03/2021 – Ausweitung der temporären Geschwindigkeitsbegrenzung in Straßberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit beantragen wir, die FBU-Fraktion, ein städtisches Engagement beim Landratsamt Augsburg, die bestehende, temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h der Kreisstraße A 13 vom Sommerhausberg in Richtung Osten bis zum Schloßberg zu erweitern.

Antrag der FBU-Fraktion: Ausweitung der temporären Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Frieda-Forster-Straße bis zum Schloßberg (Kreisstraße A 13)

Begründung:

Ursprünglich war in Straßberg die Frieda-Forster-Straße im Bereich der Grundschule temporär auf 30 km/h begrenzt, um die Schulkinder vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen. Mit Fertigstellung des neuen Kindergartens „Kleine Farm“ in der Frieda-Forster-Straße 23 wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung nach Westen bis zum Sommerhausberg ausgeweitet, um auch im Bereich des Kindergartens eine Verkehrsberuhigung und damit mehr Sicherheit zu gewährleisten. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt in der Zeit von 07.00 – 17.00 Uhr.

Ein ebenso von Schülern hoch frequentierter und schützenswerter Bereich ist der Schloßberg an der Einmündung der Waldstraße bzw. der Bushaltestelle gegenüber. Hier überqueren täglich Schüler die Kreisstraße, um zum Bus oder vom Bus nach Hause zu gelangen. Die Übersichtlichkeit an dieser Stelle ist sowohl für Fußgänger als auch für den auf der Kreisstraße fließenden Verkehr sehr stark eingeschränkt. Eine übersichtliche Stelle zum sicheren Überqueren der Kreisstraße ist mehr als 80 Meter von der Bushaltestelle entfernt, ein derartiger Umweg wird von Schulkindern erfahrungsgemäß nicht angenommen.

Ein von Schülern hoch frequentierter und schützenswerter Bereich ist der Schloßberg an der Einmündung der Waldstraße bzw. der Bushaltestelle gegenüber. Auch dieser Bereich sollte aus Sicht der FBU-Fraktion auf 30 km/h begrenzt werden.

Aufgrund von Gefahrensituationen beim Überqueren der Straße wurde von der FBU-Fraktion bereits über die Stadtverwaltung bereits der Versuch unternommen, beim Landratsamt für eine Querungshilfe zu plädieren. Dieses Ansinnen wurde aufgrund der baulichen Gegebenheiten als nicht durchführbar abgelehnt.

Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler dennoch zu erhöhen, erscheint es aus Sicht der FBU-Fraktion eine geeignete Maßnahme, den Bereich auf 30 km/h, wie oben bereits beschrieben, zu begrenzen.

Die bisher bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung erstreckt sich über eine Länge von 400 Metern, vom Sommerhausberg bis zum Lindenweg. Bis zum Schloßberg auf Höhe Gesundbrunnenweg wäre lediglich eine Verlängerung um 230 Meter erforderlich. Die Maßnahme könnte zeitnah und beinahe kostenneutral umgesetzt werden. Für den fließenden Verkehr ergäbe sich aufgrund der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung nur eine minimale Umstellung. Die Geschwindigkeit würde nur im Zeitraum von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr begrenzt werden. Zusätzlich würden sich gefährliche Situationen beim Ausfahren der Busse aus der Haltestelle reduzieren.

Wir bitten die Fraktionen, unseren Antrag wohlwollend zu unterstützen.

Ebenso bitten wir die Verwaltung, insbesondere aufgrund des geringen Gesamtaufwandes der Maßnahme, aufgrund des geringen Eingriffs in das Verkehrsgeschehen und der damit einhergehenden großen Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Schülerinnen und Schüler, unseren Antrag bereits zeitnah, unabhängig vom Gesamtverkehrskonzept, zu behandeln, um eine Umsetzung baldmöglichst nach dem Beginn des Präsenzunterrichts im Anschluss an den Lockdown möglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Handschuh (Fraktionsvorsitzender)
und Florian Vogl (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)

Der FBU-Antrag wurde in der Bauausschusssitzung vom 20.04.2021 behandelt.

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