Tagesordnung der Stadtrat
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Aktueller Sachstand zum Neubaukonzept der Wertachkliniken; Hier: Sachstandsbericht durch Vorstand Herr Gösele
- TOP 3 Mittagsbetreuung – Beitragskostenerhöhung; Ferienbetreuung – Anpassung Ferienzeiten und Entgelterhöhung
- TOP 4 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 53. Sitzung vom 30.04.2024
- TOP 5 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit:
- Entschuldigt: Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU), Helmut Jesske (SPD)
- Verspätet: Rainer Naumann (FW) ab 18:06 Uhr, Lukas Geirhos (Grüne) ab 18:27 Uhr
- Verwaltung: Ramona Mahrle (Protokoll); Fabian Koppel (Hauptamt), Stefan Thiele (Kämmerei), Rainer Thierbach (Stadtbauamt),
- Extern: Martin Gösele (Wertachkliniken)
Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.
TOP 1: Berichterstattung
Erster Bürgermeister Förster (CSU) gibt die Sitzungstermine für Juni 2024 bekannt:
- 04.06.2024 – 18:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss
- 11.06.2024 – 18:00 Uhr Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- 18.06.2024 – 17:00 Uhr Werk- und Betriebsausschuss
- 18.06.2024 – 18:00 Uhr Kultur-, Sport- und Sozialaussschuss
- 25.06.2024 – 18:00 Uhr Stadtrat
Windkümmerer 2.0
Erster Bürgermeister Förster (CSU) verliest einen Bericht über das Programm „Windkümmerer 2.0“. Die Bayerische Landesagentur für Energie- und Klimaschutz (LENK) unterstützt Kommunen, um Windenergievorhaben umzusetzen.
Der Windkümmerer kann Bedürfnisse der Kommunen unterstützen. Auch die projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit kann begleitet werden. Die Kosten werden von LENK komplett getragen, die Unterstützung ist kostenneutral für die Kommune.
Die Verwaltung hat am 27.03.2024 die Zusage für die Teilnahme am Programm „Windkümmerer 2.0“ erhalten, im April wurde vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza) Herr Clemens Hafner als Windexperte zugewiesen. Ein erstes Treffen ist bereits erfolgt.
Grundwassermessstelle Siedlung
Stadtbaumeister Thierbach berichtet:
Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth beginnt eine Baustelle in Sachen Grundwassernetz in Bobingen-Siedlung (Nähe Herbststraße / Himbeerweg). Dort soll eine neue Grundwassermessstelle errichtet werden.
Ab 22.05.2024 wird diese Grundwassermessstelle niedergebracht, die Fertigstellung und Beseitigung von Flurschäden ist ab 10.06.2024 geplant.
TOP 2: Aktueller Sachstand zum Neubaukonzept der Wertachkliniken; Hier: Sachstandsbericht durch Vorstand Herr Gösele – Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG)
Vorstand Martin Gösele berichtet über den Sachstand bezüglich des geplanten Neubaukonzepts der Wertachkliniken.
Wie bekannt, konnte das im Juli 2022 in einer gemeinsamen Sitzung des Kreistags und der Stadträte Bobingen und Schwabmünchen vom Büro Oberender vorgestellte Konzept, welches die Zusammenführung der beiden Wertachkliniken in einen Neubau empfiehlt, aufgrund der Ende 2022 angekündigten großen Krankenhausreform nicht weiterverfolgt werden.
Ursprünglich sollte eine Vergleichsanalyse beauftragt werden, wie kurz vor Vergabe der Krankenhausreform angekündigt. Ergebnisse müssen abgewartet werden.
2023 kamen die Eckpunkte heraus, es folgte ein Streit der betroffenen Parteien, danach gab es Arbeitsentwürfe, einen Gesetzentwurf um das Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz zu ermöglichen.
Krankenhäuser haben Kritik geübt – Sachentscheidungen liegen bei den Ländern.
Die Trägervertreter und der Landkreis waren sich einig darin, dass die konkrete Ausgestaltung der Krankenhausreform zwingend im Zukunftskonzept Berücksichtigung finden muss, insbesondere, da es bei einem so umfassenden Vorhaben um eine Weichenstellung über viele Jahrzehnte geht. Nachdem die Ende 2022 angekündigte Krankenhausreform bis dato noch nicht umgesetzt wurde, und bis heute lediglich ein Gesetzesentwurf steht, welcher erst vor wenigen Wochen veröffentlicht wurde, konnte das Zukunftskonzept in der Zwischenzeit leider nicht weiter vorangetrieben werden.
Der im Gesetzesentwurf vorgesehene Transformationsfonds ist jedoch im Sinne des Krankenhaus-Neubaukonzepts positiv zu bewerten, so Gösele. Krankenhäuser sollen hieraus bei der Umstrukturierung, z.B. bei „Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten“ unterstützt werden. Ab 2026 sollen – auf zehn Jahre verteilt – 25 Milliarden Euro deutschlandweit vom Bund fließen. Die gleiche Summe soll auch von den Ländern kommen.
Die Wertachkliniken könnten hiervon profitieren. Ende April haben die Bundesländer einstimmig umfassende Änderungen am Gesetzentwurf gefordert. Am 15. Mai soll das KHVVG ins Kabinett kommen und ein entsprechender Kabinettsentwurf vorgelegt werden. Der weitere Vorgang des Gesetzgebungsverfahrens und wann die erste Lesung im Bundestag erfolgen kann, ist derzeit unklar, vermutlich nach der Sommerpause.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach will zum 01.01.2025 das Gesetz in Kraft setzen.
Die Ampelvertreter im Bundestag glauben, dass dieses Gesetz von den Ländern im Bundesrat nicht verabschiedet werden muss, die Länder sehen dies anders.
Sich anschließende Regionalkonferenzen sollten über die Universitätskliniken moderiert werden.
Ein Krankenhaus soll nicht mehr abhängig sein von der Anzahl der Patienteneingänge.
Die Fallzahlabhängigkeit bleibt jedoch bestehen, eine Vorhaltefinanzierung wird angestrebt.
Ab 20 % weniger Behandlungen erfolgt kein Abzug, bis mehr als 20 % Behandlungen gibt es keine Zuschüsse.
Leistungsgruppen sollen geplant werden.
Große Kliniken haben eindeutig Vorteile.
Die Förderung von „Vorhaben zur standortübergreifender Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten“ bedeutet eine Chance für die Wertachkliniken
Vorstand Martin Gösele hofft, dass der Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform eingerichtet wird. Bis die Gesetze zur Krankenhausreform umgesetzt und in Kraft treten, wird es aber aufgrund der großen Widerstände wohl noch länger dauern. Anschließend müssten dann noch die Förderrichtlinien erstellt und verabschiedet werden.
Daher geht Vorstand Herr Gösele davon aus, dass sich die Wiederaufnahme des Zukunftskonzepts noch eine ganze Weile hinauszögern wird. Wenn es dann vielleicht mal soweit ist, sieht der Vorstand der Wertachkliniken in erster Linie den Freistaat und den Bund in der Pflicht für die notwendige Finanzierung des Neubaus zu sorgen, da dies nicht Aufgabe der Kommunen ist.
StR Mannes (SPD): sind Bemühungen hinsichtlich des Standortes im südlichen Bereich des Landkreises bekannt, sind Kommunen schon angesprochen?
Gösele: derzeit macht es keinen Sinn, Standortfragen zu diskutieren, da vorab die Leistungsgruppen klar definiert sein müssen. Nächster Schritt ist, nach der Fördermittelklärung, dann die Standortfrage
Spatz (Ortssprecher Waldberg): kann bei Regionalkonferenz herauskommen, dass Klinik nicht im südlichen Landkreis errichtet wird.
Gösele: kennt keine anderen Anzeichen als südlichen Landkreis.
Gschwilm Martin (FW): einzelne Klinken haben bereits Klage wegen Unterfinanzierung eingereicht, gibt es Tendenzen in diese Richtung seitens der Wertachkliniken?
Gösele: Wertachkliniken haben bisher keine Klage eingereicht, dies entscheidet sich erst noch Über „Klinikkompetenz Bayern“ ist jederzeit ein Klage-Anschluss möglich.
Der Stadtrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.
TOP 3: Mittagsbetreuung – Beitragskostenerhöhung; Ferienbetreuung – Anpassung Ferienzeiten und Entgelterhöhung
Stefan Thiele (Stadtkämmerer) berichtet, dass der Kultur-, Sozial-, und Sportausschuss sich in seiner Sitzung am 21.02.2024 mit den Themen „Ferienbetreuung – Anpassung der Ferienbetreuungszeiten und Entgelterhöhung“ , sowie „Mittagsbetreuung – Beitragskostenerhöhung“befasst hat.
Nach Prüfung der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat Bobingen ist hierbei festgestellt worden, dass die jeweiligen Sitzungsvorlagen bereits in den entscheidenden Gremien behandelt worden sind, jedoch die Beschlussvorschläge nur als Empfehlung an den Stadtrat formuliert wurden.
Die Verwaltung sieht vor diesem Hintergrund von einer erneuten Behandlung der Themen „Ferienbetreuung – Anpassung der Ferienbetreuungszeiten und Entgelterhöhung“ und „Mittagsbetreuung – Beitragskostenerhöhung“ und einer weiteren, quasi doppelten Beschlussfassung im Stadtrat ab.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die jeweiligen beschließenden Ausschüsse im Wissen, dass allein sie zu entscheiden haben, in den jeweiligen Sitzungen eine andere Entscheidung getroffen hätten. Zudem sind beide Empfehlungen, die eigentlich schon Beschlüsse waren, in den am 19.03.2024 vom Stadtrat beschlossenen Haushalt 2024 eingeflossen.
Die Sitzungsvorlage dient der Kenntnisnahme des Stadtrats.
TOP 4: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 53. Sitzung vom 30.04.2024
Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.
TOP 5: Wünsche und Anfragen
Keine Wünsche und Anfragen.
Ende des öffentlichen Teils: 18:33 Uhr.