08.09.2020 – Bauausschuss

Tagesordnung Bauausschuss:

Sitzung Stadtrat Bobingen, Stadtratssitzung
  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Bauleitplanung; Vorstellung des städtebaulichen Konzepts für das Baugebiet Nr. 75 “Point V”
  • TOP 3 Neubau eines öffentlichen Feldweges westlich Neubaugebiet Point IV von der Wertachstraße bis zur Krumbacher Straße
  • TOP 4 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 4.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 4.2 Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Gelände der Kläranlage, Grundstück Fl.Nr. 3268/1 der Gemarkung Bobingen, Flurstr. 50
  • TOP 4.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Schalmeistr. 10a, Fl.Nr. 124 Tfl. der Gemarkung Bobingen
  • TOP 4.4 Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung mit Gabionen, Herbststr. 37, Fl.Nr. 4228/11 der Gemarkung Bobingen
  • TOP 4.5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Sportheimes mit Umkleiden, einem Übungsraum und einer Gaststätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 366 der Gemarkung Bobingen, Am Wiesenhang 15
  • TOP 5 Bauleitplanung; Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich “Ölwiesen”
  • TOP 6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 “Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, I. Planungsabschnitt”; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • TOP 7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 “Am Wiesenhang”; Ergebnisse der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Abwägung und Satzungsbeschluss
  • TOP 8 Bauleitplanung; 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 “Bobingen-Nord”; Änderung der Planung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • TOP 9 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 1. Sitzung vom 07.07.20
  • TOP 10 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit im Bauausschuss

  • Alle Bauauschussmitglieder waren anwesend.

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung (TOP 1 – 10)

TOP 1: Berichterstattung

Keine Berichterstattung.

TOP 2: Bauleitplanung; Vorstellung des städtebaulichen Konzepts für das Baugebiet Nr. 75 “Point V”

Herr Hofer vom beauftragten Büro Raumsequenz stellte den Ausschussmitgliedern die städtebaulichen Eckpunkte der geplanten Point V vor:

  • Die geplante Fläche umfasst eine Größe von ca. 4 Hektar
  • Die Grundstücksgrößen für Einzelhäuser sind zwischen 400 – 420 m² geplant, vereinzelt in den Randbereichen der Point sind bis zu 650 m² große Grundstücke vorgesehen
  • Für Doppelhaushälften betragen die Grundstücksflächen zwischen 330 und 370 m²
  • Beide Gebäudetypen sollen laut aktuellem Stand zwei Geschosse ohne Keller besitzen

Geplante Wohneinheiten:

  • Einfamilienhäuser: ~ 35 bis 40
  • Doppelhäuser: 7
  • Punkthäuser: 4

Punkthaus: Als Punkthäuser bezeichnet man Gebäude mit einem um einen Mittelpunkt zentrierten Grundriss. Meist werden mit dem Begriff Punkthaus Wohnhochhäuser mit innerem Erschließungskern und außenliegenden Wohneinheiten bezeichnet.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wohngeb%C3%A4ude#Punkthaus

Im erarbeiteten Konzept ist eine zentrale Energieversorgung eingeplant. Neue Informationen zum geplanten Baugebiet Point V sollen laut Herrn Hofer Ende Oktober / Anfang November dem Bauausschuss vorliegen.

Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss billigt das vorgelegte Konzept und die Verwaltung wird beauftragt die Planung voranzutreiben und baldmöglichst im Bauausschuss vorzustellen. Anregungen der Fraktionen sollen zeitnah formuliert und eingereicht werden.

-> Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 3: Neubau eines öffentlichen Feldweges westlich Neubaugebiet Point IV von der Wertachstraße bis zur Krumbacher Straße

Da der Schwettinger Weg (angrenzend zur geplanten Point V und bisherigen Point IV) innerhalb der Bebauung liegt, ist eine Nutzung als Feldweg für die Landwirtschaft künftig nicht mehr möglich. Der neue Feldweg wird westlich des neuen Baugebietes verlaufen und verbindet somit die Wertachstraße mit der Krumbacher Straße. Der bestehende Schwettinger Weg ist in der Planung künftig als reiner Geh- und Radweg vorgesehen. Stadtrat Vogl (FBU) erkundigte sich nach den Kosten des neuen Feldweges. Bürgermeister Förster antwortete, dass dies die Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH (GWB) der Stadt Bobingen baut und bezahlt. Die Kosten sind für den Bauausschuss nicht relevant. Die Gelder wurden vom Aufsichtsrat der GWB freigegeben, so Förster.

TOP 4.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

-> Zur Kenntnis genommen.

TOP 4.2: Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Gelände der Kläranlage, Grundstück Fl.Nr. 3268/1 der Gemarkung Bobingen, Flurstr. 50

Auf dem Gelände der Kläranlage soll ein neues Betriebsgebäude mit den Maßen 20,16 x 14,16 m errichtet werden. Auf der vorgesehenen Fläche befinden sich aktuell Grüngut-Sammelcontainer. Über einen neuen Standort derselben sind die Stadtwerke und das Stadtbauamt in engem Kontakt.

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 4.3: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Schalmeistr. 10a, Fl.Nr. 124 Tfl. der Gemarkung Bobingen

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen (siehe Sitzungsvorlage).

TOP 4.4: Antrag auf Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung mit Gabionen, Herbststr. 37, Fl.Nr. 4228/11 der Gemarkung Bobingen

Das gemeindliche Einvernehmen zur Zulassung von Gabionen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche wurde vom Bauausschuss verweigert. Der Antragsteller wird aufgefordert, ordnungsgemäße Zustände herzustellen.

TOP 4.5: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Sportheimes mit Umkleiden, einem Übungsraum und einer Gaststätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 366 der Gemarkung Bobingen, Am Wiesenhang 15

Mit der Übernahme des Wiesenhang möchte der Türk SV Bobingen auch ein neues Vereinsheim bauen. Folgende Eckpunkte sind geplant:

  • Zweistöckiges Gebäude mit Flachdach: 55,39 m x (11,81-15,62 m)
  • Übungsraum im Erdgeschoss mit 275 m²
    • Taekwondo Wettkampffläche
    • Umkleiden, Duschen, Technikraum, Küche
  • Gaststätte im Obergeschoss
    • fremdverpachtet und für jedermann zugänglich

Bürgermeister Förster teilte mit, dass bis 30.04.2020 der Türk SV Bobingen einen Finanzierungsplan hätte vorlegen müssen. Dies ist nicht geschehen, coronabedingt hat hier die Verwaltung eine Ausnahme gemacht und dazu aufgefordert, zeitnah eine Bauvoranfrage einzureichen.

  • Stadtrat Geiger (FBU) erkundigte sich, wie es um die Ablöse des alten Gebäudes steht. Bürgermeister Förster erklärte, das alte Gebäude sei nicht mehr Bestandteil der neuen Planung und aus diesem Grund nicht mehr relevant.
  • Ebenso erkundigte sich Stadträtin Müller-Weigand (Grüne), welche Rahmenbedingungen der geplante Pachtvertrag aufweisen würde. Bürgermeister Förster wies daraufhin, dass ein 25 jähriges Nutzungsrecht eingeräumt werden müsse, da der Bayerisches Landes-Sportverband (BLSV) Zuschüsse von einer Mindestnutzungdauer abhängig macht.
  • Stadtrat Leiter (CSU) bekräftigte die Argumentation von Bürgermeister Förster, dass dem Türk SV Bobingen nun eine positive Rückmeldung des geplanten Neubaus zugesichert werden müsse, damit dieser weiterplanen könne.
  • Stadtrat Bergmann (SPD) schlug vor – zur Klärung offener Fragen – den Tagesordnungspunkt in die nächste Stadtratssitzung zu verschieben.

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die kommende Stadtratssitzung am 29.09.2020 verschoben. Grund dafür sind zahlreiche Fragen der Ausschussmitglieder bzgl. Pachtvertrag und anfallenden Kosten. Bürgermeister Förster sicherte zu, dass die Verwaltung sich bis zur nächsten Stadtratssitzung erkundigt, wie hoch entstehende Abrisskosten des alten Gebäudes sein würden.

TOP 5: Bauleitplanung; Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich “Ölwiesen”

Bei dem oben genannten Gebiet handelt sich um schlechtes Bauland, da dort feuchte Wiesen und ein hoher Grundwasserstand vorhanden ist. Aus naturschutzrechtlicher Sicht handelt es sich um eine hochwertige Fläche, bei Umnutzung der Ölwiesen wäre ein hoher Bedarf an Ausgleichsflächen notwendig. Durch diesen Beschluss soll das Gebiet als bleibende Grünfläche und somit nicht bebaubares Land bestimmt werden.

Die Beschlussempfehlung an den Bauausschuss, den Bereich der Ölwiesen außerhalb der bestehenden Bebauung künftig als Grünfläche darzustellen, wurde einstimmig angenommen.

TOP 6: Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 “Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, I. Planungsabschnitt”; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 7: Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 “Am Wiesenhang”; Ergebnisse der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag 1 – 4: Einstimmig angenommen

TOP 8: Bauleitplanung; 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 “Bobingen-Nord”; Änderung der Planung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Beschlussvorschlag 1 und 2 wurde einstimmig angenommen.

TOP 9: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 1. Sitzung vom 07.07.20

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 10: Wünsche und Anfragen

  • Stadtrat Vogl (FBU) wies darauf hin, dass Landwirte mit Traktoren ihre Felder in der geplanten Point V, durch den (teilweise) eingeschränkten Zugang des Schwettinger Weges nicht erreichen können. Bürgermeister Förster antwortete, dass Landwirte ihre Felder von der Krumbacher Straße aus befahren können, mit einem Landwirt wurde eine vor-Ort Besichtigung durchgeführt.
  • Ebenso erkundigte sich Stadtrat Vogl (FBU) was mit der alten Moschee passiert. Frau Tugemann antwortete, dass diese verkauft worden sei.
  • Stadtrat Geiger (FBU) hinterfragte den Nutzen der Überquerungshilfe Wertachstraße (Schwettinger Weg) und merkte an, dass eine Insel bei dem neu geplanten Kindergarten sinnvoller sei.

Ende des öffentlichen Teils 19:43 Uhr.

Hinweis in eigener Sache:
Die Zusammenfassung wurde nach besten Erkenntnissen erstellt. Bedingt durch mangelhafte Beschallung (Stadträte hatten keine Mikrofone) konnten leider nicht alle Wortmeldungen akkustisch richtig wahrgenommen und somit auch nicht berücksichtig werden!

Kommentar verfassen