28.11.2023 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 5 Berichterstattung
  • TOP 6 Annahme von Spenden
  • TOP 7 sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
  • TOP 8 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Rainer Naumann (Freie Wähler) und Helmut Jesske (SPD)
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Rainhard Schöler (Bauverwaltung)
  • Extern: Frau Döll vom Büro Lars Consult

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

Aufgrund der hohen Besucherzahl werden noch weitere Stühle in den Saal gebracht.

TOP 5: Berichterstattung

Keine Berichterstattung.

TOP 6: Annahme von Spenden

Bürgermeister Förster (CSU) verliest die Sitzungsvorlage: Die Augusta Bank eG Raiffeisen-Volksbank hat dem Kulturamt eine Spende in Höhe von 500 Euro für das Projekt „Bobinger Kulturbeutel 2023“ gespendet. Zudem stellt ein Spender der Dr.-Jaufmann-Mittelschule insgesamt 29 ausgemusterte Computer zur Verfügung.

Beschlussvorschlag: Mit der Annahme der bereits geleisteten Spende der Augusta Bank besteht Einverständnis. Ebenso besteht mit der Sachspende der Computer für die Dr.-Jaufmann-Mittelschule Einverständnis.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 7: sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft, Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt den Tagesordnungspunkt vor:

  • am 26.09.2023 wurde der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft (erarbeitet durch Büro LARS Consult) vom Ausschuss gebilligt
  • es erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  • der Entwurf wurde ca. einen Monat lang im Internet veröffentlicht, zudem lag er in dieser Zeit auch zur Einsicht und für Einwendungen in der Verwaltung aus. Hierauf wurde über die Augsburger Allgemeine sowie über die Gemeindetafeln und eine amtliche Bekanntmachung hingewiesen

Ausgangslage: Bobingen hat einen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2018. Dieser schafft jedoch keinen Planvorbehalt in Bobingen. Dies bedeutet, dass Windkraftanlagen im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig sind.

Gesetzesänderung: Mehrere Gesetzesänderungen in den Jahren 2022 und 2023 hatten zur Folge, dass die Bundesländer verpflichtet werden, bestimmte Flächen für Windkraft auszuweisen. In Bayern sind dies 1,1% bis Ende 2027 und 1,8% bis 2032.

Die Aufstellung von Flächennutzungsplänen mit Planvorbehalt im Bereich Windkraft müssen bis 01.02.2023 begonnen und bis 31.01.2024 abgeschlossen sein. Wird der Flächenbeitragswert erreicht, sind Windenergieanlagen in Windenergiegebieten privilegiert und vereinfacht zulässig. Außerhalb von Windenergiegebieten sind Anlagen nur noch als sog. „sonstige Vorhaben“ möglich – was eine höhere Hürde darstellt.

Bei Nichterreichung des Flächenbeitragswerts: Windenergieanlagen sind dann im gesamten Außenbereich privilegiert und vereinfacht zulässig. Landesrechtliche Abstandsflächenregelungen würden wegfallen (insbesondere der Mindestabstand von 1.000 Metern).

Abwägung: Bei einer Bauleitplanung müssen öffentliche und private Belange gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen werden. Ziel ist es, auf der Ebene des Flächennutzungsplans lösbare Probleme zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen. Abwägungsbeachtliche Belange werden von Herrn Schöler (Bauverwaltung) erläutert – ein möglicher Wertverlust des eigenen Grundstücks gehört nach gerichtlicher Entscheidung nicht hinzu, ebensowenig eine persönliche Ablehnung der Windkraft.

Rainhard Schöler weiter: Laut BauGB ist Burgwalden nach seiner Auffassung eine „Splittersiedlung“ und kein Ortsteil. Bisher wird Burgwalden baurechtlich immer als „Außenbereich“ bewertet.

Bürgermeister Förster (CSU): Das Thema, ob Burgwalden ein Außenbereich ist oder nicht, wurde in zwei Fraktionsvorsitzendenbesprechungen diskutiert. Man verständigte sich darauf, dass es als bebauter Ortsteil gezählt wird und der Abstand auf 1.000 Meter erhöht werden soll.

Monika Müller-Weigand (Grüne): Die Ausgangslage hat sich nicht geändert, weshalb kein erneuter Beschluss erforderlich wäre. Somit bliebe der Abstand um Burgwalden bei 750 Metern.

Michael Spatz (Ortssprecher Waldberg): Hatte in der letzten Sitzung zu spät den Antrag gestellt, der dann nicht mehr behandelt werden konnte. Rainer Naumann (Fraktionsvorsitzender Freie Wähler) wäre laut Spatz zur letzten Fraktionsvorsitzendensitzung nicht eingeladen worden. Michael Spatz plädiert für eine Erhöhung des Abstands um Burgwalden.

Bürgermeister Förster (CSU): Er verwehrt sich, dass Rainer Naumann nicht eingeladen wurde – er erhielt die gleiche Einladung per E-Mail, wie alle anderen auch.

Edmund Mannes (SPD): Auch Burgwalden solle wie die übrigen Ortsteile behandelt werden und 1.000 Meter Abstand hergestellt werden.

Herwig Leiter (CSU): Sieht es auch so, dass der Abstand auf 1.000 Meter erhöht wird.

Franz Handschuh (FBU): Die Transparenz im Vorfeld war nicht ideal, was Rückmeldungen aus der Burgwalder Bevölkerung ergaben. Eine Gleichbehandlung der Ortsteile sollte erfolgen, wir von der FBU schließen uns dem Vorschlag der 1.000 Meter an.

Gaby Böhm (Freie Wähler) stellt den Antrag: 1.500 Meter Abstand um Burgwalden.

Martin Gschwilm (Freie Wähler) geht um 18:42 Uhr.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) führt aus, dass nicht einseitig ein Ortsteil privilegiert werden kann (1.500 Meter, andere Ortsteile 1.000 Meter). Dies würde einer Gleichbehandlung widersprechen.

Armin Bergmann (SPD): Fand die schriftlichen Einwendungen einzelner Stadträte problematisch, denn der Ort für diesen Personenkreis wäre die Stadtratssitzung. Er bat Herrn Schöler um eine Erläuterung, wie mit diesen Einwendungen umgegangen werden soll, um eine rechtssichere Entscheidung treffen zu können.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung): Wir wägen es ab, darauf kommt es an.

Clemens Bürger (Grüne): Welche Auswirkungen gehen abseits der Windkraft für Burgwalden mit einer Änderung zum „bebauten Ortsteil“ einher?

Rainhard Schöler (Bauverwaltung): Wenn es ein bebauter Ortsteil sein soll, dann würde er empfehlen, eine sogenannte Klarstellungssatzung zu erlassen, welche die Grenzen des Innenbereichs definiert. Dort würde dann für Bauvorhaben §34 BauGB gelten. Bauvorhaben wären dann etwas erleichtert.

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister): In den früheren Jahren wurde Innen- und Außenbereich mit dem Landratsamt (LRA) bereits kontrovers diskutiert. Es gibt Möglichkeiten, derartige Regelungen vorzunehmen, dass in Burgwalden kein Wildwuchs entstehen kann.

Franz Kaufmann (CSU): Bezieht sich auf die schriftliche Einwendung, die auch er unterschrieben hat. Wo die ganzen Windräder stehen, ist noch nicht bekannt, da muss man sich also keine Sorgen machen.

Bürgermeister Förster (CSU) beteuert, dass es keinen Verfahrensfehler gab.

Beschlussvorschlag: 1.500 Meter Abstand zu Burgwalden.
–> Abstimmung: Gaby Böhm dafür, Rest (21) dagegen -> abgelehnt.

Beschlussvorschlag: 1.000 Meter Abstand zu Burgwalden.
–> Abstimmung: 18 dafür, 4x Grün dagegen -> angenommen.

Frau Döll (Büro LARS Consult) geht die einzelnen Einwendungen durch:

Einwendungen der Träger öffentlicher Belange:

  • 1, 2: einstimmig
  • 3: Die Bundeswehr hat 836 Meter über NN als maximale Bauhöhe zugelassen, das sind 100 Meter höher als bisher: einstimmig
  • 4: LRA Augsburg: einstimmig
  • 5, 6, 7, 8, 9, 10: einstimmig

Es folgen die Bürgereinwendungen:

  • 1, 2: einstimmig
  • 3: alle gegen 4x Grüne (da es um 1.000 Meter anstatt 750 Meter zu Burgwalden geht)
  • 4: Bürgergemeinschaft mit 211 Unterschriften – alle gegen 4x Grün und 1x FW (Böhm)
  • 5: einstimmig
  • 6: alle gegen 5 (wie unter Punkt 4)
  • 7: Rechtsanwalt, der einen betroffenen Bürger vertritt – alle gegen 5 (wie in Punkt 4)
  • 8: alle gegen 5

Des Weiteren wurde noch eine redaktionelle Anpassung bezüglich der Schreibweise der Bannacker Straße einstimmig angenommen.

Es folgt nun die Betrachtung der Einwendungen der Stadträte:

Anmerkungen zur Kenntnis genommen, redaktionelle Änderungen werden vorgenommen, eine Umplanung ist nicht erforderlich.

Bürgermeister Förster (CSU) wollte abstimmen lassen.

Armin Bergmann (SPD): Die beteiligten Stadträte dürfen nicht abstimmen – wegen persönlicher Beteiligung.

Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) hinterfrägt die Aussage. Armin Bergmann (SPD) argumentiert nochmals und erklärt es erneut: Ihm geht es um ein sauberes Verfahren, nicht damit es eine unsaubere Lösung gibt.

Bürgermeister Förster (CSU) weiß nicht, wer alles unterschrieben hat und bittet alle, die unterschrieben haben, zwei Meter zurück zu rücken. Fürs Protokoll: die Stadträte Gaby Böhm (FW), Franz Kaufmann (CSU) und Reinhold Eckl (CSU) nehmen aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

Abstimmung: alle gegen 4x Grün.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung): Der Feststellungsbeschluss wird aufgrund der beschlossenen Änderungen nicht gefasst. Spätestens Ende Dezember muss das fertige Konstrukt beim Landratsamt Augsburg (LRA) eingegangen sein. Am 19.12.2023 muss der Feststellungsbeschluss in der Stadtratssitzung gefasst werden. Morgen wird der neue Flächennutzungsplan öffentlich bekannt gemacht, von Anfang bis Mitte Dezember wird der Plan ausgelegt, am 19.12.2023 wird nochmals darüber befunden.

Beschlussvorschlag: der Stadtrat beschließt die erneute Auslegung des Flächennutzungsplanes aufgrund der beschlossenen Änderungen, die Auslegungsfrist wird auf zwei Wochen verkürzt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 8: Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche / Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils 19:44 Uhr.

2 Gedanken zu „28.11.2023 – Stadtrat“

  1. Interessant vergeichend zu lesen
    Stadtratssitzung vom 26.09.2023 TOP 3 und 28.11.2023 TOP 7

    Am 12.10. vernahm die Bevölkerung erstmalig von Windrad Planungen ( nichtöffentliche Sondersitzung Stadtrat v.21.09.2023) in Ortsnähe von Burgwalden.
    Bei der Bürgerversammlung am 18.10. war die Besucherbeteiligung aus Burgwalden immens. Ebenso am 28.11.2023 !
    Der Grund war sicher nicht die Behandung der Konzentrationsflächen Windkraft, sondern die Planung von WindEnergieAnlagen auf diesen Flächen um Burgwalden.

    Bei frühzeitiger Bürgerbeteiligung- nicht nur Infos im Internet und im Aushang – bei offenem persönlichem, proaktivem Austausch der Gewählten mit ihren Wählern hätte Vieles viel besser laufen können.
    Was zurückbleibt ist Frust und Vertrauensverlust !

    Jetzt, nach intensiver Bürgerwehr, 250 m mehr Abstand sind dabei nicht das Allheilmittel !

  2. …und dennoch. Wir haben einen Teilerfolg erreicht ! Wenns auch nicht 1500 m Abstand wie angestrebt sind, sondern nur 1000m ists jedoch besser als „Splittersiedlung“ mit 750 m.
    Jetzt noch eine mehrheitlich, positive Abstimmung im Stadtrat bei unserer 2.Einwendung – Rotor-in statt Rotor-out- u.w., dann ist der Weg zum Bürger wieder besser ! Wünsche Allen eine gesegnete und friedvolle Weihnacht ! DANKE schon jetzt für die Unterstützung !

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