Kommunalaufsicht diese Finanzschwäche bestätigt wird, erhalten sogar eine 100-%-Förderung
  • Diese müsste nach der letzten Stellungnahme der Kommunalaufsicht, bei der Genehmigung des laufenden Haushalts, vorstellbar sein
  • Zu berücksichtigen sind die Sperrzeiten, zwischen Antragstellung und Antragsgenehmigung. Bei der nki beträgt die Bearbeitungszeit 4 – 6 Monate, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss abgeklärt werden

Deshalb beantragen wir, wie bereits in der letzten Stadtratssitzung vom 28.07.2022 vorgeschlagen

  • die zusätzliche Beantragung von staatlichen Fördermitteln über die geltende Kommunalrichtlinie der nki für oben genannte Aufgaben
  • die Prüfung über die Kommunalaufsicht des LRAs Augsburg, ob die Stadt Bobingen aufgrund der derzeitigen Schuldenlage als finanzschwach und damit erweitert förderfähig einzustufen ist

Von den angesetzten Ausgaben können, mit Ausnahme des Budgets für das Energieteam, vermutlich alle Ausgaben größtenteils durch Fördergelder finanziert werden und darüber hinaus noch deutlich mehr Investitionen. Dies schont unseren Haushalt und gibt Handlungsspielraum für andere städtische Aufgaben.

Unter folgenden Links:
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/implementierung-und-erweiterung-eines-energiemanagements

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-von-klimaschutzkonzepten-und-einsatz-eines-klimaschutzmanagements

werden alle relevanten Fragen beantwortet. Zudem besteht die Möglichkeit, unkompliziert über die Mitarbeiter*innen des Service- und Kompetenzzentrums : Kommunaler Klimaschutz (sk:kk) bereits vorab telefonisch bei offenen Fragen sowie bei der Antragstellung unterstützt zu werden.

Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben.

Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 90 bis 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

Zitat nki:

„Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.“

Unter dem Link:

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-von-klimaschutzkonzepten-und-einsatz-eines-klimaschutzmanagements/ausgewaehlte-klimaschutzmassnahmen-aus-einem-klimaschutzkonzept

wird beschrieben, wie zusätzlich bis zu drei vorbildhafte Klimaschutzmaßnahmen aus einem erarbeiteten Klimaschutzkonzept mit maximal 200.000 € gefördert werden.

Da die erhöhte Fördermittelbewilligung zum 31.12.2022 ausläuft, empfiehlt die FBU-Fraktion eine schnellstmögliche Klärung möglicher Förderanträge. Eine Abklärung noch vor der Sommerpause ist zu begrüßen!

Geplante und noch nicht umgesetzte Klimaschutzmaßnahmen, ebenso die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes (soweit noch machbar), sind auf den Zeitraum nach einer möglichen Fördermittelbewilligung zu strecken.

Aufgrund der bereits in der letzten Stadtratssitzung vom 28.07.2022 ausgeführten Erklärungen beider Förderprogramme sieht die FBU-Fraktion von einer nochmaligen Dirkussion im Plenum ab. Die oben schriftlich fixierten Details sollen dazu dienen, zeitnah die möglichen Kombinationsmöglichkeiten zu konkretisieren.

Über die Fortschritte der diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen bitten wir fortlaufend in denjeweiligen Gremien unterrichtet zu werden.

Mit kollegialen Grüßen

Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
Florian Vogl (Stellv. Fraktionsvorsitzender)

Kommentar verfassen