FBU – Haushaltsrede 2015

Stellungnahme der FBU Bobingen e.V. anlässlich der Erlasses der Haushaltssatzungen der Stadt Bobingen sowie der Dilger-Stiftung für das Jahr 2015 – am 24.02.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Mitglieder unserer Verwaltung,
liebe Gäste!

Anlässlich der Beratungen zu den städtischen Haushalten wurden in den jeweiligen Ausschüssen seitenweise Zahlen studiert, gegengerechnet, Möglichkeiten für Einsparungen und notwendige
Investitionen beraten. Dabei ist es mehr als verständlich, dass nicht in allen Punkten Meinungsgleichheit bestehen kann. Da meine Vorredner alle wichtigen Eckdaten der Haushalte bereits geschildert haben, möchte ich mich auf ein paar Zahlen und Fakten stützen, die vermutlich noch nicht genannt wurden.

•  Vergleichen wir die von der Verwaltung vorgelegten Prognosen zu den Haushaltsberatungen 2014 mit denen des Jahres 2015 – also 1 Jahr später – so ergeben sich für die prognostizierten
Jahre 2015 bis 2017 folgende Abweichungen:

•  Gewerbesteuereinnahmen – 0,5 Mio €.
•  Anteil an den EK-St.-Einnahmen – 1.15 Mio €.
•  Grundsteuer A + B – 0,17 Mio €.
•  Zuführungen zum Vermögenshaushalt – 1.87 Mio €.
•  Kreditaufnahmen – Erhöhung um  2,35 Mio €.

Ein Beleg dafür, dass Prognosen mit Vorsicht zu genießen sind und die Halbwertszeit der Gültigkeit selbiger keine 12 Monate betragen muss!

•  Die Wunschliste der Investitionen in den kommenden Jahren ist lange und umfangreich. So werden die dringlichsten Wünsche und Vorhaben den städtischen Haushalt mit weiteren 7,14 Mio €
Kreditaufnahmen bis 2018 belasten.

•  Legen wir die aktuellen Planzahlen der Zuführungen in den Vermögenshaushalt in den Jahren 2015 bis 2018 zu Grunde und ziehen die im gleichen Zeitraum fälligen Tilgungsleistungen ab, so
bleiben uns in den kommenden 4 Jahren ca. 2,76 Mio € als freie Mittel für Investitionen zur Verfügung, Das entspricht einem durchschnittlichen freien Mittelwert von rund 690 T€ pro Jahr.

•  Wünsche in der Zukunft – nach 2018 – wie z. B.: Sanierung des Sitzungssaales, Friedhofgestaltung, Stadtentwicklung im Zentrum und der Lindauer Straße, Busbahnhof, Bücherei und Hallenbad, um nur einen kleinen Teil zu erwähnen, werden bei minimalster Kostenschätzung weitere 20 Mio € Investitionsbedarf und mehr erfordern.

•  Bei der Umsetzung oben genannter Maßnahmen – bis zum Jahre 2020 und folgend – ist von einer Verschuldung des städtischen Haushaltes in Höhe von 30 Mio € und mehr auszugehen.
Diesem Schuldenstand ist die Verschuldung der Stadtwerke mit mehreren Mio € noch hinzuzurechnen.

•  Die wirtschaftlichen und finanzpolitischen Parameter des Jahres 2015 sind nicht bedenkenlos gleichzusetzen mit denen der kommenden Jahre. Derzeit herrscht nahezu Vollbeschäftigung, die
Wirtschaft in Deutschland und ganz besonders in Bayern boomt, viele Zuschusstöpfe sind voll und die Zinsen sind auf historisch niedrigem Niveau. Dies kann in den kommenden Jahren noch
anhalten, muss es jedoch nicht. Sind wir darauf vorbereitet?

•  Besorgniserregend sind die geringen Rücklagen in Höhe von nur 2,3 Mio €, ebenso die Tatsache, dass sich kein Gewerbegrundstück und nur noch sehr wenige private Baugrundstücke
in städtischem Besitz befinden. Die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen an der Unterfeldstraße wurden weder zur Schuldentilgung, noch zur Reinvestition in neue Grundstücke
oder einer Erhöhung der Rücklagen verwendet.

•  Neueste Zahlen, die in den vergangenen Tagen in der Presse nachzulesen waren belegen, dass die Einwohnerzahl der Landeshauptstadt München bis zum Jahre 2050 um 26,4 % wachsen
wird. Die Stadt Augsburg ist, nach jahrzehntelangem Gleichstand der Einwohnerzahl, in den zurückliegenden 5 Jahren um rund 30.000 Einwohner gewachsen.

» Die Konsequenz aus dieser Erkenntnis lautet, dass Bobingen – an der Peripherie Augsburgs liegend – diese Entwicklung nutzen – oder aber verschlafen kann.

» Um Entwicklungen einer überhöhten Verschuldung entgegenzuwirken, haben wir seitens der FBU bereits im Jahre 2013 die Einführung einer Schuldenbremse beantragt, die leider abgelehnt wurde.

» Um unsere Standortchance nutzen zu können, müssen dringendst Grundstücke für den privaten Wohnungsbau, und besonders für den Gewerbebau, in städtische Hand gelangen. Denn nur so können wir als Kommune selbst agieren!

» In diesem Zusammenhang sind wir in der FBU überzeugt, dass durch eine Ausweisung von neuen Baugebieten in der Siedlung – als Ergänzung zu den Vorschlägen des Büros Landbrecht – der Standort Siedlung gestärkt werden kann.

» Die Maßnahme, Altdarlehen in zinsgünstigere Neudarlehen umzuschulden, ist richtig und wird von der FBU unterstützt. Die Tatsache, dass durch diese Maßnahmen und die damit einhergehenden Tilgungsfreijahre die Tilgungslast auf die folgenden Generationen verschoben wird, lehnt die FBU ab. Hier fordern wir im Zuge der Generationengerechtigkeit Rückstellungenzu Gunsten unserer jüngeren Bürger.

» Die Herausforderungen, diese Herkulesaufgaben in den kommenden Jahren gemeinsam zu stemmen, erfordert die Anstrengung des gesamten Stadtrates. Zwingende Aufgabe wird sein, verlässliche Ziele einer kurzfristigen (3 Jahre) – mittelfristigen (6 Jahre) und langfristigen (10 Jahre) Finanzplanung schriftlich gemeinsam zu formulieren, zu kontrollieren und einzuhalten!

» Hilfreich wäre hierbei die detaillierte Beantwortung der noch offenen Fragen, die wir im Zuge der Haushaltsberatungen schriftlich an die Verwaltung gestellt haben.

» Um eine nachhaltige Finanzwirtschaft Bobingens zu erreichen ist es dringendst nötig, künftig deutliche Korrekturen an den Gesamtwerken aller Haushalte vorzunehmen.

» Nur wenn wir bereit sind, heute Veränderungen anzugehen, werden wir in mittelfristigem Zeitraum Fortschritte erzielen können. Deshalb das Motto der FBU: „Fortschritt durch Veränderung!

In der Verantwortung für die Zukunft Bobingens könnten wir von der FBU dem Wirtschaftsplan des Grundstücks-Eigenbetriebs, dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke sowie der Haushaltssatzung 2015 der Dilger-Stiftung zustimmen.

Da die Abstimmung der genannten Wirtschaftspläne gemeinsam mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Bobingen erfolgt, welchen die FBU nicht mittragen kann, werden wir diesem Beschlussvorschlag unsere Zustimmung verweigern. Wir bitten darum, das Abstimmungsverhalten der FBU-Stadträte namentlich im Sitzungsprotokoll zu vermerken!

Erlauben Sie mir abschließend noch unseren Dank an alle zu sagen, die durch die Bereitstellung des Zahlenmaterials für eine reibungslose Beratung der Haushalte beigetragen haben.

Vielen Dank.

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