29.11.2023 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH der Stadt Bobingen (GWB); Jahresabschluss 2022
  • TOP 3 Gebührenkalkulation; Hier: Festlegung eines kalkulatorischen Zinssatzes
  • TOP 4 Stadtwerke; Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2024
  • TOP 5 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU), Helmut Jesske (SPD), Claudia Lautenbacher (SPD), Monika Müller-Weigand (Grüne), Martin Gschwilm (Freie Wähler), Herwig Leiter (CSU) kam später
  • Verwaltung: Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Fabian Koppel (Hauptamtsleiter), Bernhard Langert (Stadtwerke), Klaus Wassermann (GWB GmbH)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1: Berichterstattung

Bernhard Langert (Stadtwerke): Laut Bescheid vom 23.10.2023 (gehobener Bescheid) ist das Wasserrecht für 20 Jahre (bis 2043) erteilt worden. Mit der Planung für den Bau eines neuen Wasserwerks kann begonnen werden.

Bürgermeister Förster (CSU) verliest die kommenden Sitzungstermine:

  • 05.12.2023: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • 12.12.2023: Haupt- und Finanzausschuss
  • 19.12.2023: Stadtrat

TOP 2: Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH der Stadt Bobingen (GWB); Jahresabschluss 2022

Stefan Thiele führt durch den Tagesordnungspunkt. Im Jahresabschluss 2022 finden sich unter anderem die Bilanzsumme (~7,6 Mio. Euro) und der Jahresüberschuss (~44.000 Euro).

Franz Handschuh (FBU): „Der Jahresabschluss wurde im Sommer beschlossen. Ganz aktuell erleben wir, wie unsere Bevölkerung zu Recht einfordert, von der Politik transparent und rechtzeitig informiert zu werden. Stadtrat und Bevölkerung bekommen heute die Vorstellung eines Jahresabschlusses der GWB GmbH mit zwei Zahlen. Kein Lagebericht, keine Zahlen zu Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage oder der Entwicklung von Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft. Dies ist weder für uns Stadträtinnen und Stadträte, noch für die Bevölkerung eine transparente Darstellung der Arbeit in der GWB.

Ich bitte deshalb darum, die Geschäftstätigkeit der GWB in nachvollziehbarer Ausführung dem Gremium und der Öffentlichkeit nochmals darzulegen. Da der Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 bis heute noch nicht vorgestellt wurde, bitte ich um Mitteilung, bis wann dies erfolgt.“

Keine weiteren Anmerkungen der Verwaltung bzw. des Ersten Bürgermeisters.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat nimmt vom Jahresabschluss 2022 der Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH der Stadt Bobingen (GWB) Kenntnis.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3: Gebührenkalkulation; Hier: Festlegung eines kalkulatorischen Zinssatzes

Stefan Thiele berichtet zum Tagesordnungspunkt:

  • die kalkulatorische Verzinsung wurde über Jahrzehnte mit 4 % berechnet und nie verändert
  • sie liegt im Kernhaushalt bei 4,00 %, im Bauhof bei 4,50 %
  • eine Herleitung der ausgewiesenen Zinssätze ist nicht bekannt
  • die Stadtwerke wenden im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 einen Zinssatz in Höhe von 2,44 % an
  • Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat Mängel festgestellt
  • Grundsätzlich soll der Stadtrat darüber entscheiden, wie hoch der Zinssatz ist, er kann diese Entscheidung jedoch an einen zuständigen Ausschuss übertragen
  • Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender Franz Handschuh (FBU) hat darauf hingewiesen, dass der Prozentsatz nicht dort liegt, wo er liegen müsste
  • es gibt zwei Varianten der Berechnung: gebundenes Kapital und Umlaufrenditen

Claudia Lautenbacher (SPD) betritt um 18:13 Uhr den Sitzungssaal.

Michael Ammer (FBU):

Inhaltlich besteht aus unserer Sicht an den Ausarbeitungen von Herrn Thiele kein großer Diskussionsbedarf.

Interessant ist allerdings, Herr Thiele, Sie haben es kurz angesprochen, dass Kollege Handschuh genau diesen Punkt, nämlich die Höhe der kalkulatorischen Verzinsung, im Rahmen der Haushaltsberatungen letztes Jahr am 1. Februar im Hauptausschuss angesprochen bzw. hinterfragt hat. Dafür wurde er belächelt und musste sich als Antwort vom BGM sogar ein Pippi Langstrumpf-Zitat anhören… “Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt”. 1 1/2 Jahre später stellt jetzt der Bayer. Kommunale Prüfungsverband fest, dass wir genau in diesem Punkt, den der Kollege Handschuh angesprochen hat, bei uns in Bobingen in der Vergangenheit „nicht dem Buchstaben des Gesetztes gefolgt sind, wie es erforderlich gewesen wäre“ und legt uns diesbezüglich eine Änderung der Vorgehensweise nahe.

Ich möchte den Vorgang von damals überhaupt nicht vertiefen, aber als Konsequenz würde ich gerne den Wunsch nach mehr Offenheit ableiten. 

Ideen, Anregungen, Vorschläge – egal aus welcher Richtung – sollten einfach ernst genommen und zumindest einer Prüfung unterzogen werden. Wenn sich herausstellt, dass es ein Schmarrn ist, kann der Vorschlag sofort wieder eingestampft werden. 

Jede gute Idee, die dabei herauskommt, bringt uns alle weiter, aber eben nur, wenn sie von Vornherein nicht gleich ins Lächerliche gezogen wird.

Wir folgen jedenfalls den Beschlussempfehlungen von Herrn Thiele, bei Nummer 4 der Beschlussempfehlung würden wir die Variante b), nämlich dass der Hauptausschuss über die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes entscheiden soll, bevorzugen.

Keine Bemerkung von Ersten Bürgermeister Förster (CSU) zu den Ausführungen von Drittem Bürgermeister Michael Ammer (FBU).

Zitat aus der Sitzung vom 01.02.2022:

Franz Handschuh (FBU) erkundigte sich nach den konkreten Ausgangszahlen für die kalkulatorische Abschreibung und kalkulatorische Verzinsung bei der Friedhofsbewirtschaftung. Er merkte zudem an, ob es sein kann, dass hier ein Fehler bei der Berechnung der beiden Angaben erfolgt ist. Nach Berechnungen der FBU könnten hier deutlich weniger Kosten entstehen. Stefan Thiele (Stadtkämmerer) gab an, dass die Zahlen seiner Meinung nach hier Hand und Fuß haben, Fehler jedoch auftreten können. Es wird nachgeprüft, ob hier verlässliche Zahlen zur Berechnung der Angaben verwendet wurden. Bürgermeister Förster (CSU) kommentierte die Wortmeldung des FBU-Fraktionsvorsitzenden mit dem Hinweis, dass ihm hier das Lied von Pipi Langstrumpf in den Sinn komme: “Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.“

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort den kalkulatorischen Zinssatz auf Basis der „Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen in Prozent, nicht saisonbereinigt, Jahresdurchschnitt auf Basis Monatswerte nach Laufzeiten“ jährlich zu ermitteln und bei Änderungen zum festgesetzten Zinssatz neu beschließen zu lassen.
  2. Der beschlossene Zinssatz ist einheitlich für alle kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Bobingen einschließlich ihrer Eigenbetriebe auf die jeweiligen Restbuchwerte anzuwenden.
  3. Zur Anwendung kommt aus der Tabelle der „Umlaufrenditen“ (siehe oben Beschlussvorschlag 1) die Spalte „alle Laufzeiten“ (ganz rechts) und die Zeile „30-Jahres-Durchschnitt“ (ganz unten) zur Anwendung.
  4. über die Festsetzung des kalkulatorischen -Zinssatzes entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss
  5. Kalkulatorischer Zinssatz für 2023 wird auf 3 % festgelegt

–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4: Stadtwerke; Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2024

Die Wasser- und Abwassergebühren müssen aufgrund gestiegener Verbraucherpreise neu festgesetzt werden. Zwar sanken die Verbraucherpreise für Strom und Gas, allerdings wurden diese Einsparungen in der letztjährigen Kostenabrechnung durch die Energiepreisbremse bereits berücksichtigt.

Dadurch steigt der Preis nun bei Wasser auf 2,38 €/m³ (2023: 2,15 €/m³) und Abwasser auf 1,85 €/m³ (2023: 1,74 €/m³).

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt der Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2024 zu.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 5: Wünsche und Anfragen

Franz Handschuh (FBU) erkundigt sich, wie es um die beiden FBU-Anträge vom 16.06.2023 bestellt ist. Bürgermeister Förster (CSU): Welche Anträge sind das? Franz Handschuh (FBU): Finanzierung künftiger Investitionen mittels kommunalem Bausparvertrag” und “Beantragung einer Förderung nach dem Kommunalen Sonderbaulastprogramm zur Planung eines barrierefreien Bahnhofsumbaus“. Der Fraktionsvorsitzende der FBU zeigt sich verwundert, da er in der Stadtratssitzung vom 24.10.2023 den Ersten Bürgermeister bereits darauf angesprochen hat und er aus dem Stegreif nichts sagen konnte. “Nach knapp einem halben Jahr sollte der Erste Bürgermeister wissen, welche Anträge eingegangen sind, vor allem, wenn bereits vor einem Monat nachgefragt wurde”, so der FBU-Fraktionsvorsitzende. Bürgermeister Förster sicherte eine Behandlung beider Anträge in der nächsten Stadtratssitzung zu.

Franz Handschuh (FBU) äußert die Bitte, dass die Positionierung des Kunstwerks “Gegen das Vergessen” – westlich der Aussegnungshalle, nochmals überdacht werden sollte. Beim letzten Hagel sind viele westliche Gebäudefassaden stark betroffen gewesen. Es wäre schade, wenn dieses wichtige Kunstwerk beschädigt werden würde.

Michael Spatz (Ortssprecher Waldberg) berichtet zum geplanten Dorfgemeinschaftshaus in Waldberg:

  • klärender Termin mit Landratsamt Augsburg – Unterlagen mit 18 Punkten mussten nachgereicht werden, Befreiung vom Bebauungsplan muss nachgereicht werden
  • Diözese hat 100.000 Euro zugesagt, Bundesmittel von ALE sollen gekürzt werden, hat bislang aber noch keine Auswirkung

Ende des öffentlichen Teils 18:36 Uhr.

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