03/2021 – Vorstellung der Baugebietsform „Urbane Gebiete“ nach § 6a BauNVO

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Förster,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,

hiermit beantragen wir, die FBU-Fraktion, dem Stadtrat die allgemeinen baurechtlichen und -technischen Grundlagen der seit Mai 2017 in § 6a der BauNVO neu geregelten Baugebietsform „Urbane Gebiete“ vorzustellen.

Antrag der FBU-Fraktion: Allgemeine Vorstellung und Information des Stadtrates über die Grundlagen der Baugebietsform „Urbane Gebiete“ nach § 6a BauNVO    

Begründung:

Am 31.03.2017 verabschiedete der Bundesrat den § 6a der BauNVO als Gesetzesgrundlage der neuen Baugebietsform „Urbane Gebiete“. Im Beschluss heißt es zur Zielsetzung: das „Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung“ soll verfolgt werden.

Wie der Gesetzgeber, sehen auch wir als FBU-Fraktion vielfältige Chancen in der neuen Baugebietsform, da sie Lösungsansätze für die fraktionsübergreifend viel zitierten kommunalen Herausforderungen unserer Zeit bietet:

  • bezahlbaren Wohnraum schaffen
  • Flächenverbrauch reduzieren
  • motorisierten, innerstädtischen Individualverkehr vermeiden
  • attraktive und nachhaltige Stadtquartiere entwickeln

Wir bitten unsere Kolleginnen und Kollegen Stadträte, diesen Antrag zu unterstützen und die Verwaltung damit zu beauftragen,

  • … die allgemeinen Rechtsgrundlagen,
  • … die Abgrenzung zu den etablierten Baugebietsformen,
  • … die resultierenden Chancen/Risiken,

sowie die Verfahrensschritte einer möglichen praktischen Umsetzung zur Ausweisung „Urbaner Baugebiete“ nach §6a BauNVO für den Stadtrat aufzubereiten und vorzustellen.   

Mit freundlichen Grüßen

Franz Handschuh und Florian Vogl,
Fraktionsvorsitzender und stellv. Fraktionsvorsitzender

Der FBU-Antrag wurde (Stand Februar 2022) – trotz Nachfragen – noch nicht behandelt.

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