03.05.2022 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Neubau KiTa Krumbacher Straße (KiTa “Wasserschloss”); Vorstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung; Billigungsbeschluss und Objektbeschluss
  • TOP 3 Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2021 – (Stadt Bobingen und Josef-Dilger-Stiftung)
  • TOP 4 Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte; Zustimmung um Beitritt weiterer Kommunen
  • TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 21. Sitzung vom 29.03.2022
  • TOP 6 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU), Hubert Geiger (FBU)
  • Hybrid: Clemens Bürger (Grüne)
  • Verwaltung: Herr Thierbach, Herr Thiele
  • Extern: 3+ Architekten Augsburg, Herr Blasi, Herr Glogger, Herr Betz

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Zuerst wiederholte Erster Bürgermeister Förster die Sitzungstermine im Mai (diese waren bereits Ende März bekannt):

  • 03.05.2022 – 18:00 Uhr – Stadtrat
  • 10.05.2022 – 18:00 Uhr – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • 17.05.2022 – 17:00 Uhr – Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
  • 17.05.2022 – 18:00 Uhr – Werk- und Betriebsausschuss
  • 24.05.2022 – 18:00 Uhr – Stadtrat
  • 31.05.2022 – 18:00 Uhr – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Anschließend gab er mehrere Auftragsvergaben, unter anderem zum Brunnenplatz und zur Erweiterung des Betriebsgebäudes des Wasserwerks bekannt sowie dass auch Bobinger Firmen dieses Mal bei der Ausschreibung zum Zug kamen.

Genehmigung der Haushaltssatzung: Die Kommunalaufsicht hat den Haushaltsplan ohne Beanstandung genehmigt. Anmerkung der Rechtsaufsicht –> Verschuldung: Die sich aus dem Haushalt 2022 sich ergebende Verschuldung scheint vertretbar, da sie sich zu großen Teilen refinanziert. Trotzdem muss in den nächsten Jahren eine Priorisierung vorgenommen werden, da die Pro-Kopf Verschuldung sich ansonsten verdreifachen würde.

TOP 2: Neubau KiTa Krumbacher Straße (KiTa “Wasserschloss”); Vorstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung; Billigungsbeschluss und Objektbeschluss

Herr Thierbach erläuterte die vergangenen Planungsschritte: Bereits im Oktober 2020 wurde der Bedarf für eine neue Kindertagesstätte mit vier Kindergarten- und drei Krippengruppen in Bobingen festgestellt. Der Beschluss eine Kindertagesstätte in der Krumbacher Str. neu zu errichten, wurde dann zwei Monate später in der Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses gefasst.

Das Architektenbüro 3+ plante den Entwurf mit den grundlegenden Vorgaben aus der Sitzung des Bauausschusses im März dieses Jahres: Erstellung des Gebäudes in Massivbau, Beheizung des Gebäudes mit einer Wärmepumpe und zugehörigen Energiepfählen, Einsatz eines Low-Tech,- und KNX-Systems. Von der Qualität und der Ausstattung wird es ähnlich der Kita Point IV, erläuterte Thomas Glogger. Nachhaltigkeit und ein guter Standard spielten bei der Planung eine Rolle. Eine Abstimmung mit dem Spezialtiefbau aufgrund der Bodenarchäologie und der Bodendenkmalpflege war nötig.

Eine Kostenberechnung liegt nun vor. In den Plänen sind farbig hinterlegt, welche Kosten in der Berechnung bereits enthalten sind. Dazu zählen Lampen, Möbel, Böden, Terrasse, etc. Auch die Zuarbeit des Landschaftsarchitekten für die Außenanlagen ist in die Berechnung mit eingeflossen. Diese soll freigegeben werden und das Gremium über weitere Schritte informiert werden.

Eine archäologische Vorabuntersuchung des Baugrundes des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege war ohne Befund. Die neue Kita „Wasserschloss“ kann auf dem Gelände des ehemaligen Wasserschlosses errichtet werden.

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen muss der Förderantrag erneut bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden. Eine Bearbeitungsdauer von drei bis vier Monaten ist zu erwarten. Der Fördersatz liegt derzeit bei 55 % der förderfähigen Kosten. Eingereicht wird im Anschluss an die heutige Sitzung der Bauantrag.

Die Kostenberechnung lag im April 2022 bei ca. 7.980.000 € brutto ohne lose Ausstattung. Pufferkosten für derzeit nicht kalkulierbare Punkte sind bisher nicht eingeplant. Aus verschiedenen Gründen könnte eine Preissteigerung von 5 bis 10 % im Jahr 2023 möglich sein.

Während der Prüfzeit der Behörden soll die Zeit für weitere Planungen genutzt werden, um eine Inbetriebnahme in 2024 anzustreben.

Bürgermeister Förster sprach die Hohe Summe der Kindertagesstätte an, wies aber auf die Verpflichtung der Stadt hin, ausreichend Plätze bereitzuhalten. Er erkundigte sich, ob der Baubeginn im Herbst, vielleicht für die Haushaltsplanung im neuen Jahr genauere Zahlen liefern könnte. Dies wurde bestätigt.

Franz Handschuh (FBU) fragte nach der Ausstattung, die bisher noch nicht angesetzt wurde: Gibt es aus der neugebauten Kindertagesstätte Vergleichswerte? Eine genaue Aussage konnte nicht getroffen werden, da keine aktuellen Zahlen vorlagen. Im Zuschuss ist aber ein Teil der Erstausstattung berücksichtigt.

Claudia Lautenbacher (SPD) erwähnte die gute Zusammenarbeit mit den Firmen. Sie möchte für die Ausschreibung zukünftiger Häuser, dass vorab keine Standards gesetzt werden. Es könnten somit auch gleichwertige, aber dafür günstigere Artikel erworben werden.

Herr Thierbach ging auch noch auf die Vorschläge aus der Fraktionssitzung ein, wie Kosteneinsparungen aussehen können. Der Standard soll aber insgesamt aufrecht erhalten werden.

Lukas Geirhos (Grüne) erkundigte sich nach den ökologischen Maßnahmen, die in einem vorherigen Ausschuss diskutiert wurden. In der Fassade wurde nun der höhere energetische Standard eingeplant und die Photovoltaikanlage kam hinzu, so Herr Glogger. Trotzdem wird er den Antrag ablehnen, da er unter anderem den CO2 Beitrag bei den Kosten gerne berücksichtigt hätte.

Beschlussvorschlag:

1) Der vorgestellte Entwurf wird billigend zur Kenntnis genommen und dient als Basis für die weiteren Planungsphasen, die Einreichung des Förderantrages und des Bauantrages.

2) Die Verwaltung und der Erste Bürgermeister o. V. i. A. werden beauftragt den Förderantrag gemäß den Anforderungen der FAG-Förderung bei der Regierung von Schwaben einzureichen.

3) Die Verwaltung und der Erste Bürgermeister o. V. i. A. werden beauftragt den Bauantrag auf Basis des Entwurfes einzureichen.

4) Die Kostenberechnung vom April 2022 wird billigend zur Kenntnis genommen und dient als Basis für die weiteren Planungsphasen, die Einreichung des Förderantrages und des Bauantrages.

5) Die Verwaltung und der Erste Bürgermeister o. V. i. A. werden beauftragt, die weiteren Planungsstufen der Architekten und Fachplaner bis zur Leistungsphase 6 abzurufen.

–> Der Antrag wurde bei vier Gegenstimmen angenommen.

TOP 3: Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2021 – (Stadt Bobingen und Josef-Dilger-Stiftung)

Die Verwaltung hat die Haushaltsrechnung 2021 fristgemäß nach Art. 102 Abs. 2 GO erstellt. Herr Thiele teilte das Ergebnis mit:

Stadt Bobingen (ohne Stadtwerke):

Verwaltungshaushalt: 40.911.884,56€

Vermögenshaushalt: 13.643.292,63 €

In den Ausgaben des Verwaltungshaushalts ist eine allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 6.128.346,05 € enthalten. Die Zuführung aus dem Vermögenshaushalt zur allgemeinen Rücklage beträgt 4.864.555,85 €.

Dilger-Stiftung:

Verwaltungshaushalt: 981,01 €

Vermögenshaushalt: 00,00€

In den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ist ein Defizitausgleich von der Stadt Bobingen in Höhe von 981,01 € enthalten.

Beschlussvorschlag:

1) Stadt Bobingen: Der Stadtrat nimmt vom Rechnungsabschluss 2021 der Stadt Bobingen (ohne Stadtwerke) Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Rechnungsprüfung vorzunehmen.

2) Josef-Dilger-Stiftung: Der Stadtrat nimmt vom Rechnungsabschluss 2021 der Josef-Dilger-Stiftung Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Rechnungsprüfung vorzunehmen

–> einstimmig angenommen

TOP 4: Gemeinsames Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte; Zustimmung zum Beitritt weiterer Kommunen

Herr Ludwig beschrieb kurz den Sachverhalt: Da die Stadt Bobingen nun Teil des Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung ist, muss sie zustimmen, wenn weitere Kommunen beitreten wollen. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 07.04.2022 die Aufnahme der Gemeinde Lachen (LK Unterallgäu) und der Stadt Lauingen (Donau) (LK Dillingen an der Donau) beschlossen. Kapazitäten für die Erweiterung seien vorhanden. Das gKU besteht derzeit aus 47 Trägerkommunen. Eine Liste der aktuellen Trägerkommunen ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat von Bobingen stimmt dem Beitritt der Gemeinde Lachen und der Stadt Lauingen zu.

–> einstimmig angenommen

TOP 5: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 21. Sitzung vom 29.03.2022

Michael Ammer (FBU) erkundigte sich, ob die Stellungnahmen der Fraktionen dem Protokoll zugeführt werden, da bisher nur die Ausführungen des Bürgermeisters vorhanden sind. Bürgermeister Förster schlug vor, die Haushaltsanmerkungen gerne noch zu ergänzen und dass diese an die Verwaltung gesendet werden sollen.

Die Niederschrift der 21. Sitzung vom 29.03.2022 wurde einstimmig genehmigt.

TOP 6: Wünsche und Anfragen

  • Franz Handschuh (FBU) bedankte sich beim städtischen Bauhof, dass die Tische und Stühle am Grillplatz so schnell ausgetauscht und so schön erneuert wurden.

Ende des öffentlichen Teils ca. 18:48 Uhr.

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