01.07.2021 – Stadtrat

Tagesordnung Stadtrat

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion
  • TOP 3 Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Erbbaurechten
  • TOP 4 Vorstellung der Sozialraumanalyse und Bevölkerungsentwicklung
  • TOP 5 Sanierung Siedlungs-Grundschule Bobingen (KIP-S); Vorstellung des Kostenanschlages
  • TOP 6 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 10. Sitzung vom 27.04.2021 und der 11. Sitzung vom 18.05.2021
  • TOP 7 Wünsche und Anfragen

Sachverhalt zum lautstarken Zwischenruf unter TOP 7 (Wünsche und Anfragen).

Anwesenheit im Stadtrat:

  • Clemens Bürger (Grüne) kam 7 Min. später, Ernst-Hinrich Abbenseth und Georg Frey waren entschuldigt (beide CSU)
  • Verwaltung: Thomas Ludwig (Hauptamt, Wirtschaftsförderung), Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Achim Hiller (Hochbau, Planung und Unterhalt, Energiemanagement), Petra Haupeltshofer (Vorstandsmitglied des Kommunalunternehmens), Thomas Zuber (Raiffeisenbank), Dr. Erhard Pauker (Notar), Christian Peiker (Hochbauamt), Günter Katheder-Göllner (Planungskoordinator LRA)

TOP 1 Berichterstattung

Zu Beginn der Sitzung erhoben sich alle anwesenden Personen zu einer Schweigeminute, um der Opfer von Würzburg zu gedenken.

Bürgermeister Förster (CSU) gab bekannt, dass die Ortssprecherwahl in Waldberg (coronabedingt als reine Briefwahl) stattgefunden hat. Michael Spatz erhielt von 127 abgegebenen Stimmen 112 und konnte somit erstmalig an einer Stadtratssitzung teilnehmen. Er wird zukünftigt als Ortsteilvertreter von Waldberg zu jeder Stadtrats- und Ausschusssitzung eingeladen. Er vertritt besonders die Interessen des Stadtteils Waldberg (er hat kein Stimmrecht).

Zudem gab Bürgermeister Förster (CSU) Auftragsvergaben bekannt:

  • Gewässermodellierung und Spielbereich (Kranzfelder Zusmarshausen ~ 58.000 Euro)
  • Ausstattung (Kranzfelder Zusmarshausen ~ 43.000 Euro)
  • Pflanzarbeiten (Dolze, Burgau ~ 115.000 Euro)
  • Mäharbeiten (MR Schwaben, Augsburg ~ 23.000 Euro)
  • Ausgleichsflächenpflege (Hälbich, Eiselfing ~ 152.000 Euro)

Anschließend beantworte die Verwaltung noch ausstehende Fragen der vergangenen Stadtratssitzung:

Zur Frage von Franz Handschuh (FBU) – Fortschritt Urnennischen und Friedpark?

  • Die Urnennischen können noch vor der Sommerpause beraten werden, Fertigstellung erfolgt bis spätestens 29.10.2021 (vor Allerheiligen)

Zur Frage von Franz Handschuh (FBU) – Bike- and Rideanlage am Bahnhof ?

  • Die Zuschussanträge werden gestellt, der Baubeginn erfolgt im Herbst 2021

Zur Frage von Michael Ammer (FBU) – Lärmschutzwand am Spielplatz , Unterfeldstraße

  • Kinder spielen auf Zuggeleisen
  • Lärmschutzwand wird durch Maschendraht erweitert, Bestellung bereits aufgegeben (Montage kann sich nur noch um Tage handeln)
  • Sicherheitsgutachter erklärt, dass mutwilliges Übertreten bzw. Umlaufen von Lärmschutzwall in die Aufsichtspflicht der Eltern fällt, der Zustand wurde als vorgabenentsprechend eingestuft. Er lobte zudem die Sicherheit aller weiteren Bobinger Spielplätze.

Zudem erkundigte sich Dritter Bürgermeister Michael Ammer (FBU) über die durchgeführten Mäharbeiten am Wiesenhang. Laut Michael Ammer (FBU) habe Bürgermeister Förster (CSU) zugesichert, bis zur heutigen Sitzung Auskunft über die Kosten der Mäharbeiten zu geben. Bürgermeister Förster (CSU) und Thomas Ludwig (Verwaltung) zeigten sich ratlos und erklärten sich, dass sie diese Frage nicht beantworten können. Der Erste Bürgermeister sagte zu, im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung darüber berichten zu wollen.

Sitzungstermine:

  • 06.07.2021: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • 13.07.2021: Haupt- und Finanzausschuss
  • 20.07.2021: Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
  • 20.07.2021: Werk- und Betriebsausschuss
  • 27.07.2021: Stadtrat

TOP 2: Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion

Die CSU-Stadtratsfraktion hat eine Prüfung über die Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung beantragt. Immer mehr Bürger*innen klagen über die Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder der angeordneten Halteverbote. Außerdem soll der Straßenverkehr (fließend und ruhend) mehr überwacht werden. Die Stadt Bobingen kann die örtliche Polizeiinspektion natürlich bitten, entsprechende Kontrollen durchzuführen / durchführen zu lassen, jedoch ist dies aufgrund von begrenzten Personal- und Geräteressourcen nicht vollumfänglich möglich.

Es ist eine Mitgliedschaft bei dem gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. angedacht. Benachbarte Kommunen, die bereits Mitglied sind, bestätigen, dass sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer*innen wesentlich verbessert hat. Dies bestätigt auch die Polizeiinspektion Bobingen.

Petra Haupeltshofer (Vorstandsmitglied des gemeinsamen Kommalunternehmens – gKU) erläuterte dem Stadtrat die Bedingungen und Abwicklung eines Beitritts der Stadt Bobingen zur Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R.:

  • 147 Personen starben im vergangenen Jahr wegen erhöhter Geschwindigkeit in Bayern
  • Verkehrsteilnehmer sollen sensibilisiert werden
  • Zu Beginn der Kontrollen werden gelbe Karten verteilt (Verwarnungen statt Strafen)
  • gKU wurde von 12 Kommunen gegründet (es ist eine Behörde, nicht privatwirtschaftlich, daher keine Gewinnabsicht)
  • 25 Mitarbeiter, davon 13 für die Verkehrsüberwachung zuständig
  • Gut geschulte Mitarbeiter mit von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Messsystemen
  • Gefahrenpunkte werden identifiziert (Kindergärten, Schulen, Altenheime und dort wo zu schnell gefahren wird)
  • Kommune und gKU legen Überwachungszeiten fest
  • Die Stadt bekommt ein Rundumsorglospaket (die gKU umfasst unter anderem die Bußgeldstelle, Fahrverbot, Ansprechpartner, etc.). Die Stadtverwaltung ist entlastet und bekommt monatliche Informationen über den Sachstand
  • Kommune behält den Hut auf (Kontrollstellen werden von der Gemeinde in enger Abstimmung mit der örtlichen Polizeiinspektion festgelegt)

Herwig Leiter (CSU) erläuterte, dass die CSU-Fraktion Rückmeldungen bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen aus der Bevölkerung erhalten hat (besonders an Schulen, Altenheimen und Kindergärten). Seiner Meinung nach muss eine Geschwindigkeitskontrolle eingeführt werden. Besonders wichtig seien der CSU-Fraktion die W-Fragen (wann, wo und wie wird gemessen).

Edmund Mannes (SPD) erläuterte, dass ca. 126.000 Euro für das Gesamtverkehrskonzept in Auftrag gegeben wurde. Darin enthalten sind Verkehrsmessungen, Bürgergespräche und Haushaltsbefragungen. Laut Stadtrat Mannes (SPD) müsse man die Bürger in das Gesamtverkehrskonzept aktiv mit einbeziehen. Das vorgestellte Konzept lehne die SPD-Fraktion ab, so Stadtrat Mannes (SPD).

Michael Ammer (FBU) stellte zahlreiche Fragen an Frau Haupeltshofer (gKU):

  • Ammer: Was wird mit den Gewinnen von 2019 (rund 163.000 Euro) gemacht, wenn die gKU keine Gewinnabsichten hat? Haupeltshofer: Das sind effektiv keine Gewinne, sondern Rücklagen aus den Jahren 2007 – 2019 für Ersatzbeschaffungen neuer Autos (spezieller Messwagen kostet schon rund 120.000 bis 150.000 Euro)
  • Ammer: Kann die Gemeinde mitreden? Haupeltshofer: Ja!
  • Ammer: Wie flexibel ist die gKU in Bezug auf die Häufigkeit der Kontrollen? Haupeltshofer: Es gibt einen jährlichen Wirtschaftsplan. Wie viele Stunden kontrolliert werden soll, muss die Kommune im Jahresrythmus der gKU mitteilen.
  • Ammer: Gibt es für die Kontrolleure eine Provision? Haupeltshofer: Natürlich nicht, da die gKU eine behördliche Einrichtung ist und keine Gewinnabsichten hat.
  • Ammer: Gibt es einen Toleranzwert oder wird strikt gemessen? Haupeltshofer: Polizeiliche Vorgaben werden eingehalten.
  • Ammer: Wann wird das Geld an die Gemeinde überwiesen? Haupeltshofer: Nach Geldeingang beim gKU, nicht ab Verhängen des Bußgeldes.

Armin Bergmann (SPD) erkundigte sich, ob Radfahrer bei der Verkehrsüberwachung ebenfalls berücksichtigt werden.
Petra Haupeltshofer (gKU) antwortete, dass dies in einem bestimmten Umfang ebenfalls möglich sei.

Franz Handschuh (FBU) fragte: “Können, um unnötige Bußgelder zu verhindern, die Parkzeiten in entsprechender Dauer festgelegt und notfalls später korrigiert werden, wenn häufige Verstöße feststellbar sind?” Petra Haupeltshofer antwortete, dass die Kommune dies jederzeit machen könne.

Rainer Naumann (FW) empfand es unstrittig diesen Weg zu gehen. Die Bedenken der SPD-Fraktion bezüglich Gesamtverkehrskonzept hätten nichts mit der Verkehrsüberwachung des gKU zu tun. Bobingen hätte genügend Möglichkeiten die geplante Verkehrsüberwachung mitzugestalten, so Rainer Naumann (FW).

Lukas Geirhos (Grüne) bekräftigte, dass seiner Meinung nach das Gesamverkehrskonzept nichts mit diesem vorgestellten Vorhaben zu tun hat. Aktuelle Geschehnisse, wie der Unfall an der Realschule, haben gezeigt, dass hier Handlungsbedarf bestehe.

Michael Ammer (FBU) stellte ein paar Geschwindigkeitsangaben aus dem Antrag der CSU-Fraktion richtig (keine Belehrung, sondern als Grundlage, dass man von den gleichen Sachen redet). Die FBU-Fraktion forderte, dass die “Gewinne” bei dieser Verkehrsüberwachung in die Sicherheit im Straßenverkehr investiert und nicht dazu verwendet werden, Löcher im städtischen Haushalt zu stopfen.

Hubert Geiger (FBU) erkundigte sich nach dem Fall von ehrenamtlichen Einsatzkräften, die mit dem zivilen Auto im Notfall zum Feuerwehrhaus etwas schneller fahren müssen. Petra Haupeltshofer (gKU) antwortete, dass das ein schwieriges Thema sei, Privatpersonen wüssten nicht, wer einfach nur zu schnell fährt und wer beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr Bobingen sei.

Dritter Bürgermeister Michael Ammer (FBU) schlug vor, § 88 Abs. 3 Satz 3 (ZustV) in dem Beschlussvorschlag zu ergänzen. Hierbei sollen auch Fuß-, Radwege und Fußgängerzonen bei der Kontrolle mit berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag:

(A)
Der Stadtrat beschließt die Aufnahme der Tätigkeiten nach § 88 (3) (ZustV), Verfolgung und Ahnung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 (StVG), die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen.
–> Abstimmung: 18 dafür, 5 dagegen (SPD)

(B)
(B.1) Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte und Zustimmung der vorliegenden Satzung.
–> Abstimmung: 18 dafür, 5 dagegen (SPD)
(B.2) Übertragung der oben genannten Aufgaben und das Ahnden von Ordnungswidrigkeiten an das gemeinsame Kommunalunternehmen (siehe Beschlussvorschlag A).
–> Abstimmung: 18 dafür, 5 dagegen (SPD)
(B.3) Übernahme eines Stammkapitals am gKU in Höhe von 1,50 Euro je Einwohner, aufgerundet auf volle 500 / 1000.
Also: 26.500 Euro zzgl. Ausgleichszahlung in Höhe von 9.417,40 Euro zum derzeitigen Unternehmenswert.
–> Abstimmung: 18 dafür, 5 dagegen (SPD)
(B.4) Entsendung von Vertretern der Stadt Bobingen in den Verwaltungsrat des gKU.
–> Abstimmung: 18 dafür, 5 dagegen (SPD)

Für den Verwaltungsrat hat die Stadt Bobingen bei einer Aufnahme Personen zu entsenden. Es folgte die Wahl der beiden ordentlichen Mitgliedern und deren Vertreter:

  • Bürgermeister Förster (CSU) schlug vor, dass jeweils der Erste und der Zweite Bürgermeister diese Posten bekommen sollen und der Dritte Bürgermeister als Vertretung fungieren soll. Das vierte Mitglied soll von der stärksten Fraktion entsendet werden (CSU mit 8 Mandaten)
  • Zweiter Bürgermeister Bergmann (SPD) nahm das Angebot zur Kenntnis, lehnte aber ab, da wie bereits den vorangegenangen Ausführungen der SPD-Fraktion zu entnehmen war, diese das vorgestellte Vorhaben und damit den Antrag der CSU-Fraktion ablehnen. Armin Bergmann (SPD) schlug den Dritten Bürgermeister Michael Ammer (FBU) als ordentliches Mitglied vor, da er als Polizist die ideale Besetzung für diesen Posten wäre.
  • Franz Handschuh (FBU) schlug Hubert Geiger (FBU) als Stellvertreter vor
  • Johanna Ludl (SPD) schlug Lukas Geirhos (Grüne) vor
  • Franz Kaufmann (CSU) schlug Herwig Leiter (CSU) vor

Abstimmungen:
Ordentliches Mitglied: Klaus Förster (CSU), Vertretung: Herwig Leiter (CSU) und
Ordentliches Mitglied: Michael Ammer (FBU), Vertretung Lukas Geirhos (Grüne)

TOP 3: Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Erbbaurechten

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die SPD Bobingen stellten folgenden Antrag (stichpunktartig aufgelistet):

  1. Verwaltung + Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH (GWB GmbH) prüfen bereits im Hinblick auf die Grundstücksvergabe im neuen Baugebiet Point V eine Vergabe von Wohnbaugrundstücken mit Erbbaurecht.
  2. Verwaltung + GWB treten mit dem Deutschen Erbbaurechtsverband in Kontakt und prüfen Mitgliedschaft der Stadt Bobingen
  3. Wie viele laufende Erbbaurechtsvertäge bestehen derzeit (Wohnbau und gewerbeliche Erbbaurechte)?

Stellungnahme Verwaltung (durch Stefan Thiele – Stadtkämmerer):

  1. Eigenkapital der GWB sollen vorrangig in bezahlbaren Wohnraum, Grundstücksbevorratung und -entwicklung gebunden werden. Die GWB würde ihre Mittel auf lange Sicht durch das Erbbaurecht binden. Eine teilweise Darlehensfinanzierung wäre notwendig. Zins-, Tilgungs- und Verwaltungskosten würde die Erbbaupacht nicht tragen.
  2. Mitgliedschaft ist jederzeit möglich (jährlicher Grundbetrag ca. 500 Euro zzgl. 1 Euro pro selbstverwaltetem Erbbaurecht und Jahr, max. 2500 Euro).
  3. Es bestehen insgesamt fünf Erbbaurechtsverträge (ein Vertrag im Wohnungsbau und vier Verträge im gewerblichen Bereich)

Erklärung Erbbaurecht:

Ein Grundstück und das darauf befindliche Gebäude bilden gewöhnlich eine rechtliche Einheit, der Eigentümer im Grundbuch (des Grundstücks) ist ebenfalls Eigentümer des darauf errichteten Gebäudes. Das Erbbaurecht sieht vereinfacht gesehen eine rechtliche Differenzierung von Grundstück und Gebäude vor.

Die Antragsteller teilten eine Präsentation des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e. V. (stichpunktartige Erklärung):

  • Es gibt zwei Rollen, den Erbbaurechtgeber (besitzt Grundstück) und den Erbbaurechtnehmer (besitzt Gebäude)
  • Die Dauer und weitere Modalitäten regelt der Erbbaurechtsvertrag (häufige Laufzeiten: 33, 66 und 99 Jahre)
  • Sogenannter “Heimfall” tritt am Ende eines Erbbaurechtsvertrag ein: Gebäude fällt in Eigentum des Erbbaurechtgebers (dieser muss eine finanzielle Entschädigung leisten).
  • Erbbaurechtsnehmer zahlt Erbbauzins an Erbbaurechtsgeber für Nutzung des Grundstücks (für gewöhnlich niedriger Zins, da lange Laufzeit)
  • Zinsbandbreite für Erbbaurechtsnehmer (Auszug aus Präsentation): 1,75 – 5 % (privat) und 2,3 – 6,5 % (gewerblich)
  • Erbbaurechtsgeber tritt in Vorleistung (lange Laufzeit und geringe Erträge –> lange Bindung).

Aufgrund der prekären Schuldensituation in Bobingen kommt die Kommunalaufsicht zu folgender Erkenntnis (zusammengefasst):

Investionen in Wohnbaugebiete sind finanziell gesehen meist unproblematisch, insofern eine zügige Vermarktung und somit eine schnelle Refinanzierung möglich ist. Bei Erbbaurechten könne die Stadt die Refinanzierung der erworbenen Grundstücke vergleichsweise nur langsam über den Erbbauzins bewerkstelligen. Die Schuldenlast für die Investitionen in die betreffenden Baugrundstücke bleiben über Jahrzehnte bestehen und verschlechtern somit die Bewertungsgrundlage über künftige Krediaufnahmen und bei Förderanträgen für städtische Projekte.

Nachfragen bei den Städten Wolfsburg (größter Erbbaurechtsgeber in Niedersachsen) und Memmingen ergaben folgendes:

  • Memmingen: Interesse an Erbbaurechten seit Niedrigzinsphase stark rückläufig, da Kreditmarkt bessere Konditionen ermöglicht.
  • Wolfsburg:
    • Ist historisch bedingt größter Erbbaurechtsgeber Niedersachens (Hochphase ca. 1945 bis 1980).
    • Seit 1980 hatte die Stadt kein Geld mehr zur Vorfinanzierung
    • aktuell werden Erbbaurechte nur noch für gewerbliche und soziale Zwecke (Mehrfamilienhausbau) ausgegeben

Dr. Erhard Pauker (Notar) erläuterte dem Stadtrat folgendes:

  • Grundstücke die man in der Innenstadt hat und für die Zukunft relevant sind, kann man per Erbbaurecht absichern (Grundstück muss man haben)
  • Anders ist es, wenn man das Grundstück erst erwerben bzw. vielleicht sogar querfinanzieren muss.
  • Darlehenszins ist festgeschrieben, Erbbauzins steigt (alle 10 Jahre ungefähr 20 % teurer)
  • Erhöhter Erbbauzins in Rente bzw. für nachfolgende Generationen
  • Erbbaurechtsgeber zahlt ca. 2/3 des Hauses an Ablöse

Lukas Geirhos (Grüne) erkundigte sich nach dem Errbaurecht für das Gewerbe. Dr. Erhard Pauker antwortete, dass dies differenzierter betrachtet werden müsse. Gewerbetreibende führen Ihre Firma teilweise nur 30 Jahre und danach wird diese wieder aufgelöst (kürzere Laufzeiten).

Edmund Mannes (SPD) kritisierte die Sitzungsvorlage und vermisste, dass das Erbbaurecht ein wichtiges Instrument für eine Kommune sein kann. Er schlug zudem vor, zu einer künftigen Sitzung eine Person des Deutschen Erbbaurechtsverbandes e. V. für einen differenzierteren Blick auf das Thema einzuladen.

Helmut Jesske (SPD) fragte Dr. Pauker, worauf sich der 2/3 des Rückkaufpreises beziehen? (damaliger Baupreis oder aktueller Verkehrswert)? Dr. Pauker erklärte, dass vom Verkehrswert des Hauses nach Ablauf des Erbbaurechts ausgeht.

Thomas Zuber (Raiffeisenbank Bobingen) stellte den Stadtratsmitgliedern Grundsätzliches, die Finanzierbarkeit, Pro und Contra und sein abschließendes Fazit zum Thema Erbbaurecht vor (stichpunktartige Zusammenfassung):

  • Heimfall (Irgendwann verliert der Erbbaurechtsnehmer sein Gebäude)
  • Insolvenz würde in Heimfall resultieren
  • Zustimmung von Kommune notwendig bei z. B. zukünftigem Anbau / Umbau
  • Erschließungkosten muss Erbbaurechtsnehmer bezahlen
  • Thomas Zuber stellte ein Rechenbeispiel zwischen einem herkömmlichen und einem Erbbau vor
  • Gesamtkosten könnten beim Erbbaurecht höher sein, als beim Volleigentum

Herwig Leiter (CSU) stellte fest, dass das Erbbaurecht bei Grundstücken an gefragten Stellen sinnvoll sein kann. Man habe unter anderem das Vorkaufsrecht als Instrument, um nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrages das Grundstück zu erwerben.

Armin Bergmann (SPD) schlug vor, dass man einen gewissen Prozentsatz von den zukünftigen Grundstücken im Sinne des Erbbaurechts vergeben könne. Helmut Jesske (SPD) ergänzte, dass man somit den Jugendlichen einen Handlungsspielraum gebe, da die Grundstücke nicht veräußert worden wären.

Lukas Geirhos (Grüne) hat sich seinen Angaben zu Folge intensiv mit dem Thema beschäftigt und führte anschließend an, dass mit dem Erbbaurecht die Kommune Geld / Gewinn über Zeit machen kann.

Franz Handschuh (FBU) erläuterte, dass die Ausführungen von Thomas Zuber (Raiffeisenbank Bobingen), Dr. Pauker (Notar) und Stefan Thiele (Stadtkämmerer) die Recherchen und Erkenntnisse der FBU-Fraktion leider bestätigten. Da die zukünftige Lage ungewiss sei (steigende Inflationsrate, etc.), will die FBU für zukünftige Diskussionen das Thema Erbbaurecht nicht beerdigen. Wohlwollend nahm er zur Kenntnis, dass der Geschosswohnungsbau (wie von der FBU-Fraktion schon lange angemahnt) ein Gegenentwurf zum Erbbaurecht sein kann. Auch Themen wie Mikrowohnungen und genossenschaftliches Bauen könnten Alternativen für die Zukunft darstellen.

In künftigen Sitzungen wird weiter zu dem Thema beraten.

TOP 4: Vorstellung der Sozialraumanalyse und Bevölkerungsentwicklung

Günter Katheder-Göllner (Jugendhilfeplanung vom Landratsamt Augsburg) stellt die Sozialraumanalyse und Bevölkerungsentwicklung für Bobingen näher vor:

  • Bobingen war / ist eine Arbeiterstadt
  • Einwohnerzahl stagnierte zwischen 2008 und 2014, genauso wie in den 1990er Jahren
  • Während junge Erwachsene (meist abitur- oder studienbedingt) Bobingen verlassen, kommen besonders die 30- bis 40-jährigen Personen, teilweise mit Kindern, zurück nach Bobingen.
  • Die Wohnungsknappheit in Bobingen ist für die Stagnation teilweise verantwortlich (2008 – 2014 gab es einen besonderen Wohnungsmangel).
  • 31,2 % der Bobinger Haushalte leben mit Kindern
  • Allein erzogene Kinder in Bobingen: 534 (17,5 % aller Minderjährigen)
  • Jugendkriminalität: 5,5 % aller Jugendlichen
  • Inanspruchnahme von Erziehungshilfen: 2,9 % aller Minderjährigen
  • durchschnittliches Netto Einkommen: 4.213 Euro
  • Am Ort arbeiten rund 30 % der Bürger*innen, ca. 7000 Berufstätige hat Bobingen

TOP 5: Sanierung Siedlungs-Grundschule Bobingen (KIP-S); Vorstellung des Kostenanschlages

Was bisher geschah und geplant ist:

  • Werkplanung sowie Ausschreibung für rund 80 % der bau- und haustechnischen Gewerke wurden für die nach dem “Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur” (KIP-S) geförderte Sanierung der Siedlungs-Grundschule durchgeführt.
  • Schadstoffgutachter (beauftragt durch Hochbauamt) stellte einen erforderlichen Mehraufwand für die Rückbauarbeiten fest.
  • 14 angefragte Heizungs- und Sanitärfirmen aus der Region haben kein Angebot abgegeben
  • Zwei Elektroinstallationsangebote wurden abgegeben (möglicher Verfahrensfehler und somit ein Ausschluss beim günstigsten Bieter wird noch geprüft).
  • Zahlreiche Gewerke wurden ausgeschrieben und bereits submittiert (Zeitraum: 08.06. – 17.06.2021, für Details siehe Sitzungsvorlage). Diese Gewerke umfassen rund 80 % der zu erwartenden Baukosten der Kostengruppen 300 – 400.
  • Die Kostenberechnung ergab eine Gesamtsumme von rund 1,3 Mio. Euro, der Kostenanschlag von ca. 1,2 Mio. Euro.
  • Baubeginn der Sanierungsmaßnahmen ist für Anfang August 2021 terminiert.

Beschlussvorschlag (Auszug):

Der Stadtrat nimmt den Kostenanschlag vom 24.06.2021 für die nach KIP-S geförderte Sanierung der städtischen Grundschule an der Singold, Außenstelle Siedlung (…) billigend zur Kenntnis.

–> Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 6: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 10. Sitzung vom 27.04.2021 und der 11. Sitzung vom 18.05.2021

Die Niederschriften wurden einstimmig genehmigt.

TOP 7: Wünsche und Anfragen

  • Helmut Jesske (SPD) erkundigte sich bei Bürgermeister Förster (CSU), warum dessen Vorgänger (Bürgermeister Müller) keine Einladung zum Sommerfest bekommen hat. Bernd Müller hat das Sommerfest mitgegründet und es gebühre der Anstand, dass man ihn dazu einlade. Außerdem sei, außer den Versprechungen eines würdigen Abschieds für Bürgermeister Müller (a. D.), nichts dergleichen bisher umgesetzt worden. Bürgermeister Förster (CSU) antwortete mit einem seufzenden “naja” und wollte gerade fortfahren, als Helmut Jesske (SPD) energisch und lautstark eine Antwort von Bürgermeister Förster (CSU) einforderte. Dieser war sichtlich betroffen und antwortete, dass er eine Einladung bereits unterschrieben habe, aber nicht wüsste, warum diese nicht den Weg zum Empfänger gefunden hat.
  • Michael Ammer (FBU) wollte wissen, wie das weitere zugesagte Verfahren am Spielplatz Unterfeldstraße aussieht (Aufstellung Findling, Einsatz Streetworker, etc.). Christian Peiker (Hochbauamt) sagte zu, die Skizzen am 08.07.2021 in der Bauausschusssitzung zu beraten. Der Einsatz des Streetworkers und der Sicherheitswacht ist eher in den Abendstunden vorgesehen.
  • Michael Ammer (FBU) erkundigte sich zudem nach dem jährlichen Bericht des Informationsfreiheitsbeauftragten. Thomas Ludwig (Verwaltung) antwortete, dass er diesen bis zur Juli-Sitzung erstellen wird. Ebenso erkundigt sich der FBU-Stadtrat nach dem Fortschritt des Antrags der CSU-Fraktion bezüglich der Bischof-Ulrich-Straße. Bürgermeister Förster (CSU) antwortete, dass dies – wie so vieles andere – im Gesamtverkehrskonzept berücktsichtigt werden soll.
  • Claudia Lautenbacher (SPD) erkundigte sich bei der Verwaltung, woher M-Net die Adressen der Bobinger*innen erworben hat, um Informationsschreiben zum geplanten Glasfaserausbau in Bobingen zu adressieren. Thomas Ludwig (Verwaltung) antwortete, dass die Adressen nicht von der Verwaltung weitergegeben wurden, sondern diese von der Post eingekauft wurden. Auf die Frage einer anschließenden Löschung der erworbenen Daten sicherte der Hauptamtsleiter zu daraufhin zu wirken, dass diese Daten wieder gelöscht werden.
  • Armin Bergmann (SPD) sprach den wiederholten Besuch von Kindern auf dem brachliegenden Wiesenhanggelände an. Hier sollten baldmöglichst finale Entscheidungen getroffen werden.
  • Monika Müller-Weigand (Grüne) wollte wissen, ob denn Besuche im Rathaus zukünftig wieder ohne Terminvereinbarung möglichen wären und erkundigte sich nach Luftfilteranlagen an Schulen. Bürgermeister Förster (CSU) antwortete, dass das Klingelsystem im Rathaus aktuell gut funktioniere. Auf die zweite Frage antwortete Thomas Ludwig (Verwaltung), dass für die Klassenzimmer von der Verwaltung CO2-Messgeräte gekauft wurden.
    Bürgermeister Förster (CSU) wünschte sich mehr finanzielle Unterstützung des Bundes.
  • Franz Handschuh (FBU), der dies bereits bei den diesjährigen Haushaltsberatungen hinterfragt hatte, merkte an, dass in der Schwabmünchner Allgemeinen (30.06.2021 – Gegen dicke Luft an Schulen) ein interessanter Bericht dazu vor wenigen Tagen veröffentlich wurde. 500 Mio. Euro Förderung (80 % Förderquote) soll es hierfür geben. Speziell die Firma Alko (Kötz) wäre hier im Zeitungsartikel als kompentener Ansprechpartner genannt worden.
  • Martin Gschwilm (FW) sprach sich nach Gesprächen mit Bürger*innen nun doch für den Verkauf von Saisonkarten im Freibad aus. Ein Vorschlag, den die FBU-Fraktion während der Haushaltsberatungen eingebracht hat.

Ende des öffentlichen Teils ca. 21:15 Uhr.

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