Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
- TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
- TOP 2.2 BW 24 Brücke Wiesensteige – Vorstellung Entwurf Ersatzneubau
- TOP 2.3 Krumbacher Str. – Rückbau Fahrbahnteiler – Vorentwurf
- TOP 2.4 Wertachstraße – Änderung Radwegeführung
- TOP 2.5 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 210/0 der Gem. Bobingen, Hochstr. 15
- TOP 2.6 Voranfrage zur grundsätzlichen Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 668 der Gem. Reinhartshausen, Nähe Hubertusweg (Einmündungsbereich in die Von-Lotzbeck-Str.)
- TOP 2.7 Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Stalls auf dem Grundstück Fl. Nr. 20/13 der Gem. Kreuzanger, Nähe Kreuangerstraße (zwischen „Mähderweg 2“ im Norden und „Kreuzangerstraße 42“ im Süden)
- TOP 2.8 Bauantrag zum Anbau und Nutzungsänderung in ein Zweifamilienhaus und Errichtung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 111/1 der Gem. Bobingen, Sinkelweg 1
- TOP 2.9 Bauantrag zur Errichtung eines Stellplatzes sowie eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 4208/699 der Gem. Bobingen, Lärchenstraße 7
- TOP 3 Platzgestaltung St. Wendelin -Kapelle – Übergangslösung
- TOP 4 Bebauungsplan Nr. 62, III. Planungsabschnitt; Aufstellungsbeschluss
- TOP 5 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans zur Ansiedlung eines Gewerbebetriebs auf dem IWB-Gelände, Korrektur des Aufstellungsbeschlusses bezüglich des Flurstücks Nr. 3818/4 (richtig 3818/24) der Gem. Bobingen
- TOP 6 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich nördlich der Frieda-Forster-Straße (im Bereich der Frieda-Forster-Str. 30 bis 56 a)
- TOP 7 Antrag auf Erlass einer sog. Einbeziehungssatzung für Teilflächen des Grundstücks Fl. Nr. 51/1 und 51/2 der Gem. Bobingen, Römerstraße 45 a und Nähe Römerstraße
- TOP 8 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 36. Sitzung vom 19.09.2023
- TOP 9 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Entschuldigt: Erster Bürgermeister Förster (CSU) befindet sich im Urlaub, er wurde durch Zweiten Bürgermeister Bergmann (SPD) vertreten, Armin Bermann selbst wurde durch Edmund Mannes (beide SPD) vertreten; Monika Müller-Weigand (Grüne) und Martin Gschwilm (Freie Wähler) kamen später
- Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Martin Weis (Tiefbauamt)
- Extern: Konrad Diethei (Ingenieur Büro Diethei)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung
TOP 1: Berichterstattung
Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) berichtet, dass die Dammkrone am Stausee ab 09.11.2023 für ca. zwei Wochen saniert wird.
TOP 2: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
TOP 2.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.
TOP 2.2: BW 24 Brücke Wiesensteige – Vorstellung Entwurf Ersatzneubau
Die Brücke Wiesensteige verbindet die neue KiTa „Wasserschloss“ in der Krumbacher Straße mit dem Badparkplatz. Aufgrund der Tragfähigkeit der Brücke wurde ein Ersatzneubau und eine schnellstmögliche Erneuerung beschlossen.
Das Ingenieurbüro Diethei wurde mit den Planungsleistungen beauftragt. Konrad Diethei vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellt den Entwurf im Ausschuss näher vor:
- Brücke soll filigran gestaltet werden
- hochwasserbedingt ist ein schlanker Querschnitt des Bauwerks erforderlich
- das Ergebnis ist eine Stahlkonstruktion mit Tragwerk über der Platte
- der Plattenbelag wird mit Epoxidharz und einer Quarzsandeinstreuung überzogen (Korrisionsschutz + rutschhemmend)
- die Brücke soll zudem als Zufahrt für Unterhaltsfahrzeuge des Bauhofes dienen
- die Baukosten werden auf 221.000 Euro brutto geschätzt
- die Kosten sind im Haushalt 2024 anzusetzen, die Fertigstellung könnte somit bis zu den Sommerferien 2025 erfolgen
Martin Weis (Tiefbauamt) schildert, dass keine Förderungen in Aussicht gestellt wurden, da die Regierung von Schwaben einen Negativbescheid erteilt hat. Grund dafür sind unter anderem die Traglast und die bedingte Verkehrssituation.
18:11 Uhr – Martin Gschwilm (Freie Wähler) betritt den Sitzungssaal.
Claudia Lautenbacher (SPD) schlägt vor, die Art des Geländers im gezeigten Entwurf nochmals zu überdenken, da die Brücke unter anderem von vielen Kindern überquert wird. Martin Weis (Tiefbauamt) antwortet, dass man sich aktuell in Leistungsphase 2 befindet, was bedeutet, dass durchaus zwei Varianten eingereicht werden können (vertikales und horizontales Geländer).
Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Vorentwurfs. Das Bauwerk soll als Stahlfachwerkkonstruktion auf Bohrpfahlgründungen ausgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Entwurfsunterlagen aufzustellen und das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren durchzuführen. Sobald aller erforderlichen Unterlagen vorliegen, sollen die Bauleistungen ausgeschrieben werden.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 2.3: Krumbacher Str. – Rückbau Fahrbahnteiler – Vorentwurf
In Gesprächen mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Bobingen wurde mitgeteilt, dass die Fahrbahnteiler in der Krumbacher Straße hinderlich für Einsatzfahrzeuge sind (beim Überholen bzw. Vorbeifahren).
Martin Weis (Tiefbauamt) stellt die Ergebnisse der Planung zum möglichen Rückbau des Fahrbahnteilers vor:
- zwischen der Einmündung Parkstraße und Kreisverkehr Hoechster Straße ist ein durchgehender Fahrbahnteiler
- teilweise mit Hochboard (Grünfläche) und Tiefboard von der Fahrbahn getrennt
- die Krumbacher Straße ist Hauptanfahrtsroute für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (in beide Richtungen)
- die Planung wurde angestoßen: abgesenkte Bereiche sollen vergrößert und kompletter, abgesenkter Bereich mit planebener Fahrbahn hergestellt werden
- Inselköpfe mit Hochbord (Grünstreifen) sollen so weit verkehrstechnisch möglich zurückgebaut werden (ein oder zwei Bäume müssen gefällt werden)
- optisch soll eine Sperrfläche markiert werden, damit die entstehende Fahrbahn nicht einheitlich breit wirkt (kann von Einsatzfahrzeugen überfahren werden)
- durch den Rückbau können Einsatzfahrzeuge deutlich leichter überholen bzw. vorbeifahren
- geschätzte Kosten sind rund 290.000 Euro brutto (durch eine Ausschreibung wird noch eine Einsparung erwartet) – es wurde keine Förderung für diese Maßnahme beantragt
- Die Krumbacher Straße muss für das Vorhaben ca. vier Wochen komplett gesperrt werden (ausgenommen Einsatzfahrzeuge). Die Schulferien bieten sich hierfür an.
- Die Kosten sind im Haushalt 2024 einzuplanen
Martin Weis (Tiefbauamt) gibt zu, dass er die Kosten ca. 100.000 Euro günstiger geschätzt hat. Vorerst muss man jedoch die Ausschreibung abwarten.
Herwig Leiter (CSU): Jede Maßnahme, die Einsatzzeiten reduziert, ist wichtig.
Clemens Bürger (Grüne): Es gibt viele Stellen wie Kreisverkehre, Bordsteine, etc. die dann abgesenkt werden müssten. Die Kosten von rund 300.000 Euro für diese Maßnahme sind seiner Meinung nach nicht verhältnismäßig.
Florian Vogl (FBU): Der Feuerwehrbedarfsplan hat ein eindeutiges Ergebnis erbracht. Die Diskussion, ob das gemacht wird oder nicht ist alternativlos. Er zeigt Verständnis für die Feuerwehr, jedoch ist er unzufrieden, dass hier bereits der zweite Rückbau erfolgen muss, was nochmals eine 6-stellige Summe kostet.
Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss billigt den Vorentwurf für den Rückbau des Fahrbahnteilers in der Krumbacher Straße zwischen Einmündung Parkstraße und Kreisverkehr Hoechster Straße. Die Verwaltung wird mit einem baureifen Entwurf inkl. detaillierter Kostenberechnung beauftragt. Die Umsetzung ist für 2024 angestrebt, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
–> Abstimmung: 2x Grün dagegen, Rest dafür -> angenommen.
TOP 2.4: Wertachstraße – Änderung Radwegeführung
Bisher konnten Radfahrer in der Wertachstraße (zwischen Einmündung Landshuter Allee und Schwettingerweg) in beide Richtungen auf dem südlichen Gehweg fahren (war durch eine entsprechende Beschilderung freigegeben). Trotz entsprechender Beschilderung (Lechallee: Stop-Schild und Gehweg: „Radfahrer frei“ + durchgehende Bordsteinkante an Einmündung) kam es zuletzt zu einem tödlichen Radunfall.
Die Polizeiinspektion (PI) Bobingen und Vertreter der Stadtverwaltung waren bei einer Ortsbegehung beteiligt. Zur Entschärfung der Gefahrenstelle wurde im Nachgang eine Sofortmaßnahme durch den Ersten Bürgermeister durchgeführt. Das Schild „Radfahrer frei“ wurde für die in Richtung Westen fahrenden Radfahrer abmontiert und durch ein Schild „Geisterradler“ ersetzt. Aktuell müssen in Richtung Westen Radfahrende auf der Fahrbahn fahren.
Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (STVO) regelt, dass einseitig geführte „Radwege“ innerorts bzw. die Mitbenutzung des Gehwegs für Radfahrer in beide Richtungen nicht mehr empfohlen wird bzw. nicht mehr zulässig ist. Ausnahmen sollen nur in besonderen Verkehrssituationen gelten, z.B. bei einem sehr hohen Verkehrsaufkommen, hohem Schwerlastverkehr und ungünstiger Streckenführung.
Die Meinung vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger zeichneten jedoch ein anderes Bild. Vielmehr wird die geänderte Verkehrssituation auf der Fahrbahn als unangenehm und gefährlich empfunden.
Zweiter Bürgermeister Bergmann (SPD) weist daraufhin, dass entgegen der Sitzungsvorlage lediglich über drei Varianten im Folgenden diskutiert und abgestimmt wird, da Variante 4 (die ursprünglich von der Verwaltung favorisiert war) rechtlich nicht zulässig ist (Gespräche mit PI Bobingen und Landratsamt Augsburg haben dies bestätigt). „Ich werde hier keine rechtlich unzulässige Variante zur Abstimmung stellen, deshalb diskutieren wir nur über Variante 1 bis 3.“
Variante 1:
- Radfahrer in östliche Richtung dürfen den Gehweg weiterhin benutzen (Zusatzschild: „Radfahrer frei“)
- Radfahrer in Richtung Westen müssen auf der Fahrbahn fahren
- Kosten für Markierung und Beschilderung: ca. 3.500 Euro
Variante 2:
- Radfahrer fahren in beiden Richtungen auf der Fahrbahn
- zwischen Einmündung Landshuter Allee und Schwettingerweg werden Angebotsstreifen (1,50m Breite je Streifen) für Radfahrer markiert
- Parkplätze würden hier auf der südlichen Seite entfallen; um einen Ersatz zu schaffen, könnten über den Bereich des Grünstreifens und des vorhandenen ca. 4 m breiten Gehwegs Parkbuchten geschaffen werden; zwei Parkbuchten mit je fünf Parkplätzen wären möglich
- geschätzte Kosten: 41.000 Euro
Variante 3:
- möglich wäre ein Neubau eines separat geführten Radweges (2,50m breit) auf der nördlichen Seite der Wertachstraße
- Grund müsste hierfür erworben werden
- Dies wäre – laut Sitzungsvorlage – die optimale, aber auch die teuerste Lösung
- Radfahrer müssten nicht auf der Fahrbahn geführt werden.
- Diese Variante ist jedoch kurzfristig nicht umsetzbar (dauert eher mehrere Jahre)
- geschätzte Kosten für den Neubau des Radwegs und des Grunderwerbs: 190.000 Euro
Variante 4 (rechtlich nicht zulässig, entfällt daher als Option, so Armin Bergmann)
- Radfahrer wieder komplett in beide Richtungen auf dem einseitig geführten Gehweg (mit Zusatzschild Radfahrer frei) führen
- wenig Aufwand, schnell umsetzbar und hat eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung
- Anpassungen der Beschilderung + Anbringen von Radwegefurten und eine Rotmarkierung bei den Einmündungen
- Beschilderung für Radfahrer an der Einmündung Lechallee: ein „Vorfahrt achten“-Schild; Für Autofahrer aus der Lechallee ein Stop-Schild auf neonfarbenem Hintergrund
Entsprechend der gewählten Variante müssen ggf. Kosten im Haushalt 2024 eingeplant werden.
Hubert Geiger (FBU): In Wehringen gibt es einen ähnlichen Gehweg in Richtung Westen mit geringer Breite, warum geht das in Wehringen, aber in Bobingen nicht?
Martin Weis (Tiefbauamt): Es gibt viele ähnliche Stellen im Bestand. Armin Bergmann (SPD): ist rechtlich nicht sauber.
Claudia Lautenbacher (SPD): Geht in einer möglichen Variante 2 dann der Schutzstreifen bis zum Krankenhaus?
Elisabeth König (CSU): Der Schutzstreifen bietet eine Scheinsicherheit. Sie spricht sich für den separaten Radweg auf der nördlichen Seite der Wertachstraße aus.
Florian Vogl (FBU): Im Vorschlag des nördlichen Radwegs sieht Florian Vogl keine Lösung, jedoch stimmt er seiner Vorrednerin zu, dass das Angebot eines Schutzstreifens auf der Fahrbahn in westliche Richtung lediglich eine Scheinsicherheit bietet. Stadtrat Vogl erkundigt sich nach den konkreten Gründen, die gegen eine Weiternutzung der südlichen Seite der Wertachstraße sprechen.
Martin Weis (Tiefbauamt): Dagegen sprechen die Geisterradler und die Beschilderung an der Lechallee: es kann nicht gleichzeitig ein „Vorfahrt gewähren“-Schild für Radfahrer und ein „Stop-Schild“ für Autos aus der Lechallee angebracht werden. Zudem wird ein einseitig geführter Radweg nicht empfohlen / ist nicht zulässig.
Martin Gschwilm (FW): Es gibt keine zufriedenstellende Lösung; der Schutzstreifen soll dann bis zum Krankenhaus gehen und das Ortsschild verschoben werden.
Hubert Geiger (FBU): Wenn jedoch über eine der drei Varianten abgestimmt wird, dann sollte bei Variante 1 ein Parkverbot für die Autos erfolgen. Er könne es nicht verantworten, wenn hier Radfahrer zu Schaden kommen. Er zeigt sich jedoch sichtlich unzufrieden über alle drei Varianten, keine der Lösungen ist gut.
Man merkte allen Stadträtinnen und Stadträten an, dass hier keine der Varianten eine zufriedenstellende Lösung bietet.
Beschlussvorschlag: Die Gemeinde spricht sich für Variante 2 (zwei Parkbuchten mit je fünf Stellplätzen) aus, zudem sollen zwei Schutzstreifen für Radfahrer angebracht werden. Es wird geprüft, wie weit der Schutzstreifen geht.
–> Abstimmung: 7 dafür (2x Grün, 2x SPD, 1x FW, 1xFBU, 2. BGM), 4 dagegen (3x CSU, 1x FBU) -> angenommen.
TOP 2.5: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 210/0 der Gem. Bobingen, Hochstr. 15
Die Bauherrin beabsichtigt den Bau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Stellplätzen auf den Grundstücken Römerstraße 14 und Hochstraße 15 (westliche Teilflächen). Die Häuser 2, 3 und 4 fügen sich laut Verwaltung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Haus 1 fügt sich wegen der Geschossigkeit und der Höhe nicht in die nähere Umgebung ein (Römerstraße). Das Gebäude ist um ein Geschoss zurück zu nehmen. Zudem werden Abstandsflächen nicht eingehalten.
Aufgrund fehlender Unterlagen ist derzeit keine abschließende Beurteilung des Vorhabens – hinsichtlich der Höhen und der Bauweise – möglich.
Florian Vogl (FBU): Wie lange dauert ein sektorieller Bebauungsplan? Rainhard Schöler (Bauverwaltung): ca. ein ¾ Jahr.
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen – wird unter anderem aus oben genannten Gründen – nicht erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 2.6: Voranfrage zur grundsätzlichen Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 668 der Gem. Reinhartshausen, Nähe Hubertusweg (Einmündungsbereich in die Von-Lotzbeck-Str.)
Zweiter Bürgermeister Bergmann (SPD): Ein Grundstück mit ca. 600 m² steht Nähe Hubertusweg in Reinhartshausen zum Verkauf. Der Flächennutzungsplan sieht hier überwiegend „landwirtschafts- und ortsbildprägende Grünflächen“ vor. Die Verwaltung stellt daher die Frage, ob hier ein Bebauungsplan die städtebauliche Entwicklung verbindlich regeln sollte. Die Festsetzung einer Grünfläche kann jedoch nur mit Bebauungsplan erfolgen. Der Kaufpreis beträgt laut Internet 139.000 Euro (ca. 232,00 Euro pro m²) zzgl. Kaufnebenkosten.
Beschlussvorschlag: Es wird kein Bebauungsplan aufgestellt.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 2.7: Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Stalls auf dem Grundstück Fl. Nr. 20/13 der Gem. Kreuzanger, Nähe Kreuangerstraße (zwischen „Mähderweg 2“ im Norden und „Kreuzangerstraße 42“ im Süden)
Der Bauherr möchte einen bestehenden Stall umbauen, künftig als Wohnhaus nutzen und nach Norden durch einen zweigeschossigen Flachdachanbau erweitern.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Stalls wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 2.8: Bauantrag zum Anbau und Nutzungsänderung in ein Zweifamilienhaus und Errichtung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 111/1 der Gem. Bobingen, Sinkelweg 1
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird, mit den folgenden Ausnahmen/Befreiungen, erteilt:
- Errichtung eines zweigeschossigen Flachdachanbaus
- Überschreitung der Baugrenze durch die Terrasse, die Terrassenüberdachung sowie die
Eingangsüberdachung - Errichtung von Anbauten mit insgesamt mehr als 40% der Grundfläche des Hauptgebäudes
Die neuen Stellplätze sind jedoch außerhalb der Sichtdreiecke zu planen; die Sichtdreiecke sind entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes freizuhalten.
–> Abstimmung: einstimmig!
TOP 2.9: Bauantrag zur Errichtung eines Stellplatzes sowie eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/699 der Gem. Bobingen, Lärchenstraße 7
Der Bauherr beantragt eine isolierte Abweichung für die Errichtung eines Stellplatzes für sein Wohnmobil sowie eines Sichtschutzes auf seinem Grundstück. Errichtet werden soll beides entlang der östlichen Grundstücksgrenze. Der Errichtung außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen kann grundsätzlich zugestimmt werden, durch die erforderliche Zufahrt würde jedoch wohl zumindest tatsächlich vor Ort genutzter Parkraum entfallen. Der geplante Stellplatz wird daher kritisch gesehen. Bedenken bestehen seitens der Verwaltung auch gegen den geplanten Sichtschutz: Laut Einfriedungssatzung dürfen Einfriedungen eine Höhe von max. 1,0 m nicht überschreiten, der geplante Sichtschutz soll jedoch eine Höhe von 2,0 m haben. Die Einfriedungssatzung lässt entlang öffentlicher Verkehrsflächen max. eine Höhe von 1,50 m zu (keine geschlossenen Wände, Mauern, o. ä.). Der Bauherr führte an, dass es im näheren Umfeld bereits entsprechende Einfriedungen gäbe. Eine entsprechende Nennung blieb der Bauherr jedoch noch schuldig.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird verweigert.
–> Abstimmung: 2x FBU dagegen, Rest dafür -> gemeindliches Einvernehmen verweigert.
TOP 3: Platzgestaltung St. Wendelin -Kapelle – Übergangslösung
Durch die Sanierung und Umwidmung der ehemaligen Schmiede „Häring“ zu einem Mehrfamilienhaus wurde im Jahr 2022 eine Planung zur Neuordnung des Straßenbereichs für die Kapelle St. Wolfgang und Wendelin entwickelt („Kapellenplatz“). Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und anderer Prioritäten ist nicht davon auszugehen, dass dieses Vorhaben in der nächsten Zeit umgesetzt wird. Der Eigentümer des Mehrfamilienhauses muss seine Außenanlagen auf Privatgrund fertigstellen (teilweise unmittelbar auf öffentlicher Straße). Der Eigentümer hat folgenden Vorschlag unterbreitet:
- Umsetzung von kostengünstiger und zunächst provisorischer Verkehrsberuhigung (würde Eigentümer der Wohnanlage bezahlen)
- Schaffung von Aufenthaltsraum für alle Bürger – keine Abgrenzung zwischen öffentlicher Fläche und privatem Vorbereich
- Änderung der Verkehrsführung müsste vorgenommen werden
- Die Kosten für sechs Parkbänke und fünf Blumenkästen trägt der Eigentümer der Wohnanlage
Einer zukünftigen Umgestaltung steht nichts im Wege, ebenso ist das Vorhaben der Verkehrsberuhigung im Sinne des Nahmobilitätskonzeptes. Für die Stadt Bobingen entstehen geringe Kosten, nur die für die Änderung der Verkehrsführung. Eine Umfahrung des Kapellenplatzes wäre künftig notwendig (über Brunnenstraße / Römerstraße).
Martin Gschwilm (FW): begrüßt die Verkehrsberuhigung des Kapellenplatzes, zudem sollte laut ihm die Brunnenstraße in beide Richtungen befahrbar sein.
Hubert Geiger (FBU): findet den vorgeschlagenen Entwurf sehr gut und bittet darum, für Kapellenbesucher entsprechend Fahrradständer im genannten Bereich vorzusehen.
Claudia Lautenbacher (SPD): verlässt den Sitzungssaal.
Beschlussvorschlag: Die vorgestellten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung können durch den Eigentümer der angrenzenden Wohnanlage vorgenommen werden. Die Verkehrsführung wird entsprechend geändert und Fahrradständer für Kapellenbesucher werden bei den weiteren Planungen berücksichtigt.
–> Abstimmung: einstimmig, ohne Claudia Lautenbacher.
Claudia Lautenbacher (SPD): betritt den Sitzungssaal.
TOP 4: Bebauungsplan Nr. 62, III. Planungsabschnitt; Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62, „Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, III. Planungsabschnitt“ für den Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 779/2, 780, 781, 756/2 (Teilfläche), 772/2 (Teilfläche), 777/1 (Teilfläche) 782 (Teilfläche) und 873 (Teilfläche). Das Gebiet ist begrenzt durch die Haunstetter Straße im Norden, die Gutenbergstraße im Westen und die Nord-Ost-Spange im Osten. Im Süden grenzt das Gebiet an das geplante Gewerbegebiet Nr. 62, „Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, II. Planungsabschnitt“ an. Geplant ist die Ausweisung eines Industrie- bzw. Gewerbegebiets zur Errichtung einer großflächigen Produktions-/Montage- und Lagerhalle, eines Büro- und Verwaltungsgebäudes sowie eines Parkdecks und mögliche künftige Erweiterungen im Süden. Die zulässige Grundflächenzahl soll 0,8 betragen. Die Höhe der Gebäude soll im nördlichen Bereich 12,40 bis 15,75 m und im südlichen Bereich 10,00 m betragen.
–> Abstimmung: einstimmig!
TOP 5: Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans zur Ansiedlung eines Gewerbebetriebs auf dem IWB-Gelände, Korrektur des Aufstellungsbeschlusses bezüglich des Flurstücks Nr. 3818/4 (richtig 3818/24) der Gem. Bobingen
Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung eines (einfachen) Bebauungsplans für den im beiliegenden Lageplan (Anlage) schraffierten Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 3818/24, 3818/62, 3818/63, 3818/27, 3818/33, 3818/39 und 3818/49 der Gem. Bobingen, Max-Fischer-Straße 11 (IWB-Gelände). Der Bebauungsplan soll hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, insbesondere hinsichtlich der zulässigen Grundfläche, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines großflächigen Gewerbebetriebs mit ca. 33.000 m² Grundfläche schaffen. Soweit städtebaulich erforderlich, sind auch die Gebietsart (Industriegebiet vs. Gewerbegebiet) und ggf. Emissionswerte festzusetzen.
–> Abstimmung: einstimmig!
TOP 6: Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich nördlich der Frieda-Forster-Straße (im Bereich der Frieda-Forster-Str. 30 bis 56 a)
Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich nördlich der Frieda-Forster-Straße, mit dem Ziel, eine bauplanungsrechtliche Grundlage für Nebengebäude bzw. Gebäu-
deanbauten zu schaffen, wird nicht stattgegeben.
–> Abstimmung: einstimmig.
TOP 7: Antrag auf Erlass einer sog. Einbeziehungssatzung für Teilflächen des Grundstücks Fl. Nr. 51/1 und 51/2 der Gem. Bobingen, Römerstraße 45 a und Nähe Römerstraße
Die Eigentümer haben bereits Ende 2021 einen Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für ihr Grundstück gestellt. Im Flächennutzungsplan werden entsprechende Flächen als „landschafts- und ortsbildprägende Grünflächen“ dargestellt. Ein öffentlicher Belang wäre durch eine Wohnbebauung beeinträchtigt. Deshalb kann gegenwärtig keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden, dies wurde dem Planer der Eigentümer im Rahmen einer Bauvoranfrage im Mai 2023 mitgeteilt.
Eine Bebauung wäre nur über eine Planung / Baurechtschaffung der Stadt Bobingen möglich (ähnlich wie beim südlich angrenzenden Grundstück).
Rainhard Schöler (Bauverwaltung) schildert, dass aufgrund von Kapazitätsproblemen der Verwaltung und Prioritätensetzung der Antrag bisher nicht weiterbehandelt wurde. Die Verwaltung sieht die entsprechende Stelle als Außenbereich, das Landratsamt könnte es jedoch als Innenbereich sehen (Landratsamt Augsburg ist die Genehmigungsstelle).
Florian Vogl (FBU): Vor Jahren wurde es auf dem Nachbargrundstück genehmigt. Im Zweifelsfall sollte immer für die Bürgerinnen und Bürger entschieden werden, da wir für diese arbeiten. Es kann nicht sein, dass wir aus Kapazitätsgründen Anträge der Bürgerinnen und Bürger ablehnen / liegen lassen.
Rainhard Schöler (Bauverwaltung): Es gibt keine Kapazität in der Verwaltung und die Prioritätensetzung wurde von den politischen Entscheidern festgelegt.
Rainer Thierbach (Stadtbaumeister): Die Frage sollte sein, ob hier eine Bebauung gewollt ist?
Claudia Lautenbacher (SPD): So wie es nebenan bebaut ist, ja.
Hubert Geiger (FBU): Zeigt sich sichtlich unzufrieden darüber, dass der Antrag bereits vor zwei Jahren gestellt wurde und erst jetzt dem Bauausschuss vorgelegt wird.
Anschließend gab es eine Diskussion zum Thema „Prioritätensetzung“ und „Kapazitätsprobleme“ in der Verwaltung.
Es wurde keine Abstimmung durchgeführt, da erst die Einschätzung des Landratsamtes vorliegen sollte.
TOP 8: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 36. Sitzung vom 19.09.2023
Die Niederschrift wurde einstimmig angenommen.
TOP 9: Wünsche und Anfragen
Clemens Bürger (Grüne): er merkt an, dass in Ausschusssitzungen teilweise viele Besucher im Sitzungssaal sind und die bereitgestellten Plätze oft nicht ausreichen, und diese eingeengt sitzen müssen. Da aktuell mehr Plätze für die Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen, als Ausschussmitglieder da sind, würde er um eine Verkleinerung der Fläche bitten, damit die Besucher genügend Platz haben.
Ende des öffentlichen Teils ca. 20:05 Uhr.