17.01.2023 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Brandschutzsanierung Dr.-Jaufmann-Mittelschule – Vorstellung Entwurfsplanung
  • TOP 3 European Energy Award, Reaudit März 2023: Beschluss zum engergiepolitischen Arbeitsprogramm
  • TOP 4 Bauantrag zur Erneuerung von Flutlichtmasten auf dem Grundstück Fl. Nr. 3555/2 der Gem. Bobingen, Ölänger
  • TOP 5 Allgemeine Information zu verschiedenen Themen der Stadtplanung und Stadtentwicklung: „Urbane Gebiete“, „Sektorale Bebauungspläne“ und „Mittelzentrum“
  • TOP 6 Änderung der Bayerischen Bauordnung, Einführung einer Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen, Bericht
  • TOP 7 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 25. Sitzung vom 08.11.2022 und der 26. Sitzung vom 08.12.2022
  • TOP 8 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Martin Gschwilm wurde durch Gaby Böhm (beide FW) vertreten
  • Verwaltung: Christian Peiker (Hochbauamt), Rainer Thierbach (Stadtbaumt), Rainhard Schöler (Stadtplanung)
  • Extern: Dr. Kerstin Koenig-Hoffmann (Klimaschutzmanagerin), Brigitte Kestler (Architektin)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Es erfolgte keine Berichterstattung.

TOP 2: Brandschutzsanierung Dr.-Jaufmann-Mittelschule – Vorstellung Entwurfsplanung

Eine Feuerbeschau wurde an der Dr.-Jaufmann-Mittelschule durchgeführt. Hier wurde ein Abgleich mit der letzten brandschutzrelevanten Genehmigung des Gebäudes (Bescheid vom 28.05.1999) vorgenommen. Der fehlende zweite Flucht- und Rettungsweg der Aula aus dem 1. OG wird als problematisch angesehen. Für die gesamte Schule wurde ein neues Brandschutzkonzept erstellt und in Verbindung mit einem Bauantrag eingereicht. Die beauftragte Architektin Brigitte Kestler stellte folgende Maßnahmen Ihrer Planung näher vor (auszugsweise):

  • außenliegende Fluchttreppe von Aula in Pausenhof
  • diverse Türen zu T30-Türen (verhindert Feuerdurchtritt für 30min) oder gegen vergleichbare vollwandige Türen tauschen
  • Austausch eines Fensters im OG, zudem Austausch von zwei defekten Fenstern
  • Austausch der Hausalarmanlage (Teilanlage) gegen eine Anlage, die das gesamte Schulgebäude überwacht (Handmelder + Rauchmelder)
  • Während Schulbetrieb ca. 650 Personen anwesend
  • Stahlpreise schwanken sehr
  • Fluchtreppe allein kostet rund ~72.000 Euro
  • Hausalarmanlage kostet rund ~ 44.000 Euro
  • Gesamtpreis für alle Maßnahmen ca. ~472.000 Euro (netto) bzw. ~ 572.000 Euro (brutto)
  • optional:
    • rund 100.000 Euro für Malerarbeiten in den Gängen (würde Frau Kestler nicht empfehlen)
    • rund 8.600 Euro (brutto) Malerarbeiten in der Aula (würde Frau Kestler empfehlen)

Bemerkung Bürgermeister Förster: Für 100.000 Euro könnten wir ja einen zusätzlichen Maler im Bauhof einstellen.

Armin Bergmann (SPD) erkundigte sich nach konkreten Kosteneinsparungen. Frau Kestler und Christian Peiker (Hochbauamt) antworteten, dass hier keine großen Kostenreduzierungen möglich sind. Die Kosten des Heizungsumbau liegen laut Schätzungen von Frau Kestler bei ca. 30.000 Euro, könnten aber variieren, da der Markt preislich stark schwankt.

In den Sommerferien 2023 sollen die Hauptarbeiten ausgeführt werden. Nicht störende Arbeiten können während dem Schulbetrieb stattfinden.

Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und beschließt das Erstellen der Werkplanung und die Vorbereitung der Ausschreibungen.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 3: European Energy Award, Reaudit März 2023: Beschluss zum engergiepolitischen Arbeitsprogramm

Die Stadt Bobingen erhielt in den Jahren 2015 und 2019 den European Energy Award, EAA. Nach vier Jahren erlischt die Zertifizierung und soll durch ein entsprechendes Audit am 14.03.2023 erneut bestätigt werden. Ein energiepolitisches Arbeitsprogramm mit entsprechenden Maßnahmen wurde vom Energieteam der Stadt Bobingen mit Prioritäten und Zuständigkeiten versehen. Frau Dr. Kerstin Koenig-Hoffmann stellte das Arbeitsprogramm näher vor:

  • Im Zuge der Haushaltsberatungen legt der Stadtrat u.a. folgendes fest: Verwaltungsaufgaben, Projekte und Maßnahmen der Stadt Bobingen nach Erfordernis und Priorität
  • Nicht nur Aspekte des Klimaschutz und Energieeffizienz spielen eine Rolle
  • Personal- und Finanzierungsgründe sind oft hinderlich bei Umsetzung
  • Daueraufgaben:
    • Solarpotenzialkataster
    • eigene Energieberatungsstelle
    • Angebot von Carsharing
    • Kindergartenprojekte
    • Schulprojekte
    • Öffentlichkeitsarbeit
  • Aufgaben mit begrenzter Dauer (in Umsetzung):
    • Nahmobilitätskonzept
    • ISEK
    • Neubau Kita Krumbacherstraße
    • Beauftragung Windgutachten
    • Tempo 30
    • E-Ladesäulen
  • noch nicht gestartet (in Planung):
    • PV-Anlagen zum Eigenbedarf in beiden Kläranlagen
    • Exkursion zu anderen eea Kommunen
    • Klimaneutrale Kommune 2035
    • Aufstellen von Mitfahrbänken

Clemens Bürger (Grüne) meldete sich zu Wort und schilderte seine Meinung in Bezug auf auf den European Energy Award (EEA) und die Rolle der Stadt Bobingen hierbei:

  • in den letzten drei Jahren blieben große Erfolge der Stadt Bobingen aus
  • “wir haben nichts vorzuweisen”
  • “Zahnloser Tiger”
  • “wir fallen zurück, kommen nicht voran”
  • Anforderungen an EEA sind gestiegen
  • Energieteam priorisiert wichtige Punkte, diese werden aber nicht angegangen
  • Anstatt einer Priorisierung sollte ein konkretes Enddatum für Maßnahmen / Projekte genannt werden

Rainer Thierbach (Stadtbauamt) schlug vor, in der nächsten Energieteamsitzung der Frage nachzugehen, was konkret gemacht werden soll.

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss billigt das Arbeitsprogramm des Energieteams. Zudem wird das Energieteam beauftragt, die Umsetzung der im Aktivitätenprogramm genannten Titel vorzubereiten.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 4: Bauantrag zur Erneuerung von Flutlichtmasten auf dem Grundstück Fl. Nr. 3555/2 der Gem. Bobingen, Ölänger

Die Erneuerung von Fluchtlichtmasten im Westen des Grundstücks wird beantragt: vier Masten abbauen, sechs neue Masten mit Scheinwerfern errichten. Das Vorhaben widerspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans.

Rainhard Schöler (Stadtplanung) wies darauf hin, dass es keine Bedenken in Bezug auf den Bau des Geh- und Radweges an der Hoechster Str. gibt.

Folgende Fragen wurden vom Stadtrat gestellt:

  • Claudia Lautenbacher (SPD): Zahlt die Stadt Bobingen 1/3 der Stromkosten für Fluchtlichtmasten? Antwort: nein, das zahlt der Antragsteller alleine
  • Hubert Geiger (FBU): Beim nächsten mal bitte nicht Ölanger schreiben, sondern konkreten Antragsteller nennen
  • Gaby Böhm (FW): können nicht nur vier Masten, anstatt sechs aufgebaut werden? Antwort: Die neue LED-Technik braucht sechs Masten zum Beleuchten des kompletten Fußballfeldes.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Notwendige Auflagen des Landratsamtes Augsburg und der unteren Naturschutzbehörde sind einzuhalten.
–> Abstimmung: 11 dafür, 2 dagegen (Müller-Weigand und Bürger, beide Grüne).

TOP 5: Allgemeine Information zu verschiedenen Themen der Stadtplanung und Stadtentwicklung: „Urbane Gebiete“, „Sektorale Bebauungspläne“ und „Mittelzentrum“

Die FBU-Fraktion hat Anfang März 2021 eine allgemeine Vorstellung über die Grundlagen der Baugebietsreform “Urbane Gebiete” beantragt. In der Bauausschusssitzung vom 16.03.2021 wurde vom Stadtplanungsbüro OPLA über das Thema referiert. Aus Sicht der FBU-Fraktion sollte das Thema – aufgrund der möglichen Vorteile für den Standort Bobingen – nochmals vertieft beraten werden. Im Rahmen vom integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept wurde das Stadtplanungsbüro Dragomir gefragt, ob Kenntnisse über “Urbane Gebiete” vorliegen. Herr Hild und Herr Birgel vom Büro Dragomir waren anwesend und beantworteten Fragen der Ausschussmitglieder und gaben Auskunft über die von Stadtrat Geirhos angefragten “sektoralen Bebauungspläne”:

  • Urbane Gebiete:
    • im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie
    • stärkere Nutzungsmischung
    • orientiert sich am Prinzip: “Stadt der kurzen Wege”
    • Flächenreduzierung ist das Ziel
    • zwingend erforderlich, um keinen Etikettenschwindel mit Mischgebiet zu riskieren: Gewerbe + Wohnen + (kulturell, sozial, gesundheitliche oder sportliche Einrichtung)
    • muss nicht gleichgewichtig zwischen den genannten Arten sein
    • großflächiger Einzelhandel ist nicht erlaubt
    • max. Grundflächenzahl: 0,8
    • Lärmemission: 63 DB (tagsüber), 45 DB (nachts)
  • sektorale Bebauungspläne:
    • “Bebauungsplan bezieht sich nur auf konkrete Bereiche (Sektoren)”
    • Ausgestaltung von Wohnungsbau (WB) – insbesondere sozialen WB – soll unterstützt werden
    • Aufstellung des neuen sektoralen Bebauungsplans ist begrenzt: bis 31.12.2024 förmlich einleiten und bis 31.12.2026 Satzungsbeschluss gefasst werden

Florian Vogl (FBU) erkundigte sich nach konkreten Einrichtungen für die Vorgabe einer kultur, sozialen, gesundheitlichen oder sportlichen Einheit. Das Planungsbüro Dragomir antwortete am Beispiel von Gröbenzell: hier ist bspw. ein Pflegedienst und eine KiTa im urbanen Gebiet platziert worden.

Im Rahmen einer Stadtratsklausur vom Oktober 2021 wurde über Entwicklung Bobingens von einem Grundzentrum zu einem Mittelzentrum gesprochen. Frau Schempp (Wirtschaftsförderin, Standortmarketing) stellte ihre Rechercheergebnisse als Diskussionsgrundlage vor:

  • Folgende Aufteilung ergibt sich:
    • Grundzentrum: versorgt eigene Gemeinde und eine weitere Gemeinde
    • Mittelzentrum: z.B. Königsbrunn und Schwabmünchen
    • Oberzentren: z. B. Dillingen, Donauwörth
    • Regionalzentren: z. B. Ingoldstadt
    • Metropolen: Augsburg, München
  • Bobingen ist ein Grundzentrum mit Siedlungsschwerpunkt
  • das bedeutet, Bobingen versorgt sich selbst + eine weitere Gemeinde
  • Bobingen hat:
    • Grund- + Mittelschulen
    • Soziale Einrichtungen
    • gehobener Bedarf (z. B. Krankenhaus)
  • Bobingen fehlt (für ein Mittelzentrum)
    • z. B. Gymnasium
    • Berufsschulen
  • Bobingen kann ein Mittelzentrum werden, das hängt jedoch an einigen Faktoren:
    • Anzahl der Einwohner
    • Anzahl der Arbeitsplätze
    • Räumlicher Wettbewerb
    • Einzugsgebiet + Infrastruktur Austattung (hoher Bedarf)
  • Auswirkungen eines Mittelzentrums:
    • großflächige Einzelhandelansiedelung
    • langfristige Verpflichtung der Stadt auf höheren Bedarf
    • Entscheidung über Zuwendungen und Förderungen sind nicht beeinflusst
  • Fazit:
    • Oberer Landesplanungsbehörde obliegt die entsprechende Entscheidung

TOP 6: Änderung der Bayerischen Bauordnung, Einführung einer Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen, Bericht

Die Bayerische Bauordnung wurde aufgrund der Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes, geändert. Hier wurde der Art. 44a “Solaranlagen” eingefügt. Dieser ermöglicht stufenweise die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen für geeignete Dachflächen von Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden. Für die detaillierte Beschreibung des Art. 44a siehe Sitzungsvorlage.

Am 01.01.2023 trat die Änderung in Kraft, die Verkündung erfolgte am 30.12.2022.
Damit besteht grundsätzlich eine allgemeine Pflicht zur Errichtung entsprechender Solaranlagen.
Ob künftig Forderungen zur Errichtung von Solaranlagen in einem Bebauungsplan sinnvoll sind, wird eine Einzelfallprüfung entscheiden.

Die Änderungen werden den Bürgern und den Gewerbetreibenden über die städtischen Informationskanäle mitgeteilt (Stadtbote, Homepage, etc.)

Den Gesetzesauszug finden Sie hier: klick.

TOP 7: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 25. Sitzung vom 08.11.2022 und der 26. Sitzung vom 08.12.2022

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt!

TOP 8: Wünsche und Anfragen

  • Clemens Bürger (Grüne): Schilderte, dass Helmut Böttner (Energieteam) daraufhin wies, dass die Energieausweise vom Krankenhaus und vom Schwimmbad abgelaufen sind. Ihn interessierte das weitere Vorgehen hier. Bürgermeister Förster (CSU) antwortete, dass es schön wäre, wenn diese Informationen direkt an die Verwaltung herangetragen werden. Rainer Thierbach (Stadtbauamt) antwortete, dass Herr Böttner dies an Herrn Peiker (Hochbauamt) herangetragen hatte.
    Bürgermeister Förster (CSU) antwortete: “Zum Glück ist er nicht zu mir gekommen…”.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:50 Uhr.

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