08.12.2022 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Neubaugebiet Bobingen Point V – Vorstellung der Erschließungsplanung
  • TOP 3 Brücke Wiesensteige – Vorstellung Schadensbericht und Planung Ersatzneubau
  • TOP 4 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 4.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 4.2 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines “Wohngeschäftshauses” in ein Hotel auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/19 der Gem. Bobingen, Hans-Sachs-Str. 19 – Sachstandsbericht und weiters Vorgehen
  • TOP 4.3 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/853 der Gem. Bobingen, Hindenburgstr. 23 (a)
  • TOP 4.4 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (4 Wohneinheiten) sowie eines Reiheneckhauses mit Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/8 der Gem. Bobingen, Hermann-Hesse-Str. 7 a
  • TOP 4.5 Voranfrage zum Neubau bzw. Anbau einer psychologischen Praxis in Reinhartshausen; Beratung zur Stellplatzanzahl
  • TOP 4.6 Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses (4 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 745/2 der Gem. Bobingen, Keplerstr. 10
  • TOP 5 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Gebiet der vorbereitenden Untersuchung
  • TOP 6 Bebauungsplan Nr. 62 – II. Planungsabschnitt, Vorentwurf Planzeichnung und Textteil
  • TOP 7 Bebauungsplan Nr. 51, Gewerbegebiet südlich der Königsbrunner Straße, hier zur 2. Änderung zur Ausweisung eines Sondergebiets
  • TOP 8 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 24. Sitzung vom 20.10.22
  • TOP 9 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Monika Müller-Weigand wurde durch Lukas Geirhos vertreten (beide Grüne). Dieser kam ein paar Minuten später
  • 18 Zuhörerinnen und Zuhörer waren anwesend
  • Verwaltung: Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Reinhard Schöler (Stadtplanung)
  • Extern: Verena Munz und David Manzinger (WipflerPlan)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Es erfolgte keine Berichterstattung.

TOP 2: Neubaugebiet Bobingen Point V – Vorstellung der Erschließungsplanung

Zusammen mit dem Ingenieurbüro WipflerPlan plant und realisiert die GWB (Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH) das Neubaugebiet Point V. Das Planungsbüro gab Auskunft über die Erschließungsplanung (auszugsweise, stichpunktartige Erfassung):

  • Regenwasser von Straßen und Wegen versickert über Bodenmulden
  • Zwei Ausführungen vorhanden:
    • konventionell: Baumscheiben, Baumstandorte mit Gräseransaat, Sickermulden mit Rasensaat
    • naturnah: Baumscheiben, Baumstandorte mit Blumenwiesenansaat (salzverträglich mit erhöhtem Blumenanteil), Sickermulden mit Wiesenansaat (schnittverträglich und feuchtigkeitsliebende Blumen)
  • Schmutzwasseranschluss erfolgt über Schwettinger Weg
  • 40 Parkplätze werden straßenbegleitend installiert
  • ebenso gibt es straßenbegleitende Grünflächen
  • Altlastenmaterial wird auf einer naheliegenden Fläche zwischengelagert, begutachtet und anschließend entsorgt
  • Blumenwiese erfolgt mit einer Höhe von 0,60 bis 1,00 m
  • Baufrist: 10 bis 12 Monate
  • Baubeginn: Frühjahr 2023
  • Bauende: Dezember 2023 bzw. Anfang 2024

Herwig Leiter (CSU) kam – seiner Rechnung nach – zu rund 6.000 m², die mit Saatgut versehen werden. Ihn interessierte, ob es hier einen Mittelweg gäbe, da jede angesäte Fläche auch mit Pflegeaufwand verbunden ist. Clemens Bürger (Grüne) entgegnete, dass das Insektensterben bereits Realität ist.

Parkplatzflächen sind nicht mit Rasengittersteinen geplant, sondern werden in den Fugen mit Ansaat bestückt. Die Ausschussmitglieder sprachen sich mehrheitlich für die naturnahe Variante aus.

Armin Bergmann (SPD) erkundigte sich, ob mit Peter Mannes (Bauhofleiter) Rücksprache bzgl. Pflege gehalten wurde. Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) antwortete, dass Blühwiesen, etc. bereits umgesetzt wurden (z. B. an der Singoldhalle). Die Pflege der Flächen würde jedoch extern vergeben werden.

Lukas Geirhos (Grüne) fragte nach dem Grund für einen beidseitigen Gehweg an einer Stelle im gezeigten Plan. Als Grund wurde die KiTa- und Schulwegsicherheit von Kindern genannt.

Beschlussvorschlag: Das Erschließungskonzept für die Point V wird gebilligt. Die Ansaat der beschriebenen Grünflächen soll naturnah erfolgen.
–> Abstimmung: einstimmig!

Lukas Geirhos (Grüne) sah keine Notwendigkeit von einem beidseiten Gehweg an der vorgestellten Fläche. Er erkundigte sich nach der Kosteneinsparung, falls nur ein Gehweg gebaut würde. Bürgermeister Förster (CSU) antwortete, dass nun Schluss sei, es wurde nun abgestimmt. Eine Antwort auf die Frage von Stadtrat Geirhos (Grüne) gab es nicht.

TOP 3: Brücke Wiesensteige – Vorstellung Schadensbericht und Planung Ersatzneubau

Bürgermeister Förster (CSU) vermittelte am ganzen Abend einen gewissen Zeitdruck. Zu Beginn der Ausschusssitzung merkte er bereits an, dass nicht eine halbe Stunde pro Tagesordnungspunkt diskutiert werden solle. Ebenso bei diesem Tagesordnungspunkt, hier gab er dem zuständigen Verwaltungsmitarbeiter Martin Weis (Tiefbauamt) eine Vorgabe: “Herr Weis, 10 Minuten!”.

Martin Weis stellte den Sachverhalt vor:

Bei der Brücke “Wiesensteige” im Singoldpark (altes Feuerwehrgelände und Singoldpark) wurden Schäden am Tragwerk festgestellt. Alle städtischen Ingenieurbauwerke werden in einem Abstand von drei Jahren geprüft. Im Jahr 2021 wurden erstmals Schäden identifiziert, jedoch wurden diese nicht abschließend beurteilt. Im Zuge einer Sanierung des Holzbelages der Brücke durch den Bauhof, wurde das Ausmaß der Schäden nun offensichtlich. Ein beauftrages Gutachten ergab:

  • Stahlträger von Überbau weisen einen Querschnittsverlust von bis zu 40 Prozent auf (Grund: Rost)
  • Stahlträger sind – ohne Fußgänger, Fahrzeuge, etc. – bereits zu rund 93 Prozent ausgelastet
  • Aus Sicherheitsbedenken wurde die Brücke sofort und bis auf weiteres gesperrt
  • Die Brücke diente bisher dem Bauhof als Zufahrt in den Singoldpark
  • Zukünftig wird die Brücke der KiTa “Wasserschloss” als Zugang zum alten Feuerwehrgelände dienen

Drei Optionen gibt es aus Sicht der Verwaltung:

  1. Nutzung von Brücke bis zum Baubeginn des Ersatzneubaus:
    • Tiefbauamt schlägt vor, den Holzbelag zu erneuern und die Brücke für Fußgänger wieder frei zugeben. Fahrzeuge sollten unter keinen Umständen mehr die Brücke passieren. Erfahrener Statiker wird hinzugezogen. Beschilderung und Fahrbahnverengung muss erfolgen. Die Freigabe des Bauwerkes für den Fußgängerverkehr erfolgt auf Risiko der Stadt Bobingen.
  2. Erteilung eines Planungsauftrags
    • Planungsauftrag soll erteilt werden, damit Voruntersuchung und Planung für einen Ersatzneubau erfolgen kann. Die Baunebenkosten werden auf rund 75.000 Euro geschätzt.
  3. Ersatzneubau Fußgängerbrücke in 2023
    • Der Ersatzneubau der Brücke muss parallel zum Bau der KiTa “Wasserschloss” erfolgen und gleichzeitig fertig werden. Diese Ausgaben müssen im Haushalt 2023 berücksichtigt werden. Die Brückenfläche umfasst ca. 40 m², das Tiefbauamt rechnet mit Kosten in Höhe von 240.000 Euro brutto. Nach Rückfrage bei der Regierung von Schwaben ist mit keiner Förderung für das Projekt zu rechnen.

Martin Weis (Tiefbauamt) rechnte mit physikalischen Größen und argumentierte, warum die Traglast der Brücke (vermutlich) für einen reinen Fußgängerverkehr ohne Probleme halten sollte. Die Freigabe der Brücke für Fußgänger möchte er selbst jedoch nicht tragen, diese Entscheidung obliegt den Ausschussmitgliedern, so Martin Weis.

Sollte eine sogenannte “Tiefgründung” notwendig sein, wird das Projekt noch mehr Geld kosten, so Martin Weis.

Florian Vogl (FBU) erkundigte sich nach den Kosten für ein Provisorium und fragte, ob bei einem Fahrzeugverbot auch Räder gemeint sind. Martin Weis (Tiefbauamt) antwortete, dass Räder hier nicht ins Gewicht fallen, vielmehr seien Bauhoffahrzeuge etc. für die Belastung der Brücke entscheidend. Jedoch sind Fahrräder offiziell Fahrzeuge und somit ausgeschlossen. Passanten würden zudem nicht konzentriert auf der Brücke stehen, sondern diese meist nacheinander passieren. Der neue Holzbelag der Brücke läge bereits fertig im Bauhof, daher wäre es keine Kostenfrage, ob das Provisorium installiert wird, so Martin Weis.

Clemens Bürger (Grüne) argumentierte als einziges Ausschussmitglied gegen die Öffnung der Brücke. Wenn ein Gutachten feststellt, dass die Brücke nicht geöffnet werden sollte und der Umweg ca. 100 Meter sind, dann ist das für ihn nicht nachvollziehbar.

Bürgermeister Förster (CSU) bemerkte spaßig, dass künftig weniger “Dicke” über die Brücke laufen sollen.

Beschlussvorschlag:

  1. Bis zum Abbruch wird die Brücke wieder für Fußgänger freigeben (Beschilderung und Verengung der Fahrbahn wird vorgenommen). Fahrzeugverkehr ist unzulässig, Risiko liegt bei Stadt Bobingen.
    –> Abstimmung: 8 dafür vs. 3 dagegen (2x Grüne, 1x FW)
  2. Die Verwaltung wird mit der Auswahl eines Planungsbüros beauftragt, die Voruntersuchungen sind zudem zu veranlassen.
    –> Abstimmung: 10 dafür vs. Clemens Bürger (Grüne) dagegen
  3. Ausgaben werden für das Haushaltsjahr 2023 vorgemerkt und festgeschrieben.
    –> Abstimmung: einstimmig!

TOP 4: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 4.1: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 4.2: Bauantrag zur Nutzungsänderung eines “Wohngeschäftshauses” in ein Hotel auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/19 der Gem. Bobingen, Hans-Sachs-Str. 19 – Sachstandsbericht und weiters Vorgehen

Stadtrat Geirhos (Grüne) merkte aufgrund der schnellen Überspringung von TOP 4 und 4.1 des Ersten Bürgermeisters nicht, dass bereits Tagesordnungspunkt 4.2 behandelt wird und erkundigte sich, wo man denn gerade sei. Herwig Leiter (CSU) rief in Richtung Lukas Geirhos (Grüne): “Man sollte sich halt auf die Sitzung vorbereiten!”.

Stadtrat Geirhos (Grüne) argumentierte, dass für ein Industriegebiet andere Rahmenbedingungen gelten, als an ein Gewerbegebiet. Auch der unterschiedliche Wert solcher Gebiete sollte für die Stadt berücksichtigt werden.

Zum Sachverhalt:

Am 08.06.2021 hat der Bauausschuss einer Nutzungsänderung des bestehenden Wohngeschäftshauses in ein Hotel das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im Oktober 2021 haben die Bauherren einen weiteren Antrag gestellt: Nutzungsänderung des Wohngeschäftshauses in Bistro mit Catering und Musterhaus in ein Betriebsleiterwohnhaus. Dieser Antrag wurde genehmigt und das Vorhaben zwischenzeitlich ausgeführt. Die Bauverwaltung und das Landratsamt Augsburg sehen die Errichtung eines Hotels im festgelegten Industriegebiet als unzulässig an.

Die Verwaltung sah die Umwidmung des bestehenden Industriegebietes in ein Gewerbegebiet als nicht förderlich an.

Florian Vogl (FBU) erkundigte sich, ob es bei der Umwidmung um das gesamte Gebiet geht oder um Teilbereiche. Rainhard Schöler (Stadtplanung) spielte den Ball zurück. Der Ausschuss solle bitte Vorschläge einbringen. In diesem Zuge sprach sich Stadtrat Vogl (FBU) für eine Fokussierung auf den nördlichen Teil der Hans-Sachs-Straße aus.

Die Ausschussmitglieder sprachen sich mehrheitlich für eine Umwidmung aus.

Der damalige Geschäftsbereichsleiter des Landratsamtes hat zwei Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt:

  1. LRA sieht ohne Änderung des Bebauungsplans keinen weiteren Handlungsbedarf, Untätigkeitsklage durch Bauherren möglich
  2. Nachreichung eines Antrags auf Befreiung von der Art der baulichen Nutzung mit der
    Voraussetzung, dass die Stadt Bobingen schriftlich erklärt, dass der Bebauungsplan
    in naher Zukunft geändert oder aufgehoben wird

Beschlussvorschlag: Der Antragsteller muss nun wie beschrieben einen Antrag stellen.
–> Abstimmung: 10 dafür, 1 dagegen (Clemens Bürger, Grüne)

TOP 4.3: Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/853 der Gem. Bobingen, Hindenburgstr. 23 (a)

Rainhard Schöler (Stadtplanung) stellte den Bauantrag näher vor. Er erläuterte ausgiebig, warum das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden sollte. Folgende Gründe führte er an:

  • Verstößt gegen festgelegten Rahmenplan
  • Kniestock zu hoch
  • Durchgrünung zum Erhalt des Siedlungscharakters ist nicht gegeben

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 4.4: Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (4 Wohneinheiten) sowie eines Reiheneckhauses mit Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/8 der Gem. Bobingen, Hermann-Hesse-Str. 7 a

Herwig Leiter (CSU) hat die Sitzung verlassen.

Da sich aus Sicht der Verwaltung das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Ausschussmitglieder stellten Fragen bzgl. der Erreichbarkeit für Feuerwehrfahrzeuge und Fragen zum Baukörper.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
–> Abstimmung: 9 dafür, Martin Gschwilm (FW) dagegen –> nicht erteilt.

TOP 4.5: Voranfrage zum Neubau bzw. Anbau einer psychologischen Praxis in Reinhartshausen; Beratung zur Stellplatzanzahl

Die Antragstellerin möchte eine Mini-Praxis installieren. Rainer Thierbach (Stadtbauamt) stellte den Sachverhalt näher vor:

  • Kleiner Behandlungsraum
  • Antragstellerin argumentiert, dass Patienten nacheinander kommen und nicht gleichzeitig
  • daher möchte Sie nur einen Stellplatz nachweisen
  • einen zweiten eventuell ablösen, einen dritten aus ökologischen Punkten nicht in Betracht ziehen

Staubaumeister Thierbach schlug vor, dass die Antragstellerin zwei Stellplätze nachweisen soll und einen von der Stadt Bobingen monetär ablöst.

Lukas Geirhos (Grüne) empfahl, die Stellplatzregelungen in einer neuen Satzung festzuhalten, da diese nicht mehr den heutigen Gesichtspunkten entspricht. Ein Parkplatz wäre seiner Meinung nach ok, ein zweiter müsste jedoch von der Antragstellerin abgelöst werden. Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) sprach sich ebenfalls für einen Parkplatz aus.

Martin Gschwilm (FW) argumentierte, dass ein Parkplatz nicht ausreichend sei, da sich ein Patient noch in Behandlung befinden könnte und ein weiterer z. B. bereits zur Praxis fährt. Er würde keine Ausnahme zulassen.

Florian Vogl (FBU) konnte mit dem Kompromiss der Verwaltung mitgehen und sprach sich für zwei Stellplätze und eine Ablöse des dritten Parkplatzes aus.

Beschlussvorschlag: Die Antragstellerin sollte zwei Stellplätze nachweisen und ein dritter Parkplatz kann abgelöst werden.
–> Abstimmung: 7 dafür, 3 dagegen

TOP 4.6: Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses (4 Wohneinheiten) mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 745/2 der Gem. Bobingen, Keplerstr. 10

Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Bauausschuss am 10.05.2022 nicht in Aussicht gestellt. Daraufhin hat sich der Kreisbaumeister des Landrates vor Ort die Gegebenheiten angeschaut und mitgeteilt, dass er für ein Versagen des gemeindlichen Einvernehmens keine ausreichende Grundlage sieht. Rainhard Schöler (Stadtplanung) argumentierte, dass man den Bauherren dieses Vorhaben ermöglichen sollte.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 5: Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Gebiet der vorbereitenden Untersuchung

In Gebieten wo städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden, können Kommunen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihnen ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.

Ob im Einzelfall dann die Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen ist zu prüfen.

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt in der nächste Bauausschusssitzung den Entwurf einer Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen vorzulegen.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 6: Bebauungsplan Nr. 62 – II. Planungsabschnitt, Vorentwurf Planzeichnung und Textteil

Am 10.05.2022 hat sich der Bauausschuss mit dem Planungskonzept zum Bereich “Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße – II. Planungsabschnitt ” befasst. Die Verwaltung wurde beauftragt ein Bauleitverfahren weiterzuführen. Die Fraktionen werden angehalten, bis Mitte Januar 2023 Vorschläge einzubringen. Der Stadtrat muss zudem bestimmen, ob die Straße städtisch ist oder eine Anwohnerstraße wird. Entsprechend dieser Entscheidung wird der Pflegeaufwand von der Stadt Bobingen oder vom Bauherrn geleistet.

Beschlussvorschlag: Die vorgelegten Vorentwürfe werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren sowie das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans weiterzuführen.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 7: Bebauungsplan Nr. 51, Gewerbegebiet südlich der Königsbrunner Straße, hier zur 2. Änderung zur Ausweisung eines Sondergebiets

Die Ausschussmitglieder einigten sich darauf, dass in diesem Gebiet alles angeboten werden soll, was nicht in umittelbarer Konkurrenz zu den Geschäften in unserer Innenstadt steht.

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplans vorzubereiten, zudem ist in der nächsten Bauausschusssitzung ein Aufstellungsbeschluss vorzulegen.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 8: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 24. Sitzung vom 20.10.22

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 9: Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche / Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:30 Uhr.

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