30.11.2021 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche der Kindertagesstätte in der Point IV, Isarstr. 1, 86399 Bobingen; Hier: Vorlage eines zwischen der Stadt Bobingen und der Fa. Energie Service Schwaben (ESS) GmbH abgestimmten Vertragsentwurfs
  • TOP 3 Verkehrs- und Nahmobilitätskonzept Bobingen; Sachstandsbericht durch das Planungsbüro
  • TOP 4 Anstellungsschlüssel in den Defizitvereinbarungen
  • TOP 5 Sanierungssatzungen der Stadt Bobingen, Beschlussfassung über die Verlängerung der “Durchführungsfrist”
  • TOP 6 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 15. Sitzung vom 26.10.2021
  • TOP 7 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Franz Kaufmann (CSU) war hybrid zugeschaltet, Hans-Peter Dangl (CSU) kam um 18:49 Uhr.
  • Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Rainer Thierbach (Stadtbauamt), Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Thomas Ludwig (Hauptamt)
  • Extern: Herr Novak (Brennerplan GmbH)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

Zu Beginn der Sitzung gratulierte der Erste Bürgermeister Förster (CSU) Ernst Hinrich Abbenseth (CSU), Franz Kaufmann (CSU), Florian Vogl (FBU), Hubert Geiger (FBU) und Elisabeth König (CSU) zum Geburtstag.

TOP 1: Berichterstattung

Bürgermeister Förster (CSU): Tagesordnungspunkt 4 wird heute nicht behandelt, da dieser noch im zuständigen Ausschuss vorbehandelt wird.

Thomas Ludwig (Verwaltung): Titel zur Fairtrade-Stadt. Alle zwei Jahre müssen Rechenschaftsberichte abgegeben werden, um den Titel zu erhalten. Dies ist Bobingen gelungen.

Thomas Ludwig (Verwaltung): Imbissbetrieb im Bahnhofsgebäude. Es möchte ein Imbissbetreiber wieder aktiv werden, dieser muss aber noch ein paar Hürden der Lebensmittelüberwachung nehmen.

TOP 2: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche der Kindertagesstätte in der Point IV, Isarstr. 1, 86399 Bobingen; Hier: Vorlage eines zwischen der Stadt Bobingen und der Fa. Energie Service Schwaben (ESS) GmbH abgestimmten Vertragsentwurfs

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 16.11.2021 wurde das Thema “Fortentwicklung von Photovoltaikflächen auf Liegenschaften der Stadt Bobingen” beraten. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Vertragsentwurfs mit der Firma ESS GmbH (bzw. einer dazugehörigen Gesellschaft Kempfle Immo GmbH) zur Entscheidungsbildung für den Stadtrat. Der Vertrag unterteilt sich in drei Teilbereiche:

Erster Teilvertrag: Nutzung des Dachs

  • Stadt Bobingen ist Verpächter des Dachs
  • Kempfle Immo GmbH ist Pächter, selbiger baut auf eigene Kosten PV-Anlagen

Zweiter Teilvertrag: Abrechnung von verbrauchtem Strom

  • hier werden die Abrechnungsmodalitäten der Verbräuche geregelt (Kempfle Immo GmbH Anlagenverpächter)

Dritter Teilvertrag: Betriebsführung und Instandhaltung der PV-Anlage

  • Stadt Bobingen beauftragt Kempfle Immo GmbH als Auftragnehmer, um den dauerhaften Betrieb der Anlage sicherzustellen. Für diese Dienstleitung werden keine Kosten erhoben.

Diskussion:

Herwig Leiter (CSU) bezeichnete das Konzept als Win-Win-Situation und sprach sich für die vorgestellte Planung aus. Es sei risikolos für die Kommune.

Edmund Mannes (SPD) begrüßte die Errichtung einer PV-Anlage auf den öffentlichen Gebäuden, sowie die angestrebte Cloudlösung (Einspeisung in gemeinsames Netz). Er schlug dennoch vor, mit der ESS GmbH über eine Direkteinspeisung in das eigene Netz zu sprechen.

Claudia Lautenbacher (SPD) fragte nach, ob der Träger auch von der Einspeisung profitiert. Dies wurde anschließend von Herrn Müller (ESS GmbH) bejaht.

Franz Handschuh (FBU) erkundigte sich nach folgenden Punkten:

  • sind die Verträge juristisch geprüft worden? Antwort: Verträge werden seitens DGS geprüft.
  • im Vertrag weise eine Passage auf die gemeinsame Internetnutzung zwischen Kita und Anbieter der Photovoltaik-Anlage hin. Er erkundigte sich nach der Möglichkeit von zwei getrennten Internetanschlüssen. Antwort: Ja ist möglich.
  • Photovoltaik-Anlage kann durch die Stadt Bobingen übernommen werden. In der Hauptausschusssitzung vom 16.11.2021 wurde in der Präsentation eine optionale Übernahme ab dem fünften Jahr, im Vertrag ab dem sechsten Jahr amgeboten. Was gilt? Antwort: nach 5 Jahren, also im sechsten Jahr.
  • §6 im Vertrag: Was passiert nach Rückbau der PV-Anlage, wenn das Dach ein Leck hat? Eingeräumter Zeitraum von einem Monat sollte ersatzlos aus dem Vertrag gestrichen werden. Antwort: Nimmt die Anregung auf.

Franz Handschuh (FBU) schlug vor, dass der Beschlussvorschlag 2 des Tagesordnungspunktes noch intensiver diskutiert werden solle (es geht darum, ob die Fa. Kempfle gleich alle anderen Liegenschaften untersucht). Die FBU Bobingen schlägt vor, dass auch eine Prüfung durch die städtischen Partner (EVB Netze GmbH & Co. KG) vorgenommen werden soll.

Aus Sicht der FBU sollte außerdem eine Beteiligung z. B. in Form einer Bürgerenergiegenossenschaft beraten werden. Stadtrat Handschuh (FBU) merkte abschließend an: “Gründlichkeit vor Schnelligkeit, das Vorhaben sollte nicht überstürzt werden. Auf weitere zwei Wochen kommt es nicht an.”

Bürgermeister Förster (CSU) antwortete, dass es sicherlich noch andere Möglichkeiten gäbe, jedoch schließe das eine, das andere nicht aus. Die Dächer sollten seiner Meinung nach dennoch vorab durch die Fa. ESS GmbH geprüft werden.

Helmut Jesske (SPD) bekräftigte den Vorschlag von Franz Handschuh (FBU), mit den städtischen Partnern (EVB-Netze GmbH) über eine entsprechende Kooperation zu sprechen. Der zweite Beschlussvorschlag sollte durch einen dritten mit entsprechender Anpassung ergänzt werden.

Monika Müller-Weigand (Grüne) verwies darauf, dass das KiTa Personal in Bezug auf das Energiemanagement geschult werden sollte.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Kemplfe Immo GmbH einen Investitions- und Betreibervertrag zur Errichtung einer PV-Anlage auf der Kita in der Point IV zu schließen.
    –> Abstimmung: einstimmig.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt mit der ESS GmbH oder einer Tochtergesellschaft die Machbarkeit aus technischer, statischer und wirtschaftlicher Sicht bei anderen städtischen Liegenschaften zu überprüfen und dem Stadtrat einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.
    –> Abstimmung: FBU dagegen, Rest dafür
  3. Ausloten von Möglichkeiten durch Partner
    –> Abstimmung: einstimmig

TOP 3: Verkehrs- und Nahmobilitätskonzept Bobingen; Sachstandsbericht durch das Planungsbüro

Im Mai 2021 wurde die Brennerplan GmbH mit der Erstellung eines Verkehrs- und Nahmobilitätskonzepts für die Stadt Bobingen beauftragt. Bisher wurden Verkehrzählungen an 40 Knotenpunkten durchgeführt, zudem wurden Bestandsaufnahmen und Grundlagenermittlungen erarbeitet. Weitere Verkehrserhebungen sind für das Frühjahr geplant. Herr Novak vom Büro Brennerplan GmbH stellt einen ersten Zwischenbericht vor:

  • stellt das Büro vor
  • stellt die Vorgehensweise vor
  • schauen sich Bobingen und Ortsteile an
  • Bestandsaufnahme und -Analyse, Abstimmung mit Stadtplanern, Maßnahmenempfehlungen
  • 36 Knotenpunkten wurden ausgewertet (teilweise 8h bzw. 24h)
  • Auswertungen gehen als Eingangsdaten in das Verkehrsmodell
  • Aktuell werden Daten mit der Verwaltung ausgetauscht
  • Auswertung der Aufnahmen erfolgt manuell (höhere Genauigkeit)
  • Kordonbefragungen (Befragungen im fließenden Verkehr) sind an 7 Ausfallstraßen geplant
  • Es erfolgen zukünftig noch Haushaltsbefragungen ca. 2000 Stück (Haushalt, Personen, Allgemeine Fragen zum Mobilitätsverhalten, Brennpunkte etc.)
  • Anschließend stellte er das Nahmobilitätskonzept näher vor. Kategorieübergreifend beschrieb er, wie von der Anforderungsanalyse bis zur Maßnahmenerarbeitung, die einzelnen Bereiche ablaufen werden (z. B. Festlegung Schwerpunkte, Mängelanalyse, Diskussion und Festlegung von Zielen / Bedarfsermittlung, Verknüpfungspunkte mit anderen Verkehrsmitteln (Mobility-Hubs))
  • Anschließend stellte er noch einige Problemstellen aus der Bürgerschaft vor

Herwig Leiter (CSU) erkundigte sich nach konkreten Auswertungen der Verkehrszählungen und nach den kommenden Bürgerbefragungen im Frühjahr (gibt es einen konkreten Zeitplan?).

Malte Novak (Brennerplan GmbH) antwortete, dass noch nicht alle Datenerhebungen vorliegen und daher aktuell keine verlässlichen Aussagen getroffen werden können. Erste Vorschläge sind dann nach der Datenerhebung zu erwarten.

Edmund Mannes (SPD) erkundigte sich, ob zu der zufälligen Befragung der Bürger, trotzdem jeder Bürger die Möglichkeit einer Stimmabgabe erhält.

Malte Novak (Brennerplan GmbH) antwortete, dass nur zufällig Ausgewählte teilnehmen dürfen, aber auch Workshops geplant sind, bei denen alle teilnehmen können.

Lukas Geirhos (Grüne) hinterfragt nochmals den zeitlichen Horizont, in Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen, da ja kein Geld für Verkehrsmaßnahmen eingestellt ist und auch keine umgesetzt werden. 

Malte Novak (Brennerplan GmbH) antwortete, dass vor dem Ende des nächsten Jahres kein endgültiges Ergebnis erwartet werden könne, da alles im Zusammenhang betrachtet werden muss. Er versucht dennoch beim nächsten Termin konkrete Einschätzungen abgeben zu können.

Franz Handschuh (FBU) stellte die Frage, ob Teilbereiche in der Betrachtung vorgezogen werden können, da es in vielen Stellen in Bobingen berechtigten Druck aus der Bevölkerung gibt. Stadtrat Handschuh (FBU) hatte eine andere Erwartungshaltung an die Präsentation heute (aufgrund der fehlenden Daten sei wenig Konkretes / keine faktenbasierte Einschätzung möglich).

Malte Novak (Brennerplan GmbH) antwortete, dass er kein Fan von einer zerstückelten Betrachtung sei. Wenn Dinge entkoppelt werden können und es Sinn macht, dann kann auch dies bereits vorher betrachtet werden. Leider dauert die Datenerhebung ihre Zeit. Er könne nichts versprechen.

Florian Vogl (FBU) schlug vor, besonders die gefährlichen Querungshotspots herauszunehmen und vorzeitig zu behandeln. Drei bis fünf Jahre sei hier keine Option. Er möchte diese möglichst frühzeitig untersuchen und mit möglichst einfachen Mitteln Abhilfe schaffen.

Malte Novak (Brennerplan GmbH) hat diverse Querungsstellen auf dem Schirm, bei drei Punkten gibt er Stadtrat Vogl (FBU) recht, da könnte man schon vorher was machen.

Armin Bergmann (SPD) sieht kein großes Problem mit der Verzögerung. Die städtische Verwaltung und der Stadtrat sei auch ohne Gesamtverkehrskonzept handlungsfähig und habe in den letzten Sitzungen bewiesen, dass passende Lösungen für Verkehrsprobleme gefunden worden sind.

Bürgermeister Förster (CSU) beendete die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt und verabschiedete Herrn Novak um 19:29 Uhr.

TOP 4: Anstellungsschlüssel in den Defizitvereinbarungen

Entfällt.

TOP 5: Sanierungssatzungen der Stadt Bobingen, Besc hlussfassung über die Verlängerung der “Durchführungsfrist”

Die Stadt Bobingen hat aktuell fünf Sanierungssatzungen, vier davon müssen bis spätestens 31.12.2021 aufgehoben oder verlängert werden:

  • Sanierungsgebiete “Stadteingang Nord” und “Stadteingang Süd”
  • Sanierungsgebiet “Bahnhof”
  • Sanierungsgebiet “Soziale Stadt Nord” und “Soziale Stadt Süd”
  • Sanierungsgebiet “Innenstadt”
  • nicht davon betroffen ist: Sanierungssatzung “Bobingen Siedlung”.

Aufheben von Sanierungssatzung:
Sanierungssatzungen sind aufzuheben, wenn Sanierung durchgeführt wurden (1), Sanierungen undurchführbar sind (2), andere Gründe für die Aufhebung sprechen (3) oder die festgelegte Frist der Sanierung abgelaufen ist (4).

Die ersten drei Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Es liegt im Ermessen der Stadt Bobingen, ob die Frist zur Durchführung der Sanierungen verlängert oder ob die Sanierungssatzungen aufgehoben werden.

Die detaillierte Erklärung zur Rechtswirkung der Aufhebung entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

Verlängerung der Frist:

Die Verlängerung der Frist sollte 15 Jahre nicht überschreiten. Die Verwaltung schlägt eine Verlängerung der Frist vor, da die Durchführung der Sanierung weiterhin möglich und grundsätzlich auch gewollt ist.

Durch die Verlängerung der Durchführungsfrist sind (weiterhin) nicht unerhebliche eigentumsrechtliche und
sonstige Einschränkungen für die Grundstückseigentümer oder Dritte verbunden (Vorkaufsrecht, Sanierungsgenehmigung, …). Diese sind mit den öffentlichen Belangen gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Durch die Verlängerung der Durchführungsfrist werden die Eingriffe aber sachlich nicht ausgeweitet oder intensiviert.

Es wird empfohlen zunächst die Durchführungsfrist zumindest bis zum Abschluss des Entwicklungs- / Fortschreibungskonzeptes, d. h. bis Ende 2024, zu verlängern. Eine entsprechende Verlängerung der Durchführungsfrist ist nach Abwägung der entsprechenden öffentlichen und privaten Belange dem Grunde nach möglich. Mit einem Zeitraum von (zunächst) 3 Jahren ist sie auch nicht unverhältnismäßig. Im Zuge der späteren Beratungen ist dann über eine ggf. nochmalige Verlängerung der Durchführungsfrist (Maßnahmen-/Finanzierungsplan etc.) oder ggf. auch über die Aufhebung der Sanierungssatzungen zu entscheiden.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Verlängerung der Fristen zur Durchführung der Sanierungen für die vier (separat) aufgeführten Satzungen / Bereiche. Die Verlängerungen erfolgen zunächst bis zum Ablauf des 31.12.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit aus Ihrer Sicht erforderlich, entsprechende Verlängerungssatzungen bekannt zu machen.

–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 6: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 15. Sitzung vom 26.10.2021

Die öffentliche Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 7: Wünsche und Anfragen

  • Helmut Jesske (SPD) fragte nach, ob die Verwaltung dem Stadtrat mitteilen könnte, wie es um das Quartiersmanagement in der Siedlung bestellt ist (Stichwort: Personalwechsel, bisheriger Träger auch künftig?). Antwort: Das bisherige Büro darf weiterhin das Quartiersmanagement besetzen. Die Ausschreibung hierzu erfolgt in den nächsten Tagen.
  • Edmund Mannes (SPD) bittet die Verwaltung zu überprüfen, ob die Stadt Bobingen für die Bobinger Bevölkerung kostenfreie Schnelltests organisieren könnte. Ebenso sollte das Thema “Luftfilter” doch bitte nochmals diskutiert werden. Thomas Ludwig (Verwaltung) antwortete, dass sich diese Forderung schwierig erfüllen lässt, da auch Bestellungen von Schnelltests für die Verwaltung derzeit nicht lieferbar sind.
  • Franz Handschuh (FBU) ergänzte zu Edmund Mannes (SPD) Ausführungen, dass bayernweit (Zeitungsbericht) von ca. 75.000 Klassenzimmer, ca. 32.000 Förderanträge für Luftlifteranlagen gestellt wurden. Kommunen beschaffen Luftfilteranlagen speziell für Kinder in den Grundschulklassen, die nicht geimpft werden können. Die FBU befürwortet, nochmals die Ausrüstung der Bobinger Grundschulklassen mit Luftfilteranlagen zu prüfen.
  • Michael Ammer (FBU) führte aus, dass er am Samstag beiläufig erfahren habe, dass die LEW ein öffentliches Bieterverfahren für ein ca. 13.000 m² großes Grundstück hinter dem Feuerwehrhaus / städtischen Bauhof anbot. Die Gebotsfrist sei nun zu Ende. Er erkundigte sich bei der Verwaltung, warum diese Kaufmöglichkeit nicht im Stadtrat oder in einem Ausschuss thematisiert wurde.
  • Bürgermeister Förster (CSU) antwortete, dass er verwundert sei, da er diese Anfrage bereits schriftlich beantwortet habe. Er möchte im öffentlichen Teil dazu nichts sagen. Er verweist auf den nichtöffentlichen Teil. “Denn hier geht es um Zahlen, die in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben”, so Bürgermeister Förster (CSU).

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:43 Uhr.

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