Tagesordnung Stadtrat Bobingen vom 12.05.2020
- TOP 1 Berichterstattung
- TOP 2 Vereidigung der neugewählten Stadtratsmitglieder
- TOP 3 Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren BürgermeisterInnen
- TOP 4 Wahl der weiteren Bürgermeister
- TOP 5 Dienstaufwandsentschädigung für den berufsmäßigen ersten Bürgermeister
- TOP 6 Entschädigung für die/den zweite/n BürgermeisterIn
- TOP 7 Entschädigung für die/den dritte/n BürgermeisterIn
- TOP 8 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
- TOP 9 Erlass der Geschäftsordnung
- TOP 10 Bekanntgabe der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter
- TOP 11 Bestellung und Besetzung der Ausschüsse
- TOP 12 Bestimmung des Vorsitzenden und Stellvertreters im Rechnungsprüfungsausschuss
- TOP 13 Zweckverband Stauden-Wasserversorgung; Bestellung von Verbandsräten und deren Stellvertreter
- TOP 14 Zweckverband zur Unterhaltung und für Hochwasserschutzmaßnahmen für Gewässer III. Ordnung im Bereich Bobingen, Diedorf, Gessertshausen, Großaitingen und Schwabmünchen;
Bestellung von Verbandsräten und deren Stellvertreter - TOP 15 Bürgerstiftung Bobingen;
Benennung von Vertretern und dessen Stellvertreter für den Stiftungsbeirat - TOP 16 Energie-Team der Stadt Bobingen;
Benennung von Vertretern der Fraktionen - TOP 17 Beteiligung an der EVB Netz GmbH & Co.KG;
Bestellung der Aufsichtsräte der Stadt Bobingen - TOP 18 Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH der Stadt Bobingen
- 18.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages
- 18.2 Besetzung des Aufsichtsrates
- TOP 19 Stadtwerke;
Neuerlass der Betriebssatzung - TOP 20 Wünsche und Anfragen
Anwesenheit
Bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bobinger Stadtrats waren alle Mandatsträger anwesend.
- CSU (inkl. Bürgermeister): 9 Sitze
- SPD: 5 Sitze
- FBU: 4 Sitze
- Grüne: 4 Sitze
- Freie Wähler: 3 Sitze
Vor Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Stadtrats
Übergabe der Amtskette
Am 30.04.2020 verabschiedete sich Bernd Müller nach 24 Jahren als Bürgermeister in Bobingen. Die Amtsgeschäfte führt seitdem Klaus Förster als neuer Erster Bürgermeister. Traditionell wurde ihm nun vor Beginn der konstituierenden Stadtratssitzung die Amtskette vom ältesten Stadtratsmitglied, Waltraut Wellenhofer, übergeben.
Antrittsrede von Klaus Förster
Anschließend richtete Klaus Förster einige Worte an die Räte und die rund 50 Besucher in der Singoldhalle. Seine Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllt ihn mit großer Dankbarkeit und dem nötigen Respekt für dieses Amt. Weiter bedankte sich Förster bei seinem Vorgänger Müller und dem ehemaligen Stadtrat für die geleistete Arbeit. Nun wünscht sich der neue Bürgermeister eine gute Zusammenarbeit mit dem Stadtrat, um wichtige Themen der Stadt, wie Ganzjahresbad, Betreuungsplätze für Kinder oder die Ausweisung von Gewerbeflächen, voranzubringen. Dabei forderte Förster alle Fraktionen auf, sich einzubringen, um mit einer offenen, wertschätzenden Kommunikation die Zukunft Bobingens zu entwickeln. Gleichzeitig versprach er, dem Rat zeitnah mit den notwendigen Informationen zu versorgen.
TOP 1: Berichterstattung
Als Erstes berichtete Klaus Förster über den Corona-Fall in einer Bobinger Asylunterkunft, der bereits am Vortrag in der Presse zu lesen war. Er betonte, dass die Lage im Griff sei, das Gesundheitsamt habe sofort reagiert. Alle Bewohner wurden bereits getestet, die Ergebnisse sollen im Laufe der Woche vorliegen.
Nächster Sitzungstermin ist am 26.05.2020, auch diese Sitzung wird in der Singoldhalle stattfinden.
TOP 2: Vereidigung der neugewählten Stadtratsmitglieder
Nach Art. 31 Abs. 4 GO sind alle neugewählten Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Klaus Förster rief die neun neugewählten Stadtratsmitglieder auf, damit dieses ihren Eid leisten konnten. Aufgrund der aktuellen Abstandsregelungen hatten dabei alle Stadträte ihre Masken auf.
- Ammer Michael
- Bergmann Armin
- Bögler Johannes
- Böhm Gaby
- Bürger Clemens
- Geiger Hubert
- Geirhos Lukas
- Lautenbacher Claudia
- Treischl Katja
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Eidesformel
TOP 3: Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren BürgermeisterInnen
Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO muss der Stadtrat aus seiner Mitte eine/n zweite/n BürgermeisterIn wählen und kann noch eine/n weitere/n BürgermeisterIn wählen.
Beschlussvorschlag: Als Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters wird ein/e zweite/r und dritte/r BürgermeisterIn gewählt. Beide üben die Funktion ehrenamtlich aus.
-> einstimmig
TOP 4: Wahl der weiteren Bürgermeister
Mit Spannung wurde von den Besuchern die Wahl der weiteren Bürgermeister erwartet. Als Wahlleiter wurde Herr Ludwig von der Verwaltung benannt. Das Wahlprozedere war dann für alle Wahlgänge gleich. Herr Ludwig fragte zunächst die Wahlvorschläge ab, bereitete dann die Wahlzettel vor – dazu wurde die Sitzung unterbrochen – und anschließend wurden die Räte nach alphabetischer Reihenfolge nacheinander zur Stimmenabgabe im Vorraum gebeten.
Wahl des zweiten Bürgermeisters
Wahlvorschläge:
- Michael Ammer (FBU) – Vorschlag von Franz Handschuh (FBU)
- Rainer Naumann (FW) – Vorschlag von Waltraut Wellenhofer (FW)
- Armin Bergmann (SPD) – Vorschlag von Edmund Mannes (SPD)
Wahlergebnis: Im ersten Wahlgang erreichte keiner der Kandidaten die notwendige absolute Mehrheit (Ammer: 4, Naumann: 12, Bergmann: 9). Somit kam es zu einer Stichwahl zwischen Rainer Naumann und Armin Bergmann.
Wahlergebnis der Stichwahl: Beim nächsten Wahlgang erzielte Rainer Naumann 12 und Armin Bergmann 13 Stimmen. Damit ist Armin Bergmann neuer zweiter Bürgermeister der Stadt Bobingen.
Wahl des dritten Bürgermeisters
Wahlvorschläge:
- Rainer Naumann (FW) – Vorschlag von Waltraut Wellenhofer (FW)
- Michael Ammer (FBU) – Vorschlag von Franz Handschuh (FBU)
- Herwig Leiter (CSU) – Vorschlag von Franz Kaufmann (CSU)
Wahlergebnis: Bereits im ersten Wahlgang konnte sich Michael Ammer durchsetzen. Er erhielt 13 Stimmen, Rainer Naumann 3, Herwig Leiter 9.
TOP 5: Dienstaufwandsentschädigung für den berufsmäßigen ersten Bürgermeister
Zum nächsten Tagesordnungspunkt übergab Klaus Förster direkt die Sitzungsleitung an Armin Bergmann, da er selbst aufgrund Art. 49 GO „Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung“ nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen durfte. Der Stadtrat hatte nun über die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister zu entscheiden. Die Beschlussvorlage sah hier dieselbe Summe wie bislang vor.
Beschlussvorschlag: Für den berufsmäßigen ersten Bürgermeister wird gem. Art. 46 Abs. 2 und 3 KWBG ab dem 01.05.2020 eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 723,24 € festgesetzt.
-> einstimmig
TOP 6: Entschädigung für die/den zweite/n BürgermeisterIn
Klaus Förster übernahm wieder die Sitzungsleitung, während Armin Bergmann den Raum verlies.
Beschlussvorschlag: Die monatliche Entschädigung für den zweiten Bürgermeister wird gemäß Art. 54 KWBG ab 01.05.2020 auf 605,54 € festgesetzt. Für die Vertretung des ersten Bürgermeisters wird pro Tag eine Entschädigung von 60,71 € gewährt.
-> einstimmig
TOP 7: Entschädigung für die/den dritte/n BürgermeisterIn
Bei der nächsten Beschlussfassung war Armin Bergmann wieder anwesend, dafür nahm Michael Ammer aufgrund der eigenen Betroffenheit nach Art. 49 GO nicht teil.
Beschlussvorschlag: Die monatliche Entschädigung für den dritten Bürgermeister wird gemäß Art. 54 KWBG ab 01.05.2014 auf 302,77 € festgesetzt. Für die Vertretung des ersten Bürgermeisters wird pro Tag eine Entschädigung von 60,71 € gewährt.
-> einstimmig
TOP 8: Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die bisher gültige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts entspricht weitgehend der Mustersatzung des Bayerischen Innenministeriums.
Stadtrat Handschuh beantragte eine Anpassung der Sitzungsgelder an die Inflationsrate. Dieser Antrag wurde mit 7 zu 18 Stimmen abgelehnt. Auch die beantragte Erhöhung des Verdienstausfalls pro volle Stunde für einen privaten Unternehmer/Selbstständigen wurde mit 4 zu 21 Stimmen abgelehnt.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit den heute beschlossenen Änderungen.
-> einstimmig
TOP 9: Erlass der Geschäftsordnung
Aufgrund Art. 45 Abs. 1 der GO hat sich der neugewählte Stadtrat eine Geschäftsordnung zu geben. Dazu hat die Verwaltung einen Entwurf vorbereitet, der sowohl dem Muster des Bayerischen Gemeindetags, als auch der bisherigen Geschäftsordnung weitgehend entspricht.
Bürgermeister Förster informierte eingangs, dass u. a. § 11 Ferienausschuss neu aufgenommen wurde und nach § 26 nun auch Sitzungseinladungen per E-Mail möglich sind. Anschließend wurde die Geschäftsordnung Paragraph für Paragraph durchgegangen. Dabei hatten die Fraktionen die Möglichkeit, ihre Anmerkungen zu weiteren redaktionellen Änderungen weiterzugeben sowie Rückfragen und Anträge zu stellen.
Änderungen:
- § 7: SPD und Grünen beantragten, dass eine weiterreichende Formulierung aus der Mustersatzung genutzt wird. Diese besagt, dass für die einzelnen Ausschüsse nicht wie bisher nur ein ordentliches Mitglied sowie ein Stellvertreter pro Faktion benannt werden soll, sondern, dass es eine festgelegte Stellvertreterreihenfolge geben kann. Monika Müller-Weigand (Grüne) betonte, dass auch weiterhin eine Person fest im Ausschuss mitarbeitet, es aber gerade für die kleineren Fraktion damit leichter wird, einen stimmberechtigten Vertreter zu entsenden.
- Abstimmung: Dafür 13, Dagegen 12 -> Antrag angenommen
- § 10: Zur Präzisierung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses beantragte die FBU-Fraktion die Aufnahme des § 106 GO. Herr Ziegler schlug hierzu eine entsprechende Formulierung vor.
- Abstimmung: Dafür 12, Dagegen 13 -> Antrag abgelehnt
- § 14: Dieser Paragraph regelt die Handlungsspielräume des Bürgermeisters. Lukas Geirhos (Grüne) kritisierte die zum Teil achtfache Erhöhung der Wertgrenzen, eine Verdoppelung sei noch nachvollziehbar. Edmund Mannes (SPD) stimmte diesem zu.
Von seiten der Verwaltung wurde dazu erläutert, dass diese Sätze der Realität entsprechen und für die Abläufe im Rathaus sinnvoll sind, damit der Bürgermeister handlungsfähig ist.
Klaus Förster schlug daher eine Berichtspflicht des Bürgermeisters zwischen den neuen und alten Sätzen vor.- Abstimmung: Dafür 19, Dagegen 5 -> Antrag angenommen
- Darüber hinaus hinterfragte Franz Handschuh (FBU) den Holzverkauf aus dem Stadtwald. Hier kann der erste Bürgermeister ohne Wertgrenzen frei entscheiden. Herr Ziegler von der Verwaltung erklärte, dass hier immer wieder nach einer Ausschreibung eine schnelle Entscheidung gefordert ist. Denn bei Sturmschäden oder Schädlingsbefall ist es wichtig, dass das Holz schnellstmöglich abtransportiert wird.
- § 16: Monika Müller-Weigand (Grüne) schlug vor, in Abs. 3 eine Absichtserklärung aufzunehmen, dass der Stadtrat Bürgersprechstunden plane. Bürgermeister Förster erklärte, dass eine Absichtserklärung nicht in eine Geschäftsordnung passt. Es gilt nun aber die öffentliche Absichtserklärung der Räte, sich dem Thema Bürgersprechstunden in dieser Legislaturperiode anzunehmen.
- § 20: Informationen müssen für alle Stadträte rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Daher forderte Franz Handschuh (FBU) eine Ergänzung dazu in diesem Paragraphen. Nach einer Diskussion mit Herrn Ziegler kam es zur Abstimmung.
- Abstimmung: Dafür 7, Dagegen 18 -> Antrag abgelehnt
- § 25: Da der FBU-Fraktion Transparenz wichtig ist, sollte Bobingen dem Vorbild anderer Städte folgen und die Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung (angepasst) veröffentlichen. Bürgermeister Förster versteht den Sinn dahinter nicht, etwas Nicht-Öffentliches zu veröffentlichen. In dieser Meinung wurde er von Herwig Leiter (CSU) unterstützt, denn der Informationsgehalt einer solchen Veröffentlichung würde nur zu Mutmaßungen innerhalb der Bevölkerung führen.
- Abstimmung: Dafür 4, Dagegen 21 -> Antrag abgelehnt
- § 26: Michael Ammer (FBU) schlug vor, dass die Sitzungsprotokolle schneller öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Nämlich nicht erst nach der Genehmigung in der darauffolgenden Sitzung sondern direkt nach der Erstellung. Klaus Förster versprach, dass die Stadt prüfen werde, ob ein Umlaufbeschluss per E-Mail möglich sei, um damit die Veröffentlichung zu beschleunigen.
Außerdem berichtete er, dass künftig aktuelle Sitzungsprotokolle direkt auf der Startseite der Stadt eingebaut werden.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die vorliegende Geschäftsordnung mit den heute eingearbeiteten Änderungen.
-> einstimmig
TOP 10: Bekanntgabe der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter
Von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen wurden folgende Fraktionsvorsitzende und deren Stellvertreter benannt.
CSU-Stadtratsfraktion
- Vorsitzender: Herwig Leiter
- gleichberechtigter Stellvertreter: Franz Kaufmann und Johannes Bögler
SPD-Stadtratsfraktion
- Vorsitzender: Edmund Mannes
- gleichberechtigter Stellvertreter: Helmut Jesske und Johanna Ludl
Freie Wähler– Stadtratsfraktion
- Vorsitzender: Rainer Naumann
- gleichberechtigter Stellvertreter: Waltraut Wellenhofer
FBU-Stadtratsfraktion
- Vorsitzender: Franz Handschuh
- gleichberechtigter Stellvertreter: Florian Vogl
Grünen–Stadtratsfraktion
- Vorsitzende: Monika Müller-Weigand
- gleichberechtigter Stellvertreter: Lukas Geirhos
TOP 11: Bestellung und Besetzung der Ausschüsse
Nach der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bildet der Stadtrat Bobingen fünf Ausschüsse. Der Haupt- und Finanzausschuss, der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, der Werk- und Betriebsausschuss und der Kultur-, Sport und Sozialausschuss bestehen aus je zehn, der Rechnungsprüfungsausschuss dagegen aus sieben Stadtratsmitgliedern.
Die genaue Besetzung der Ausschussmitglieder bzw. Stellvertreter ist dem Protokoll der Sitzung zu entnehmen.
TOP 12: Bestimmung des Vorsitzenden und Stellvertreters im Rechnungsprüfungsausschuss
Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestimmt der Stadtrat aus seiner Mitte im Rechnungsprüfungsausschuss ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden und seines Stellvertreters.
Wahlvorschläge zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses:
- Franz Handschuh (FBU)
- Franz Kaufmann (CSU)
Wahlergebnis: Mit 13 zu 12 Stimmen wurde Franz Handschuh zum Vorsitzenden gewählt.
Anschließend wurde Franz Kaufmann zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses ernannt.
TOP 13: Zweckverband Stauden-Wasserversorgung
Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbandes Stauden-Wasserversorgung ist ohne weitere Formalitäten der Erste Bürgermeister Kraft seines Amtes Verbandsrat im Zweckverband. Als dessen Stellvertreter fungieren satzungsgemäß die weiteren Bürgermeister. Weiter entsendet nach der Satzung jede Mitgliedsgemeinde für je angefangene 1.000 Einwohner einen Verbandsrat in die Versammlung des Zweckverbandes. Nach Mitteilung des Einwohnermeldeamtes der Stadt beträgt die Bevölkerungszahl der im Einzugsbereich des Zweckverbandes gelegenen Stadtteile Burgwalden, Reinhartshausen, Waldberg und Kreuzanger zusammen 1.269 Einwohner. Dies bedeutet, dass die Stadt Bobingen, wie in der Vergangenheit, neben dem amtierenden Bürgermeister einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung abzuordnen hat.
Beschlussvorschlag: Zum weiteren Verbandsrat wird Stadtrat Georg Frey, zu dessen Stellvertreter Stadträtin Claudia Lautenbacher bestellt.
-> einstimmig
TOP 14: Zweckverband zur Unterhaltung und für Hochwasserschutzmaßnahmen für Gewässer III. Ordnung im Bereich Bobingen, Diedorf, Gessertshausen, Großaitingen und Schwabmünchen
Hintergrund: Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes entsendet jedes Verbandsmitglied drei Verbandsräte. Der erste Bürgermeister gehört der Versammlung kraft Gesetzes an (Art. 31 Abs. 1 und 2 KommZG). Im Falle der Verhinderung wird dieser durch die gesetzlichen Stellvertreter vertreten (Art. 31 Abs. 3 KommZG). In die Verbandsversammlung sind zwei weitere Verbandsräte zu entsenden. Für diese werden jeweils ein eigener Stellvertreter bestellt.
Beschlussvorschlag: Zu weiteren Verbandsräten werden Stadtrat Georg Frey, zu dessen Stellvertreter Stadtrat Johannes Bögler, und Stadträtin Monika Müller-Weigand, zu deren Stellvertreter Stadträtin Claudia Lautenbacher, bestellt.
-> einstimmig
TOP 15: Bürgerstiftung Bobingen
Gemäß § 7 der Satzung der Bürgerstiftung Bobingen gehören dem Stiftungsbeirat der Erste Bürgermeister sowie je ein Vertreter der jeweiligen Stadtratsfraktionen an.
Die genaue Besetzung der Stiftungsbeiräte ist dem Protokoll der Sitzung zu entnehmen.
TOP 16: Energie-Team der Stadt Bobingen
Wer zur Mitarbeit im Energie-Team von den Fraktionen benannt wurde, ist dem Protokoll der Sitzung zu entnehmen.
TOP 17: Beteiligung an der EVB Netz GmbH & Co.KG
Beschlussvorschlag:
- Folgende Stadträte werden von den Fraktionen in den Aufsichtsrat entsandt:
- Johannes Bögler (CSU)
- Clemes Bürger (Grüne)
- Helmut Jesske (SPD)
- Franz Handschuh (FBU)
-> Beschluss einstimmig
Derzeit sind die Freien Wähler nicht im Aufsichtsrat vertreten. Bürgermeister Förster möchte versuchen, dass auch diese Fraktion künftig einen Vertreter entsenden kann.
TOP 18: Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH der Stadt Bobingen
Änderung des Gesellschaftsvertrages
Der Gesellschaftsvertrag der Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH (GWB) sieht in § 8 insgesamt fünf Aufsichtsratsmitglieder vor. Der jeweilige Erste Bürgermeister der Stadt Bobingen ist geborenes Mitglied und gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrates. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Stadtrat benannt.
In der vergangenen Wahlperiode wurde mehrfach – insbesondere von der FBU – bemängelt dass im Aufsichtsrat der GWB nicht alle Fraktionen des Stadtrats vertreten sind. Damit künftig jede der fünf Fraktionen einen Vertreter im Aufsichtsrat stellen kann, möchte Bürgermeister Förster den Gesellschaftsvertrag entsprechend ändern lassen. Ein Notartermin ist dafür bereits vereinbart.
Das Ansinnen wurden von den Räten begrüßt, jedoch kam es zu Diskussionen in Bezug auf die Anzahl der Aufsichtsratmitglieder. Edmund Mannes (SPD) erklärte, dass jede Fraktion ein Mitglied stellen sollte. Die SPD-Fraktion würde dabei in Kauf nehmen, dass es dann bei sechs Mitgliedern (fünf Mitglieder plus Bürgermeister) auch zu einer Pat-Situation kommen könnte. Herwig Leiter (CSU) entgegnete, dass die Erhöhung wichtig sei, um den Freien Wähler eine Vertretung zu ermöglichen und dass es Usus sei, ungerade Mitgliedszahlen festzulegen. Natürlich profitiere davon auch die CSU, da sie damit zwei Stimmen erhielte, doch sie sei auch die stärkste Fraktion im Stadtrat.
Michael Ammer (FBU) erkundigte sich nach dem bisherigen Abstimmungsverhalten. Darauf erklärte Alexander Ziegler, dass eine einfache Mehrheit bei Entscheidungen ausreichend ist.
Beschlussvorschlag: Der Gesellschaftsvertrag der GWB wird wie folgt geändert: § 8 Abs. 2 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut: „Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern.“
-> Dafür: 13, Dagegen: 12 -> Antrag angenommen
Besetzung des GWB-Aufsichtsrates
Mit Ablauf der Amtszeit zum 30.04.2020 ist der bisherige Bürgermeister Müller aus dem Amt als Aufsichtsrat ausgeschieden. Erster Bürgermeister Förster wurde zum gleichen Zeitpunkt geborenes Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates. Für die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates endet die Amtszeit mit Zusammentritt des neu gewählten Stadtrats.
Bezugnehmend auf den vorherigen Tagesordnungspunkt wurden nun weitere sechs Aufsichtsräte von den Räten benannt:
- Armin Bergmann (SPD)
- Michael Ammer (FBU)
- Rainer Naumann (FW)
- Hans-Peter Dangl (CSU)
- Herwig Leiter (CSU)
- Monika Müller-Weigand (Grüne)
TOP 19: Stadtwerke
Mit Erlass der neuen Geschäftsordnung für die Stadt Bobingen ist ebenfalls eine Anpassung der Betriebssatzung der Stadtwerke Bobingen erforderlich, um einheitliche Zuständigkeiten der Gremien sicherzustellen, erklärte Bernhard Langert. Neben redaktionellen Änderungen wird auch § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) angepasst. Zum einen liefern die Stadtwerke bereits jetzt Energie an das Aquamarin und den örtlichen Netzbetreiber, zum anderen war bereits bei der Gründung der EVB Netze GmbH & Co. KG geplant, in Zukunft z. B. als Dienstleister Mehrspartenhausanschlüsse durch die Stadtwerke anzubieten.
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Betriebssatzung der Stadtwerke Bobingen (SWB) in der vorgelegten Fassung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und tritt am 13.05.2020 in Kraft.
-> einstimmig
TOP 20 Wünsche und Anfragen
Franz Handschuh (FBU) fragte nach, warum auf dem Räteinformationssystem die alten Sitzungsprotokolle gelöscht wurden. Dies sollte so nicht sein und sei wahrscheinlich durch die Umstellung vom alten auf neuen Stadtrat passiert. Klaus Förster versprach, dass dies schnellstmöglich korrigiert wird.
Weiter wollte Lukas Geirhos (Grüne) vom neuen Bürgermeister wissen, welche interkommunalen Zusammenarbeiten denn geplant seien und verwies dabei auf einen Bericht in der Schwabmünchener Allgemeinen. Da es künftig Aufgaben geben wird, welche die Stadt nicht mehr alleine bewältigen könne, sollen künftig auch interkommunale Projekte auf Sinnhaftigkeit geprüft werden. Es gebe hierzu noch keine konkreten Projekte, so Förster. Vorschläge sind jederzeit willkommen.
Zum Schluss hatte Georg Frey (CSU) noch eine Anmerkung zum letzten Protokoll. Es sei gut, dass die Schulden der Stadtwerke nun auch aufgelistet werden, denn diese gehören zu den Schulden der Stadt.
Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 20.49 Uhr.